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IGNORED

Raubüberfall auf Jäger: Gewehr weg!


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

vor 21 Stunden schrieb erstezw:

Komisch eigentlich, dass das der einzige Bereich des Privatlebens ist, in dem man sich nach einer BGV richten muss.

 

Das liegt vielleicht daran, dass man hinsichtlich dem berechtigten Führen schussbereiter Waffen in der Öffentlichkeit ein potentielles Gefährdungsrisiko unterstellt?

Wenn sich z.B. ein Schuss unbeabsichtigt löst, so ist nicht gewährleistet, dass das Projektil immer im sicheren Kugelfang landet. Sprich, auch sich weiter entfernt aufhaltende Personen können im Unglücksfall dadurch betroffen sein.

Hatten wir (nicht nur) im Jahre 2019 leider mehrfach zur Kenntnis gebracht bekommen?

vor 21 Stunden schrieb erstezw:

 

Ich wäre dafür, ......., Auto fahren, ...., ... mit der selben Entschlossenheit durchzusetzen.  

Im Bereich Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr git die StVO. Auch als für "nur" Fußgänger.  Zuwiderhandlungen werden sanktioniert. Teilweise recht rigoros, wie ich meine.

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vor 17 Stunden schrieb raze4711:

 

.....

Ist es 1 Meter bis zum Büchsenmacher oder Schießstand, darf sie nicht geführt werden sondern wird transportiert. 

..... 

 

Wir als legale Waffenbesitzer führen auch dann die Waffe. Allerdings keinesfalls zugriffsbereit, selbstverständlich ungeladen sowie im geschlossenen Behältnis verstaut.

Transportieren ist eine erlaubte Sonderform des Führens, für Leute, denen der legale Waffenbesitz nicht zugesprochen wurde. Ein Transpoteur halt eben....

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vor 50 Minuten schrieb LordKitchener:

Ich vermute die 2 KW Regelung für Jäger zielte darauf ab eine KK oder leicht größer und eine "richtige" für größeres Wild.

ähm nein. Es hieß immer 2+x 

Eine ppk fürs Revier. Ein 38 er für die Frau Zuhause und die Fallenjagdwaffe. Die 22er/6.35 wurde ab 1.1.73 stets genehmigt. Da gab es erst ab den 80er erste Probleme.

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vor 2 Stunden schrieb LordKitchener:

Also im Gegensatz zu dir hatte ich diverse Rechtsvorlesungen. Tja, ich weiß wo das "steht".

 

Aber leider haben deine Vorlesungen nichts mit Jagd, und dem Waffenrecht zur Jagd zu tun gehabt. 

Ich hatte keine Vorlesungen. Ich wurde im Vorbereitungskurs zur Jägerprüfung sogar geschult, und anschließend geprüft 😆

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vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

Wir als legale Waffenbesitzer führen auch dann die Waffe. Allerdings keinesfalls zugriffsbereit, selbstverständlich ungeladen sowie im geschlossenen Behältnis verstaut.

Transportieren ist eine erlaubte Sonderform des Führens, für Leute, denen der legale Waffenbesitz nicht zugesprochen wurde. Ein Transpoteur halt eben....

 

Hast du natürlich Recht . Hätte ich explizit auch so schreiben sollen. 

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vor 4 Stunden schrieb erstezw:

Ich staune. Eine Kurzwaffe in DDR-Jägerhand?

Logig einschalten: der Mann war schon zu DDR Zeiten Jäger, Hundezüchter etc. NACH der Wende konnte er sich eben auch ne Kurzwaffe kaufen.

Passts jetzt besser?

🙂

Ist vor kurzem leider verstorben, ich drufte in der Jagschule noch von ihm in Sachen Hunden unterrichtet werden. Ein echtes Original und SEHR erfahrener Waidmann.

Hab seine Waffen letztlich beim Händler gesehen. Alles gut abgetragen, geht wohl komplett in die Tonne, bis auf die HK770.

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vor 7 Stunden schrieb erstezw:

Äh - nein. 

 

Bis 1972 war Jagschein = Waffenschein und bis 1976 konnte man damit unlimitiert Kurzwaffen erwerben. 

 

2+1 galt natürlich erst ab 1.1.1973.

Davor komnten KW ohne Begrenzung gekauft werden. Wie kommst Du auf 1976?  Es gab einige Kurzwaffen in exotischen Kalibern aus Japan die erst 1976 Erwerbsscheinpflichtig wurden und die 4mm Waffen kamen auch erst 1976 unter Erlaubnis. 

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vor 13 Minuten schrieb erstezw:

Aus den WBK-Einträgen meines Vaters. 

Die ersten WBKs sollten zunächst nur auf 5 Jahre begrenzt werden weshalb Viele  wegen der Unsicherheit 1973 nur einen Teil der Waffen meldeten und dann erst  76/77 nachmeldeten.

Bearbeitet von kulli
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vor 5 Stunden schrieb Anfänger01:

Nur mal so habt ihr alle kein Messer griffbereit? Ich habe immer eins bei mir Groß Spitz und Scharf. Ramm das jemanden irgendwo rein und er lässt bestimmt los auch wenn er von hinten einen umschlingt.

Ich bin jetzt nicht von der grünen Zunft, aber bei mir ist ein EDC-Messer eher klein und leicht und als Werkzeug, nicht als Waffe gedacht. So oder so ist wenn man bereits umschlungen ist, natürlich die Verwendung jeder Waffe etwas schwierig, alldieweil der Zweck des Umschlingens ja wohl ist, einem die Verwendung von Armen und Händen zu erschweren. Wenn man sich selber locht macht man die Situation nicht besser. Kann man natürlich, wie fast jede Herausforderung im Leben, üben, aber das ist dann halt wieder eine Frage des Aufwands. 

