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IGNORED

Neue Waffenverbotszonen in BW


LordKitchener

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https://www.schwaebische.de/sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-nach-messerangriff-cdu-fuer-waffenverbots-zonen-_arid,11515618.html

 

Zitat

Als Konsequenzen aus der versuchten Messerattacke auf eine Pfarrerin im Ulmer Münster sollen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg Waffenverbotszonen rund um Kirchen, Schulen und andere öffentliche Gebäude einrichten können. Manuel Hagel, Chef der CDU im baden-württembergischen Landtag, forderte, entsprechende Pläne der Landesregierung zügig umzusetzen.

 

„Die Attacken im öffentlichen Raum nehmen gefühlt immer mehr zu. Solche Angriffe können überall im Land geschehen, daher brauchen wir passgenaue Regelungen, die vor Ort wirksam sind“, sagte der Ehinger Politiker der „Schwäbischen Zeitung“ am Donnerstag.

 

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LOL....ein "junger Mann" mal wieder.....kann mal jemand meine Vermutung bestätigen, aus welchem Kulturkreis der junge Mann kam? Bin mir verdammt sicher, dass er z.B. kein Pfadfinder in Kluft mit einem Messer am Gürtel war.....denn das sind dann die Leute die sich mit den Super-Duper-Waffenverbotszonen Schwierigkeiten einhandeln, weil sie entweder nichts ahnen (und das Teil am Grütel haben) oder sich das Messer gar im Rucksack befindet....nur hilft das auch nichts...

 

bj68

Bearbeitet von BJ68
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vor 37 Minuten schrieb LordKitchener:

Solche Angriffe können überall im Land geschehen, daher brauchen wir passgenaue Regelungen, die vor Ort wirksam sind“, sagte der Ehinger Politiker

Jepp, bisher hat das mit den Waffenverbotszonen ja schon so gut geklappt und da passiert ja jetzt nirgends mehr etwas. Weil, ist ja verboten.........................Ziehen die sich alle die Hose mit der Kneifzange an ????????????????????????????????

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vor 26 Minuten schrieb BJ68:

dass er z.B. kein Pfadfinder in Kluft mit einem Messer am Gürtel war.....denn das sind dann die Leute die sich mit den Super-Duper-Waffenverbotszonen Schwierigkeiten einhandeln, weil sie entweder nichts ahnen (und das Teil am Grütel haben) oder sich das Messer gar im Rucksack befindet.

Gibt es zu diesem immer wieder vorgebrachten Beispiel dokumentierte Vorfälle?

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https://www.trialog-magazin.de/personal-und-fuehrung/organisation-management/waffenverbotszone-bereitet-unternehmern-grosse-probleme/

 

Zitat

Eine Waffenverbotszone bringt Handwerker leicht in Schwierigkeiten. Die größten Fragen: Welches Werkzeug gilt als Waffe, und wie ist es zu transportieren? Betroffene sollten mit dem Anwalt klären, was bei Teppichmesser, Säge oder Hammer zu beachten ist.

 

Jo, der Rechtsanwalt wird auch nur mit den Schultern zucken oder Antworten geben wie "darfste halt so nicht rein."

 

Zitat

In der Waf­fen­ver­bots­zo­ne gilt ei­ne Na­gel­fei­le als Waffe

 

Was ist aus diesem Land nur geworden... :bad_15:

 

http://www.wiesbadenaktuell.de/startseite/news-detail-view/article/auf-streife-in-wiesbadens-innenstadt-polizeikontrolle-in-der-neuen-waffenverbotszone.html

 

Zitat

Messer machen Mörder

 

Das halte ich für eine bösartige, diskriminierende Unterstellung! Wenn das so einfach ist, sollten die - in diesem Fall mal angebrachte Bezeichnung - "besonderen Mützen" als erste vorbildlich vorangehen. :appl:

 

Zitat

Dabei betonte Franz, dass die Einsatzkräfte selbstverständlich sehr genau zwischen einer alten Dame auf dem Weg ins Kurhaus, in deren Handtasche eine Nagelfeile schlummert und einer randalierenden 19-Jährigen, die mit ihrer Nagelschere im Anschlag durch die Fußgängerzone streift, unterscheiden können.

