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IGNORED

Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!


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Geschrieben

Ganz aktuell:

 

Jägerin geschlagen: Polizei fahndet nach Angreifer | jagderleben.de

 

Zitat

Bei Bünde hat ein unbekannter Mann eine Jägerin am Freitagabend gegen 22.15 Uhr angegriffen. Wie die Kreispolizeibehörde Herford (Nordrhein-Westfalen) mitteilt, war die Jägerin auf dem Rückweg vom Hochsitz zu ihrem, an einem Feldweg abgestellten, Auto. Plötzlich habe die Frau hinter sich eine Person wahrgenommen.

 

Als sie sich umdrehte, stand der Unbekannte hinter ihr, beschimpfte sie unvermittelt und schlug mit einem unbekannten Gegenstand auf sie ein. Durch einen Treffer am Kopf ging die Frau zu Boden. Der Täter flüchtete zu Fuß.

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb chapmen:

war schon etwas wild-west

Teilweise immer noch. Ich hab zwar noch keine gesehen, aber mir wurde berichtet, dass die Schatzsucher immer noch recht aktiv sind. Sorgt leider immer wieder für Waldbrände, wenn Leuchtspurmun ausgegraben und liegen gelassen wird.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb LordKitchener:

Ganz aktuell:

Bei deinen Beispielen waren wohl entweder die Jäger unbewaffnet- oder haben Ihre Waffen nicht "genutzt". Sollte letzteres der Fall sein scheint das eigentliche "Problem" anders gelagert zu sein.......falsches taktisches Verhalten auf der Pirsch?

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb sealord37:

Teilweise immer noch. Ich hab zwar noch keine gesehen, aber mir wurde berichtet, dass die Schatzsucher immer noch recht aktiv sind.

Ich bin da seit Mitte der 90er raus, aber Halbe hat immer noch sehr viel Reiz in der Szene.

89/90 hat niemanden interessiert was im Wald abgeht- selbst Minibagger und Zeltdörfer waren nicht ungewöhnlich. Waren eben andere Zeiten.......

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb LordKitchener:

Na und!

Wer so dusselig ist, in einer solchen Situation selbst nachzusehen statt einen Notruf abzusetzen, kann froh sein noch zu leben.

Dafür ist die Polizei zuständig und Niemand anderer!

 

Im Falle der niedergeschlagenen Jägerin war das Vorgehen des Täters für das Opfer weder abzusehen noch zu erwarten.

 

Ich kehre jedenfalls weder mit der Kurzen in Bereitschaftshaltung zu meinem Fahrzeug zurück, noch nutze ich NSG/WBG um das Umfeld des FZ zu beobachten.

Bin selbst oft genug von irgendwelchen Weltverbesserern und Ökofaschisten verbal angegriffen worden. Ich ignoriere die einfach, grinse breit und ziehe meines Weges.  Meinem Begeher ist so eine Trulla im Zuge eines Diskussionsversuches an die Kehle gegangen und hat zugedrückt.

Und wenn mir Jemand eins über den Hut gibt um an meine Waffe zu kommen, werde ich keinesfalls meine Gesundheit oder gar mein Leben für ein blödes Stück Stahl und Holz aufs Spiel setzen. Ich habe nur ein Leben!

 

Gruss

Frank

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Frank222:

Ich habe nur ein Leben!

 

In der Tat, ja.

 

Ein Problem ist allerdings, dass die eigene Haut nicht stets  durch (Zitat) "Ignorieren, breites Grinsen und seines Weges gehen" schonbar ist. 

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Ein Problem ist allerdings, dass die eigene Haut nicht stets  durch (Zitat) "Ignorieren, breites Grinsen und seines Weges gehen" schonbar ist. 

Bei verbalen Angriffen in der Regel schon. Die Stelle hinter dem Komma kann man als " allgemeines Lebensrisiko" subsummieren.

Jedenfalls ist man zur Nachtzeit im Busch weit weniger gefährdet als an etlichen anderen innerstädtischen Orten.

 

Gruß

Frank

 

Geschrieben

Meine Anmerkung zielte darauf ab, dass auch der friedlichste, mit defensivsten Absichten daherkommende (Waid-)Mensch eben dadurch nicht per se geschützt ist.

Man muss nicht zwangsläufig "zum Bösen hinkommen", es sucht einen ggf. auch auf...

 

Aber klar, Letzteres (s.o., Orte der Gefährdung) sehe ich auch so.

Gerade "im Busch" wäre ein nächtliches Zusammentreffen mit entsprechenden Zeitgenossen doch ein ziemlicher (wenngleich blöder) Zufall.

