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IGNORED

Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?


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Geschrieben

Hallo,

 

Ich brauche euren Rat.

Habe das folgende Schreiben gestern bekommen. Es geht um die Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses.

Meine ersten beiden WBKs wurden im Mai 2009 ausgestellt. Neugelb und Grün.
2017 bat ich um die Ausstellung eines Folgedokumentes auf meine WBK Gelb, da der Platz voll war. Aber nicht weil ich soviele Waffen im Besitz hatte, sondern immer wieder verkauft hatte.
Und die Spalten somit alle voll waren. Und der Händler nicht ohne leeres Dokument verkaufen wollte.

 

Mein erster Gedanke war jetzt. Das vor kurzem das Waffengesetz geändert wurde:
"Eine weitere wesentliche Erleichterung für Sportschützen: Sind mehr als zehn Jahre seit erstmaliger Erlaubniserteilung vergangen, so genügt für den Nachweis des Fortbestehens des Bedürfnisses eine Mitgliedsbescheinigung des Schießsportvereins."

Wo genau steht das im Gesetz. Ich konnte dazu keinen Absatz finden.

 

 

Mein zweiter Gedanke war,  er darf kein Bedürfniss für jede Waffe einzeln fordern. Eine Bescheinigung des Verbandes über das regelmäßige Training genügt.

Was stimmt und wie gehe ich am besten vor.

 

 

 


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Geschrieben (bearbeitet)

Grundsätzlich hat die Behörde die Möglichkeit, das Bedürfnis zu prüfen.

Aber:

1. Es handelt sich nicht um deine erste waffenrechtliche Erlaubnis.

2. Besteht keine Verpflichtung zum Führen eines Schießbuchs. Eine Vereinsbescheinigung über regelmäßige Teilnahme ist nach altem Gesetz ausreichend.

3. Zum 01.09.2020 treten jedoch die letzten Anteile des neuen WaffG in Kraft. Hiernach werden erstmals konkrete Zahlen für Trainingstermine für Erwerb und Besitz genannt. Für Personen, die sich bereits seit mehr als 10 Jahren im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis befinden, gelten jedoch gegenüber anderen vereinfachte Regelungen. Es reicht eine Vereinsbescheinigung aus.


Mein Tipp: Zunächst Vereinsbescheinigung zusenden und dann zum 01.09. aussitzen.

 

Gruß 

 

Stefan

 

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben (bearbeitet)

Wie schon gesagt, kann es sich, entgegen der Aussage im Schreiben, nicht um die erste Fortbestehensprüfung 3 Jahre nach der erstmaligen Erteilung handeln, da dir schon 2009 WBKen ausgestellt werden. 

Danach kann im begründeten Einzelfall geprüft werden, wenn Gründe vorliegen, die das Fortbestehen des Bedürfnisses in Frage stellen. Diese Gründe soll er dir mal nennen.

Die zwingende Forderung nach einem Schießbuch ist gelogen, da die WaffVwV davon spricht, dass das Bedürfnis durch Bescheinigung des Vereins ODER durch Schießbuch nachgewiesen werden kann.

Gerade in diesem Hinblick ist das Bestehen auf Nachweis des Schießens mit jeder Waffe und Nachweis der Disziplin reine Beugung der Verwaltungsvorschrift und Schikane.

Ebenso ist die Forderung bei Jägern überzogen, die über Vorlage des gültigen Jagdscheins hinausgeht.

 

Das Genügen der alleinigen Mitgliedschaft nach 10 Jahren gilt leider erst ab nächstem Monat.

 

Das Schreiben ist eine Frechheit.

Vor allem die Fristsetzung ist im Hinblick auf die Urlaubszeit unterste Schublade.

 

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Bearbeitet von Raiden
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Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Stefan Klein:

Mein Tipp: Zunächst Vereinsbescheinigung zusenden und dann zum 01.09. aussitzen.

Genau so würde ich es machen. Pünktlich zum Freitag den 14. August die Vereinsbescheinigung abgeben. Darüber hinaus würde ich mir heute noch keine Gedanken machen.

