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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb grizzly45:

Und ich habe auch Einblicke in die Consultingwelt, nicht mal Elon Musk oder Bill Gates würden für einen Berater 250000€/Tag zahlen. Sowas gibt es in Deutschland nicht

Ja und...?

Schreiben kann man es trotzdem. 

Mein Nachbar setzt auch jedes Jahr sein Motorrad für 15000 bei mobile ein und muss es dann leider doch noch ein Jahr fahren... 

 

Der Link zur HP kam ja hier im Forum sehr schnell. Ich hab das meinem Kumpel geschickt, mit dem Hinweis, daß das angeblich der mutmaßliche Schütze ist... 

Antwort von ihm (Dr. med) : also ein ganz normaler Mensch... 

 

Gut, der hat jetzt natürlich keine Prüfung auf Zuverlässigkeit gemacht, aber erster Eindruck zählt... Und da kommt keiner drauf, dass er gerade bei einem irren auf der Seite ist... 

Geschrieben
2 minutes ago, Mittelalter said:

Ja und...?

Schreiben kann man es trotzdem. 

Mein Nachbar setzt auch jedes Jahr sein Motorrad für 15000 bei mobile ein und muss es dann leider doch noch ein Jahr fahren... 

 

Der Link zur HP kam ja hier im Forum sehr schnell. Ich hab das meinem Kumpel geschickt, mit dem Hinweis, daß das angeblich der mutmaßliche Schütze ist... 

Antwort von ihm (Dr. med) : also ein ganz normaler Mensch... 

 

Gut, der hat jetzt natürlich keine Prüfung auf Zuverlässigkeit gemacht, aber erster Eindruck zählt... Und da kommt keiner drauf, dass er gerade bei einem irren auf der Seite ist... 

Wir leben doch in einer Gesellschaft von Selbstdarstellern und Wannabes. Der Zug ist auch schon lange in der Arbeitswelt eingefahren. Solche Seiten findest du zuhauf im Netz. Wer sowas schon als Grund sieht Zuverlässigkeiten abzuerkennen, für den ist Internet wahrscheinlich immernoch Neuland und Helmut noch der Chef im Bundestag.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Axel Junghans:

 

Puh...da haste aber Glück gehabt. Wird zwar in der Praxis so gut wie nie gelebt, aber ok.

Trotzdem lese ich nichts von Leistungen/Ergebnissen, die zu erbringen wären, bevor man eine eigene Waffe beantragen kann.

BTW: was treibt euch eigentlich, immer noch übers Gesetz drüber gehen zu wollen? Reine Machtgier, oder auch etwas Stockholm-Syndrom?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

 

Für die gestörten Personen und die Gesellschaft, in der sie nun einmal leben, sicher und nicht nur "möglicherweise". Aber Volksverblödung ist eine effektive Lösung für die Volksverblöder und leider ist die Masse der Völker auch nicht daran interessiert, sich nicht verblöden zu lassen.

 

Dein

Mausebaer

 

 

 


Danke für deinen Beitrag. Kann dir in all den von dir genannten Punkten nur zustimmen. Pauschalisierung und Volksverblödung gehen da Hand in Hand.

Meine Hauptsorge ist eben auch, dass in Zukunft alles was irgendwie nach psychischen Problemen/Belastungen klingt von den zuständigen Behörden sofort mit Amokläufer gleichgesetzt wird.


Wenn z.B. ein Angehöriger stirbt und man sucht möglicherweise professionelle Hilfe auf, um mit dem Trauerprozess fertig zu werden, könnte es sein, dass bei einer ehrlichen Offenbarung im Rahmen der MPU diese Hilfesuche sehr negativ ausgelegt wird und man sofort den Stempel "potentieller Amokläufer" von der Waffenbehörde aufgedrückt bekommt.

