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IGNORED

Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)


EL Heat

Empfohlene Beiträge

Servus,

 

da ich ab Sommer aus dienstlichen/beruflichen Gründen im Einsatz bin, könnte ich bei einer ggf. auftretenden Waffenkontrolle nach §36 Abs. 3 S. 2 nicht anwensend sein.

Meine Frage: Welche Konsequenzen hätte das?

 

Hintergrund:

Ich lebe zsm mit meinen Eltern, die "KEINEN ZUGANG" zu meinen Waffen haben, nur zum Waffenschrank (dieser ist verschlossen und nur ich kenne die Kombination- selbsterklärend).

Wenn es z.B. zu einer unangekündigten Kontrollter kommt, muss der Waffenbesitzer den Kontrolleuren den Zugang gewähren- meine Eltern sind jedoch nicht die Besitzer

a) Müssten Sie den7die Kontrolleure dennoch reinlassen?

 

Da ich für einen Zeitraum von mind. 6 Monaten außer Landes bin, könnten die Kontrolleure in der Zeit nichts kontrollieren außer den Schrank von außen.

b) Sollte oder muss ich meine zuständige Behörde darüber informieren dass ich im Einsatz bin?

c) Gebe es die Option meine Waffen dereil wo anders zu Lagern/ wäre das ratsam?

 

Ich freue mich über konstruktiven Input!

 

BG

EL Heat

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vor 7 Minuten schrieb EL Heat:

da ich ab Sommer aus dienstlichen/beruflichen Gründen im Einsatz bin, könnte ich bei einer ggf. auftretenden Waffenkontrolle nach §36 Abs. 3 S. 2 nicht anwensend sein.

Meine Frage: Welche Konsequenzen hätte das?

 

Keine, da Du aus dienstlichen/beruflichen Gründen nicht vor Ort bist und ansonsten gesetzeskonform keiner Zugriff auf Deine Waffen hat.

 

Ganz einfach, Thread eigentlich fertig.

 

 

vor 8 Minuten schrieb EL Heat:

b) Sollte oder muss ich meine zuständige Behörde darüber informieren dass ich im Einsatz bin?

 

Kannst Du, musst Du aber nicht.

 

Ich habe mit meiner Waffenbehörde ein gutes Verhältnis, ich würde sie informieren.

Es gibt aber ~550 Waffenbehörden und das kann woanders vielleicht nicht so zweckmäßig sein. Das kannst nur Du beurteilen.

Kannst Du das nicht beurteilen, würde ich es vielleicht eher lassen und diese Information erst bei einem Kontrollversuch oder einer Terminvereinbarung zur Kontrolle weitergeben.

 

vor 11 Minuten schrieb EL Heat:

a) Müssten Sie den7die Kontrolleure dennoch reinlassen?

 

Ich würde sie instruieren, es nicht zu tun.

Sie sollen Dir in einem solchen Fall bescheid geben und Du nimmst Kontakt mit der Waffenbehörde auf (siehe unten).

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Ich würde an Deiner Stellen den längeren Auslandsaufenthalt und den Verbleib der Waffen während dieser Zeit mit der Behörde besprechen.

Im schlimmsten Fall kommst Du zurück, alles weg und Du unzuverlässig. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Gespräch führen, schriftlich geben lassen. Im Idealfall bleibt alles wie es ist bei Deinen Eltern. Im Worst Case bei einem Kumpel oder kostenpflichtig eingelagert bei einem Händler, aber immer noch besser als nach 6 Monaten alles eingezogen.

Die Behörden bekommen einen 6 Monatigen dienstlichen Auslandsaufenthalt schneller mit als Du denkst.  

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vor 17 Minuten schrieb Rene2109:

Die Behörden bekommen einen 6 Monatigen dienstlichen Auslandsaufenthalt schneller mit als Du denkst.  

Warum sollte eine Waffenbehörde bei einer 6 Monatigen dienstlichen - Achtung nicht beruflichen - jemanden als unzuverlässig einstufen? 

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Wenn ein 6 monatiger " dienstlicher Auslandsaufenthalt " zur Unzuverlässigkeit führen würde/könnte, wären die Soldaten bei mir im Verein nicht mehr so Zahlreich Mitglieder MIT Waffen. Das gericht möchte ich sehen das einem Soldaten seine Waffen weg nimmt weil er im Dienst war. Ob unsere Soldaten das ihren Behörden mitgeteilt haben wage ich zu bezweifeln, aber es gibt auch keinen Grund es nicht mit zu teilen. Ich sehe aber auch keinen zwingenden Grund es zu tun..............

