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IGNORED

Dürft ihr derzeit noch trainieren?


Commerzgandalf

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https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_8-10?AspxAutoDetectCookieSupport=1

 

Zitat
(2) Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1.
Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.
 
2.
Es erhalten nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
 
3.
Der Veranstalter hat zur Minimierung des Infektionsrisikos ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und zu beachten, das auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen ist.
 
(3) Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen ist nur für die in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 genannten Zwecke zulässig.

Sind Leistungssportler der Bundes- und Landeskader in Bayern, Sportschützen die bei der LM oder DM schießen?

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vor 11 Minuten schrieb Penecho:

Ist das was offizielles vom Land, wo das fixiert ist? Dann könnte ich das bei uns im Verein auch mal vorlegen...

Hier hinter dem Link kommst du auf die "Auslegungshilfe" der Landesregierung. Also was "Offizielles".

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/12._CoBeLVO/Auslegungshilfe_ab_021120_Stand_9.11.pdf

 

Da scrollst du zu S wie Schießen. Und da bietet die Landesregierung als Ausnahmeregelung das Erbringen von Schießnachweisen.

Dein Verein braucht meiner Meinung nach nichts anderes zu machen, als das Erbringen von Schießnachweisen anzubieten.

Die ganzen Corona-Regeln wie Abstand, maximal zwei Personen oder mehr aus einem Haushalt und und und und und natürlich vorausgesetzt.

 

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vor 7 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Ne Region wäre noch interessant.

Bei uns in Wilhelmshaven sind die Stände dich. In Hooksiel haben die Wurfscheibenschützen am letzten Sonnabend noch trainieren können.  Ich habe sie von Strand aus gehört. Ich gönne es ihnen.

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vor 7 Stunden schrieb MAHRS:

RLP dürfte für jeden Verein, der sich organisieren kann, möglich sein. Da brauchst nichtmal zur Behörde, das ist schriftlich fixiert und genehmigt.

Komme auch aus RLP. Kannst Du mir mal einen Link schicken, wo das fixiert und genehmigt sein soll?

 

Edit: Hätte weiterlesen sollen, hattest Du verlinkt. Mit der Argumentation wirst Du aber niemals durchkommen.... also Stände doch weiter geschlossen.

Bearbeitet von Harry Callahan
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vor 1 Minute schrieb Harry Callahan:

Komme auch aus RLP. Kannst Du mir mal einen Link schicken, wo das fixiert und genehmigt sein soll?

Hatte beim RSB direkt nachgefragt, als ich die Auslegungshilfe auf der Corona-Homepage -RLP entdeckt hatte.

Der RSB hat bei der Regierung RLP nachgehakt und die Antwort auf seiner Seite veröffentlicht.

https://www.rsb2020.de/aktuelles/detail/news/behoerdenpraxis-bei-beduerfnisnachweisen-in-der-corona-krise0/

 

 

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Hier in Berlin ist es so: Die DEVA in Wannsee bietet seit Beginn der Krise für nicht-kommerzielle Nutzer einen stark eingeschränkten Betrieb an: ausschließlich die 100-Meter-Stände sind frei für Einzelschützen, das heißt insgesamt können sich maximal drei Schützen in der Anlage aufhalten. Seit Beginn des neuerlichen Lockdowns ist aber auch das erst mal wieder vorbei. seit gestern sind die BDS-Stände in Wannsee eingeschränkt wieder nutzbar. Das LLZ in Spandau bleibt bis zum 30.11. geschlossen, danach geht es hoffentlich mit Hygienekonzept wieder weiter.

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Bayern wieder:

 

Gestern noch urteilte der Bay. Verwaltungsgerichtshof, dass eine vollständige Schließung von Fitnessstudios sachlich nicht gerechtfertigt sei.

Grund war die Schlechterstellung zum Individualsport, der in Bayern noch alleine, zu weit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfe.

Zitat aus der Pressemitteilung "Die Regelung verstoße daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios sei nicht verhältnismäßig."

und abschließend "Gegen den Beschluss des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel." 

Quelle: https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_corona_-_fitnessstudios_8.bayifsmv.pdf

 

Heute kommt prompt die Reaktion der Bay. Staatsregierung: alles dicht.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-news-sport-indoor-regeln-verbot-1.5109174

[...] Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte", sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der dpa. Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Mit der neuen Regelung müssen also auch Fitnessstudios trotz des Urteils wieder schließen.

"Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung", sagte Holetschek. Deshalb werde nun sofort die Verordnung geändert, um die "geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten" herzustellen - mit dem Ergebnis, dass vom Freitag, 13. November, an "in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden". Noch in der Nacht wurde die geänderte Verordnung veröffentlicht, in der nun generell "der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten" untersagt wird. [...]

 

War zwar nicht anders zu erwarten, offenbart aber erneut eindrucksvoll den Charakter unserer gewählten Volksvertreter.

 

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan und nicht für Gesetzgebungen zuständig. Den Absprachen dieses Gremiums müssen daher Gesetzgebungsverfahren in den Ländern folgen.

 

Ab heute also ist in Bayern der Schießsport in Vereinen verboten.

 

 

...und vor einem Jahr noch haben wir uns hier aufgegeilt über Verbote zu großer Magazine.

...und vor kurzem noch über Pläne der Grünen, mordsgefährliche Sportgeräte zu verbieten.

...dabei reichen uns die Schwarzen Sheriffs völlig aus um alles niederzureißen.

Ich persönlich prognostiziere in Bayern 5-10% weniger Schützen innerhalb eines Jahres, die die Flinte ins Korn werfen werden. Wir reden von 50.000 Personen.

Kinder und Jugendliche, die fernbleiben und sich anderweitig neu orientieren im Frühjahr.

LWB, die für ihr Bedürfnis auf keinen grünen Zweig mehr kommen (was machen kleine Vereine mit nur einem Schießtermin im Monat, irgendwo eingemietet? Deren Schützen müssen die Fehlmonate lauf Bay. IM hinten anhängen, da sind jetzt schon min. 16 Monate...bis Ostern wird sich auch nicht mehr viel tun. Wo soll das dann hinführen? Zwei Jahre Wartezeit bis zum eigenen "Sportgerät"!?!? Wie läuft dann in fernerer Zukunft rückblickend die Prüfung der Besitzregelung??)

Die ganz alten Schützen, die sich nicht mehr aufraffen werden.

Die Ehrenamtler mittleren Alters, die für sich entscheiden "genug ist genug", nachdem -ähnlich wie in der Gastro- bislang alles unternommen worden ist um den Schießsport in den Vereinen unter Hygienemaßnahmen fortführen zu dürfen??

 

:teufel_17:

 

 

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@Commerzgandalf

ein "teiloffener", also zum Teil überdachter Schießstand ist ja zugleich auch ein "teilgeschlossener" Schießstand, insofern nach Auffassung der Bay. Staatsregierung wohl Indoor...

Sei's drum.

Wir würden hier von einem ganz geringen Anteil von Schießständen sprechen, die im Feuerwaffenbereich vielleicht noch stark eingeschränkt genutzt werden dürften.

Alles andere: dicht.

 

Ich schätze mal, dass es in Bayern etwa 5000 Schützenvereine gibt. Davon sind ab heute, Freitag den 13., wahrscheinlich mindestens 4500 komplett dicht.

 

 

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vor 42 Minuten schrieb Katechont:

Wie läuft dann in fernerer Zukunft rückblickend die Prüfung der Besitzregelung?

Das wird in der Tat spannend. Es steht aber zu befürchten, dass das genauso "schützenfreundlich" geregelt wird wie der Neuerwerb. Von daher werden alle, sobald es wieder möglich ist, Stempel sammeln. Schade, da da auch ein bisschen die Freude am Schießen verloren geht.

Dazu kommt in Bayern die schützenfeindliche Regelung, dass mindestens 10 Schießtermine beim Bedürfnisantrag auf den Anlagen des Vereins geschossen werden müssen. Dabei waren hier viele Vereinsanlagen noch geschlossen, während die Kommerziellen schon offen hatten...

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vor 3 Minuten schrieb Fridolin Freudenfett:

mindestens 10 Schießtermine beim Bedürfnisantrag auf den Anlagen des Vereins geschossen werden müssen.

Was ist mit Vereinen für keine eigene Anlage haben? Ich war mal in nem Verein, der hatte keine Anlage und auch keinen Mietvertrag mit einem anderen Verein, dort ist man jedesmal wo anders hingefahren zum trainieren, hat niemanden gestört beim aufstellen der wbk.

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