Geschrieben

Rufe da an frag nach, ob die drei Jahre ein Versehen sind, weil du schon seit 2009 eine WBK hast. Ansonsten keine Diskussionen führen. Wenn sie das dann zurücknehmen, dann ist alles gut. Wenn sie weiter eine Prüfung durchziehen wollen, dann wende dich an deinen Verbandsjustiziar.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb knight:

Rufe da an frag nach, ......

" Gehe nie zu deinem Fürst, so lang du nicht gerufen wirst! "

 

Mittlerweile fast schon die Grundregel Nr. 1, im Umgang mit Waffenbehörden!

Telefonisch?
Nicht wirklich... Das war vielleicht einmal.

" Wer schreibt, der bleibt! "

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Geschrieben

Ab 01.09.2020, also in weniger als einem Monat, gilt die 10-Jahres-Regelung... dann wärst du, wie oben schon von anderen geschrieben, ohnehin aus dieser Prüfung "raus".

Die Fristsetzung bis 14.08. ist vor diesem Hintergrund durchaus perfide (m.E. eine Art "Abfangen noch kurz vorher").

 

Was das Inhaltliche angeht, so müsste rechtlich die Vereinsbescheinigung ausreichen. Ich schließe mich der Bewertung von @Stefan Klein  an.

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Geschrieben

Guten Morgen,

ich würde die angeforderte Bescheinigung erst mit Ablauf der Frist einreichen.

Ggfs. bei der Info und does quittieren lassen. Dann gewinnst du noch ein paar Tage.

 

Grüße Robert

 

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Gomez:

Guten Morgen,

ich würde die angeforderte Bescheinigung erst mit Ablauf der Frist einreichen.

Ggfs. bei der Info und does quittieren lassen. Dann gewinnst du noch ein paar Tage.

 

Grüße Robert

 

da bei mir schonmal auf dem Postweg was weggekommen ist schicke ich alles per Einwurfschreiben an die Behörde

kostet ein paar Kröten ich habe aber immer den Nachweis mit Datum

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn dein Verein mitmacht, ja es gibt welche die haben da kein bock drauf, Schreiben mit dem Satz, Herr xy nimmt regelmäßig am Training mit EWB Waffen teil. 

Mehr nicht! Eventuell noch die 

Zahl 12, 18 oder 33 wenn du die Termine voll hast, hast du das? Aber nicht wann und mit was geschossen wurde. Und nie nie nie das Schießbuch vorlegen!

 

Bearbeitet von callahan44er
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Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb callahan44er:

Und nie nie nie das Schießbuch vorlegen!

Darf ich fragen was da das Problem werden könnte? Sehe da nicht so ganz was da die Gefahr ist... Ich musste meins auch mal mitbringen (hab da weder Unterschriften noch Stempel oder so drin da ich selbst Standaufsicht bin und mit Schlüssel zum stand meistens alleine schieße) und wurde auch nix dazu gesagt... Oder ist das nur ein Problem wenn man nicht oft genug schießen war?

 

Generell seh ich da ja keine Probleme (oder ist das nur Paranoia, laut gesetzt haben die kein Anrecht drauf/das geht die gar nix an/man muss keins führen/usw)

Geschrieben (bearbeitet)

@Penecho Es gibt Behörden die dir dann sagen, oh mit der 45er, der 22er und der 223 haben sie aber nur 8x geschossen im Jahr, da haben sie aber jetzt kein Bedürfnis mehr für. Genauso geschehen obwohl insgesamt mehr als genug Termine vorhanden waren. Deshalb, bei einer Behörde ist man freundlich und nett. Legt aber nur das vor und sagt nur soviel wie nötig und gesetzlich vorgeschrieben! Das Forum hier ist doch voll von Behördenwillkür, wobei meist ist es auch nur der Mensch der dort sitzt. 

