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IGNORED

Sachbearbeiter Bedürfnissprüfung, Schikane?


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vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

 

Der BDS in Berlin kennt die Problematik und bittet sich an diesen zu wenden. Aussage F.G.

Werde ich gleich morgen machen. Denke da wird was brauchbares rauskommen, sodass es sich erledigt oder im Zweifelsfall über den 01.09 komme.

 

Danke für eure Tipps und Meinungen!!

Ich werde den Thread dann mal updaten wie sich die Sache entwickelt. Vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen, auch späteren Leser.

 

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vor 2 Stunden schrieb Penecho:

Darf ich fragen was da das Problem werden könnte?

Du fällst unseren = Deinen Verbandsfunktionären in den Rücken wenn Du mehr ablieferst als gesetzlich geregelt.

vor 53 Minuten schrieb CiscoDisco:

... Waffenschrank ... Fotos von Plakette, Schloss, Wandung und Schließmechanismus und Foto vom genauen Aufstellort im Raum anzufertigen.

Also ich finde das praktisch! Vielleicht verlegt man mal seine Schlüssel und dann ist man froh, wenn jemand die Daten hat um beim Hersteller mit allen Nummern nachordern zu können. 

Wollte man von mir auch mal so ähnlich. Als ich ablehnte und auf einen Vorfall just dort in den 50iger Jahren verwies hat der SB natürlich böse geschaut. Damals hat der Stadtkämmerer das Rathaus angezündet (erfolgreich) um den gepflegten Griff in die Kasse zu vertuschen (weniger erfolgreich sondern Griff ins Klo) Das "Foto light" war dann aber doch genügend:gutidee: Ein paar Wochen später haben schlimme Jungs eben dort das Dienstsiegel sich des Nächtens mal ausgeliehen (afaik dauerhaft). Aus dem selben Raum in dem auch alle Papierakten der LWB standen.

 

vor 58 Minuten schrieb CiscoDisco:

... Auflistung aller Waffen in seinem Besitz mit Angabe der WBK Nummern.

Steht in allen mir bekannten Antragsformularen auch und seit Jahrzehnten genügt die Antwort "wie der Behörde bekannt"

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Eine Auflistung der vorhandenen Waffen mit WBK-Nummer und sogar Zeilennummer auf der WBK und zusätzlich eine Kopie der WBKs verlangt auch der GSVBW bei einem Antrag auf Bedürfnisbescheinigung. Finde ich zwar arg aufwändig, da ich da einfach nur abschreibe was sie sowieso in Kopie bekommen, aber OK.

 

Aber warum sollte die Behörde, welche die WBKs ausstellt, eine Kopie eben jener verlangen? Das ist ja als wollte das Finanzamt eine Kopie des Steuerbescheides um zu weisen was sie mir schulden.

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Ich habe ebenfalls am Samstag dieses Schreiben im Briefkasten gehabt. Bei mir handelt es tatsächlich um die vorgesehene Überprüfung des Bedürfnisses nach drei Jahren nach Ausstellungen der ersten WBK. Ich war und bin immer noch schockiert vom Tenor dieses Schreibens. Mail an den BDS LV1 ist schon raus. Mal schauen. Trainingstermine habe ich genug, aber eine Aufstellung pro Waffe inklusive der Disziplin anzufordern könnte man schon dreist finden, zumal ich die gesetzliche Grundlage hierfür in den angegebenen § nicht erblicken kann. Die Frist von 14 Tagen ebenfalls eine Zumutung insbesondere wenn man bedenkt, dass ich bei denen für einen Eintrag mal locker sechs Wochen warte.

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vor 6 Stunden schrieb karlyman:

Ab 01.09.2020, also in weniger als einem Monat, gilt die 10-Jahres-Regelung... dann wärst du, wie oben schon von anderen geschrieben, ohnehin aus dieser Prüfung "raus".

Die Frage wird sein, ob eine Prüfung, die nach altem Recht begonnen wurde, nach neuem Recht fortgesetzt wird. Das müssen die Verwaltungsrechtler beantworten.

 

vor 3 Stunden schrieb karlyman:

""Sagen" oder "meinen" können die natürlich vieles....

Es gibt aber keine Rechtsgrundlage für solche Einzelnachweise pro Waffe, insofern kann es einem auch nicht nachteilig ausgelegt werden.

Es gibt Behörden, die interessiert das schlichtweg nicht. Die klagen dann und kriegen am Ende auch noch Recht, wie wir es schon erleben mussten. Gerade die Behörde, die dafür berühmt ist, die ist auch berühmt dafür Schießbücher anzufordern und sie dann sogar nicht anzuerkennen, wenn der Inhalt nicht passt.

