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Fake 30ger Mags - zum sportlichen Schießen zugelassen?


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

Sind derartige Magazine bei uns zugelassen?

 

- Was sagen die BDS, DSU, BDMP, DSB Sportordnungen?

- Was sagen BKA Bescheide bezüglich Look-a-Like Kriegswaffe?

 

Test: HERA Arms H-Serie – was leisten die AR-15-Magazine im Praxistest? | all4shooters.com

 

Zitat

Die AR-Magazin der HERA Arms H-Serie sind kein komplett neues Produkt – sie wurden auf der IWA 2013 vorgestellt – doch seither wurde ihr Design kontinuierlich aktualisiert und verbessert. Außerdem erweiterte HERA Arms die Reihe um neue Modelle. Heute umfasst die H-Serie vier Modelle, die sich durch Kapazität und Design, nicht aber durch Leistung oder Fertigungsqualität unterscheiden.

 

Das Sortiment umfasst die Modelle H1, H2, H3 und H3L mit einem Fassungsvermögen von 10, 20, 30 Schuss bzw. das Modell H3L mit einem Fassungsvermögen von 10 Schuss, jedoch mit der Größe und dem Aussehen eines 30-Schuss-Magazins.

 

Bearbeitet von LordKitchener
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vor 21 Minuten schrieb LordKitchener:

Sind derartige Magazine bei uns zugelassen?

 

- Was sagen die BDS, DSU, BDMP, DSB Sportordnungen?

- Was sagt der BKA Bescheid bezüglich Look-a-Like Kriegswaffe?

Was ist denn der Unterschied bei der Zulässigkeit zu den "alten" 30er und 20er Magazinen, die auf 10 Schuss begrenzt waren? Die konnte man im BDS problemlos verwenden. Beim DSB waren AR Magazine wohl eher kein Thema 🙂

Bearbeitet von Schartenegger
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vor 17 Minuten schrieb LordKitchener:

 die BKA Bescheide ... wegen Look-A-Like.

Die Problematik bezieht sich auf die Hülsenlänge unter 40 mm. Ne normale 16 Zoll in .223 hat kein Problem.

Und die "Sportordnung" die du erwähnst ist so ein weites Feld, dass du da etwas konkreter werden müsstest. In Sportordnungen vom BDS wüsste ich nichts von der Problematik.

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vor 1 Minute schrieb MAHRS:

Und die "Sportordnung" die du erwähnst ist so ein weites Feld, dass du da etwas konkreter werden müsstest. In Sportordnungen vom BDS wüsste ich nichts von der Problematik.

Es hieß früher mal dass auf 10 Schuss blockierte 20ger Magazine beim BDS zulässig gewesen wären aber nicht 30 ger (ebenfalls auf 10 Schuss begrenzt).

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vor 3 Minuten schrieb LordKitchener:

früher

Früher war alles besser. Und aus Holz. Im aktuellen SHB kann ich nix finden.

 ... Cut ...

 

Hab den Artikel nur überflogen bzw. quer gelesen, aber die H3L Magazine kann man wohl nicht reinigen. Bisserl fahler Beigeschmack!

Zitat

Die Bodenplatte aller Magazine der H-Serie mit Ausnahme des H3L kann zur Demontage und Reinigung des Magazins leicht mit der Spitze eines Geschosses entfernt werden.

 

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@LordKitchener
Wie @Fyodor bereits schrieb: Das sind originäre 10er Magazine, keine "Fake 30er".

Sie sind nur mit einer Verlängerung ausgestattet, damit man sie besser greifen kann.

Es gibt in den Sportordnungen keine Begrenzung der Magazinlänge sondern nur der -kapazität.

 

Die Anscheinsproblematik ist natürlich zu beachten, wie @CZM52 richtig anmerkte.

Als Aufsicht würde ich sie in entsprechender Kombination monieren.

Bearbeitet von weyland
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vor 40 Minuten schrieb LordKitchener:

Es hieß früher mal dass auf 10 Schuss blockierte 20ger Magazine beim BDS zulässig gewesen wären aber nicht 30 ger (ebenfalls auf 10 Schuss begrenzt).

Das liegt daran das die 30er in der Länge über den Pistolengriff hinausragen, die 20er aber nicht. Die Definition "kurze" Magazine wie oft im Feststellungsbescheid zu lesen ist bezieht sich nicht auf die Kapazität sondern auf die Länge. kurz=nicht über den Pistolengriff hinausragend. Die langen waren sportlich beim BDS in D nicht zugelassen, so meine Info auf eine Nachfrage vor langer Zeit.