 

2 Beispiele aus meinem Dunstkreis. Kollege muss Sprengpappe verlängern. Auf dem Antrag von der Behörde stand allen ernstes " sportliche Erfolge"! Obwohl dt Meistertitel vorhanden sind, schön frei gelassen. Bei der vor Ort Kontrolle 3 junge Hühner. So weit alles i.o. Da sagt die eine: Also die Zimmertüre vom Lagerraum wäre ja aus Holz, ob er da nicht eine Brandschutzplatte vormachen könnte.

 

Anderer Kollege beantragt erste WBK vor der Änderung. Wartet über 3 Monate, dann hieß es Donnerstags auf Nachfrage alles fertig schicke ich ihnen zu.

Ich sag noch, fahr morgen hin und hol die. In der nächsten Woche kam natürlich nix. Nachfrage warum, Ja tschuldigung da kam ein Schreiben das wir sie jetzt noch beim VS überprüfen müssen. Da wissen wir leider noch nicht wie. Zack, insgesamt fast 5 Monate gewartet. 

 

Ja ich weiß, nicht ganz das Thema. Zeigt aber auf was für Ideen Behörden kommen können!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb callahan44er:

@Penecho Es gibt Behörden die dir dann sagen, oh mit der 45er, der 22er und der 223 haben sie aber nur 8x geschossen im Jahr, da haben sie aber jetzt kein Bedürfnis mehr für.

Ah ok, ja soweit hatte ich noch nicht gedacht.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb callahan44er:

@Penecho Es gibt Behörden die dir dann sagen, oh mit der 45er, der 22er und der 223 haben sie aber nur 8x geschossen im Jahr, da haben sie aber jetzt kein Bedürfnis mehr für. Genauso geschehen obwohl insgesamt mehr als genug Termine vorhanden waren. 

""Sagen" oder "meinen" können die natürlich vieles....

Es gibt aber keine Rechtsgrundlage für solche Einzelnachweise pro Waffe, insofern kann es einem auch nicht nachteilig ausgelegt werden. 

 

Grundsätzlich natürlich Zustimmung - Angaben so "sparsam" wie möglich vorlegen.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb Penecho:

Ah ok, ja soweit hatte ich noch nicht gedacht.

Genau das ist leider oftmals das Problem bei Menschen die eher selten Behördenkontakt haben (gilt nicht für Dich, sondern eher generell)

 

Ausserdem darf man heute nicht vergessen, das Speicherplatz billig ist. Soll heißen, ALLES was Du Mal gegenüber der Behörde kommuniziert/geschrieben hast bleibt bis zum Sankt Nimmerleinstage verfügbar, sofern es der Behörde gerade nutzt.

ALSO VORSICHT, bei einer unüberdachten ZUVIEL-Kommunikation.

Ich selber habe einen eigenen Ordner auf meinem Rechner wo ich alle Schreiben an meine Behörde gespeichert habe und wenn ich selber mal vor Ort in der Behörde war, habe ich für mich selber eine Besprechungsnotiz mit Datum angelegt. Damit weiß ich immer genau und exakt welche Informationen meine Behörde durch mich erhalten hat.

Bearbeitet von chr
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb karlyman:

Sagen" oder "meinen" können die natürlich vieles....

Es gibt aber keine Rechtsgrundlage

Stimmt. Da es keinen Widerspruch mehr gibt oder der eh keine Wirkung hat, kannste dann fein klagen. Hab ich kein bock drauf. Ich kann mit meiner Zeit besseres anfangen!

Geschrieben (bearbeitet)

Zitat aus der WaffVwV zu § 4 Abs. 4:

Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.

 

In diesem Fall und auch im Hinblick auf den 01.09. würde ich nicht diskutieren.

