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IGNORED

Deutsche Umsetzung "EU Verbot großer Magazine" rechtswidrig?


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Geschrieben

#DEGunban - Update im November 2020 - German Rifle Association (german-rifle-association.de)

 

Zitat

Das von uns ebenfalls beauftragte Professorengutachten liegt mittlerweile vor. Dieses bestätigt vollumfänglich die von unserer Anwaltskanzlei gefundenen Ergebnisse zur Europarechtswidrigkeit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853, wie sie mit dem 3. WaffRÄndG in nationales deutsches Recht in Bezug auf das Magazinverbot und die Beschränkung der Anzahl der auf die gelbe WBK eintragungsfähigen Waffen vorgenommen wurde.

Beschwerde bei der Europäischen Kommission

 

Mit Datum vom 5. Oktober 2020 wurde durch unseren Anwalt sodann eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, mit der Bitte, wegen dieser Umsetzungsmängel einzuschreiten und gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Der dezidiert begründeten Beschwerde liegen zusammengefasst folgende Rügen und Annahmen zugrunde:

 

  • Das generelle Verbot sogenannter „großer Magazine“ ist durch die RL (EU) 2017/853 nicht gefordert. Gefordert ist vielmehr lediglich, daß diese einer Erlaubnispflicht unterliegen sollen.
  • Den unionsrechtlichen Vorgaben kann dadurch vollständig genügt werden, dass der Erwerb, wie bei Munition, unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden würde. Allein diese nationale Maßnahme ergibt im Zusammenhang mit den weiteren Regelungen der RL (EU) 2017/853 Sinn, da eine Erlaubnis gegenüber Personen, die die Voraussetzungen des Art. 6 resp. Art. 7 Abs. 4a der RL erfüllen, ausdrücklich vorgesehen ist.
  • Die Verbotsregelungen gemäß § 2 Abs. 3, § 58 Abs. 17 WaffG n.F. i.V.m. Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Nr. 1.2.4.3; Nr. 1.2.4.4, Nr. 1.2.4.5 gehen weit über die Richtlinienvorgaben hinaus, und widersprechen insbesondere Art. 10 und Art. 6 der Richtlinie, die eine Erlaubnis „großer Magazine“ in den dort geregelten Konstellationen ausdrücklich vorsieht. Mit dem jeweiligen in Deutschland für den Erwerb der zugehörigen Waffen zu erbringenden Bedürfnisnachweis ist den Anforderungen der Art. 10 und Art. 6 der (EU) 2017/853 mit Blick auf Erwerb und Besitz der Magazine vollständig genügt.
  • Die deutsche Verbotsreglung stellt sich als unzulässiges Aufsatteln nationaler Regelungen im Zuge der Umsetzung der RL (EU) 2017/853 dar und ist somit unionsrechtswidrig.
  • Ebenso keiner ansatzweisen Vorgabe durch die Richtlinie (EU) 2017/853 entspricht die Regelung in § 14 Abs. 6 WaffG n.F. Sie stellt ebenfalls ein unzulässiges Aufsatteln nationaler Regelungen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 dar und ist somit unter Zugrundelegung vorstehender Prämissen ebenfalls unionsrechtswidrig.
  • Die Abweichungen der neuen Bestimmungen des Waffengesetzes von den Richtlinien-Vorgaben lassen sich auch nicht rechtfertigen, da die Richtlinie eine Vollharmonisierung anstrebt und insoweit keine besonderen Ausnahmevorschriften oder Schutzklauseln vorgesehen sind, auf die sich die Bundesrepublik Deutschland bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales deutsches Recht berufen könnte.

 

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Geschrieben

Nice !

Und auch wenn gleich wieder 10 Schwarzseher um die Ecke geschissen kommen- ich persönlich habe größten Respekt vor Frau Triebel und Kollegen die trotz erneuter Krebserkrankung den Kampf fortführt!

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Takeshi:

Und auch wenn gleich wieder 10 Schwarzseher um die Ecke geschissen kommen- ich persönlich habe größten Respekt vor Frau Triebel und Kollegen die trotz erneuter Krebserkrankung den Kampf fortführt!

In der Tat. Solche Leute (nur wesentlich mehr davon) haben in Amerika vor fünfzig Jahren die Wende im damals auch völlig den Bach heruntergehenden Waffenrecht gebracht. Hochachtung!

