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IGNORED

Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

 

ich wurde gerade von der Tochter eines Vereinskameraden angerufen ... ihr Vater sei seit 3 Monaten in einem Pflegeheim untergebracht.

Es besteht auch keine Hoffnung,daß sein Gesundheitszustand besser wird.

Nun hat sie von der Waffenbehörde Post und auch einen Anruf bekommen mit der Frage nach dem weiteren Verbleib der Waffen ihres Vaters .

Sie könnte die Waffen kostenlos bei der Behörde entsorgen lassen,oder an einen Berechtigten veräußern.

Da ich mit ihrem Vater viele Jahre lang befreundet war, hat sie bei mir angefragt ob ich die Waffen (BDF,KK-Selbstladebüchse, 9mm Flobert und Ruger KK Pistole)

solange aufbewahren könnte,bis Ihr Bruder (Sohn des Besitzers der Waffen) eine WBK hätte.

Der Sohn hat bisher lediglich die Waffensachkundeprüfung abgelegt,ist noch bei keinem Verein.

Würde also mindestens 1 1/2 Jahre dauern.

Ich habe ihr geraten,bei der Waffenbehörde nachzufragen,ob eine derart lange Aufbewahrung durch mich überhaupt möglich wäre.

 

Nun meine Frage: Wäre dies ohne große Umstände und Kosten möglich ?

 

Sprich,ich würde gerne helfen - aber auf meine WBK eintragen,austragen und jedesmal Gebühren dafür bezahlen ??

Dürften die 4 Waffen in dem bisherigen Behältnis (A Schrank mit B.Innenfach ) bei mir stehen ,oder bräuchte es dann einen 0er oder 1er Schrank ?

Evtl. hat ja jemand von Euch schon sowas gemacht und kann darüber berichten ?

 

 

Schönen Gruß Markus

Bearbeitet von Silver73
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb Alex:

Eine rechtssichere Antwort hier auf WO?

Es ist ja wohl erstmal eine allgemeine Anfrage ...

 

Meine "nicht rechtssichere" Auffassung wäre die folgende:

 

1) Erwerbsstreckung - du erbst ja nicht, also kannst du nur 2 Waffen / HJ erwerben. Alleine damit dürfte sich die "Geschichte" möglicherweise schon erledigt haben?

 

2) Der Altbesitz für den Waffenschrank greift ebenfalls nicht, also heißt es, neuen Schrank kaufen.

 

3) Wenn der Sohn in 1,5 Jahren selbst seine WBK hat, müsste er wohl ebenfalls einen (neuen) Schrank kaufen, es sei denn, du kaufst den Schrank für ihn und überlässt ihm diesen gleich mit (sofern sich das lohnt).

 

Zusammengefasst dürften die Gebühren für die WBK wohl deine kleinste Sorge sein. Mein Tipp - lass' es. Der Sohnemann kann die Waffen ja 1,5 Jahre (gebührenpflichtig) bei einem Händler (ggf. einem Verein?) einlagern, wobei dann natürlich auch bei ihm die Erwerbsstreckung greift, dauert also weitere sechs Monate, bis er die letzten Waffen "erwerben" darf.

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Silver73:

Nun meine Frage: Wäre dies ohne große Umstände und Kosten möglich ?

 

Was sind "große" Kosten? Wenn Du schon wegen der Gebühren für Ein- und Austragung nachfragst...

 

vor 6 Minuten schrieb Silver73:

Dürften die 4 Waffen in dem bisherigen Behältnis (A Schrank mit B.Innenfach ) bei mir stehen

Nein.

 

vor 6 Minuten schrieb Silver73:

bräuchte es dann einen 0er oder 1er Schrank ?

Ja.

 

vor 6 Minuten schrieb Silver73:

ob eine derart lange Aufbewahrung durch mich überhaupt möglich wäre.

 

Du müsstest sachkundig sein.

 

Welche Rechtsgrundlage gibt es denn dafür?

 

Besteht diese Rechtsgrundlage noch, wenn die Waffenbehörde offensichtlich schon die Eignung des Waffenbesitzers in Frage stellt?

 

 

vor 8 Minuten schrieb Silver73:

Sprich,ich würde gerne helfen - aber auf meine WBK eintragen

 

Mit welchem Bedürfnis?

 

 

Kurzum wie bereits vorgeschlagen:

 

Mit der Behörde reden, fragen ob ein vorübergehendes Überlassen nach §12 für sie OK wäre (das dann aber mit der Notwendigkeit einer aktuellen Aufbewahrungsmöglichkeit), bis §20 relevant wird - dann ist das nicht mehr Dein Problem.

