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IGNORED

WBK trotz Eintrag im Bundeszentralregister?


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Geschrieben
  Am 7.4.2022 um 12:27 schrieb raze4711:

 

Komisch , es gibt hier ganz viele User die ein gutes Verhältnis zu ihre. Sachbearbeiter habe  , und nicht jeden Voreintrag vom Fachabwalt formulieren lassen .

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Solche Kreise gibt es bei uns auch. Meine Behörden (in DE/AT) sind im grossen und ganzen auch in Ordnung, aber nicht mehr so wie früher, dass ich offen meine Wünsche anspreche. Ich habe mich demzufolge angepasst und formuliere meine Anfragen zielorientiert, dann läuft es es zu 60-80% meinen Wünschen entsprechend. Ich kenne aber auch genug Beispiele, die völlig unterirdisch sind. Das sind dann Kreise die ich bei einem Umzug nicht mit der Kneifzange anfassen würde.

Geschrieben
  Am 7.4.2022 um 12:34 schrieb drummer:

 

Solche Kreise gibt es bei uns auch. Meine Behörden (in DE/AT) sind im grossen und ganzen auch in Ordnung, aber nicht mehr so wie früher, dass ich offen meine Wünsche anspreche. Ich habe mich demzufolge angepasst und formuliere meine Anfragen zielorientiert, dann läuft es es zu 60-80% meinen Wünschen entsprechend. Ich kenne aber auch genug Beispiele, die völlig unterirdisch sind. Das sind dann Kreise die ich bei einem Umzug nicht mit der Kneifzange anfassen würde.

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Was nicht geht , geht nicht. Ist bei unserer Behörde auch so .

Wenn was zum Vorteil ausgelegt werden kann  , dann mache  sie das auch .

Wenn es aber keinen Spielraum gibt , sind Ihnen halt die Hände gebunden .

 

Aber das ist wie überall . Zum Ziel kommen beide Parteien nur zusammen. 

Geschrieben
  Am 7.4.2022 um 12:49 schrieb geissi:

Ein guter, freundlicher und persönlicher Kontakt zum SB lohnt sich immer, so wir bei allen anderen Mitmenschen auch.

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Ist wie bei einem Polizisten in einer Kontrolle . 

Mann kann es sich selbst auch schwer machen .

Und wenn jemand schon die Einstellung hat , das unsere Polizei nur Büttel wären , der muss sich nicht wundern das er aneckt. 

 

 

Geschrieben

Ganz ehrlich? Alfred bist du es?

Wenn nicht muss ich dir leider sagen das schießen das falsche Hobby für dich ist.

1. Diebe braucht man nicht als Vereinskammeraden.

2. Diebe sollten meiner Meinung nach keine erlaubnispflichtie Waffe besitzen dürfen. Zumindest nicht in den ersten fünf Jahren nach der Verurteilung.

3. Wer bei einem Diebstahlsdelikt zu lediglich 180€ verurteilt wird, hat eh nicht genug Geld um sich das schießen leisten zu können.

4.Wer im Laden klauen muss, hat nicht genug Geld um sich den Schießsport leisten zu können.

5. Wer ein 3/4 Jahr mitglied in einem Schützenverien ist, hat bestimmt schon mal etwas von einem Sachkundenachweis gehört. Die Frage würde der Inhaber der Waffensachkunde gar nicht stellen.

 

Sorry, meiner Meinung nach solltest du dir ein anderes Hobby suchen oder vieleicht noch ein paar Jahre warten bis du über deine "Jugendsünden" weggekommen bist und in allen Hinsichten voll im Leben stehst.

 

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Geschrieben
  Am 7.4.2022 um 12:57 schrieb raze4711:

Was nicht geht , geht nicht. Ist bei unserer Behörde auch so .

Wenn was zum Vorteil ausgelegt werden kann  , dann mache  sie das auch .

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Das ist bei meinen Behörden leider nicht ganz so. Ist aber noch nicht so schlimm, dass ich deshalb den Hauptwohnsitz wechseln würde.

 

  Am 7.4.2022 um 12:57 schrieb raze4711:

Wenn es aber keinen Spielraum gibt , sind Ihnen halt die Hände gebunden .

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Das ist keine Frage. In einem solchen klaren Fall gehe ich auch erst gar nicht zur Behörde.

 

Geschrieben
  Am 7.4.2022 um 13:35 schrieb Quetschkopf:

Ganz ehrlich?

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Gut dass Du noch niemals bei etwas verbotenen erwischt wurdest. Jetzt komm aber mal von Deinem hohen Ross runter.

 

Im Gesetz steht, für was man unzuverlässig ist. Und dieses Delikt alleine reicht eben nicht aus. Und das ist auch gut so.

 

Oder willst Du wirklich, dass JEDES Vergehen den Verlust der waffenrechtlich Zuverlässigkeit nach sich zieht? Einmal etwas zu schnell gefahren? Einmal die Parkuhr überzogen? Einmal...

 

Nein, ich will das nicht. Waffen sind nichts so magisch gefährliches wie man uns einreden will.