Falls es so kommen sollte (und das halte ich für sehr wahrscheinlich), wäre dies eine sehr bedenkliche Entwicklung und eine vollkommen unverhältnismäßige Stigmatisierung von psychischen Krankheiten/Belastungen, die eher Schaden verursachen als Nutzen bringen.

LG
Casper

Geschrieben

Es geht ja nicht um das Buch alleine. Hier muss man schon den Gesamtkontext im Auge haben. Er hatte eine Waffe, es gab einen , wenn auch anonymen, Hinweis auf seine Zuverlässigkeit. Dann noch seine Thesen in dem Buch, alles für sich nur Indizien. In der Gesamtschau hätte man aber zumindest eine über eine Aufbewahrungskontrolle hinausgehende Überprüfung starten können. Und die SB finden die Website, aber das Buch nicht ? Und wenn das alles ist was man als Chef von seinen SB erwartet dann sollen sie andere Sachen machen und sowas abgeben an Spezialisten.

Ganz davon ab , das dieser Mensch sicherlich auch einen Psychater in einer Befragung hätte ausspielen können, wie zu vermuten ist. UNd was solche Gutachten Wert sind hat man aktuell bei dem Fall in Brokstedt gesehen. Der wurde Wochen vor der Tat " Begutachtet " und stellte angeblich " keine Gefahr für sich selbst oder andere dar ". und der war nicht so intelligent wie der Täter jetzt. 

Wie man es auch dreht und wendet, es wird immer ein Restrisiko bleiben.Und hätte man ihm die Waffe abgenommen, ein paar Mollis in den Raum der ZJ hätten sicher den gleichen Effekt erzielt. Wenn auch nicht so Medienwirksam. Oder wie in den 60ern beim 1. Schulamok in Deutschland ein " Flammenwerfer " aus einer Gartenspritze. Die Möglichkeiten der Tatmittel sind vielfältig, hier war es eben eine legal erworbene Schusswaffe. Aber hätte er eine Gartenspritze benutzt würde jetzt keiner auf den Millionen Hobbygärtnern in Deutschland rumhaken...................................

Geschrieben

Am wichtigsten wäre, dass es jetzt erstmal wieder ruhiger wird.

Ich habe die Tage mal ein Blick auf die Liste der "Amokläufe" seit 47 auf Statista geworfen. Da findet in den letzten Jahrzehnten schon eine Häufung statt. Die läuft aber Diametral zur Verschärfung des Waffenrechts. Denn das wurde seit den 70gern ja nicht gelockert. Ganz im Gegenteil.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb grizzly45:

 Das ist völlig untergegangen im Ruf das war ein Rechtsextremer. Es war ein Geisteskranker mit rechten Gedanken. 

Ob Rechtsextremer oder Geisteskranker mit rechten Gedanken, wo ist denn da der Unterschied?

 

In dem Fall ist doch der eine Zustand zwingende Voraussetzung, um den anderen Zustand zu haben.

Bearbeitet von GermanKraut
Geschrieben

Am schlimmsten an dem Thema "Behörden finden das Buch nicht" finde ich: Es klang nun an vielen Stellen, auch von öffentlicher Seite, schon durch das der anonyme Hinweis erstens recht konkret war und zweitens in dem anonymen Hinweis auch auf das Buch verwiesen wurde!

 

Anfangs habe ich immer gesagt das ein anonymer Hinweis nicht ausreichend ist Maßnahmen zu rechtfertigen die über eine normale Kontrolle im Hintergrund und eine "Aufbewahrungskontrolle mit Fühler ausstrecken" drüber hinausgehen. Beides wurde ja auch gemacht. Das die normale Kontrolle im Hintergrund vielleicht nicht ausführlich genug gemacht wurde wollte und will ich niemals abstreiten. Das für weitergehende eingriffe und Maßnahmen weitere Informationen als nur ein anonymer Hinweis benötigt wird sollte eigentlich jedem Klar sein, ein anonymer Hinweis sind eben keine "Tatsachen" die eine Annahme rechtfertigen. Wenn der Hinweis nicht anonym gewesen wäre und man hätte nachfragen können, dann hätten sich sicherlich Tatsachen finden lassen können, darum ist anonym prinzipiell falsch wenn man etwas erreichen will (aber vielleicht wollte derjenige ja eigentlich nichts erreichen sondern nur sein gewissen erleichtern?).