 

 

Die Kosten sind ebenfalls nicht Dein Problem, wenn Du die Probleme anderer löst. Die sollten dafür aufkommen. Oder halt nicht.

Geschrieben

Hier würde ich mir einen Händler suchen der gegen ein kleinen Obolus die Waffen einlagernd solange bis der Sohn sie rechtssicher übernehmen könnte, das wird aber ohne Erben WBK noch deutlich länger dauern da er ein Bedürfnis nachweisen muß.

 

Von daher, ab zur Verwertung……

Geschrieben

Die Rechtssicherheit wie vorzugehen ist wird sich die Tochter wie von mir vorgeschlagen bei der Waffenbehörde  auch holen.

Wollte nur mal so Pi mal Daumen wissen was da möglich wäre `-)

 

 

Geschrieben

OK, erstmal Danke für Eure Einschätzungen.

Wenn neuer Schrank nötig,dann würde ich der Tochter auch raten die Dinger unserem Büchsenmacher und Händler im Nachbarort

für kleines Geld zu verkaufen.

Von Wert her würde ich die BDF mit 200,- , die KK SLB mit 100,- , die Ruger KK Pistole mit 150,- und den Flobert mit NULL bewerten.

Ich selber werde da tatsächlich gar nichts in die Wege leiten - helfe zwar gerne wenn möglich,aber in Punkto Waffen kann ich auf den Streß verzichten.

Geschrieben

Die Frage wäre doch auch, warum alle Waffen "gerettet" werden sollen. Scheinen ja nun keine Edelstücke zu sein. Wenn es um den ideellen Wert geht, etwas vom Vater zu behalten, das er vielleicht sein Leben lang geliebt hat, dann würde ich mir EINE Waffe aussuchen und die irgendwie über die Zeit retten (bei dir oder beim Händler einlagern). Aber das muss natürlich jeder für sich selbst wissen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn der Vater noch Mitglied im Verein ist (ich gehe von mehr als 10 Jahren Waffenbesitz aus) sollte das für das Fortbestehen des Besitzbedürfnisses reichen.

 

Aber:

 

vor einer Stunde schrieb Silver73:

seit 3 Monaten in einem Pflegeheim untergebracht. [...]

Es besteht auch keine Hoffnung [...]

Nun hat sie von der Waffenbehörde Post und auch einen Anruf bekommen

Für mich wäre die Frage:

Wieso weiß die Waffenbehörde davon? Hat die Tochter da angerufen?

Ist die Tochter der offizielle Vormund des Vaters? Sie hat ja die Post bekommen und nicht er.

 

Klingt irgendwie nach selbstgeschaffenen Leiden.

 

Edit: Der Sohn ist sachkundig. Er könnte die Waffen nach dem Tod des Vaters unblockiert erben, wenn ein entsprechendes Vermächtnis vorliegt. Das könnte man vielleicht jetzt noch schnell verfassen?

 

 

 

Bearbeitet von SDASS_Nico
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Geschrieben

Haben vor kurzem jemand in den Verein aufgenommen wo der Vater verstorben ist, sonst ähnlich.  Antwort der Behörde, nur Aufbewahrung bei Büma kommt in Frage. Der macht das für kleine 30.- pro Monat. 2 Waffen ein Wechsellauf gleich 90.-!!! Also immer prüfen ob es der "Schrot" wert ist.

Geschrieben

1. „Post bekommen“ - war das schon ein Widerrufsbescheid?
2. Den von Kreppel vorgeschlagenen Weg über § 12 WaffG gehen, Waffen kannst du dann in deinem Tresor lagern, sofern Platz und entsprechende Kategorie vorhanden. Alternative wäre auch, alles verbleibt vor Ort und du hast den Schlüssel => mit der Behörde klären.

3. Anstelle des „langen“ Weg des Sportschützen eventuell an den Jagdschein denken, sofern Ambitionen vorhanden.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Wieso weiß die Waffenbehörde davon? Hat die Tochter da angerufen?

Ist die Tochter der offizielle Vormund des Vaters? Sie hat ja die Post bekommen und nicht er.

 

Klingt irgendwie nach selbstgeschaffenen Leiden.

Und warum kommt sie überhaupt an die Waffen?

@Silver73 Du solltest Ihr erstmal raten sich genau zu überlegen worüber sie mit der Behörde verhandelt. Wäre ich an Ihrer Stelle stünde da ein Stahlschrank im Keller an den ich nicht rankomme und bei dem ich auch nicht wüßte was drin steht.

