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Erben WBK


steven

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Menschen sind wie sie sind. Sich mit den Erben zusammensetzen. Wer bekommt was, wer will eigentlich was? Ein Testament aufsetzen und dem Nachlassgericht zur Verwahrung übergeben. Ganz einfach.

 

Doch dazu muss man sich mit der Situation der eigenen Endlichkeit auseinandersetzen. Das können die meisten Menschen nicht. Und - nicht zu selten - eigentlich gönnt der Erblasser niemanden sein Eigentum. Darum wird nichts geregelt.

 

Das ist normal. Der geregelte Nachlass in Absprache mit den Erben, die ganz große Ausnahme.

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vor 44 Minuten schrieb JägermitHut:

Menschen sind wie sie sind. Sich mit den Erben zusammensetzen. Wer bekommt was, wer will eigentlich was? Ein Testament aufsetzen und dem Nachlassgericht zur Verwahrung übergeben. Ganz einfach.

 

Doch dazu muss man sich mit der Situation der eigenen Endlichkeit auseinandersetzen. Das können die meisten Menschen nicht. Und - nicht zu selten - eigentlich gönnt der Erblasser niemanden sein Eigentum. Darum wird nichts geregelt.

 

Das ist normal. Der geregelte Nachlass in Absprache mit den Erben, die ganz große Ausnahme.

Nicht zu vergessen die Erblasser die nur bedauern dass sie beim Streit um das Erbe nicht mehr dabei sein können und deshalb kein Testament hinterlassen.

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vor 7 Stunden schrieb Micha176:

Doch Doch....

Der Sachbearbeiter hält sich an "Ohne Teilerbschein geht NICHTS"!

Was willst du mit deinem Teilerbschein?
Steven wurde - selbst wenn die formellen Voraussetzungen für eine Verfügung von Todes wegen vorliegen sollten - nie Erbe, sondern allenfalls Vermächtnisnehmer.

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vor 16 Minuten schrieb P22:

Was willst du mit deinem Teilerbschein?
Steven wurde - selbst wenn die formellen Voraussetzungen für eine Verfügung von Todes wegen vorliegen sollten - nie Erbe, sondern allenfalls Vermächtnisnehmer.

Die Waffenbehörde interessiert nicht ob Vermächtnisnehmer, eidesstattliche Versicherung etc.pp.

Die halten sich an den Teilerbschein bzw. Erbschein!

Ein Vermächtnisnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilerbschein bekommen!

Prinzipiell hast Du Recht....

Aber im Fall Waffe als Erbe übernehmen, braucht es einen Teilerbschein!

Daher muss der Gang zum Nachlassgericht angetreten werden.

 

Die Erben können dem Vermächtnisnehmer (Steven) nicht einfach so die Waffen überlassen, als wäre es eine Vase!

 

 

 

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vor 7 Minuten schrieb Micha176:

Die Waffenbehörde interessiert nicht ob Vermächtnisnehmer, eidesstattliche Versicherung etc.pp.

Die halten sich an den Teilerbschein bzw. Erbschein!

 

Wieso sollten die das? Weder ein Vermächtnisnehmer noch ein durch eine Auflage Begünstigter tauchen in einem Erbschein auf.

vor 7 Minuten schrieb Micha176:

Ein Vermächtnisnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilerbschein bekommen!

Nein, weil er kein Erbe im Sinne des BGB ist.

vor 7 Minuten schrieb Micha176:

Aber im Fall Waffe als Erbe übernehmen, braucht es einen Teilerbschein!

nö, steht im § 20 WaffG nix von. Ich brauche eventuell eine wirksame Verfügung von Todes wegen, aber sicherlich nicht zwingend einen Erbschein.

vor 7 Minuten schrieb Micha176:

Die Erben können dem Vermächtnisnehmer (Steven) nicht einfach so die Waffen überlassen, als wäre es eine Vase!

Wenn es ein formwirksames Testament gibt und die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, geht das ohne Weiteres.

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vor 26 Minuten schrieb P22:

Nein, weil er kein Erbe im Sinne des BGB ist.