Reiche der Behörde, nicht vor dem 14.08., eine Vereinsbestätigung(**) ein die inhaltlich folgendes von sich gibt:

Siehe als Beispiel diesen Vordruck des BDS NRW:   https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_fortbestand_beduerfnis/Vorlage Bestaetigung4 Abs4 Satz 3.pdf

 

 

Ab 01. September 2020 gilt dann:

§ 14 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

 

(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

  1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,

  2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens

    i. einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder ii. 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat, und

  3.  

    c. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

    Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

    (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

    1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder

    2. mindestens sechs Mal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

    Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen. Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

     

    PS.: Nie anrufen, nichts telefonisch machen. Nur schriftliches zählt am Ende vor dem Verwaltungsgericht, falls doch mal die Erlaubnisse widerrufen werden sollten. Eine Behörde die ihr Wunschdenken schriftlich rausgibt, muss auf gleichen Weg die nur notwendige(**), korrekte Antwort erhalten. Es sei denn man möchte mal etwas mehr diskutieren. In dem akuten Fall ..... würde ich das machen was ich oben geschrieben habe.

    Falls du im BDS sein solltest (?) hast du die Rechtsschutzversicherung des Verbandes. Diese wird aber erst leisten, wenn es zum Leistungsfall kommen sollte. Das wäre ein Widerruf deiner Erlaubnis.

     

    Beim BDS Bundesverband wäre der Ansprechpartner (frühestens wenn es zu einem solchen Fall kommen sollte) Ulrich Falk.   https://www.bdsnet.de/ueber_uns/personen.html

     

    Falls du / dein Verein ein Begleitschreiben zu der Vereinsbestätigung legen will (ohne denen erklären zu wollen was geht o. nicht), könnte man folgenden Text nehmen:

    Wir entsprechen Ihren Wünschen und reichen Ihnen die notwendige Bestätigung über die schießsportliche Aktivität wie sie im WaffG, in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV v. 05.03.2012) zu § 4 Abs. 4 konkret benannt und gefordert wird fristgerecht ein.

     

    👋

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben (bearbeitet)

Urlaub, Corona, Verzögern bis zum 01.09. Dann Vereinsbescheinigung ohne Schießbuch.

Ab 01.09. die Maßnahme nach dann geltendem Recht abarbeiten.

 

Dann kann man über mehrere Fehler hinwegsehen. Erstmalige Prüfung nach 3 Jahren. das Beharren auf einem Schießbuch, welcher in genannter Grundlage garnicht aufgeführt ist. Das unterstrichene "sowie" ist einfach nicht korrekt.

Da will wohl jemand auf den letzten Drücker noch sortieren.

 

Der BDS in Berlin kennt die Problematik und bittet sich an diesen zu wenden. Aussage F.G.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Welche Art von Glaubhaftmachung schwebt der Behörde bei Jägern vor, die über das Lösen des Jahresjagdscheins hinausgeht?

Da war aber jemand sehr kreativ.

 

Auch meine Behörde entbloedet sich nicht einem Schützenkollegen der innerhalb der Stadt umgezogen ist (und bei dieser derselben Waffenbehörde registriert ist) zu verlangen dass er in der neuen Wohnung nochmals nachweist dass er einen Waffenschrank besitzt und diesen mit Kaufbeleg, Fotos von Plakette, Schloss, Wandung und Schließmechanismus und Foto vom genauen Aufstellort im Raum anzufertigen.

Zusätzlich noch verlangen Sie Nachweise über Mitgliedschaft im Verein, regelmäßiges schießen, Auszug aus dem Schießbuch und eine Auflistung aller Waffen in seinem Besitz mit Angabe der WBK Nummern.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chr:

Ich würde wegen Urlaubszeit eine Fristverlängerung bis 01.9. beantragen und dann die Verbandsbescheinigung vorlegen.

Wenn schon, dann wegen der COVID19 Pandemie.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb CiscoDisco:

Auflistung aller Waffen in seinem Besitz mit Angabe der WBK Nummern.

Wbk kopieren?

Als die Behörde von mir Fotos wollte, hat sie die bekommen. So das nur der Tresor zu sehen war und die im geöffneten Zustand, da war der Tresor natürlich leer. Die Bilder hätten sie auch aus dem Katalog nehmen können. Aber sie waren zufrieden. Bilder vom Raum habe ich abgelehnt!

Bearbeitet von callahan44er

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