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vor 50 Minuten schrieb PetMan:

Teilweise wollte die Behörde nur Sachkunde für KW anerkennen

So meine ich das auch in München vor >10 Jahren in Erinnerung zu haben: dort wurde die Sachkunde insgesamt nicht anerkannt, weil die Polizisten nur an der KW ausgebildet werden und eine Trennung KW/LW bei der WBK nicht vorgesehen ist.

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vor 2 Stunden schrieb Joseg:

Daher die Frage wie das in Dienst versetzen im einzelnen Abläuft?

hast du meinen Beitrag nicht gelesen? Es wird einfach die erforderlich Diensthandlung vorgenommen. Das ist für sich allein das "in den Dienst versetzen". Also, noch einfacher kann ich es jetzt nicht mehr sagen

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vor 3 Stunden schrieb Euromaster:

Polizist sieht in seiner Freizeit wie ein Besoffener wegfahren will, um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern ,kann und muss er sogar sich selbst in Dienst versetzen und kann die Autoschlüssel abnehmen

Das kann jeder Bürger auch. Ist mir selber mal passiert. Auto vor mir fährt Schlangenlinien, rammt den Bordstein, Reifen platzt, er fährt weiter, Reifen raucht. An der nächsten Ampel stieg ich aus, öffnete seine Beifahrertür und zog ihm den Schlüssel ab. Riesen Geschrei auf spanisch, mitten auf der Kreuzung. Zuschauer haben dann die Polizei gerufen, die auf kurz darauf kam. Denen übergab ich dann den Schlüssel. Während die noch die Papiere des Fahrers prüften dreht dieser sich um, holt seinen Dödel raus und pisst das Polizeiauto an. Gelächter bei den Zuschauern: Unser Prinz Ernst August ist zurück. Keine gute Tat bleibt ungesühnt, ich verbrachte dann noch 2 Stunden auf der Wache für die Zeugenaufnahme. Hab nie wieder was von denen gehört. 

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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Wo denn nicht? Ich habe eine im Haushalt und kenne mehrere aus unterschiedlichen Bundesländern. Alle anerkannt. 

Und die haben alle durch die zuständige Waffenbehörde allein aufgrund der Polizeiausbildung die vollumfängliche Sachkunde anerkannt bekommen? Hut ab, weil das dann (ohne entsprechende weitergehende Bescheinigung der Ausbildungsstelle) sowohl dem WaffG, der WaffVwV als auch der AWaffV widerspricht.

 

Und wenn Du eine im Haushalt hast... frag sie einfach nach den in § 1 AWaffV genannten Themenbereichen... und ob diese in der Polizeischule angesprochen wurden.

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vor 4 Minuten schrieb callahan44er:

Frage nicht beantwortet!!!

Warum sollte ich auch... die dir bekannten Polizisten/Polizistinnen haben ja offensichtlich Glück bei der Wahl ihres Wohnortes gehabt. Und da ich schon öfters erleben durfte, dass auch langjährige Polizeibeamte nicht über die grundlegendsten Kenntnisse an Waffentechnik verfügen, geschweige denn die Grundzüge des Waffenrechtes kennen, bin ich eigentlich ganz froh, dass sie eben nicht bei allen Behörden pauschal als sachkundig gelten.

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vor 3 Minuten schrieb H.S.:

Der einzige Blödschwätzer hier bist Du... ich zeige nur die Rechtslage auf... Du befürwortest anscheinend die laxe Auslegung des Rechts...

Du spinnst doch komplett! Ob Polizisten sich auskennen oder als sachkundig anerkannt werden von der Behörde, sind doch wohl 2 paar Schuhe. Wo sie nicht anerkannt wird, kannst du nicht benennen, aber ich schwätze, is kla Paul. Aber wenn du recht haben möchtest,  bitte. Man soll nicht mit Idi....n diskutieren!

Bearbeitet von callahan44er
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Gerade eben schrieb callahan44er:

Du spinnst doch komplett! Ob Polizisten sich auskennen oder als sachkundig anerkannt werden von der Behörde, sind doch wohl 2 paar Schuhe. Aber wenn du recht haben möchtest,  bitte. Man soll nicht mit Idi....n diskutieren!

Ja, Du hast Recht.

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vor 7 Stunden schrieb Tauri:

. Das ist für sich allein das "in den Dienst versetzen". 

Ein anderer schrieb aber oben so als wäre der dienstlichen Handlung eben noch das in Dienstversetzen als vorherige Weihehandlung zwingend erforderlich und bei Urlaub oder Krankheit nicht möglich.

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vor 13 Stunden schrieb Fyodor:

Dienstliche Erlaubnisse helfen da nicht.

 

Und wenn sie erst (20) *<25!* Jahre alt ist darf sie zwar tagsüber eine geladene Waffe *>.22lfB* führen, aber nicht eine gleiche Waffe selbst besitzen.

* = Korrektur durch mich da aktueller Fall bei uns im Verein.

Bearbeitet von Mozart's Ghost
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vor 22 Stunden schrieb Tauri:

Ich auch nicht. War vor meiner Pension mehrere Monate krank. Meine Waffe und Ausweis musste ich aber nicht abgeben. Ist vielleicht auch in jedem Bundesland verschieden.

In Berlin ist es so. Neuerdings wird hier aber auch die Dauerwaffenträgereigenschaft eingeschränkt.

Hier gelten die jeweiligen Geschäftsanweisungen der Bundesländer.

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Am 25.10.2020 um 08:48 schrieb uwewittenburg:

Er kann sich jederzeit in den Dienst versetzen, außer bei Urlaub .... wo er den Dienstausweis ... abgeben muß.

EDIT:

In Berlin wird der Dienstausweis abgegeben? Unfassbar! Rechtlich scheint mir das mit dem Dienstausweis sehr dünn. Hat sich ein Polizeibeamter gem. Legalitätsprinzip in den Dienst zu versetzen oder entscheidet er im Falle von Vergehenstatbeständen selbst, hat er sich als Polizeibeamter auszuweisen. Wie soll das ohne Dienstausweis gehen?  

Im Urlaub wird das Legalitätsprinzip nicht auf Eis gelegt. 

Die Dienstwaffenregelung bei Abwesenheit kann je nach Behörde abweichen aber den Dienstausweis abgeben habe ich echt noch nie gehört! 

 

Bearbeitet von DL7DW
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