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Wie zum Waffenschein?


JägermitHut

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vor 4 Minuten schrieb JägermitHut:

Polizisten etc. unterliegen nicht dem WaffG

Während des Dienstes.

Haben die Privatwaffen, gilt natürlich das WaffG auh für Polizisten.

vor 5 Minuten schrieb JägermitHut:

Für den WS ist es die nach 7 WaffG.

Ich wollte auch das hier hinaus...

Zitat

Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.

Eine als Sportschütze oder Jäger erworbene WSK reicht i.d.R. nicht aus, um später einen WS ausgestellt zu bekommen.

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https://www.fdpltby.de/sites/default/files/resolutions/2020-04/18_0004823.pdf

 

b) Wenn ja, aus welchen Gründen hält die Staatsregierung die private Verwahrung für unerlässlich? Die private Verwahrung ist nicht unerlässlich, aber ihre Möglichkeit sinnvoll. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit auch im Privatleben mehr als die Allgemeinheit gefährdet. Unter dem Schutzgedanken der Eigensicherung wird ihnen deshalb die Möglichkeit gewährt, eigenverantwortlich mit der Dienstwaffe auch außerdienstlich umzugehen. Darüber hinaus wird den Waffenträgern hierdurch die Möglichkeit eröffnet, sich in besonderen Fällen jederzeit in den Dienst versetzen zu können und dabei dann auch bewaffnet zu sein.

 

Ok, so kann man natürlich auch argumentieren......... mehr als die Allgemeinheit gefährdet......

 

Wie viele PVB wurden denn im Vergleich zu z.B. Juwelieren mehr überfallen......

Willkür sonst nix.

 

Rot halte ich explizit für ein Gerücht.

 

Wenn der Dienst beendet ist, gehört die Gun auf der Dienststelle verwahrt.

Gleiches Recht für alle.

 

Bearbeitet von Valdez
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vor 33 Minuten schrieb Valdez:

Da stiegen Leute  in den Bus , die hatten einfach ein 550er Sig, Karabiner oder sonstige STG am Mann.

sriimg20040423_4889718_0-data.jpg

gab vor vielen Jahren mal ein Foto von einem Soldaten auf dem Roller auf dem Heimweg mit umgeschnallten Gewehr. Hierzulande undenkbar.

vor einer Stunde schrieb Alex:

juckt es auch keinen wenn die ÜbTruppe mit G36 in den Penny oder Norma geht.

Uh gewagt. Letztens hat doch jemand die Polizei gerufen weil ne Gruppe Terroristen für den Nijgmegenmarsch trainierte - unbewaffnet.

 

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vor 1 Minute schrieb Fussel_Dussel:

einem Soldaten auf dem Roller auf dem Heimweg mit umgeschnallten Gewehr.

Als wir von Hammelburg nach Hardheim in´s Depot gefahren sind und Funkgeräte oder anderen Nonsen gebracht/geholt/getauscht hatten,hatte ich auch in der Raststätte zum Weckenholen das G3 auf dem Rücken, und die P1 um meine damals noch schlanke Hüfte gezurrt.

 

Keinen hat´s gejuckt, ganz im Gegenteil

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Sachkunde gem. 34 A hat nichts mit der Sachkunde im Sinne des WaffG.  zu tun, zwei paar Schuhe.

Der 34A wird als Grundlage für "isch bin security" gesehen, sprich Türsteher, Ladendetektiv, Eintrittskontrollen, etc.

Bis zum WS fehlt da noch einiges.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 19 Minuten schrieb JägermitHut:

Woher stammt dein Zitat? Meines Wissens gibt es nur eine Sachkunde.

Na aus der Verwaltungsvorschrift zum WaffG.

Dein Wissen ist halt nicht tief

vor 22 Minuten schrieb JägermitHut:

Im Antragsformular (Berlin) für den WS kann man beispielsweise ankreuzen, man habe die Sachkunde aufgrund bestandener Jägerprüfung

Da kann man noch viel mehr ankreuzen....

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vor 2 Stunden schrieb Valdez:

Als wir von Hammelburg nach Hardheim in´s Depot gefahren sind und Funkgeräte oder anderen Nonsen gebracht/geholt/getauscht hatten,hatte ich auch in der Raststätte zum Weckenholen das G3 auf dem Rücken, und die P1 um meine damals noch schlanke Hüfte gezurrt.

Beim verladen der Marder in Baumholder hat uns der Wirt der Bahnhofskneipe mal die hängengebliebenen UZI`s nachgetragen, die nach 3 Stunden " warten " in der Bahnhofskneipe von dem einen oder anderen "vergessen " wurden ( ich hatte meine umhängen ) Hat damals auch keinen gejuckt....... 

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vor 54 Minuten schrieb sealord37:

Geht mittlerweile über auch über 3 Tage, dürfte also von den Stunden her locker hinkommen. 