 

Was geht in jemandem vor, der solche Beispiele erfindet?

Wer randaliert mit einer Nagelfeile?

Und was unterscheiden die Maßnahmen gegen eine 19jährige randalierende Nagelfeilenschwenkende in einer Waffenverbotszone von denen außerhalb einer Waffenverbotszone?

Will der mir jetzt sagen, die können ohne die Zone nichts gegen die tun und müssen einfach nur zuschauen?

Die wissen doch selbst nicht, wozu das gut sein soll.

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vor 49 Minuten schrieb sniperd:

Ist es nicht aktuell so, dass man als Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments (z.B. kleiner WS, WBK, Jagdschein), von dem Verbot ausgenommen ist.

Das vorzeigen eines solchen Dokuments sollte die (anlasslose) Kontrolle beenden.

 

Nein, es muss in der Verbotsverordnung eine Ausnahme für Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen gemacht werden.

 

Ich wette mir Dir, das wird erstmal SO nicht erfolgen, obwohl ausdrücklich gesetzlich gefordert!

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vor 1 Stunde schrieb sniperd:

Ist es nicht aktuell so, dass man als Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments (z.B. kleiner WS, WBK, Jagdschein), von dem Verbot ausgenommen ist.

Das vorzeigen eines solchen Dokuments sollte die (anlasslose) Kontrolle beenden.

 

Das hatten wir damals bei der Einführung hier bei WO rauf und runter diskutiert und sind nicht wirklich zu einem eindeutigen Schluss gekommen. Meine Interpretation ist: Es gibt zwei Arten von Verbotszonen: Die nach 42(5) und die nach 42(6). Die haben unterschiedliche Voraussetzungen, wann die eingeführt werden können. Bei der nach 42(5) sollen die Ausnahmen in die Verordnung zur jeweiligen Verbotszone aufgenommen werden, bei 42(6) müssen sie aufgenommen werden. Ob nun ein KWS oder eine WBK eine generelle Ausnahme oder nur für eine Schreckschusswaffe bzw. die in der WBK eingetragenen Waffen darstellt, blieb damals ebenfalls offen.

 

Letztlich heißt das natürlich auch, dass die Schilder, die eine Waffenverbotszone deklarieren, auch darstellen müssen, ob es eine nach 42(5) oder eine nach 42(6) ist.

 

 

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vor 9 Stunden schrieb LordKitchener:

 

Wenn Gemeinden "Waffenverbotszonen rund um Kirchen, Schulen und andere öffentliche Gebäude einrichten", bedeutet das auch für Paul Pieselmeyer oder Lieschen Müller de facto, dass sie im bebauten/Ortsbereich nicht mal mehr ihr kleines schweizer Taschenmesser dabei haben dürfen. Nicht in der Tasche, nicht im Rucksack, nicht mal als Durchreisende im Auto u.a. Verkehrsmitteln. Alles könnte letztlich als "Waffenführen" interpretiert werden, und die genannten Zonen sind innerorts kaum ständig vermeidbar.  

 

Das ist ein faktisches Taschenmesserverbot im bebauten Bereich.

Sollte man nicht kleinreden, bzw. sich (gerade als LWB, wo "waffen"bezogene Bußgelder besonders empfindlich sind) in der Konsequenz klarmachen.

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vor 9 Minuten schrieb karlyman:

Nicht in der Tasche, nicht im Rucksack, nicht mal als Durchreisende im Auto u.a. Verkehrsmitteln. Alles könnte letztlich als "Waffenführen" interpretiert werden, und die genannten Zonen sind innerorts kaum ständig vermeidbar.  

Es gibt ja auch nicht nur Taschenmesser. In meinem Auto habe ich beispielsweise ein Rettungswerkzeug direkt greifbar und hinten im Kombi etwas medizinische Ausrüstung und etwas Werkzeug.

 

Noch interessanter finde ich allerdings, einen Aspekt, den die erstaunlicherweise (im verlinkten Artikel) vollkommen offen zugeben:

Zitat

Andererseits liefert ihre Einrichtung aus Sicht von Befürwortern die rechtliche Grundlage dafür, mögliche Verdächtige etwa unkomplizierter auf Waffen zu durchsuchen als nach geltender Gesetzeslage möglich.