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Geschrieben

Ich habe solche Sachen schon, nach Absprache mit den meist 2 betroffenen Behörden über § 12, Abs.1 ,Nr 1, B als " vorübergehenden Überlassung zur sicheren Aufbewahrung  " gemacht. Das ist Zeitlich nicht befristet, es muss aber ein Ende abzusehen sein. Das kann man in dem Fall unterstellen, nämlich die 12 bis 15 Monate bis eine eigene WBK da ist. Wobei , bekommt er für alle diese Waffen ein Bedürfnis? Ist aber eine andere Baustelle. " Sichere Aufbewahrung " habe ich schon mehrfach über Monate gemacht, meine Behörde hätte auch mit länger kein Problem, wenn ein ende abzusehen ist. Lagern darfst du die in deinen Schränken, wenn du noch genug Platz hast. Je nach dem kannst du die Waffen auch bis zum Tode des vaters halten, wenn das auch abzusehen ist.......dann soll er sie halt erben. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Haben vor kurzem jemand in den Verein aufgenommen wo der Vater verstorben ist, sonst ähnlich.  Antwort der Behörde, nur Aufbewahrung bei Büma kommt in Frage. Der macht das für kleine 30.- pro Monat. 2 Waffen ein Wechsellauf gleich 90.-!!! Also immer prüfen ob es der "Schrot" wert ist.

In diesem Fall gibt es aber noch den Weg der Erben-WBK. Unter Umständen muss dann noch ein Blockiersystem rein, soweit für die Kaliber noch verfügbar (Armatix ist nämlich insolvent). Viele Behörden sind da mittlerweile aber sehr kulant bei Nichtverfügbarkeit.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb PetMan:

Ich habe solche Sachen schon, nach Absprache mit den meist 2 betroffenen Behörden über § 12, Abs.1 ,Nr 1, B als " vorübergehenden Überlassung zur sicheren Aufbewahrung  " gemacht. Das ist Zeitlich nicht befristet, es muss aber ein Ende abzusehen sein.

Genau so ging das mit den Jagdwaffen meines verstorbenen Cousins. Die Behörde fing dann nach 1 Jahr an, "etwas Druck" zu machen. Wir haben die Waffen dann aber alle noch ordentlich verwerten können. Bis auf den KK-Einzellader, der von einem verstorbenen Bekannten stammte; der ist in den Hochofen.

Geschrieben

Guten Morgen allerseits,

 

Da das Pflegeheim in einem anderen Landkreis liegt und eine dauerhafte Unterbringung in dem Heim als sicher gilt,wurde die Postanschrift und der Wohnort

für meinen Vereinskameraden geändert.

Was dies alles nach sich zieht wußten die Beteiligten wohl zuvor auch nicht.

Soviel ich weiß,hat die Tochter die Vormundschaft für ihren pflegebedürftigen Vater übernommen.

Einen Brief von der Waffenbehörde im "neuen" Landkreis bekam die Tochter schon vor 4 Wochen - darin die Auflistung der vorhandenen Waffen und dem Vermerk  , daß

die Waffen umgehend einem Berechtigten überlassen oder zu Vernichtung gebracht werden müssten.

Den Anruf  - auch von der neuen Waffenbehörde - bekam sie letzte Woche.

Der Sohn hatte bisher keine Interesse an den Waffen , hat nur vor Jahren die Waffensachkundeprüfung gemacht (auf Druck von seinem Vater)

um im Notfall dessen Waffen übernehmen zu können.

Jetzt möchte er auf einmal die Waffen doch behalten. Warum sich aber seine Tochter darum kümmert und nicht der Sohn selber weiß ich auch nicht 😕

Ich halte mich da wohl besser raus,ist mir der Streß nicht wert - bei aller Freundschaft mit dem Vater.

Sollte es allerdings rechtlich möglich sein, die Waffen in meinen Schränken ganz unkompliziert für einen absehbaren Zeitraum für den Sohn einzulagern (bis er seine WBK`s hat - wie ober schon geschrieben wurde) würde ich das aber schon machen.

 

 

Danke Euch für Hinweise,Anmerkungen zu dem Fall

 

 

Grüße Markus

 

 

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Silver73:

Ich halte mich da wohl besser raus,ist mir der Streß nicht wert - bei aller Freundschaft mit dem Vater.

 

 

 

 

 

 

 

Gute Einstellung.  Aus einiger Erfahrung, sei es in der Übernahme von Waffen von Betreuern/nicht mehr geschäftsfähigen Personen als auch aus Nachlässen wo sich die Erben nicht einig sind....  oft ist ein freundliches "Nein Danke" besser als Theater.