Wenn allerdings in dem Hinweis als stütze für die anonymen Anschuldigungen ein konkretes Buch genannt wird, dann wäre es die verdammte Pflicht gewesen dieses Buch ausfindig zu machen und mit in die Ermittlung einfliesen zu lassen! Klar kann man keinen SB verpflichten jeden Schund zu lesen der auf Amazon selbst vermarktet wird! Aber wenn ein konkreter Hinweis eingeht und um diesen zu stützen ein Buch angeführt wird, dann wäre genau das die verdammte Pflicht gewesen! Und zwischen dem Hinweis und der Tat verging auf jeden Fall genug Zeit dafür!

Geschrieben
3 minutes ago, BlackFly said:

und zweitens in dem anonymen Hinweis auch auf das Buch verwiesen wurde!

Das war mir bspw. neu. Warum telefoniert die entsprechende Behörde dann nicht mal mit den Leuten vom VS, um da konkret nachzufragen, ob man das Ding schon gelesen hat?

Geschrieben

Ist vielleicht eine ganz absurde Idee, aber warum hat die Waffenbehörde eigentlich nicht das Recht dem jeweiligen Verband zu schreiben dass es da Mitglied XY gibt gegen das eine Anonyme Beschwerde vorliegt die Unterhalb der Eingriffsschwelle der Behörde ist. Der Ortsverein kann dann aber informiert werden und ein Schützenkollege der mit XY gut kann, kann ggf. mal in einer ruhigen Minute ein freundliches Gespräch führen und im Falle eines Falles ggf. auch Hilfe anbieten kann.  

Ich bin jedenfalls immer bereit zu helfen - wenn es nicht um Geld geht ;-)

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Sachkundiger:

Ist vielleicht eine ganz absurde Idee, aber warum hat die Waffenbehörde eigentlich nicht das Recht dem jeweiligen Verband zu schreiben dass es da Mitglied XY gibt gegen das eine Anonyme Beschwerde vorliegt die Unterhalb der Eingriffsschwelle der Behörde ist. Der Ortsverein kann dann aber informiert werden und ein Schützenkollege der mit XY gut kann, kann ggf. mal in einer ruhigen Minute ein freundliches Gespräch führen und im Falle eines Falles ggf. auch Hilfe anbieten kann.  

Ich bin jedenfalls immer bereit zu helfen - wenn es nicht um Geld geht ;-)

 

Schon mal was von Datenschutz gehört?

 

Und gibts bei euch im Verein denn ausgebildete Fachleute, die in der Lage sind, ein solches "Gespräch" zu führen? So richtig mit Protokoll und Unterschrift des "Gesprächsführenden", dass er die volle Verantwortung für die Rechtschaffenheit des "Verdächtigen" übernimmt und dergleichen?

 

Abgesehen davon ist es eher Aufgabe des Vereins, seltsame Persönlichkeiten der Waffenbehörde zu melden, und nicht umgekehrt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Daglfinger:

welcher Paragraph bitte?

 

Ernsthaft?

Hast du dir den Aufbau der Vw Mal angeschaut? Die erste Ziffer steht für die Erläuterung des jeweiligen § im WaffG.

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich glaube es ist wirklich wichtig, wie Hr. Gepperth schon öffentlich gefordert hat, dass dieser ominöse Brief mal veröffentlicht wird. Das ist natürlich ein hinmelweiter Unterschied wenn da drin steht „der ist ein Psychopath, der darf keine Waffen haben“ oder „Der hat in seinem Buch Adolf Hitler mit Jesus Verglichen und den Holocaust geleugnet, der darf keine Waffen haben“. Bei letzterem bin ich natürlich bei jedem der die Behörde da vollständig anprangert.

