Zum Inhalt springen
IGNORED

Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?


low-ready

Empfohlene Beiträge

vor 32 Minuten schrieb CiscoDisco:

ein Foto auf dem alle Waffen in diesem Schrank zu sehen sind

Ich habe vier Schränke, und räume bei Bedarf auch mal um. Gerne vor Wettkämpfen, so dass ich dann früh am Morgen nur an einen Schrank muss.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb CiscoDisco:

Ach das hab ich ganz vergessen, bei uns enden viele (nicht alle) Schreiben der Waffenbehörde jetzt mit dieser Formulierung.

"Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Waffe(n) während der u.g. Öffnungszeiten hier zur Vernichtung abgeben können."

 

vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

Ja ne is kla.....und wenn dann gibt man z.b. bei einer Waffe in schlechten Zustand nur das zur Vernichtung ab, was wesentliche Teile sind. Den Rest verkauft man als Ersatzteilkonvolut. Das ist manchmal wirtschaftlicher.

Also wenn die Vernichtung kostenlos ist, dann finde ich das sehr kundenfreundlich.

Ich habe das bei zwei schrottigen KKs auch so gemacht, die freien Teile verkauft und die EWB-Teile zur kostenlosen Entsorgung zur Behörde.

 

Gilt das eigentlich auch für Munition?

Ich würde das praktisch finden Munition dort kostenlos abgeben zu können, wenn man sich Mal beim Wiederladen vertan hat. Ist eindeutig einfacher, als den Entladehammer zu schwingen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb Raiden:

... in Verbindung mit 14 (4) neu, die Lösung. Leider erst ab nächstem Monat.

Hat man Euch auch mitgeteilt, dass diese 5/10-Jahre-Regelung gem. § 14 (4) i.d.F. des 3. WaffGÄndG nicht rückwirkend auf die erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK) gilt, sondern die neuen Fristen erstmalig mit dem Inkrafttreten des § 14 (4) [neu] ab dem 01.09.2020 in Gang gesetzt werden?

 

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

Hat man Euch auch mitgeteilt, dass diese 5/10-Jahre-Regelung gem. § 14 (4) i.d.F. des 3. WaffGÄndG nicht rückwirkend..........

Hast du was schriftliches dazu bekommen ??????????????Die Befürchtung das manche Behörden das so sehen habe ich seit ich die Regelung das erste mal gesehen habe. Wundern würde mich das jedenfalls nicht...................Obwohl es aus dem Gesetz so nicht heraus zu lesen ist............

Bearbeitet von PetMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb callahan44er:

Allerdings sollte man nicht so große Mengen laden wenn man sich bei der Ladung nicht so sicher ist.

Klar, allerdings gilt das mit dem geringen Aufwand eigentlich schon ab der ersten fehlgeladen Patrone.

 

Und generell lade ich nicht eine Patrone, wenn ich mir nicht so sicher bin. Aber Du weisst ja was ich meine.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:

Hat man Euch auch mitgeteilt, dass diese 5/10-Jahre-Regelung gem. § 14 (4) i.d.F. des 3. WaffGÄndG nicht rückwirkend auf die erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK) gilt, sondern die neuen Fristen erstmalig mit dem Inkrafttreten des § 14 (4) [neu] ab dem 01.09.2020 in Gang gesetzt werden?

 

 

Das wäre eine (noch gelinde gesagt) wirklich exotische Auslegung dessen, was da im Gesetz steht.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:

.... sondern die neuen Fristen erstmalig mit dem Inkrafttreten des § 14 (4) [neu] ab dem 01.09.2020 in Gang gesetzt werden?

Können wir dann ja eine Petition starten, oder die Geheimdiplomatie wirken lassen......

 

Spätestens nach der letzten Gesetzesnovelle war ich vollständig desillusioniert, wenn das aber so kommt wie oben, dann ist endgültig eine Grenze  überschritten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb chr:

Also wenn die Vernichtung kostenlos ist, dann finde ich das sehr kundenfreundlich.

Ist sie.

vor 12 Stunden schrieb chr:

Ich habe das bei zwei schrottigen KKs auch so gemacht, die freien Teile verkauft und die EWB-Teile zur kostenlosen Entsorgung zur Behörde.

Mit der freiwilligen Abgabe möchte man nicht nur den Schrott sondern alle Waffen nebst WBK.

vor 12 Stunden schrieb chr:

Gilt das eigentlich auch für Munition?

Klar, man möchte doch nichts gefährliches in der Bevölkerung lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Stunden schrieb low-ready:

Danke für eure Tipps und Meinungen!!

Ich werde den Thread dann mal updaten wie sich die Sache entwickelt. Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen, auch späteren Leser.