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Mach Dir keinen Stress, wenn Du nicht da bist, bist Du nicht da.

Hatte vor einigen Jahren selbst auch eine angekündigte Kontrolle während einem meiner AFG Einsätze, nachdem klar war, dass ich nicht zuhause bin, wurde problemlos ein Termin ausgemacht, der für beide Seiten unkritisch war.

 

Btw.zumindest bei uns gibts nahezu keinerlei unangekündigte Kontrollen, alles mit vorheriger Terminabsprache und vollkommen stressfrei.

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vor einer Stunde schrieb Rene2109:

Ich würde an Deiner Stellen den längeren Auslandsaufenthalt und den Verbleib der Waffen während dieser Zeit mit der Behörde besprechen.

Im schlimmsten Fall kommst Du zurück, alles weg und Du unzuverlässig. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Gespräch führen, schriftlich geben lassen. Im Idealfall bleibt alles wie es ist bei Deinen Eltern. Im Worst Case bei einem Kumpel oder kostenpflichtig eingelagert bei einem Händler, aber immer noch besser als nach 6 Monaten alles eingezogen.

Die Behörden bekommen einen 6 Monatigen dienstlichen Auslandsaufenthalt schneller mit als Du denkst.  

Vollkommener Blödsinn

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Ich gehe davon aus die Eltern sind nicht berechtigt. Der Tresor steht also ohne regelmäßige Kontrolle 6 Monate unbeaufsichtigt bei Unberechtigten, Eltern hin oder her. Das kann einem je nach Behörde negativ ausgelegt werden. Was ist also falsch daran seine Behörde anzufragen? Es wird schon seinen Grund haben warum in unserem Sicherheitsraum einige eingelagerte Waffen von deren Besitzern kostenpflichtig eingelagert liegen nach Rücksprache mit den Behörden, wegen eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes für einige Monate obwohl die Einlagerer zusammen mit einem Partner, in der Regel sogar Ehepartner und Familie in einer Wohnung leben, jedoch keiner davon berechtigt ist. Einige von denen kommen sogar oft 2x im Jahr zur Einlagerung wegen dienstlicher mehrmonatiger Einsätze. Die Bestätigung der Einlagerung muss auch immer zum Abreisetag der Behörde vorliegen. 

Aber scheinbar sind die alle blöd und deren Behörden auch und Ihr hier wisst alle ganz genau wie die Behörde des Beitragsstarters tickt und wie die das wenn es hart auf hart kommt handhaben. Am Ende sind es ja nicht Eure Waffen und Eure Zuverlässigkeit nur weil jemand so blöd war auf Eure Aussagen zu hören. 

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vor 18 Minuten schrieb Rene2109:

 Der Tresor steht also ohne regelmäßige Kontrolle 6 Monate unbeaufsichtigt bei Unberechtigten, Eltern hin oder her.

 

ja und? Gibt das Gesetz zu diesem Punkt irgendetwas her? Nein? Also alles gut.

vor 18 Minuten schrieb Rene2109:

Das kann einem je nach Behörde negativ ausgelegt werden.

 

Mit welcher Folge? Auch ohne Rückfrage verhält man sich absolut gesetzeskonform.

 

vor 18 Minuten schrieb Rene2109:

Was ist also falsch daran seine Behörde anzufragen?

 

Unnötig Aufmerksamkeit auf etwas lenken, was keiner besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Und das kostenpflichtige Einlagern ohne jeglichen Grund also Folge eines überobligatorischen Nachfragens kann man sich auch sparen.

 

vor 18 Minuten schrieb Rene2109:

Es wird schon seinen Grund haben warum in unserem Sicherheitsraum einige eingelagerte Waffen von deren Besitzern kostenpflichtig eingelagert liegen nach Rücksprache mit den Behörden, wegen eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes für einige Monate obwohl die Einlagerer zusammen mit einem Partner, in der Regel sogar Ehepartner und Familie in einer Wohnung leben, jedoch keiner davon berechtigt ist.