 

Wichtig bei allem ist primär die Absprache und Klärung aller Fragen mit DEINER Behörde, den  primär nur DIE können dir ans Bein pissen.

Geschrieben

Moin!

 

BDF - Wert wäre zu prüfen

KK-Selbstladebüchse - Wahrscheinlich wenig wert, es sei denn es ist eine Ruger 10/22 oder Walther mit Sammelwert.

9mm Flobert - Kernschrott

und Ruger KK Pistole - Wenig wert

 

Ich würde auch dazu raten die Waffen jetzt en Bloc über BüMa oder Gebrauchthändler zu verwerten. Ggfs. über eGun selber einstellen und dabei assistieren.

Bei mir einlagern würde ich den Scheiß nie!

 

Tip: Bei meiner Behörde bin ich in Notfällen vorstellig geworden und habe kostenfrei eine schriftliche Ausnahmeerlaubnis für die Verwertung incl. Ausüben der tatsächlichen Gewalt für 6 Monate gebührenfrei bekommen. War WinWin: Die haben keine Arbeit und der Suffkopp bekam maximales Geld über eGun. Verlust hatte nur ich: Mein Zeitinvestment für den Kameraden.

 

Gruß,

 

frogger

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Silver73:

darin die Auflistung der vorhandenen Waffen und dem Vermerk  , daß

die Waffen umgehend einem Berechtigten überlassen oder zu Vernichtung gebracht werden müssten.

So unterschiedlich agieren die Behörden. In einem Fall wo ich die Abwicklung der Waffen nach dem Tod des Ehemannes übernommen habe ist die Frau auf die Waffenbehörde und fragte was sie nun tun soll. Der SB sagte, sie soll schauen das sie die Waffen irgendwie verkauft bekommt, dann hätte sie wenigstens noch was davon. Keine Frage was mit Munition sei, ob sie Zugriff hat, noch wurden Fristen gesetzt.Dauerte dann fast ein halbes Jahr bis die letzte KK Büchse an den Mann gebracht war. Nach 3 Moanten rief mich mal die Leiterin der Waffenbehörde des verstorbenen an und fragte wie es aussieht. Kein Druck, kein dummes Gespräch, nix. 

So wie die Behörde  in dem Fall hier agiert finde ich eine Frechheit. Wenn der Pflegefall heute oder morgen verstirbt würden die sicher das gleiche versuchen, statt auf die Erben WBK hinzuweisen.

 

vor 9 Minuten schrieb frosch:

Verlust hatte nur ich: Mein Zeitinvestment für den Kameraden.

Das muss jeder für sich selber entscheiden. Ich hab da sowas wie einen " Helferkomplex " , ich kann auch an keinem Unfall vorbeifahren wenn ich denke ich kann helfen. Hab schon so manchen eigenen Verbandskasten geleert ohne je Ersatz gefordert zu haben. Ob es einem gedankt wird ist was anderes, aber dafür mache ich sowas auch nicht...................Den letzten Bestand den ich aufgelöst habe, der war hier auch Forenmitglied, dauerte auch Monate. Darüber habe ich aber wieder neue Leute kennen gelernt, auch hier aus dem Forum. Ich hoffe wenns mal bei mir soweit ist hilft da auch einer...................... 

Bearbeitet von PetMan
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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb frosch:

BDF - Wert wäre zu prüfen

KK-Selbstladebüchse - Wahrscheinlich wenig wert, es sei denn es ist eine Ruger 10/22 oder Walther mit Sammelwert.

9mm Flobert - Kernschrott

und Ruger KK Pistole - Wenig wert

Geht nicht immer nur drum was etwas Wert ist.................

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Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb PetMan:

Ich hab da sowas wie einen " Helferkomplex "

Seh ich bei mir ähnlich ... war schon öfter älteren Vereinskameraden beim veräußern ihrer Waffen behilflich.

Der Vereinskamerad bei dem es sich grade dreht hat mir vor gut 20 Jahren den "Floh" namens Sportschießen

ins Ohr gesetzt `-)

Er ist schon ein" original" , wenn man es so ausdrücken möchte.

War Gründungsmitglied in meinem Verein.

Die letzten Jahre hab`ich ihn immer zum schießen mitgenommen,da er selber nicht mehr fahren konnte.

Solche enthusiastischen,immer hilfsbereiten  Menschen  wie den gibt`s Heute kaum mehr.

 

Naja,mal schau`n was draus wird.

 


 

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