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IGNORED

Erben WBK


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Geschrieben

Hallo

 

folgende Konstellation: ein ehemaliger Kamerad von mir ist gestorben. Er besaß zwei Kurzwaffen und eine Langwaffe. 

Er hat einen Sohn und eine Tochter, die alles Erben. Die haben kein Interesse an den Waffen. Der Vater sagte vor seinem Tot seinem Sohn, dass sein Kamerad Steven seine Waffen erben soll. Schriftliches gibt es nichts. Sein Sohn würde es aber der Behörde gegenüber so aussagen. 

Wie ist die Chance für mich, eine Erben WBK zu erhalten?

 

Steven

Geschrieben

Ich würde nochmal genau im Nachttisch nachsehen, ob da nicht doch ein Testament liegt.

Denn Dein Kamerad wusste bestimmt, das das ohne dieses Testament nichts wird mit dem Erbe von Waffen durch Leuten, die nicht in direkter Erbfolge stehen.

Geschrieben

 

Der Erblasser hat ein mündliches Vermächtnis an Steven ausgesprochen.

Der Sohn wird es auch so an Eides statt versichern können.

 

Ist keine Sache des Gerichts sondern der Behörde.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Olt d.R.:

decken Deine sonstigen WBKs das nicht ab?

Hallo Olt d.R.

 

nein, leider nicht. Ein Nummerngleicher K98k. Gelbe ist voll.

Eine Walther PP und eine 08. Geht bei mir nicht. Alles Altbesitz. 1973 angemeldet.

 

Steven

 

Geschrieben

Wenn die Kinder einen Erbschein beantragen (das macht fast immer

Sinn, insbes. wenn Immobilien im Spiel sind ist es zwingend) und dem

Nachlassgericht anzeigen daß der verstorbene Vater ein Vermächtnis

zu deinen Gunsten bestimmt hat an das sich die Kinder halten wollen

sollte es einen Erbschein geben. Das kann man zuvor mit dem dort

zuständigen Rechtspfleger absprechen. Der gibt auch Auskunft zu den

Kosten.

Mit dem Erbschein hat die Waffenbehörde keine Wahl. Ohne wird es

eher schwierig ...

Geschrieben

Ohne Teilerbschein macht die untere Waffenbehörde gar NICHTS!

Ist so!

 

Was man mit dem Rechtspfleger auf dem Nachlassgericht aushandeln, ist eine ganz andere Nummer!

 

Also ran an den Teilerbschein!!!

Geschrieben (bearbeitet)

Für alle die im Erbrecht nicht so fit sind. Ein Testament muss entweder komplett handschriftlich und mit Datum und Unterschrift versehen oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift oder beim Nachlassgericht hinterlegt oder ein Nottestament sein.

 

Mündliche Testamente, lediglich schriftliche Testamente mit Unterschrift (außer vollkommen handschriftlich) sind ungültig.

 

10 oder 100 Zeugen, der Papst oder die Bundeskanzlerin, spielt keine Rolle.

 

Wie du es geschildert hast, ist dein Ansinnen völlig aussichtslos.

 

Eine erste Rechtsberatung kostet dich maximal 190 Euro plus MWSt.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html

Bearbeitet von JägermitHut
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  • Wichtig 1
Geschrieben

Wäre doch auch zu schön. Dann würde nämlich mancher Tresorinhalt vergoldet werden . Wer das meiste zählt ,  dem hat der Vater versprochen das er die Waffen erbt . Das beschwören die direkten Erben natürlich 😆

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte schon ältere Waffenbesitzer darauf angesprochen, vererbe mir deine Waffen und du bekommst zu Lebzeiten etwas.

 

Das nennt sich Erbvertrag und kann im Gegensatz zum Testament nicht widerrufen werden.

 

Ist völlig legal, aber es will sich wohl niemand so konkret festlegen. Wollte der Kumpel von Steven wohl auch nicht. Ein handschriftliches Testament ist am Vereinsstammtisch in 10 Minuten gemacht und rechtsgültig. Wo eine Wille wäre, wäre auch ein Weg.