Das ist korrekt.

vor 26 Minuten schrieb P22:

nö, steht im § 20 WaffG nix von. Ich brauche eventuell eine wirksame Verfügung von Todes wegen, aber sicherlich nicht zwingend einen Erbschein

Das ist auch korrekt.

 

vor 26 Minuten schrieb P22:

 

 

vor 26 Minuten schrieb P22:

Wenn es ein formwirksames Testament gibt und die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, geht das ohne Weiteres.

Könnte....

 

Bearbeitet von Micha176
vertippt
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vor 30 Minuten schrieb Mittelalter:

Ja. Häufiger sind Äcker mit nem halben Hektar und einer Erbengemeinschaft mit 14 Eigentümern :bump:

...die sich nicht auseinandergesetzt hat und durch 5 Untererbengemeinschaften weiterbesteht. Da kommt Freude auf.

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vor 15 Stunden schrieb steven:

Hallo raze4711

 

danke dir für deinen sachlichen Beitrag. 

Kann ich nichts mit anfangen.

 

Steven

 

P.S. warst du derjenige, der auf dem Schulhof immer abseits stehen musste? Ich könnte dir erklären, warum.

 

Es ging darum das hier mal wieder viel behauptet wurde wie du die Waffen eingetragen bekommst , frei nach dem Motto " So muss der Sachbearbeiter das machen und akzeptieren " 

Das überhaupt nichts mit dir zu tun .

 

Das Forum von heute, ist der Stammtisch von gestern. 

Viele Meinungen, aber wenige richtige dabei .

 

Die ersten sinnvolle Antwort hier kam doch vom Jäger mit Hut . 

 

Hier wurde sogar der Ratschlag gegeben eine Urkundenfälschung zu begehen .

" Da lag doch sicher ein Testamant in der Schublade. Schau noch mal nach " 

 

Der Glaube hier  fundierte rechtliche Antwort  zu erhalten ist sehr leichtgläubig. 

Dazu gibt es zu wenige Volljuristen hier. 

Die einfachste und sicherste Möglichkeit auf die richtigen Informationen wäre Rat von einem Fachanwalt gewesen . Der kostet Geld was du dafür nicht ausgeben wolltest. 

Jetzt kennt dein Sachbearbeiter die Geschichte.  Mit nachträglichem Testament oder Teilerbschein brauchst du ihm wohl nichtvmehr zu kommen. 

Da hätte der Fachanwalt vielleicht die richtigen Informationen dazu geben können. 

Jammern hilftvjetzt nichts mehr . 

Bearbeitet von raze4711
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Hallo

 

gestern Abend bekam ich Bilder.

Der K98k oje! Schön ist andersrum. Wahrscheinlich Bodenfund, verrostet, entrostet und gestrichen. Der kann in den Hochofen.

Die PP? Sieht ok aus, liegt wahrscheinlich seit anfang 70er Jahre rum und und ist versift. 

Die 08 sieht ganz gut aus, ist auf den Bildern aber nicht gut zu erkennen. 

Mal sehen, ich will bei der zuständigen Waffenbehörde anrufen und fragen, ob der jetzige Besitzer mir die auf Leihschein gegeben kann zwecks Verkauf an einen Berechtigten.

Danke für die Tipps.

 

Steven

 

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vor 23 Stunden schrieb JägermitHut:

Für alle die im Erbrecht nicht so fit sind. Ein Testament muss entweder komplett handschriftlich und mit Datum und Unterschrift versehen oder schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift oder beim Nachlassgericht hinterlegt oder ein Nottestament sein.

 

Mündliche Testamente, lediglich schriftliche Testamente mit Unterschrift (außer vollkommen handschriftlich) sind ungültig.

 

10 oder 100 Zeugen, der Papst oder die Bundeskanzlerin, spielt keine Rolle.

 

Wie du es geschildert hast, ist dein Ansinnen völlig aussichtslos.

 

Eine erste Rechtsberatung kostet dich maximal 190 Euro plus MWSt.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html

So stimmt das nicht. Es gibt immer noch das  "drei Zeugen Testament".

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