Eine gewisse Einschränkung muss man vielleicht bei Fällen des gezielten Auflauerns am geparkten Kfz im Revier machen, das halte ich, wie gesagt, noch für den relevantesten bzw. empfindlichsten Punkt... Aber riesig häufig scheint er auch nicht zu sein.

 

Vor Jahren war übrigens ein Thread im WuH-Forum, wo ich schmunzeln musste... "Fürchtet ihr euch nachts im Wald...?"

 

Geschrieben
Am 25.5.2021 um 07:36 schrieb bumm:

Hier hätte auch die KW nicht geholfen.

Obendrein fand der Überfall beim ausladen des Autos statt, da wird die KW noch nicht geladen sein.

Bei der Jagdausübung, also beim Pirschen, beim Ansitz etc. Nicht beim Hochsitzbau...

 

https://www.n-tv.de/der_tag/Maenner-ueberfallen-Jaeger-und-klauen-10-000-Euro-teures-Gewehr-article22575106.html

Ein Hund wäre auch keine schlechte Idee gewesen. 

 

Toro.jpg

 

Geschrieben
Am 25.5.2021 um 16:09 schrieb LordKitchener:

Ich glaube du bist dir der Gefahr nicht wirklich bewusst. Du läufst auf einem Waldweg ins Pirschgebiet? Aha! Und schon haben wir ein Problem!

 

Sobald ich die Tür des Autos im Jagdrevier öffne, und ich mit der Absicht zu jagen ins Revier gefahren bin, ist das befugte Jagdausübung. 

Genau ab diesem Zeitpunkt darf ich meine Waffen laden. Egal ob Kurz- oder Langwaffe . 

Im KFZ darf keine geladene Waffe geführt werden . 

Wobei es da auch Ausnahmen gibt. 

Aber im Regelfall hält sich das Wild nichtvim Auto auf, wird dort nicht bejagt . 

Selbstschutz im Auto wäre auch äußerst selten 😉

Geschrieben
Gerade eben schrieb raze4711:

Genau ab diesem Zeitpunkt darf ich meine Waffen laden. Egal ob Kurz- oder Langwaffe . 

Im KFZ darf keine geladene Waffe geführt werden . 

Wobei ich für meinen Teil vermeide, in beengten Verhältnissen, vielleicht auch, wo niemand hingucken soll, damit nicht eine alte Dame hohldreht, etwas am Ladezustand meiner Waffe oder sonst was an meiner Waffe zu machen. Mir ist es da lieber--und glücklicherweise auch erlaubt--es so einzurichten, dass die Kanone in ihrem Holster bleibt und nur als Paket mit allzeit vollständig verdeckten und geschützten Bedienelementen umgeladen wird. Wenn man eine im Hinblick auf die Fallsicherheit sinnvolle Auswahl der Waffe unterstellt, dürfte das im Sinne der Sicherheit sein.

Geschrieben

Ich Hand habe das immer unterschiedlich . Manchmal ist die KW im Rucksack, wenn ich ins Revier fahre , manchmal steckt sie im Holster. 

Da hat es auch noch niemand gestört , wenn ich noch an der Tanke anhalte. 

Magazin ist dann in der Hosentasche. 

 

 

Geschrieben

Der Fall mit dem Überfall ist für mich nicht so stimmig .

Böse Buben sind an Waffen interessiert, die Jäger nicht führt. 

Die wollen eher eine AK als einen Suhler Drilling. 

Auch eher eine KW , als eine LW .

Der Drilling bringt auf dem Schwarzmarkt nicht sehr viel . 

Dann sollen unbewaffnete Typen einen bewaffneten Jäger überfallen .

Sie könnten ja problemlos auf dem Parkplatz warten, weil der Jäger an jedem Tag ,  zur selben Uhrzeit dort ankam . 

Er bemerkt natürlich nicht, das noch andere Menschen dort sind. 

 

Ich für meinen Teil , warte erst mal ab, was die Ermittlungen ergeben . 

Zwischen den Zeilen gibt es für mich zu viele Ungereimtheiten .  

Geschrieben

Zum Thema Löcher in Schildern. 

Ich sehe immer weniger, bis kaum noch Löcher in den Schildern .

Ich wohne sehr nahe an der Grenze zu Frankreich .

Als dort der Erwerb von KK Waffen und Schrotflinten noch einfach war, gab es sehr oft Straßenschilder die durchlöchert waren . 