 

Blatt Papier und darauf mit Kuli:

 

Ich, Sepp Seppl, geboren am... in.... setze meinen Sohn..... und meine Tochter.... als alleinige Erben ein. Lediglich meine in der WBK Nr. .... eingetragenen Waffen erhält Steven.....

 

Datum, Ort, Unterschrift

 

Fertig. Mehr braucht es nicht.

Bearbeitet von JägermitHut
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb JägermitHut:

Mündliche Testamente, lediglich schriftliche Testamente mit Unterschrift (außer vollkommen handschriftlich) sind ungültig.

 

10 oder 100 Zeugen, der Papst oder die Bundeskanzlerin, spielt keine Rolle.

Es gibt Fälle, in denen eine Verfügung von Todes wegen auch mündlich wirksam sein kann, allerdings nur unter äußerst engen Voraussetzungen und nicht im geschilderten Fall.

 

Grundsätzlich aber hast Du Recht.

Geschrieben

Hallo

 

ich habe mit der Waffenbehörde gesprochen.

Geht auf keinen Fall. 

Jetzt versuche ich, die Waffen vor dem Hochofen zu retten. Mal sehen, klapper einige Händler ab. 

Evtl. übernehme ich den K98k. die zwei KWs sind weg.

 

Steven

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

ich habe mit der Waffenbehörde gesprochen.

Geht auf keinen Fall. 

Jetzt versuche ich, die Waffen vor dem Hochofen zu retten. Mal sehen, klapper einige Händler ab. 

Evtl. übernehme ich den K98k. die zwei KWs sind weg.

 

Steven

 

Dann hat aber der Sachbearbeiter doch gar keine Ahnung. Du hast du hier mehrere Versionen gelesen wie das geht, und an diese Forumsversionen muss sich doch ein Sachbearbeiter halten 😉

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb raze4711:

 

Dann hat aber der Sachbearbeiter doch gar keine Ahnung. Du hast du hier mehrere Versionen gelesen wie das geht, und an diese Forumsversionen muss sich doch ein Sachbearbeiter halten 😉

Doch Doch....

Der Sachbearbeiter hält sich an "Ohne Teilerbschein geht NICHTS"!

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb raze4711:

Dann hat aber der Sachbearbeiter doch gar keine Ahnung.

Hallo raze4711

 

danke dir für deinen sachlichen Beitrag. 

Kann ich nichts mit anfangen.

 

Steven

 

P.S. warst du derjenige, der auf dem Schulhof immer abseits stehen musste? Ich könnte dir erklären, warum.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 46 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

ich habe mit der Waffenbehörde gesprochen.

Geht auf keinen Fall. 

Jetzt versuche ich, die Waffen vor dem Hochofen zu retten. Mal sehen, klapper einige Händler ab. 

Evtl. übernehme ich den K98k. die zwei KWs sind weg.

 

Steven

Denk doch einfach mal um, Steven.

 

Die Waffen müssen entweder amtlich vernichtet werden oder die Erben beauftragen einen Berechtigten (also jemanden mit einer WBK) zum rechtmäßigen Verkauf der Waffen.

Damit bekommst du vom Amt sowohl die Genehmigung zur Aufbewahrung und Veräußerung und hast Zeit gewonnen und kannst ggf. ja die Waffen "käuflich" erwerben.

Wieviel die Waffen wert sind - entscheidet im Zweifelsfalle der Erbe *zwinker+

Du kannst aber wenigstens dafür Sorge tragen, das die guten Stücke in die korrekten Hände gelagen, statt in den Hochofen.

Bearbeitet von arcticwolf
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb PetMan:

Wie immer macht jede Behörde was sie will, ich kenne eine der reicht der von Steven geschilderte Sachverhalt in Schriftform aus. Gibt halt solche und solche......

 

Jede nicht, die Mehrzahl dürfte sich schon an den Gesetzestext halten. Nur besteht halt auch kein Anspruch auf falsche Anwendung der Gesetze.

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