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IGNORED

Illegaler Aufbruchversuch eines Blockiersystems


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Geschrieben

Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen, der, wenn es sich so abgespielt hat, mich ziemlich verwundert:

 

Der Besitzer einer blockierten Erbwaffe, Revolver, hat wohl versucht, das blockietsystem unerlaubter Weise zu entfernen, was an der Waffe eindeutige Spuren hinterließ.

Bei einer Kontrolle (war wohl eine Hausdurchsuchung wegen irgendetwas anderem) fiel das der Rennleitung auf (man fand die Knarre, aber einem Polizisten fiel der Manipulationsversuch auf), und es erging eine Meldung an die Waffenbehörde.

 

Ich hätte an der Stelle erwartet, dass der Besitzer nun deswegen zumindest befragt werden würde; aber nichts dergleichen:

Er wurde angeblich nur aufgefordert, die besagte Knarre abzugeben, und durfte andere blockierte erbeaffen behalten.

 

Daher meine Frage:

Als was wird denn ein solcher Manipulationsversuch gewertet?

 

Leider weiß ich nicht mehr darüber; soll irgendwo in Niedersachsen passiert sein.

Keine Ahnung, was für ein Revolver genau, oder was für ein blockierdingens.

Geschrieben

Ich kann nicht erkennen, das in diesem Fall der Versuch eine Straftat darstellt.

 

Bestenfalls wäre zu prüfen, ob das Blockiersystem noch intakt ist.

 

Klappt es mit dem Schwingschleifer nicht mehr?

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb EkelAlfred:

Klappt es mit dem Schwingschleifer nicht mehr?

Hallo EkelAlfred

 

klappte noch nie.

Ich hatte mich mal an das System begeben. Ich ich sage: genial.

Ohne Gewalt oder den Code nicht zu öffnen.

 

Steven

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb steven:

Hallo EkelAlfred

 

klappte noch nie.

Ich hatte mich mal an das System begeben. Ich ich sage: genial.

Ohne Gewalt oder den Code nicht zu öffnen.

 

Steven

Sorry Steven, aber da liegst Du falsch.

Der Sperrelement wurde nachweislich per Schwingschleifer extrahiert, weswegen ja die besagte Firma gegen das ZDF vor den Kadi zog.

 

@andere:

Das ist alles, was ich zu der Story weiß... Vielleicht hat ja noch jemand davon gehört und weiß mehr!?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BlackBull:

Der Sperrelement wurde nachweislich per Schwingschleifer extrahiert,

Hallo BlackBull

dann stimmte vorher schon was nicht. Nicht richtig verriegelt oder so.

Definitiv war das Teil so gut wie unüberwindlich. Tat mir auch weh, aber war so. Und da haben sich einige Leute vom Fach wirklich Mühe gegeben. Bis in die kleinste Elektrode. Die einzige Möglichkeit war das Auslesen des Kodes. Das ist schwierig und nur mit immensen Maschinenpark zu bewältigen. Aber bevor das in Angriff genommen wurde, war es den Aufwand nicht mehr wert.

 

Steven

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BlackBull:

Daher meine Frage:

Als was wird denn ein solcher Manipulationsversuch gewertet?

 

 

Denken wir ein Jurist.

 

Hat er die Waffen erworben? Nein, er hatte sie bereits. 

 

In Paragraph 20 Abs. 3  WaffG ist das Blockiersystem geregelt. In Paragraph 52 WaffG die Strafvorschriften. Nur bei den Paragraph 52 Abs. 1 sind die Handlungen genannt, bei denen der Versuch strafbar ist. (Abs. 2).

 

Es mag ein Versuch sein, gegen Paragraph 20 Abs. 3 zu verstoßen. Der Versuch ist nicht strafbar.

 

Es ist gar nichts. Wahrscheinlich kriegt er die abgegebene Waffe wieder, wenn das Blockiersystem noch funktioniert.

 

Ja, vielleicht hat er auch gerade mit der Flex einen Stahlträger bearbeitet als ihm justament die Waffe samt Sicherung auf die Flex fiel. Dann ist es noch nicht mal ein Versuch.

Geschrieben

Steven du liegst falsch!

Das Teil war korrekt eingebaut und wurde auf die quasi lustige Art (OK, zusätzlich mit Unterstützung der Schwerkraft) entfernt. Videos dazu findest du auf YouTube.

Und das einzige, was besagte Firma beim Kadi erreichte war, dass nicht mehr behauptet werden dürfte, das es in xxx Sekunden rausgeht... Na gut, dann eben" innerhalb kürzester Zeit".

Geschrieben

Und ausserdem hatte vor dieser Entfernung auch ein anderer bereits (und zwar mit roher Gewalt) das Teil Mal rausgehauen. Zwar gab's dabei im Patronenlager eine riefe, und die Knarre wäre nicht mehr durch den Beschuss gekommen, aber schießsfähig war sie dennoch.  Gab dazu sogar Artikel in Visier.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb AWO425:

und wenn ich mich recht entsinne, war bei den Demonstration ein langjährige Wo'ler dabei....

 

Da entsinne ich mich auch noch, ja. 

Der ist m.W. noch hier mit dabei, wenn auch nicht mehr sehr "aktiv". 

 

War diese Demonstration übrigens mit "Schwingschleifer pur", oder mit "Schwingschleifer + Flutschi (o.ä.)"? 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb BlackBull:

Und ausserdem hatte vor dieser Entfernung auch ein anderer bereits (und zwar mit roher Gewalt) das Teil Mal rausgehauen. Zwar gab's dabei im Patronenlager eine riefe, und die Knarre wäre nicht mehr durch den Beschuss gekommen, aber schießsfähig war sie dennoch.  Gab dazu sogar Artikel in Visier.

 

Ja. Da gab es, soweit ich weiß, auch Abbildungen vom Laufzustand nach "roher" Entfernung dazu.

Dem Freund schöner Waffen kam zwar das Grausen angesichts der Riefe, aber Schießen (z.B. für kriminellen Missbrauch durch widerrechtliche "Erwerber") wäre damit noch möglich gewesen. 

Geschrieben

Hallo

 

natürlich war der Sperrelement (mal sehen, ob es wieder geschrieben werden darf) mit Gewalt zu entfernen. Aber ohne Spuren zu hinterlassen nicht. Und schon gar nicht mit einem Schwingschleifer.

Ich berichte gerne (persönlich) über die Finessen dieses Teils.

 

Steven

 

Geschrieben

Und lustigerweise hatte der gelockte Obermacker NACH dieser Entfernung ein peinliches Gegenvideo produziert und veröffentlicht, dass das Gegenteil beweisen sollte, aber nur noch peinlich war (zumindest wenn man in der siebten Klasse in Physik aufgepasst hat).

 

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