Seit der Erwerb jedoch verschärft wurde , ist dies vorbei . 

Hat also was für sich , wenn nicht jeder Depp  einfach eine Waffe kaufen kann, und damit in der Gegend rumballern und andere Menschen gefährdet. 

Geschrieben

Und oh Schreck . In unserem Bundesland gibt es sogar zwei Kurzwaffen nach Belieben. Kaliber egal, Lauflänge egal ..... u d als dritte Kurzwaffe noch eine 22lr oder 22WMR als Fangschusswaffe . Auch da ist die Lauflänge egal . 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb raze4711:

Sobald ich die Tür des Autos im Jagdrevier öffne, und ich mit der Absicht zu jagen ins Revier gefahren bin, ist das befugte Jagdausübung. 

Genau ab diesem Zeitpunkt darf ich meine Waffen laden. Egal ob Kurz- oder Langwaffe . 

Ist das irgendwo verbrieft? Ich glaube mich daran zu erinnern einmal ein Urteil gegen einen Jäger gelesen zu haben, wobei es um eine schussbereite Kurzwaffe im (!) Revier ging und die Bla Bla Begründung war irgendwie "So lange er nicht konkret einem angeschossenen Vieh nachsucht, braucht die Waffe ja gar nicht schussbereit sein" oder so ähnlich.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb LordKitchener:

 "So lange er nicht konkret einem angeschossenen Vieh nachsucht,

braucht die Waffe ja gar nicht schussbereit sein" oder so ähnlich.

Ja,

 

der hatte sie verloren und bekam einen aufs Dach, weil er sie geladen verloren hatte.

Seine Begründung war nämlich, daß er sie zum Fangschuß dabei hatte,

und da sah man das Laden nicht als notwendig an mit der o.a. Begründung.

 

Hätte er gesagt, daß er sie zur SV hat, wäre es kein Problem gewesen.

 

Eben blöd, sich ohne Anwalt zu äußern...

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Olt d.R.:

Hätte er gesagt, daß er sie zur SV hat, wäre es kein Problem gewesen.

Davon eben bin ich nicht überzeugt. Das Verlieren der Waffe ist natürlich eine Sache, das Abzielen auf den geladenen Zustand eine andere. Ob sie für einen Fangschuss oder zur SV schussbereit ist macht keinen Unterschied.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb LordKitchener:

 das Abzielen auf den geladenen Zustand eine andere.

Tja,

 

mit der o.a. Begründung könnte man dann ja allgemein aufs Laden abzielen und z.B. behaupten, es würde reichen,

wenn man die Büchse auf dem Hochsitz lade, sobald das Stück Wild in Sicht kommt.

 

Ich glaube auch, daß der betroffene Jäger durch richtige anwaltliche Vertretung spätestens in der nächsten Instanz

aus der Sache herausgekommen wäre...

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb LordKitchener:

Ist das irgendwo verbrieft? Ich glaube mich daran zu erinnern einmal ein Urteil gegen einen Jäger gelesen zu haben, wobei es um eine schussbereite Kurzwaffe im (!) Revier ging und die Bla Bla Begründung war irgendwie "So lange er nicht konkret einem angeschossenen Vieh nachsucht, braucht die Waffe ja gar nicht schussbereit sein" oder so ähnlich.

 

Ja , hast du selbst hier gepostet. 

Erste Seite .

Jagdausübung bedeutet Aufsuchen , Nachstellen und Erlegen . 

Einer dieser Punkte muss also erfüllt sein. 

Das ist befugte Jagdausübung . Dann darf der Jäger eine geladene Langwaffe oder Kurzwaffe führen . 

Wenn der Jäger also , im Revier, einen Schritt aus seinem Auto macht, beginnt das Aufsuchen und Nachstellen . 

Jeder der hier einen Jagdschein hat, der hat das so gelernt , und wurde in dem Thema auch geprüft. 

Jeder der hier Postet und den Jagdschein besitzt , sagt dir saß das Führen einer geladenen Kurzwaffe im Revier erlaubt ist, wenn der Jäger aus dem Auto aussteigt. 

 

Du hast keine Jägerprüfung abgelegt. Keinen Jagdschein gelöst . Gehst nicht auf die Jagd. 

Behauptest aber, das alle Jäger hier Keine Ahnung haben . 

Denk mal darüber nach , wer hier falsch liegt . 

😉

Ausbildung bei uns hat ein Voljurist abgehalten , der als Fachgebiet auch  Waffen- und Jagdrecht vertrat . Hat der also auch keine Ahnung gehabt  ?

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