Das wäre echt super von dir! So einen eklatanten Fall von Eigenmächtigkeiten eines SBs beim Auslegen der waffenrechtlichen Vorschriften hab ich schon sehr sehr lange nicht mitbekommen!! 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Enforcer66:

Das wäre echt super von dir! So einen eklatanten Fall von Eigenmächtigkeiten eines SBs beim Auslegen der waffenrechtlichen Vorschriften hab ich schon sehr sehr lange nicht mitbekommen!! 

Och, dann komme in meinen Kreis.

Folgendes erhielt man von der Behörde mit dem Wunsch es bitte auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. 

Was wir natürlich nicht gemacht haben.

 

 

 

 

Wunschdenken.jpg

 

Nachdem wir ihr (Leiterin der waffenrecht. Abteilung!!) u. a. mitteilten, das "Für alle in ihrem/seinem Besitz befindlichen ......." nicht so geht wie sie es meint, teilte sie uns locker vom Hocker mit, das dies auch schon andere ihr mitgeteilt hätten und wir nun eine angepasste Bescheinigung erhielten. Na ja, auch nach drei Monaten bekam sie nur das was sie von uns sofort am ersten Tag erhalten hat, .... eine Vereinsbestätigung wie es auch der BDS vorsieht.

Bearbeitet von Astanase
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Stunden schrieb ThoWo:

Ich habe ebenfalls am Samstag dieses Schreiben im Briefkasten gehabt. Bei mir handelt es tatsächlich um die vorgesehene Überprüfung des Bedürfnisses nach drei Jahren nach Ausstellungen der ersten WBK. Ich war und bin immer noch schockiert vom Tenor dieses Schreibens. Mail an den BDS LV1 ist schon raus. Mal schauen. Trainingstermine habe ich genug, aber eine Aufstellung pro Waffe inklusive der Disziplin anzufordern könnte man schon dreist finden, zumal ich die gesetzliche Grundlage hierfür in den angegebenen § nicht erblicken kann. Die Frist von 14 Tagen ebenfalls eine Zumutung insbesondere wenn man bedenkt, dass ich bei denen für einen Eintrag mal locker sechs Wochen warte.

 

vor 23 Stunden schrieb callahan44er:

Steht ja schon alles hier drin. Das Formular vom LV4 https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_fortbestand_beduerfnis/Vorlage Bestaetigung4 Abs4 Satz 3.pdf reicht völlig!

Ein Schießbuch hast du einfach nicht! Das ganze zum 14.08. abschicken und dann entspannt auf September warten. 

 

In seinem Fall (nach drei Jahren) ist es (inhaltlich!) folgendes:

https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_fortbestand_beduerfnis/Vorlage Bestaetigung4 Abs4 Satz 1.pdf

Ein ganz anderer Fall als bei low-ready!     

 

WaffVwV

Zu § 4: Voraussetzungen für eine Erlaubnis

Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 Satz 1 gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis.

 

 

Bearbeitet von Astanase
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb Astanase:

Nachdem wir ihr (Leiterin der waffenrecht. Abteilung!!) u. a. mitteilten, das "Für alle in ihrem/seinem Besitz befindlichen ......." nicht so geht wie sie es meint, teilte sie uns locker vom Hocker mit, das dies auch schon andere ihr mitgeteilt hätten und wir nun eine angepasste Bescheinigung erhielten.

 

Sie hat es eben mal versucht...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Stunden schrieb chr:

 

 

Spätestens nach der letzten Gesetzesnovelle war ich vollständig desillusioniert, wenn das aber so kommt wie oben, dann ist endgültig eine Grenze  überschritten.

Und was passiert dann? Lass mich raten, nichts.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Natürlich nicht. Was auch? Die haben längst verstanden dass sie jede Grenze überschreiten und fast jedes Gesetz brechen dürfen in ihrem Selbstbedienungsladen. Und wer sich beim Mist bauen allzu deutlich erwischen lässt, kommt zur Belohnung nach Brüssel oder "berät" die Wirtschaft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb chapmen:

Und was passiert dann? Lass mich raten, nichts.

Tja, die einzige echte Option die man hat, ist zu Gunsten des eigenen Blutdrucks, das Hobby aufzugeben.

 

Das ist traurig und die Gegenseite hat gewonnen, aber man muss einfach Realist bleiben welche wirklichen Optionen man hat.

Natürlich kann man Briefe schreiben, Petitionen erstellen, sich als Einzeldemonstrant vor den Reichstag stellen,....aber wenn die restliche Basis nicht mitzieht und das hat man deutlich an den nur 50k Unterschriften der letzten Petition gesehen, dann bleibt nur "Ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.