Bearbeitet von schmok
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb schmok:

 Ich glaube aber, dass ein solches Pamphlet, sollten die Textstellen, welche im Nachgang bei der Journaille kursieren, wahr sein, eher ein relevanter Fall fürs BMI bzw. den VS ist. Und warum es da keine Überprüfungsanfrage gibt, weiss ich auch nicht. Ich bezweifele aber, dass eine Waffenbehörde eine solche tief gehende und unter Hochdruck erfolgende Untersuchung in irgendeiner Form anstoßen kann.

Doch, kann sie.

Besorg die einen Voreintrag für eine Vorderschaftrepetierflinte und genau das wird dann geschehen.

Eine Abfrage beim VS ist da obligatorisch.

Warum sollte dies bei anderen relevanten Fällen nicht geschehen?*

 

*hab da meinen Verdacht...Überlastung >hüstel<, weil es wichtiger ist, politische Gegner, die eigentlich harmlos sind, auszuspionieren...

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb GermanKraut:

 

Schon mal was von Datenschutz gehört?

 

Und gibts bei euch im Verein denn ausgebildete Fachleute, die in der Lage sind, ein solches "Gespräch" zu führen? So richtig mit Protokoll und Unterschrift des "Gesprächsführenden", dass er die volle Verantwortung für die Rechtschaffenheit des "Verdächtigen" übernimmt und dergleichen?

 

Abgesehen davon ist es eher Aufgabe des Vereins, seltsame Persönlichkeiten der Waffenbehörde zu melden, und nicht umgekehrt.

 

Es gibt halt auch Großstadtvereine ;-) 

Und es geht nur um Prävention. Miteinander Reden wirkt wunder, wird dir jeder Psychologe bestätigen. Natürlich geht es da nicht um Philipp F., der war ein Fall für die Behörden.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Rohrzange:

solange Personen, die bei Straftaten zum Tatzeitpunkt bereits volljährig aber unter 21 Jahre waren, noch dem Jugendrichter vorgeführt werden und nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, kann 18 Jahre kein Alter sein, bei dem jeder eine entsprechende Reife für den Umgang mit GK Waffen entwickelt hat.

 

Das gilt aber nur für Sportschützen. Mit 18 und Jagdschein bist du automatisch viiiiel reifer und kannst dir die großen Knallstöcke kaufen. Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum jemand, der "nicht die geistige Reife" für eine GK-Waffe hat, dann reif genug für eine KK oder Flinte sein sollte. Von Wählen und ganz große Dinger bei der BW bedienen mal ganz abgesehen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb P22:

Ernsthaft?

Hast du dir den Aufbau der Vw Mal angeschaut? Die erste Ziffer steht für die Erläuterung des jeweiligen § im WaffG.

Habs mit der AWaffV verwechselt, danke für den freundlichen Hinweis.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn ich nun mit etwas Abstand auf die gestrige Pressekonferenz schaue, wird mir bewußt, daß dort fast ausnahmslos Protagonisten über das Thema Waffenrecht und Schießsport sprechen, die davon keine oder nur sehr begrenzte Kenntnis haben (können).

 

§

Grundsätzlich ist das Waffenrecht ja komplex und sehr schwere Kost.
WaffG, AWaffV, WaffVwV, WaffRG, WaffRGDV, dazu KrWaffKontrG, Beschußrecht, Sprengstoffrecht und Jagdrecht, letzteres noch länderspezifisch.
Nochmals ergänzt durch die vielen Gerichtsentscheidungen wie beispielsweise die VGH-Entscheidung zu den Grundkontigentwaffen in BaWü oder des BVerwG zu den jagdlichen HA.