Selbst wenn man wirklich gar nichts dabei hat, soll man grundlos durchsucht werden können. Ohne Kontrolle ist es ganz offensichtlich witzlos, und mit Kontrolle dient es dazu, dass man jedem ohne Anlass mal in den Schritt fassen kann und schauen kann, was er so alles dabei hat.

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vor 53 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Selbst wenn man wirklich gar nichts dabei hat, soll man grundlos durchsucht werden können. Ohne Kontrolle ist es ganz offensichtlich witzlos, und mit Kontrolle dient es dazu, dass man jedem ohne Anlass mal in den Schritt fassen kann und schauen kann, was er so alles dabei hat.

 

 

Noch interessanter dürfte es werden, wenn die Damen und Herren Durchsucher dann auch mal einen Blick in die Brieftasche oder gar ins Cellphone wagen, wenn sie schon dabei sind....und warum fällt mir beim Wort Schulen nur das beschissene Wort Zufallsfund(e) ein; ein Schelm wer böses dabei denkt....

 

bj68

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vor 9 Stunden schrieb knight:
Zitat

Eine Waffenverbotszone bringt Handwerker leicht in Schwierigkeiten.

 

Na dann soll der Handwerker Aufträge in Waffenverbotszonen (und wo eine Durchfahrt nötig ist) eben ablehnen, läuft doch derzeit bei allen mehr als gut! Grad so wie wenn er in gewissen grünen Vorzeigestädten keine Parkerlaubnis bekommt. Irgend wann kommt dann schon Druck auf den Kessel wenn beim Pensionärsstammtisch des Oberschulamts die Abflüsse verstopft sind und wg. Waffenverbotszone der Handwerker dankend ablehnt.:rotfl2:

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Das glaube ich dir gerne und wird wohl auch bei vielen so sein. Je länger die Ausbildung zurückliegt und je weiter weg der Vorgesetzte ist, umso eher wird das pragmatisch der Lage angepasst behandelt.

 

Andererseits existieren ja genügend reale Gegenbeispiele mit den 42er Messern. Die wurden damals verboten, um den Jugendbanden in Berlin diese Messer abzunehmen. Man hätte es mit einer Altersbegrenzung lösen können. Man hätte auch mit einem Waffenverbot für den Einzelfall genügend Handhabe gehabt, das gezielt auf die richtige Klientel anzuwenden. Sowas schaukelt sich ja auf. Stattdessen hat man es gleich für alle im ganzen Land verboten. Berlin war schon immer groß im Export von dummen Zeug. Und nun werden im ganzen Land bei Autofahrern Rettungsmesser eingezogen und sanktioniert. Die Geschichte mit den Soldaten und dem Bundeswehrtaschenmesser ist ja schon legendär.

 

 

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vor 10 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wie das?

 

Die Rettungsmesser sind durchweg Einhandmesser, denn im Falle eines Unfalls und eines verletzten Arms soll man sich mit dem unverletztem Arm aus dem klemmenden Gurt befreien können.

 

Sofern man einen Unfall und einen verletzten Arm hat, hat man auch das berechtigte Interesse dieses Messer führen zu dürfen, um sich aus dem Gurt befreien zu können. Das ist nicht das Thema. Das Thema ist, dass man vor dem Unfall eben dieses berechtigte Interesse (noch) nicht hat und deswegen das Rettungsmesser zu dieser Zeit in einem verschlossenen Behältnis geführt werden muss. Die Sinnlosigkeit dieser Maßnahme ist offensichtlich. Wenn die bei einer Verkehrskontrolle im Seitenfach der Tür oder in der Mittelkonsole gefunden werden, gibt es Ärger.

