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IGNORED

Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.


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Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Mal so eben nach einem Einbruch für mehrere Zehntausend Euro Waffen nachkaufen, muß man sich erst mal leisten können.

Hast du keine Hausratversicherung?

Geschrieben

Schon, aber ich habe gerade das Gesicht des zuständigen SB der Versicherung vor Augen:

 

Was wurde Ihnen denn entwendet?

 

Waffen  und Munition im Wert von ca. 30Tsd. Euronen.

 

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

 

Die Rechnungen für ein SSG3000, eine Valkyre, fünf S&W-Revolver, etliche Pistolen, mehrere  BDF in 12/70, ...,

 

etc. pp.  begleichen.

 

Und das wäre dann für den SB der Versicherung nur eine Beispielrechnung, keine vollzählige Aufzählung.

 

Die Reaktion der zuständigen Hausratsversicherung möchte ich sehen ...

 

 

 

mfg

Harry

Geschrieben
Am 14.7.2021 um 21:45 schrieb TriPlex:

Wo steht denn auf einer Waffe im "Alt-Besitz" eine T-ID des NWR?

Es wurde auch mehrfach! geschrieben, dass es um "Reparatur" beim Hersteller geht.

 

OK! im konkreten Fall geht es um eine S&W, da wird das mit "beim Hersteller" schwierig.

Die Amis werden aber "zu Hause" auch keine T-Id für unser NWR anbringen, da wird der Importeur das erledigen müssen und da KÖNNTE es Probleme geben, wenn der weniger T-IDs vergibt, als er Teile importiert hat.

 

Die ID´s stehen nirgens auf der Waffe. Auch die Waffen-ID wirst Du nicht auf der Waffe finden. Auch nicht auf neuen Waffen. Die ID´s wurden aber für jede Waffe bei der Einführung des NWR´s vergeben und sind dort aufgeführt. Die ID´s erscheinen in der Regel auch nicht auf dem Stammdatenblatt. 

Geschrieben

ich hab mit meinem versicherungsfuzzi seinerzeit das thema expliziet angesprochen:

fazit:

is hausrat! daher die summe entsprechend angepasst...

 

ausnahme wäre nur, wenn da sehr seltene und extrem hochwertige stücke dabei sind! die müsste ich seperat angeben und entsprechend "nach-/einzeln" versichern!

Geschrieben
Am 18.7.2021 um 20:32 schrieb Rene2109:

Die ID´s stehen nirgens auf der Waffe. Auch die Waffen-ID wirst Du nicht auf der Waffe finden. Auch nicht auf neuen Waffen.

Das dürfte so ziemlich jedem hier klar sein.

 

Am 18.7.2021 um 20:32 schrieb Rene2109:

Die ID´s wurden aber für jede Waffe bei der Einführung des NWR´s vergeben und sind dort aufgeführt.

Die Frage ist halt "WANN GENAU" im Produktionsprozess werden diese Teile-IDs vergeben!

Kann ein Hersteller IM WERK wesentliche Teile austauschen, OHNE dass das irgendwie im NWR eingetragen wird?

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb HangMan69:

is hausrat! daher die summe entsprechend angepasst...

Hausrat schützt aber nur vor "Hausratschäden" (also Diebstahl, Feuer, ...), eine Jagdwaffenversicherung schützt aber auch vor anderen Schäden, z.B. Jäger rutscht aus und stürzt auf Waffe, Waffe rutscht beim Besteigen des Hochsitzes von der Schulter oder fällt vom Hochsitz, ...

Jedenfalls war das so, als ich mich vor etlichen Jahren mal dafür interessierte.

 

Geschrieben
Am 17.7.2021 um 20:51 schrieb Dynamite Harry:

Die Reaktion der zuständigen Hausratsversicherung möchte ich sehen ...

Hab ich schon gesehen. Nach einem Brand mit Totalschaden. War kein Problem. Auch bei einem Diebstahl der Waffen kein Problem mit der Versicherung .

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb TriPlex:

ine Jagdwaffenversicherung schützt aber auch vor anderen Schäden, z.B. Jäger rutscht aus und stürzt auf Waffe, Waffe rutscht beim Besteigen des Hochsitzes von der Schulter oder fällt vom Hochsitz, ...

aha...

wozu hab ich dann meine "jagdhaftpflicht-versicherung"?!?

Geschrieben (bearbeitet)

Die Jagdhaftpflicht greift (wie jede andere Haftpflichtversicherung auch) nur dann, wenn man einen fremden Schaden verursacht.

 

Das ist ja nicht wie beim Auto, wo man dann zur Haftpflicht noch Teil- oder Vollkasko dazu buchen kann...

Bearbeitet von tt22
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

Seit dem 01.09.20 ist das nicht mehr erlaubt.

Im Geltungsbereich des WaffG&WaffRG.....

 

Kommt die Waffe mit gleicher Seriennummer aus den USA oder Österreich zurück, dann was...?

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
Am 20.7.2021 um 13:34 schrieb ASE:

Im Geltungsbereich des WaffG&WaffRG.....

 

Kommt die Waffe mit gleicher Seriennummer aus den USA oder Österreich zurück, dann was...?

Zeig mir einen deutschen Händler der eine Waffe zur Reparatur ins Ausland, vor allem in die USA schickt. Und alles was von außerhalb in den Geltungsbereich kommt, bekommt vor Aushändigung die entsprechende ID. Bei einen Austausch wesentlicher Teile ändert sich auch nicht die Seriennummer der Waffe oder die Waffen-ID, sondern nur die Teile-ID des ausgetauschten Teils.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Rene2109: Bei einen Austausch wesentlicher Teile ändert sich auch nicht die Seriennummer der Waffe oder die Waffen-ID, sondern nur die Teile-ID des ausgetauschten Teils.