Weil etwas über 3 Tage geht (und das ist bei der Sachkunde für Sportschützen nicht die Regel) heisst es nicht, dass diesselben Inhalte wie für die Bewacher gelehrt werden.

Zum anderen sind die 16 Vollstunden (für Sportschützen), 24 Vollstunden (Bewacher) nur als Mindestdauer angesetzt.

Die von mir durchgeführten Sachkundekurse (für Bewacher) dauerten weit mehr als 40h.

Einfach mal in die Verwaltungsvorschrift und die AWaffV gucken.

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vor 15 Stunden schrieb Hunter375:

@LordKitchener

Na dann liefere doch mal Fakten, wo sind die Berichte über die ganzen Üerfälle auf Jäger und Sportschützen?

Wenn man damit kommt, dass die Anzahl der Überfälle auf Sportschützen/Jäger/Bauern (abgelegene Pferdeweide) gering war/ist, kann man auch damit argumentieren, dass die Überfälle auf normale Polizisten, Geldtransportfahrer oder Politiker ebenfalls gering sind/waren und diese deshalb genauso wenig Waffen benötigen. Sprich, man kann immer nur mit einem potentiellen Risiko argumentieren. Und das ist bei all den genannten Gruppen gegeben.

 

Aber warum nicht anders herangehen? Nenne mir doch die Anzahl der Verbrechen welche durch Waffenscheininhaber in Deutschland je begangen worden sind oder im Ausland wie Tschechien oder Österreich wo Schusswaffen massenhaft zum Selbstschutz existieren. Ein Waffenscheinverbot lässt sich damit jedenfalls nicht begründen.

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vor 8 Minuten schrieb LordKitchener:

Nenne mir doch die Anzahl der Verbrechen welche durch Waffenscheininhaber in Deutschland je begangen worden sind oder im Ausland wie Tschechien oder Österreich wo Schusswaffen massenhaft zum Selbstschutz existieren. Ein Waffenscheinverbot lässt sich damit jedenfalls nicht begründen.

Vollkommen richtig, aber weil das Verbot gewollt ist, wird auf das nach willkürlicher Auslegung schreiende Kriterium der angeblichen besonderen Gefährdung abgestellt, nicht auf die Zuverlässigkeit.

 

Im Übrigen: Gerade weil die Waffenscheine nicht an Normalbürger sondern an Ausnahmefälle, z.B. bezüglich der politischen Konnexion, vergeben werden, würde ich nicht darauf wetten, dass mit denen untypisch wenig passiert. Unvergessen Hans-Otto Scholl. So dämlich ist ein Programmierer oder Autoschlosser oder Rezeptionist in aller Regel nicht.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 19 Minuten schrieb LordKitchener:

....

Aber warum nicht anders herangehen? Nenne mir doch die Anzahl der Verbrechen welche durch Waffenscheininhaber in Deutschland je begangen worden sind

....

Ich stimme dir da schon zu und ich würde ein WaffG das SV als Bedürfnis anerkennt auch begrüßen. Man muss da allerdings auch realistisch bleiben, in Deutschland fehlt in der Hinsicht die Zustimmung der Politik und der Volkswille. Es git keinen einzigen Politiker und keine Partei die in der Richtung eine positive Entwicklung fordert und eine Bewegung der Bevölkerung in der Hinsicht ist auch nicht zu erwarten. Mit dem zunehmenden Einfluß der Grünen kann man eher davon ausgehen das sich das ganze in eine negative Richtung entwickeln wird.

 

Sollte es einmal wirklich soweit kommen das Kriminelle sich Nennenswert für die Waffen und Munition von Jägern und Sportschützen interessieren werden von Seiten der Politik ganz andere Mittel als Waffenscheine eingeführt werden. Deshalbe sollten wir glücklich darüber sein das so wenig passiert und hoffen das es so bleibt.

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vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo Hunter375

 

SV sollte kein Bedürfnisgrund sein, sondern ein Recht, eine Waffe zu erwerben.

 

 

In der Schweiz ja auch möglich obwohl es explizit nicht als Erwerbsgrund beim Waffenerwerbsschein draufsteht. Seit Jahrzehnten (Jahrhunderten) damit kein nennenswertes Problem bisher. Gibt Leute bei uns, (dürfte ich auch wenn ich wollte bzw. möchte) die haben während sie schlafen, den geladenen Revolver bzw. Pistole im Nachttisch seit etlichen Jahren.

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vor 27 Minuten schrieb mühli:

 die haben während sie schlafen, den geladenen Revolver bzw. Pistole im Nachttisch seit etlichen Jahren.

Hallo mühli

 

dürfen wir in Deutschland seit vielen Jahren nicht mehr. Der Täterschutz wird ausgebaut.

 

Steven

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