Geschrieben

Die Personen dahinter sind sehr engagiert, und sie haben meinen Respekt und Dank.

 

Aber das Verbot wird nicht rechtswidrig sein. Deutschland hätte das auch ohne Vorlage der EU einführen können. Die Richtlinie verbietet ja auch nicht, weitergehende Regelungen zu erlassen.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Begründung für das Ganze war allerdings immer, daß es von der EU gefordert sei und man deshalb nicht anders kann.

 

Ob das rechtlich irgendwas ändert, weiß ich nicht, aber wir (und zwar ALLE, die sich für Waffen interessieren, vom Luftgewehr bis zum AR15) waren jetzt die letzten Jahrzehnte ausschließlich im Rückzugsmodus.

Langsam wird es Zeit, das was die Gegenseite macht, auch zu tun.

 

200% fordern, damit irgendwas davon hängenbleibt. 

Bearbeitet von Steinpilz
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Fyodor:

Die Richtlinie verbietet ja auch nicht, weitergehende Regelungen zu erlassen

Naja, mal sehen, vielleicht doch, vgl. den Punkt der Begründung:

 

  • Die deutsche Verbotsreglung stellt sich als unzulässiges Aufsatteln nationaler Regelungen im Zuge der Umsetzung der RL (EU) 2017/853 dar und ist somit unionsrechtswidrig.
Geschrieben

Das ist kein einklagbares Recht. Ebensowenig wie Gesetze die nicht nötig, geeignet oder möglichst mild umgesetzt werden, oder sogar Gesetze die beschlossen wurden während der Bundestag offensichtlich nicht beschlussfähig war.

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Geschrieben (bearbeitet)

Naja - der eigentliche Grund der EU für die neuen Regelungen war ja die "Marktharmonisierung" - dieses Ziel wurde ein jedem Fall mit

dem deutschen Gesetz nicht erreicht. Find es also gut, dass man genau diesen Punkt jetzt auch als Angriffsfläche nutzt.

Bearbeitet von Glockeroo
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Geschrieben

Auch wenn das Gesetz illegal ist, findet erstmal einen Richter der euch Recht gibt, wir sind hier nicht in den USA wo man Richter frei wählen darf.

 

Dazu kommt noch das selbst das Handzahme BVerG. entschieden hat das die Anleihenkäufe der EZB illegal sind, kümmert es die Regierung??

 

Wir sind hier nicht in den USA wo ein Gericht die Regierung dazu zwingen kann sich an geltendes Recht zu halten.

 

Da wurde erst eine ellenlange Sau teure und komplizierte DsGVo geschaffen, dann kommt so ein Virus aus der Fledermaus und zack auf den Datenschutz wird gesachissen, nur der Mittelstand darf sich mit der DsGVo rumärgern weil wenn mal was da ist dann bleibt das, selbst unsere Enkel werden deswegen noch einen Bürokratie Aufwand treiben müssen.

Geschrieben

Zu allererst begrüße ich das Engagement.

 

Allerdings tu ich mir schwer mit der Abschätzung der Folgen. Wenn wir jetzt auf Gleichstellung pochen, nimmt uns das vielleicht eventuellen Spielraum in der nächsten Runde. Das Ziel der EU ist bekannt. Wenn da der Dampfhammer kommt aber hier aus irgendeinem Grund nicht angewendet werden würde, so könnten unsere Gegner sagen: damals wolltet ihr Gleichstellung - dann nehmt sie auch heute.

Geschrieben

Ich habs befürchtet auch schon mal irgendwo geschrieben (sorry das ich jetzt Schwarzseher bin). Bisher hat noch keine einzige Klage auf Basis des "Gold Plating" Erfolg gehabt un da gab es schon ganz andere "Kaliber".

Wenn es dumm läuft legt die EU jetzt den Turbo ein und die Deutsche Gesetzgebung wird als Status quo für die nächste, bereits angekündigte Verschärfung der EU angezogen.

 

Nach wie vor erkläre ich mich solidarisch, werde weiterhin spenden und unterstützen, auch wenn ich NULL Hoffnung bei einer EU Klage sehe.

