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IGNORED

Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?


Ebert79

Empfohlene Beiträge

@Muck

 

Die Polizei kommt ihrer Löschpflicht nach. Entsprechende Auskunftsgesuche gegenüber der Polizei sind durchgehend negativ.

 

Ich kann nicht nachvollziehen, warum ein Teil der Legalwaffenbesitzer scheinbar Angst vor ihrer eigenen Waffenbehörde hat.

Genau aus diesem Grund durch das "Kuschen und Einknicken" werden die Waffengesetzte immer schärfer. Es gibt da zu wenig juristischen Widerstand gegen die Waffenbehörden.

 

@Last_Bullet

 

Der Sachverhalt wurde bereits gemeldet an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. Eine erste Einschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass die Speicherung durch die Waffenbehörde jeweils rechtswidrig ist. Die Waffenbehörde hatte bereits Möglichkeit zur Stellungnahme, konnte jedoch keine Rechtsgrundlage zur Speicherung nennen. Die Waffenbehörde hat sogar als Begründung zur Speicherung angegeben, dass bei kleineren Delikten ein Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse unmöglich sei, wenn die Waffenbehörde nicht die kriminelle Vergangenheit auflistet und summiert.

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vor einer Stunde schrieb Ebert79:

Die Waffenbehörde hat sogar als Begründung zur Speicherung angegeben, dass bei kleineren Delikten ein Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse unmöglich sei, wenn die Waffenbehörde nicht die kriminelle Vergangenheit auflistet und summiert.

 

Ich denke nicht, dass das Datenschutzkonform ist. Klingt nach einer saudummen Ausrede, weil man mit der Hand in der Auslagen erwischt wurde. Behörden, die einen regelmäßig daran erinnern, rechtlich sauber und einwandfrei zu handeln, sollten dies als Vorbildfunktion selbst tun.

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@Muck

 

Beim PP Köln in NRW untersteht die Waffenbehörde der Polizei. Die benutzen zwar die Briefbögen der Polizei und haben Ihre Räume im gleichen Gebäude. Es handelt sich aber nicht im Polizeibeamte.

 

Stelle Sachbearbeiter Waffenrecht PP Köln

 

Abgrenzung von EU-DSGVO und EU-Richtlinie 2016/680 Polizei/Justiz

 

Bedeutet: Die unterliegen nicht Polizeirecht und haben keine Polizeibefugnisse. Aber natürlich hängen die das nicht an die große Glocke.

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vor 19 Minuten schrieb Last_Bullet:

Behörden, die einen regelmäßig daran erinnern, rechtlich sauber und einwandfrei zu handeln, sollten dies als Vorbildfunktion selbst tun.

Behörden -insbesondere die Polizei- überwachen die Einhaltung

von Gesetzten, aber Sie praktizieren das selbst nicht.

 

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vor 7 Minuten schrieb WOF:

Behörden -….aber Sie praktizieren das selbst nicht.

 

 

Von der BuPo kenne ich es so, dass z. B. im Vorgangsbearbeitungssystem je nach Art des Vorgangs feste Löschfristen im System implementiert wurden. Kann von den Ländern abweichen. Aber ohne Grund würden die das nicht tun.

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Du kennst dich offensichtlich mit Datenverarbeitung

nicht aus. Ein Datensatz wird in einer Datenbank mit

einem Löschkennzeichen versehen, aber nicht sofort

physisch gelöscht. Dazu sind weitere Maßnahmen

erforderlich. 

Als gelöscht gekennzeichnete Sätze können weiterhin

eingesehen werden.

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vor 45 Minuten schrieb WOF:

Ein Datensatz wird in einer Datenbank mit

einem Löschkennzeichen versehen, aber nicht sofort

physisch gelöscht. Dazu sind weitere Maßnahmen

erforderlich. 

Als gelöscht gekennzeichnete Sätze können weiterhin

eingesehen werden.

 

Du verwechselst die Ebene der Anwendung mit der Datenbankebene.

Der zu löschende Eintrag in der Anwendung entspricht mehreren Einträgen in verknüpften Tabellen auf der Datenbank. Wenn die Anwendung das Löschkommando an die Datenbank gibt, werden diese Einträge als zu löschen markiert. Ab diesem Zeitpunkt sind sie nicht mehr von der Anwendung aus zugänglich, d.h. kein Benutzer kann mehr darauf zugreifen.

Mit Entwicklerrechten auf der Datenbank (die es in Produktivumgebungen nie geben sollte) und Kenntnissen des Datenmodells könnte man unter Umständen ein Skript schreiben, welches diese Daten nochmal zusammensucht.

Aber auch das würde nur kurzzeitig funktionieren, weil moderne Datenbanken als zu löschen markierten Speicher wiederverwerten und wieder mit neuen Daten beschreiben. Ältere Datenbankmanagementsysteme benötigen dazu einen Reorg, der aber üblicherweise regelmäßig eingeplant ist.

 

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