 

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Geschrieben
  Am 7.4.2022 um 12:00 schrieb uwewittenburg:

Riecht etwas nach räuberischen Diebstahl!

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Naja, wobei der ja gleich dem Räuber bestraft wird. Und das kann ich mir nach der Schilderung des TS nicht ganz so vorstellen. Dann wäre die Geldstrafe/Geldbuße oder was auch immer das war heftiger ausgefallen. Naja, und auch ich hab schon Typen abgeholt, die vom Ladendetektiv gefesselt waren. Begründung: Der hat halt dumm gemacht...

 

Und bei mir ging dann sowieso niemand ungefesselt in die Karre......

Geschrieben
  Am 7.4.2022 um 15:12 schrieb Sgt.Tackleberry:

Wow ... das ist anmaßend.

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Aber mit einem wahren Kern. Klar, jemand, der mal im Laden geklaut hat, wird deswegen nicht eine Schusswaffe kriminell missbrauchen. Aber wer das vor relativ kurzer Zeit getan hat, auch die Details einer darauf folgenden "Zahlungsaufforderung" für nicht so wichtig hielt, dass er sich den genaueren rechtlichen Sachverhalt gemerkt hat, könnte tatsächlich ganz gut damit beraten sein, seine Persönlichkeit noch ein wenig mit einem Hobby reifen zu lassen, das billiger ist, weniger komplizierte rechtliche Sachverhalte hat, und schlechte Spontanentscheidungen nicht gleich mit einem Loch in der Hand oder Ähnlichem bestraft.

Geschrieben
  Am 7.4.2022 um 04:19 schrieb 9mm-Mann:

Der Ladendetektiv hat mich erwischt, mir Handschellen angelegt und mich erstmal in ein Büro gebracht,

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Das wäre schon ein Ansatz gewesen, den Detektiv überlegen zu lassen, ob er Dich nicht lieber laufen lassen will...

Nötigung und Freiheitsberaubung liegt da in der Luft.

 

Der Detektiv darf nur vorläufig festnehmen, wenn ein Diebstahl auf frischer Tat entdeckt wurde. Da gibt es kein Recht zu fesseln oder den Erwischten irgendwo hin zu verbringen...

 

Zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit:

In der Regel sind Personen ab 60 Tagessätzen, wenn 5 Jahre seit der Rechtskraft noch nicht verstrichen sind, waffenrechtlich unzuverlässig.

Wie hoch die Geldstrafe vom Betrag her ist, spielt keine Rolle. 500 oder 50000 völlig Latte. 59 oder 60 Tagessätze macht schon einen gewltigen Unterschied.

 

Der Sachbearbeiter wird sich die Akte kommen lassen und dann entscheiden.

 

Es gibt auch vor dem Bescheid eine Anhörung, wenn beabsichtigt wird den Antrag abzulehnen. An dieser Stelle würde ich dann auch den Antrag zurücknehmen. Denn die Ablehnung selber wird im Bundeszentralregister eingetragen.

 

Wenn es nicht mehr allzuweit bis zu den 5 Jahren ist, warte die besser einfach ab.

 

 

frogger

 

 

 

Geschrieben

Stimmt so nicht ganz, weil das Verwertungsverbot nur für den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, nicht aber für die Erteilung derselben besteht (vgl. § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG). Warum nach Ablauf der 5-Jahres-Frist immer noch eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit besteht, ist dann allerdings entsprechend zu begründen.

 

Gruß SBine

Geschrieben
  Am 8.4.2022 um 09:25 schrieb chrisatwork:

Nochmal zum Mitschreiben: der Staat löscht GAR NICHTS. 

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Da habe ich andere Erfahrungen gemacht. 

Im o.g. Register stand bei mir ein eingestelltes Verfahren drin. 

Auf eine erneute Anfrage nach ein paar Jahren wurde mir mitgeteilt, daß keine Eintragungen vorhanden sind. 

 

Und nun? 

Geschrieben
  Am 8.4.2022 um 10:32 schrieb Max Musculo:

Auf eine erneute Anfrage nach ein paar Jahren wurde mir mitgeteilt, daß keine Eintragungen vorhanden sind. 

 

Und nun? 

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Jaaa, für DICH sind da keine Eintragungen mehr sichtbar...

 

Oder anders: Du glaubst wirklich was Angestellte des Staates dir erzählen? Nach den letzen 2 Jahren? Echt?

Geschrieben
  Am 7.4.2022 um 15:10 schrieb Maure:

Naja, wobei der ja gleich dem Räuber bestraft wird. Und das kann ich mir nach der Schilderung des TS nicht ganz so vorstellen. Dann wäre die Geldstrafe/Geldbuße oder was auch immer das war heftiger ausgefallen. Naja, und auch ich hab schon Typen abgeholt, die vom Ladendetektiv gefesselt waren. Begründung: Der hat halt dumm gemacht...

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Jugendgerichtsgesetz? Schlechte Kindheit, Reue usw.!

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