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vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Ich bin jetzt nicht von der grünen Zunft, aber bei mir ist ein EDC-Messer eher klein und leicht und als Werkzeug, nicht als Waffe gedacht.

 

Im Revier, und auch auf der Fahrt dorthin und von dort zurück, habe ich stets ein Jagdmesser am Mann, d.h. unmittelbar griffbereit.

Vorrangig  als Waffe gedacht ist es nicht - sondern als Werkzeug. 

Das schließt nicht aus, dass es im schlimmsten Fall auch anderweitig zum Einsatz kommen kann.

 

Ich schätze, das ist bei sehr vielen, die der Jagd nachgehen, so der Fall.

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vor 9 Stunden schrieb Anfänger01:

Nur mal so habt ihr alle kein Messer griffbereit? Ich habe immer eins bei mir Groß Spitz und Scharf. Ramm das jemanden irgendwo rein und er lässt bestimmt los auch wenn er von hinten einen umschlingt. Nur mal so am Rand warum rumballern versuchen.

 

Ich mache mir zwar den Begriff "rumballern" nicht zu eigen; aber, in der Tat, wenn ein Angreifer bereits unmittelbar an einem "dran" ist, ist in dem Moment ein spitzer/scharfer Gegenstand wohl das adäquatere, effektivere Mittel.

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Ah ja. Dafür wird hier eine Woche drüber schwadroniert wie der toitsche Waidmann dem Räuber mit der schussbereit geführten KW oder dem Hirschfänger das Licht ausbläst? Manchmal frage ich mich wirklich ob  ein nicht unerheblicher Teril der WaffG Verschärfungen nicht genau so einem dümmlichen Gelaber und dem Geprotze mit "den ultrakurzen HA habbisch auf Jagschein gekauft" geschuldet sind.

Bearbeitet von Asgard
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vor 3 Minuten schrieb Asgard:

Ah ja. Dafür wird hier eine Woche drüber schwadroniert wie der toitsche Waidmann dem Räuber mit der schussbereit geführten KW oder dem Hirschfänger das Licht ausbläst? Manchmal frage ich mich wirklich ob  ein nicht unerheblicher Teril der WaffG Verschärfungen nicht genau so einem dümmlichen Gelaber und dem Geprotze mit "den ultrakurzen HA habbisch auf Jagschein gekauft" geschuldet sind.

 

Ach , auch neidisch das es gewisse Vorschriften für Jäger nicht gibt ?

🤣

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vor 12 Minuten schrieb Asgard:

... so einem dümmlichen Gelaber und dem Geprotze mit "den ultrakurzen HA habbisch auf Jagschein gekauft" geschuldet sind.

vor 1 Stunde schrieb Asgard:

Gibt es neue Erkenntnisse in der Sache oder ...

und das keine 48 Minuten später :acute:

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Am 30.5.2021 um 10:58 schrieb LordKitchener:

Also im Gegensatz zu dir hatte ich diverse Rechtsvorlesungen. Tja, ich weiß wo das "steht".

Nur macht es einen Unterschied, "zu Wissen, wo was steht" und auch verstehen.

 

Und von den Jagdgesetzen / von der Jagd hast du keinerlei Plan, wie man in diesem Thema sehr gut sieht.

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Am 29.5.2021 um 20:09 schrieb JägermitHut:

Sachkunde nach 34a GewO wäre schon mal ein Anfang. Aber nicht der einzige Weg

Ist überhaupt kein Weg. Für einen WS ist der nicht notwendig.

Einfach mal nachlesen wozu man die Sachkunde nach 34a GewO benötigt.

Zitat

Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist zusätzlich zu den Anforderungen des Satzes 1 Nummer 1 der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:

1.
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
2.
Schutz vor Ladendieben,
3.
Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
4.
Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
5.
Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

 

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vor 49 Minuten schrieb Asgard:

Ah ja. Dafür wird hier eine Woche drüber schwadroniert wie der toitsche Waidmann dem Räuber mit der schussbereit geführten KW oder dem Hirschfänger das Licht ausbläst? M

 

Manches ist "schwadroniert", manches ist eine eher sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema (ich halte Letzeres für wichtig).

Es ist unbestritten, dass es leider zu solchen Situationen kommen kann; wenngleich gottlob ziemlich selten.

 

Klar ist bei weitem nicht jede Diskussion hier sinnvoll.

Wenn wir jedoch die Diskussion über solche Themen völlig abwürgen oder draußenhalten wollten, könnten wir weite Forenbereiche auch gleich dicht machen.

 

P.S.:

Irgendjemandem "das Licht ausblasen" - ist nicht das Ziel. Das Ziel ist es, einen evtl. erfolgenden Angriff zu beenden.

Wir sollten nicht die "Argumentations"weise unserer Gegner übernehmen.

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 14 Minuten schrieb karlyman:

Leider ist unbestritten, dass es zu solchen Situationen kommen kann; wenngleich gottlob ziemlich selten.

Da sagt die Realität aber was anderes:

 

Oberstaatsanwalt schlägt Alarm: "Der Rechtsstaat ist erodiert" - n-tv.de

 

Zitat

Wie schlimm steht es wirklich um den deutschen Rechtsstaat? Der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel rechnet in seinem Buch "Rechtsstaat am Ende: Ein Oberstaatsanwalt schlägt Alarm" gnadenlos mit der Politik ab. Denn genau diese ist seiner Meinung nach dafür verantwortlich, dass der Staatsapparat in weiten Teilen kaum noch funktionsfähig ist. Im Interview mit ntv.de erklärt er, welche Probleme besonders alarmierend sind und was getan werden müsste, um diese zu lösen.

 

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