Weiterhin BKA-Leitfaden, Feststellungsbescheide, Zulassung schießsportliche Nutzung, Anerkennung Sportordnungen.
Am Rande noch Emissionsrecht, Schießstandzulassungen - hab ich was vergessen?

§

 

Wir diskutieren hier ja als Insider mit teilweise jahrzehntelanger Erfahrung und werden uns trotzdem zu vielen Fragen oftmals nur sehr mühsam oder gar nicht einig.

 

Ein SPD-Innensenator, der selbst - zumindest anhand der Äußerungen - wohl nur sehr oberflächlich in der Materie ist, erklärt dann den anwesenden Journalisten das WaffG, nicht ohne mehrfach den angeblich bestehenden Verschärfungsbedarf und die Pläne seiner Parteikollegin zu erwähnen.

 

Hört man sich die Fragen an, wird klar, daß die überwiegende Zahl Fragesteller allenfalls marginal mit dem Thema vertraut ist.

Beispielsweise die Vorstellung, daß jemand mehrere Hundert Schuß Munition zuhause hat, erscheint einigen offenbar problematisch.
Warum das sinnvoll oder notwendig ist, kann oder will niemand erklären
Es geht immer nur um irgendwelche Gefahren oder Bedenken, niemals um Hintergrundinformationen, Sinn und Nutzen.
Von der Frage eines grundsätzlichen Freiheitsgedankens ganz zu schweigen?

 

Und in diesem Geschehen sind die LWB-Vetreter kaum präsent, allenfalls mit Presseerklärungen oder Interviews am Rande.

 

Die Pressekonferenz dagegen lief über fast zwei Stunden, das ist doch medial/poltisch schon recht großes Kino?

 

Ich komme immer wieder zu dem Schluß, daß da von LWB-Seite ganz großer Aufklärungsbedarf besteht.
Und wir müssen das Thema nicht nur aus unserer fachlich gefärbten Sicht betrachten, sondern uns auch anschauen, wie das bei der unbedarften Allgemeinheit ankommt.

 

Tja, alles nur meine Meinung, offensichtlich wird die von den meisten Verbänden nicht geteilt ...?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Sachkundiger:

Der Ortsverein kann dann aber informiert werden und ein Schützenkollege der mit XY gut kann, kann ggf. mal in einer ruhigen Minute ein freundliches Gespräch führen und im Falle eines Falles ggf. auch Hilfe anbieten kann.

Meinst du das wäre passiert? Und selbst wenn, glaubst du, jemand der so einen Beschluss gefasst hat und sich entsprechend vorbereitet hat, eine derartige Dachklatsche hat, würde sich durch ein nettes Gespräch abbringen lassen? 

Schlimm ist, dass es soweit gekommen ist, dass er so abgedrifftet ist. Wenn es erst mal soweit ist, kann man kaum aufhalten. Zumal auch eine wirre Website und ein wirres Buch kein konkreter Hinweis auf eine konkrete Tat sind. Glaub mir, ich weiß wovon ich rede. Kannte auch jemanden, der mir etwas durchgeknallt vorkam, was er dann tat hätte ich nie für möglich gehalten.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schmok:

Das ist natürlich ein hinmelweiter Unterschied wenn da drin steht „der ist ein Psychopath, der darf keine Waffen haben“ oder „Der hat in seinem Buch Adolf Hitler mit Jesus Verglichen und den Holocaust geleugnet, der darf keine Waffen haben“

 

Wenn jemand der Behörde sowas steckt, heißt es trotzdem noch lange nicht, dass es auch stimmt.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Axel Junghans:
§14.3.
die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
 
 
Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes der Waffe ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z.B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport ausübt.

Der Passus bezieht ausdrücklich auf Fallkonstellationen ausserhalb §14 des Waffengesetzes, z. B. wie dort erwähnt nämlich unorganisierte Schützen. Ansonsten gilt §14 uneingeschränkt mit dem Grundkontingent 2KW und 3 HA LW.

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