Ich hoffe das Gutachten geht auch auf die innerdeutschen Unzulänglichkeiten ein und ermöglicht eine Klage am BVG (Stichpunkt: Enteignung, Einstufung kleiner Plastikteile im Waffenrecht etc.)  

Geschrieben
Gerade eben schrieb scotty600:

Wenn es dumm läuft legt die EU jetzt den Turbo ein und die Deutsche Gesetzgebung wird als Status quo für die nächste, bereits angekündigte Verschärfung der EU angezogen.

Tja, ist die EU in diesem Fall tatsächlich der Böse? Sie wollte ja "nur", dass sich nicht "jeder" große Magazine beschaffen kann. Und die andere Frage ist, wieso gibt es bei uns keine Sportdisziplinen für große Magazine? Um sich abzugrenzen könnte man ja sagen jedes LW Magazin ist erlaubt sofern es auf 20 Schuss begrenzt ist (außer Sammlerstücke) und es einem geprüften Legalwaffenbesitzer gehört.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb LordKitchener:

wieso gibt es bei uns keine Sportdisziplinen für große Magazine?

Marines ärgern: AR-15 mit dem Magazin aufgelegt auf das, was die auch 500 Kilometer von der Küste "das Deck" nennen, Präzision auf 200 Meter, wahlweise kürzere Distanzen mit verkleinerten Zielen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Steinpilz:

200% fordern, damit irgendwas davon hängenbleibt. 

Ich glaube, vor dem Fordern kommt das Erklären. Die meisten Deutschen haben noch nie, von einem ihnen als freundlich, gewissenhaft und bestimmt nicht gewaltgeil bekannten Menschen, die Argumente für ein freies Waffenrecht gehört. Wenn ich auf Heimatbesuch jemandem erkläre, dass locker 99% der Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren, ich jedenfalls von 1933 bis 1989 persönlich zu spezifischen Opfergruppen dieser Morde gehört hätte, dass so etwas in Republiken, in denen die Bürger auf ihre Waffen stolz seien, weniger vorzukommen scheint, dass das Recht auf Selbstverteidigung von keiner großen Religion oder ethischen Tradition bestritten wird, dass es nicht sehr schwer ist, besser zu sein als die angeblich Hochspezialisierten in Uniform, die laut manchen Leute alleine damit umgehen könnten: Dann ist die Antwort nicht Zustimmung oder Ablehnung, sondern eher verwundertes Staunen, das sei alles irgendwie logisch, aber auch irgendwie angsteinflößend, und jedenfalls habe man das so noch nie gehört.

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Geschrieben

Es würde schon helfen, wenn die selben Politiker auch mal die selben Sätze sagen würden, wenn Waffen im Spiel sind, statt Alltagsgegenstände.

 

Der Satz von Herrn Laschet (ich glaube er wars) nach dem Vorfall in Trier "Sowas lässt sich nicht verhindern, eine 100%ige Sicherheit wird es nie geben" wäre auch mal bei anderen Gelegenheiten angebracht.

 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 dass locker 99% der Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren, ich jedenfalls von 1933 bis 1989 persönlich zu spezifischen Opfergruppen dieser Morde gehört hätte,

Du bist ein extrem dunkelhäutiger bekennender Kommunist jüdischen Glaubens mit blonden Haaren und blauen Augen, der nebenbei noch in der NSDAP/AO als hoher Funktionär tätig ist und ausschließlich in historisch akurater SS-Uniform seine alltäglichen Besorgungen erledigt?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb highlower:

Du bist ein extrem dunkelhäutiger bekennender Kommunist jüdischen Glaubens mit blonden Haaren und blauen Augen, der nebenbei noch in der NSDAP/AO als hoher Funktionär tätig ist und ausschließlich in historisch akurater SS-Uniform seine alltäglichen Besorgungen erledigt?

Abstammung will ich jetzt nicht näher diskutieren, weil da eine komplexe Familiengeschichte dranhängt, hätte aber gereicht. Klappe nicht halten können und auf Biegen und Brechen in Amerika studieren wollen auch.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb highlower:

Du bist ein extrem dunkelhäutiger bekennender Kommunist jüdischen Glaubens mit blonden Haaren und blauen Augen, der nebenbei noch in der NSDAP/AO als hoher Funktionär tätig ist und ausschließlich in historisch akurater SS-Uniform seine alltäglichen Besorgungen erledigt?


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