 

Nachtrag, bei Hülsenlänge <40mm definitiv nicht zugelassen, bei >40mm keine Ahnung.

Bearbeitet von scotty600
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Im Handbuch des BDS steht:

Das Präsidium KANN Regelungen bezüglich der (unblockierten) Kapazität bzw. Länge treffen. Den genauen Wortlaut habe ich jetzt an Handy nicht parat.

 

Aber das bedeutet eben auch, dass solange es keine solche Regelung des Präsidiums gibt, ist es zulässig. 2019 habe ich explizit danach gefragt, und es wurde bestätigt dass es derzeit keine solche Regelung gäbe. Im Newsletter wurden auch keine Änderungen diesbezüglich bekannt gegeben.

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OK, Thompson war ja zugelassen. Wie das jetzt ist ???

Ich glaube Ihr vergesst meinen Beitrag mit "lange/kurze" Magazine. Die Thompson war ja zugelassen und im FB wurde die Länge nicht erwähnt. Das mit der Länge über Pistolengriff hat mir der Offizielle bei der Waffenabnahme erklärt und mich mit begrenzten 30er nicht starten lassen (hatte zum Glück 10er und 20-10er dabei)

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vor einer Stunde schrieb weyland:

Die Anscheinsproblematik ist natürlich zu beachten, wie @CZM52 richtig anmerkte.

Als Aufsicht würde ich sie in entsprechender Kombination monieren.

Diese gilt aber eben nicht pauschal für alle Waffen sondern nur für solche wo dies im BKA Bescheid explizit steht so wie ich verstanden habe.

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vor einer Stunde schrieb scotty600:

Thompson war ja zugelassen. Wie das jetzt ist

Immer noch. Die ist zwar jetzt Kategorie A (da ehemaliger Vollautomat), steht aber nicht ob der Liste der verbotenen Waffen, und auch die Sportordnung verbietet nicht ihren Einsatz.

 

Einen FB dazu gibt es nicht, da dieser ja nur bescheinigen soll ob die Waffe den Anschein einer Kriegswaffe erweckt oder nicht. Das kann sie per Definition nicht, die Länge des Magazins ist deshalb auch zu dieser Beurteilung nicht relevant.

 

Ich gebe aber zu dass das ein Nischenproblem ist, das Gesetz wurde ja wieder maßgeschneidert auf bestimmt Waffentypen.

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Ok, nochmal ich ... hat mir keine Ruhe gelassen ob ich da die ganzen Jahre Müll weitererzählt habe oder nicht.

Tatsächlich, NEIN.

 

Ein über den Pistolengriff herausstehendes Magazin ist ein wesentliches Anscheinsmerkmal und meine Definition von kurz/lang war richtig.

ACHTUNG, es geht um Anschein also nur Hülsenlänge <40mm. Ist die Thompson ne .45er?

 

Das BKA bezieht sich in seinen Feststellungsbescheiden für Anschein immer auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof von 2012 und genau da ist diese Definition beschrieben.

 

Nachlesen geht hier: https://openjur.de/u/436979.html

 

Und stehen tut da (unter anderem):

 

Allenfalls in Kombination mit einem langen, über den Griff hinausragenden Magazin könnte ein anderer, an eine Kriegswaffe des hier in Rede stehenden Typs erinnernder Gesamteindruck entstehen.Denn die Magazingröße spielt auch nach Auffassung des Senats beim äußeren Erscheinungsbild, das den Anschein einer Kriegswaffe hervorruft, eine ganz entscheidende Rolle, da die Magazingröße deutlich sichtbares Erkennungsmerkmal für eine vollautomatische Selbstladewaffe in militärischer Verwendung ist. Halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat, sind deshalb auch bereits nach § 6 Abs. 1 Nr. 3AWaffV vom Schießsport ausgeschlossen. Magazine mit einer Kapazität von mindestens 20 bis 30 Schuss werden im militärischen Bereich verwendet. Diesem Umstand wird daher Rechnung getragen, wenn man die Magazingröße als ein die Kriegswaffenoptik ganz maßgeblich prägendes Merkmal betrachtet (vgl. zum Ganzen: Papsthart, a.a.O., §6 AWaffV Rn 7). Die Frage, wie die vorgenannte Kombination zu beurteilen ist, muss hier indes nicht abschließend beantwortet werden, da in der vorgelegten Musterwaffe ein kurzes, die Kapazität von zehn Patronen nicht übersteigendes Magazin zum Einsatz kommt und die Verwendung eines langen Magazins im Feststellungsbescheid ausgeschlossen werden kann.

Bearbeitet von scotty600
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