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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung


Ebert79

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Am 24.6.2022 um 23:17 schrieb Ebert79:

Hallo zusammen,

 

was ist von diesen aktuellen Auszügen von Schriftsätzen des PP Köln -Waffenbehörde- zu halten?

 

2 Sachbearbeiter + 2 Polizeibeamte zur Eigensicherung. Hat jemand schonmal von sowas gehört?

 

 

1000.png

 

 

2000.png

Stell dich dein Da erwähntes Schreiben vom 19.Mai mal ein

 

mich würden die im Schreiben der Behörde als grund für die Personenzahl bei der Kontrolle genannten Ausführungen deinerseits interessieren…

 

denke dann schaut die Geschichte anders aus 

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Weitere Schriftsätze werde ich vorerst nicht veröffentlichen.

 

Ich weise nochmals auf die bereits veröffentlichten Auszüge hin:

 

Quote

Waffenaufbewahrungskontrollen werden beim Polizeipräsidium Köln grundsätzlich

unter zusätzlicher Beteiligung von Polizeibeamten durchgeführt.

 

Insofern ergibt sich bereits aus dem Wortlaut, dass es scheinbar Standard ist

oder Standard werden soll.

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Am 25.6.2022 um 12:29 schrieb Longhair:

Eigensicherung mit min. 1 Polizisten , der die Hand an der geholsterten Waffe hat, ist bei der normalen Verkehrskontrolle üblich.

Wo ist das denn normal? Bei den (wenigen) Kontrollen wo man mich angehalten hat war das meistens ein Polizist alleine.

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vor einer Stunde schrieb CZM52:

die Behörde nennt als Grund klar deine Äußerungen in dem genannten Schreiben 

 

Er hatte doch geschrieben das er in seinem Schreiben nachfragte, mit wie vielen Personen die kontrollieren kommen. Und daraufhin die eingestellte Antwort kam.

Zitat

 

Es wurde noch kein Termin vereinbart. Ich habe denen geschrieben, dass ich nur 2 reinlasse und

wir das gerne vor dem Verwaltungsgericht klären können.

 

 

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Ich stelle mal die steile These auf, daß der Vorgang von beiden Seiten mindestens 5 Schreiben umfaßt.

 

"... im Hinblick auf die avisierte Kontrolle der Waffenaufbewahrung an Ihrer Anschrift ..."

 

"avisierte Kontrolle" = 1. Schreiben Behörde?

 

"... und aufgrund Ihrer Ausführungen in Ihrem Schreiben vom 19. Mai 2022 ..."

 

"Schreiben vom 19. Mai 2022" = 1. Schreiben TE?

 

die beiden ersten Absätze des eingestellten Textes

 

= 2. Schreiben Behörde?

 

"... bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 03. Juni 2022 ..."

 

"Schreiben vom 03. Juni 2022" = 2. Schreiben TE?

 

der dritte Absatz des eingestellten Textes

 

= 3. Schreiben Behörde?

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Möglicherweise könnte dann Ggf. Unter Umständen in den Schreiben vom 19.5 sowas gestanden haben….,

 

 

“ hau ich dem SB direkt aufs Maul wenn er kommt….

 

und schwup die wup, erscheint die Kontrolle unter Polizei zum eigen Schutz gleich ganz anders…

 

 

daher, hier gibt es fast immer nur 1 Seite der Geschichte zu lesen, und die sehr subjektiv…

 

ich denke da an einige Berichte… 

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vor 39 Minuten schrieb Ebert79:

Weiteres kann ich erst mitteilen, wenn meine komplette Akteneinsicht vorliegt.

Du kannst erst mitteilen, was Du denen geschrieben hast, wenn sie Dir schicken, was Du geschrieben hast?

 

Du meinst wohl eher "will ich erst mitteilen". Im Übrigen spekulierst und unterstellst Du doch auch. Das dürfen andere dann nicht?

 

Der Thread, Dein Benehmen und Deine Reaktion lässt aber zumindest ausreichend Vermutung aufkommen, ähnlich wie bei unserem "es sind immer die Anderen"-Samuel hier.

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vor 11 Stunden schrieb Ebert79:

@Kreppel Beweisen Sie mal Ihre Unschuld;

 

und

 

@CZM52 Lassen Sie das mal besser mit der Akteneinsicht - damit machen Sie sich nur verdächtig ..

Hallo Ebert79

 

lass dich nicht entmutigen.

Hier sind auch Mitglieder der Grünen und notorische Nörgler unterwegs.

Dein Thema ist auf jeden fall spannend und du solltest weiter berichten.

Sobald die Zeit gekommen ist.

 

Steven

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