 

Fun Fact: Ein Freund von mir ohne Internet hat von einem Feuerwehrmann geträumt, der diese Rettungsmesser richtig gut fand und sich so eins besorgt hat und entgegen des Führverbotes auch führt. In diesem Traum war die Aussage zu dem Führverbot mit klaren und unmissverständlichen Attributen belegt. Schon am ersten Tag, an dem er das Messer bei sich hatte, hat er damit im Einsatz an einem verunfallten Auto die Scheibe eingeschlagen, dem Opfer den Gurt durchtrennt und die Person aus dem Auto rausgezogen. Ich meine, das Auto hätte auch schon gebrannt, sonst wäre man vielleicht auch anders vorgegangen, aber da will ich mich nicht ganz festlegen.

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Bin ein Fan von den schweizer Messern. Habe fast immer eins dabei. Aber das kleinste , das ich am Schlüsselbund trage, kann mir in so einer "Waffenverbotszone " Ärger machen. Das kann mit diesen Zonen einfach nicht gemeint sein. Und trotzdem, macht der Polizist auf Doof ist der Ärger vorprogrammiert. Wenn meine Tochter mit der Bahn nach Saarbrücken fuhr musste sie am Wochenende  ihr Pfefferspray zu Hause lassen wenn sie abends in die Stadt ging. Unter der Woche war das ok, da wurde ihr dieser geringe Schutz zugesprochen. Am WE, wenn der HBF Waffenverbotszone war, nicht mehr. Weil da ja soviel passierte....................wie irre können solche Regelungen den sein ???????

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vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Wenn meine Tochter mit der Bahn nach Saarbrücken fuhr musste sie am Wochenende  ihr Pfefferspray zu Hause lassen wenn sie abends in die Stadt ging. Unter der Woche war das ok, da wurde ihr dieser geringe Schutz zugesprochen. Am WE, wenn der HBF Waffenverbotszone war, nicht mehr. Weil da ja soviel passierte....................wie irre können solche Regelungen den sein ???????

 

Das ist das eigentliche Problem an der Sache....es sind ja nicht nur Messer verboten, sondern eben auch Pfefferspray und Co. plus "gefährliche Gegenstände" und betreffen tut es eben nur Personen die bereit sind Gesetze einzuhalten, um eventuelle Probleme zu vermeiden und/oder weil sie was zu verlieren haben und/oder weil bei ihnen (finanziell) auch was zu holen ist. Die und nur die bekommen Probleme....die anderen stecken das weg bzw. interessiert die nicht und/oder werden gar nicht kontrolliert.

 

Btw. anderer Punkt: Wie soll ich als Reisender mich da gesetzeskonform verhalten können, wenn ich durch so eine Hauptbahnhof Waffenverbotszone durch muss bzw. dort ankomme? 

 

bj68

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vor 6 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Jeder der sich mit Polizisten unterhält weiß genau, dass nicht der Handwerker und auch nicht Lieschen Müller die zu kontrollierende Klientel in den Zonen sind.

 

Das macht es nicht besser. Entweder man begrapscht Leute tatsächlich wegen unangemessener Kriterien wie ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht usw. Oder aber das gibt irgendwann Ärger und dann begrapscht man eben zum Ausgleich auch andere. Beides ist keine gute Entwicklung.

 

Und welche Reaktion erwartest Du eigentlich von jemandem, der völlig unberechtigt in dieses Raster fällt, sagen wir, jemand, der Einserschüler auf dem Gymnasium ist und seine Freizeit mit der Kirchengruppe verbringt, aber schwarz und männlich ist? Ist doch kein Wunder, wenn der mindestens linksgrün wird.

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vor 9 Stunden schrieb Josef Maier:

Na dann soll der Handwerker Aufträge in Waffenverbotszonen (und wo eine Durchfahrt nötig ist) eben ablehnen, läuft doch derzeit bei allen mehr als gut! Grad so wie wenn er in gewissen grünen Vorzeigestädten keine Parkerlaubnis bekommt. Irgend wann kommt dann schon Druck auf den Kessel wenn beim Pensionärsstammtisch des Oberschulamts die Abflüsse verstopft sind und wg. Waffenverbotszone der Handwerker dankend ablehnt.:rotfl2:

War letztens in Münster.

Verkehrstechnisch hat sich die Stadt seit vor 20 Jahren nicht verbessert.

Aber hey, der Handwerker kann ja ein Lastenfahrrad verwenden😅!

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