Pauschal so nicht richtig 

Geschrieben

Hmmh,
einer meiner Büchsenmacher hat "ständig" Revolver mit geplatzten Trommeln oder Pistolen mit Laufauchbauchungen in der Mache.

Da werden wesentliche Teile erneuert.

Der Kunde bezahhlt, bekommt eine funtionierende Waffe zurück und ist glücklich.

Wie der Büma was im NWR verkleistert braucht den Kunden doch nicht zu interessieren. Er hat eine funktionierende Waffe und in der WBK muss nichts geändert werden.

 

frogger

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

Zeig mir einen deutschen Händler der eine Waffe zur Reparatur ins Ausland, vor allem in die USA schickt.

Nö, kannst du dir selber suchen. Gib genug. 

vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

Und alles was von außerhalb in den Geltungsbereich kommt, bekommt vor Aushändigung die entsprechende ID.

Nein, denn die Waffe hat bereits eine ID. Stell dir eine S&W-Pistole vor, die in due USA zur Reparatur geht und wieder zurückkommt. Griffstück wurde getauscht, aber mit der gleichen Seriennummer gekennzeichnet.

Wer merkt den Unterscheid gerichtsfest?

 

vor 11 Stunden schrieb Rene2109:

Bei einen Austausch wesentlicher Teile ändert sich auch nicht die Seriennummer der Waffe oder die Waffen-ID, sondern nur die Teile-ID des ausgetauschten Teils.

Ja, sofern dieser im Geltungsbereich des WaffG erfolgt. Da die IDs nicht auf der Waffe angebracht werden, hast du in dem Fall, das die Seriennummer transferiert wird aus deutscher Sicht nicht mal Kenntnis vom Austausch erlangt.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb frosch:

Da werden wesentliche Teile erneuert.

Lauf und Trommel sind zwar wesentliche Teile, aber keine führenden wesentlichen Teile. Deshalb können Lauf, Trommel oder Verschluss einfach getauscht werden. Das Griffstück ist rechtlich als führendes Teil anders zu bewerten.

Geschrieben (bearbeitet)

Zusammengefasst:

 

a) inländisch: Hier ist eigentlich alles Klar. Teile können wild getauscht werden, aber austausch des Führenden Teiles bedeutet Neuherstellung und damit auch neue Erwerbsberechtigung

b) Ausländisch

    I.  Es wird das führende Wesentliche Teil im Ausland getauscht, mit neuer Seriennummer. Hier ist auch alles Klar: Die alte Waffe wurde verbracht und eine neue Waffe importiert. Neuanlage, neuer Erwerb

    II.  Es wird das führende wesentliche Teil im Ausland getauscht, mit alter Seriennummer.  Aus Sicht des WaffG kommt die gleiche Waffe wieder zurück. Wie Identifiziere ich denn das Waffenteil? Anhand der Seriennummer und die ist gleich.
          Aber: Beschusszeichen fehlen natürlich, je nach Herstellerland. Bei einer Glock oder CZ würde das unbemerkt bleiben.

 

Es fehlt eigentlich nur eine Reglung dazu, daß das führende wesentliche Teil unter Vernichtung des alten und Transfer der Kennzeichung auf das neue getauscht werden darf, ohne eine neue Waffenherstellung zu konstituieren.

Sinn und Zweck des NWR würde dadurch in keiner weise unterlaufen, aber in Bürokratenhirnen sind führende wesentliche Teile aus einem mythischen unkaputtbaren Material...

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
Am 22.7.2021 um 11:44 schrieb ASE:

Nö, kannst du dir selber suchen. Gib genug. 

Nein, denn die Waffe hat bereits eine ID. Stell dir eine S&W-Pistole vor, die in due USA zur Reparatur geht und wieder zurückkommt. Griffstück wurde getauscht, aber mit der gleichen Seriennummer gekennzeichnet.

Wer merkt den Unterscheid gerichtsfest?

 

Ja, sofern dieser im Geltungsbereich des WaffG erfolgt. Da die IDs nicht auf der Waffe angebracht werden, hast du in dem Fall, das die Seriennummer transferiert wird aus deutscher Sicht nicht mal Kenntnis vom Austausch erlangt.

 

Ich weiß zwar nicht woher Du Deine Weisheiten hast, aber ich lasse Dich in dem Glauben.

Geschrieben
Am 22.7.2021 um 12:17 schrieb Fyodor:

Lauf und Trommel sind zwar wesentliche Teile, aber keine führenden wesentlichen Teile. Deshalb können Lauf, Trommel oder Verschluss einfach getauscht werden. Das Griffstück ist rechtlich als führendes Teil anders zu bewerten.

 

Am 22.7.2021 um 12:09 schrieb CZM52:

beim Tausch des führenden Waffenteils schon

Aha, dann beschreibt mir doch bitte mal wie das bei einem modularen Gewehr, z.B. Blaser funktionieren soll? Das Gewehr hat kein Griffstück als wesentliches Teil. Nur Verschluss, Lauf und Patronenlager. Du kannst sowohl Verschluss rechts auf links und umgekehrt wechseln, so wie auch denn Lauf inkl. Patronenlager in diverse andere Kaliber und Lauflängen. In keinem der Fälle wechselt sich die Seriennummer und ID der Waffe. Es kommen nur einzelne Teile-ID´s dazu, bzw. ersetzen das ausgetauschte Teil.  

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