Ja, weil man aktiv auf die Behörde zugeht und sich in diese unnötige Situation bringt. Aber das machen manche gerne, denn man will ja nichts falsch machen, obwohl man nichts falsch macht…🤓

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vor 2 Stunden schrieb Scott:

Btw.zumindest bei uns gibts nahezu keinerlei unangekündigte Kontrollen, alles mit vorheriger Terminabsprache und vollkommen stressfrei.

 

Was den eigentlichen Sinn dieser Kontrollen ad absurdum führt. Ist aber bei mir genauso, bzw. ohne Termin kommen die nicht rein, da sie unangemeldet immer nur zu Bürozeiten innerhalb der Woche vor der Tür stehen, wenn normale Menschen arbeiten gehen. Nach 16:00 Uhr und am WE hat man für die Sicherheit bei mir keine Zeit.... und wer bei seinem Termin nicht alles schick hat, ist selber schuld. Der ganze Shice ist bei uns eine schöne Gebührenerzeugungsmaschine geworden...

 

Ich kann mir schlechterdings kaum vorstellen, dass man in der ganzen Coronazeit nicht eine Kontrolle durchgeführt hat (OMG!!!!), aber sich wegen eines halben Jahres in die Hose nässt, wenn der LWB beruflich nicht vor Ort weilt. Das passiert eben auch anderen.

@EL Heat

Keine Ahnung, welchen guten oder schlechten Draht Du zu Deiner Behörde hast, geht es eher locker zu, kannst Du es mitteilen, aber wenn es locker zugeht, dann zicken die vermutlich deswegen auch nicht rum...

Bearbeitet von Last_Bullet
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Als ich beruflich ins Ausland bin fuer 2 Jahre UND MEINEN WOHNSITZ IN DL AUFGAB musste ich die Behörde informieren und hatte mit dem BVA damals gesprochen (die werden dann fuer deine waffenrechtlichen Erlaubnisse zustaendig, ausser fuer den §27SprengG, der bleibt bei deiner lokalen Behoerde).

Es hiess: wenn jemand seinen Wohnsitz behaelt, ist das mit der Aufbewahrung kein Thema, das Beduerfnis ggf eine andere Geschichte. 

Ich durfte damals meine Waffen (zum Glueck) im Buero lagern. (Entsprechender Tresor, VDS Alarmanlage war vorhanden), da man nach Indien keine Waffen importieren konnte (zivile 🙂 ).

Also wg 6 Monaten wuerde ich mir gar keinen Kopf machen.

 

Der §27 war damals tatsaechlich das einzige Problem, weil dessen Verlängerung fuer Auslandsdeutsche eine "Kann"-Bestimmung ist, aber DU behaelst ja deine Meldeadresse.

 

 

 

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Moin!

Einfach in den Einsatz fahren und gut ist.

 

Wenn es zu einer unangemeldeten Kontrolle kommt, brauchen Deine Eltern sich mit den Leuten nicht groß abzuplagen. Aktuell gäbe es eh nichts zu sehen. Alles abgeschlossen-  Die werden einfach abgewiesen, mit dem Hinweis sie sollen mit Dir einen Termin vereinbaren und fertig. Ggfs auch noch eine Info, wie lange Du im Einsatz bist. Dann wissen sie schon mal Bescheid.

Das Verhalten Deiner Eltern brauchst Du dir eh nicht anrechnen lassen.

 

Was die Kontrollzeiten anbelangt ist das Kontrollverhalten der Behörden sehr unterschiedlich.

Bei uns und in den Nachbarkreisen wurden die Leute angeschrieben, mt der Bitte um Terminvereinbarung zusammen mit einem Merkzettel, wie die richtige Aufbewahrung nach Gesetz auszusehen hat.

 

In Hamburg und München werden Kontrollen auch zB am Wochenende unangekündigt durchgeführt. Einer meiner Bekannten hat sie trotz Sturmklingeln an der Tür versauern lassen. Es war Wochenende und er erwartete keinen Besuch... 😉

 

 

frogger

 

 

 

Bearbeitet von frosch
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vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

Im schlimmsten Fall kommst Du zurück, alles weg und Du unzuverlässig. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Gespräch führen, schriftlich geben lassen. Im Idealfall bleibt alles wie es ist bei Deinen Eltern. Im Worst Case bei einem Kumpel oder kostenpflichtig eingelagert bei einem Händler, aber immer noch besser als nach 6 Monaten alles e

 

 

was für ein Schmarrn!

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