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IGNORED

Dürft ihr derzeit noch trainieren?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Seifert:

Auf welcher Grundlage? Erforderliche Schiessnachweise

Na das reicht doch 😎

Mal abgesehen davon, dass du einen Vereinsfürsten haben könntest, der dich nur einmal im Monat ran lässt. Dafür ist er aber nicht verantwortlich. 6-8 Vereine in meinem Umfeld trainieren. Von zweien weiß ich, dass "sie aus Gründen der zurückhaltung" auf Training verzichten. Muss man nicht verstehen ...

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb PPC Sniper:

In der neuen Verordnung steht, Sport im Freien soll in kleinen Gruppen wieder gehen. Das ist wieder Auslegungssache......

In der Schießstandrichtlinie steht ganz klar Teilgedeckt gleich offen. Wenn man dann noch eine Lüftung hat........

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb callahan44er:

In der Schießstandrichtlinie steht ganz klar Teilgedeckt gleich offen. Wenn man dann noch eine Lüftung hat........

Wird bei uns leider genau anders rum ausgelegt. 

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb MAHRS:

Na das reicht doch 😎

Mal abgesehen davon, dass du einen Vereinsfürsten haben könntest, der dich nur einmal im Monat ran lässt. Dafür ist er aber nicht verantwortlich. 6-8 Vereine in meinem Umfeld trainieren. Von zweien weiß ich, dass "sie aus Gründen der zurückhaltung" auf Training verzichten. Muss man nicht verstehen ...

OK, das freut mich für euch. Echt. Hier im Umkreis ist alles zu. 

Obwohl das mit den Schiessnachweisen bekannt ist. 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb callahan44er:

In der Schießstandrichtlinie steht ganz klar Teilgedeckt gleich offen.

Richtig, aber auch nicht kriegsentscheidend. In NRW wird auch in geschlossenen Ständen trainiert.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Commerzgandalf:

In Sachsen-Anhalt seit Mai 2020 ohne Unterbrechung Individualsport erlaubt

Und Du bist zu faul zum schießen, sonst wärst Du ja wieder mal dagewesen :drinks:

 

mfg

Harry

 

PS: Wir haben übrigends aufgerüstet, 2 Wurfmaschinen zusätzlich mit echt garstig fliegenden Scheiben. (steigender Fasan und fliehender Hase 😜)

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Seifert:

Laut dem geleakten Beschluss-Dokument, welches morgen verabschiedet wird,

Das würde nicht geleakt, sondern so wie jedesmal vorab "veröffentlicht", um schonmal Reaktionen zu testen.... Natürlich nicht als Pressemitteilung, sondern nur an zwei, drei "Gute" Journalisten... 

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb callahan44er:

Wie soll das gehen?

Indem es einfach so festgelegt wird. 

Als offene Anlage wurden demnach nur weitläufige, völlig offene Aussenbereiche definiert, wie beispielsweise für Bogenschützen oder Tontauben. Überdachte oder Teilgedeckte Schießstände wurden explizit ausgeschlossen. 

 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Micha176:

Die Verordnung in RLP erlaubt ein Erbringen der Schießnachweise.....unter Einhaltung der "Regeln" also nur 2 Personen aus 2 verschiedenen Haushalten.

Wenn sie das "Erbringen der Schießnachweise" wollen, sollen sie auch ermöglichen, dass alle wieder schießen können.

 

Geschrieben

Demnach:

Bei 7-Tages-Inzidenzen (wohl kreisbezogen) unter 50 wäre "Sport kontaktfrei innen" (darunter dürften sicherlich wir in unseren Schießanlagen fallen) zulässig.

Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 kommen dann die zuvor zu absolvierenden Schnell oder Selbsttests ins Spiel...

Bei Inzidenz über 100 wäre wieder "dicht".  

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb karlyman:

Baden-Württemberg, oder?

Unser Ordnungsamt hält sich an die Richtlinie Schießstandbau, dort ist ein teilgedeckter Stand per Definition im Freien. Das liegt uns schriftlich vor und wir schießen mit max. zwei Personen. 

Vereine im Einzugsgebiet des o.g. Ordnungsamts machen es genauso. 

Geschrieben

Das ist ja auch richtig, was die bisher allgemein anerkannten Definitionen von "offen/geschlossen" im Sinne Schießstandbau, Baurecht, Immissionsschutzrecht angeht. Da gelten die klassischen, teilgedeckten Stände immer als offen.

 

Nur nützt das eben nichts, wenn in Ba.-Wü. im Sinne des Infektionsschutzes / Corona-Schutz-Verordnung anders ausgelegt wird. Das dafür zuständige Sozialministerium erklärt offensichtlich alles, was komplett zu, sowie auch "ummauert und teilgedeckt" ist, zur  geschlossenen Anlage.  Und offen haben dürfen nur andere Anlagen, da kommen eigentlich nur komplett offene Flintenstände/Parcours noch in Betracht.

Geschrieben (bearbeitet)

Für BaWü erlauben die aktuellen Regeln (ab 8.3.) "Individualsport im Freien und auf Außen-und Innensportanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten". (*)
Davor war bereits erlaubt: Individualsport im Freien mit max. 2 Personen auf "weitläufiger Anlage" unter Hygienekonzept in Absprache mit den lokalen Behörden.

 

Im angrenzenden Rheinland-Pfalz ist es schon länger unproblematisch mit max. 2 Personen "zur Erzielung von Schießnachweisen". Trotzdem sind sehr viele Stände zu. Man könnte fast meinen, es käme dem ein oder anderen "Schlüsselmeister" ganz gelegen.

 

"Machen ist wie wollen - nur krasser!"

 

--

(*) gekoppelt an die derzeitige 7-Tages-Inzidenz des LK Karlsruhe im Bereich 50-100

Weitere Öffnung auf max. 10 Personen bei Unterschreitung der 50er-Marke  - was dem aktuellen Trend nach innerhalb der nächsten 2-3 Wochen möglich sein könnte - danach geht's voraussichtlich wieder aufwärts.

Bearbeitet von weyland

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