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vor 4 Minuten schrieb ThoWo:

Für weitere Tipps & Anregungen bin ich offen.

Steht ja schon alles hier drin. Das Formular vom LV4 https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_fortbestand_beduerfnis/Vorlage Bestaetigung4 Abs4 Satz 3.pdf reicht völlig!

Ein Schießbuch hast du einfach nicht! Das ganze zum 14.08. abschicken und dann entspannt auf September warten. 

Bearbeitet von callahan44er
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vor 13 Minuten schrieb knight:

Es gibt Behörden, die interessiert das schlichtweg nicht.... Gerade die Behörde, die dafür berühmt ist, die ist auch berühmt dafür Schießbücher anzufordern und sie dann sogar nicht anzuerkennen, wenn der Inhalt nicht passt.

 

"Recht al Gusto", selbstgestrickt.

Klar, den Ärger hat zunächst mal der LWB, der im Bezirk einer solchen Behörde wohnt und drangsaliert wird. 

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vor 31 Minuten schrieb ThoWo:

Ich habe ebenfalls am Samstag dieses Schreiben im Briefkasten gehabt. Bei mir handelt es tatsächlich um die vorgesehene Überprüfung des Bedürfnisses nach drei Jahren nach Ausstellungen der ersten WBK. Ich war und bin immer noch schockiert vom Tenor dieses Schreibens. Mail an den BDS LV1 ist schon raus. Mal schauen. Trainingstermine habe ich genug, aber eine Aufstellung pro Waffe inklusive der Disziplin anzufordern könnte man schon dreist finden, zumal ich die gesetzliche Grundlage hierfür in den angegebenen § nicht erblicken kann. Die Frist von 14 Tagen ebenfalls eine Zumutung insbesondere wenn man bedenkt, dass ich bei denen für einen Eintrag mal locker sechs Wochen warte.

Richtig gehandelt!

Die Behörde in Berlin ist nebenbei nicht doof. Die kennen sich da schon sehr detailliert aus. Sie sind aber auch in einer sehr strengen Auslegung und dennoch kann man dort im gegenseitigen Austausch zu Ergebnissen gelangen.

Wer weiss, wer die schreiben rausgeschickt hat (Unterstützungspersonal?).

Auch wenn davon immer noch eine Person dabei ist. Die Birne des Monats würde da nicht mehr verliehen. Da wurde über jahre ordentlich dazugelernt.

Bearbeitet von Gast
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Ach das hab ich ganz vergessen, bei uns enden viele (nicht alle) Schreiben der Waffenbehörde jetzt mit dieser Formulierung.

"Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Waffe(n) während der u.g. Öffnungszeiten hier zur Vernichtung abgeben können."

 

Ebenfalls wünschte die Behörde neben den Fotos des Waffenschranks, auch ein Foto auf dem alle Waffen in diesem Schrank zu sehen sind.  Ich ärgere mich sehr über diesen Stimmungsumschwung denn ich habe selbst das bisher unkomplizierte, schnelle und tatsächlich bürgernahe Handeln dieser Behörde gelobt. Was ist bei denen nur schief gelaufen? Seit Anfang diesen Jahres ist der Ton ganz anders und ich wohne weder in Wuppertal noch in Köln...

Bearbeitet von CiscoDisco
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vor 14 Minuten schrieb CiscoDisco:

Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Waffe(n) während der u.g. Öffnungszeiten hier zur Vernichtung abgeben können."

Ja ne is kla.....und wenn dann gibt man z.b. bei einer Waffe in schlechten Zustand nur das zur Vernichtung ab, was wesentliche Teile sind. Den Rest verkauft man als Ersatzteilkonvolut. Das ist manchmal wirtschaftlicher.

 

36123678kf.png

vor 14 Minuten schrieb CiscoDisco:

auch ein Foto auf dem alle Waffen in diesem Schrank fotografiert zu sehen sind

Gibts nicht! Rechtliche Grundlage dazu? Wobei man da abwägen muss. Macht man das nicht, kommen sie zur Kontrolle und du musst zahlen. Aber Fotos würden die dann da auch nicht machen. 

 

 
Bearbeitet von callahan44er
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vor 11 Minuten schrieb CiscoDisco:

Ach das hab ich ganz vergessen, bei uns enden viele (nicht alle) Schreiben der Waffenbehörde jetzt mit dieser Formulierung.

"Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Waffe(n) während der u.g. Öffnungszeiten hier zur Vernichtung abgeben können."

 

Sage also niemand, dass sie mit ihren (letztlichen) Absichten hinterm Berg halten würden. 

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vor 28 Minuten schrieb ThoWo:

Bin LV1-Einzelmitglied

Dann hast du ja bereits das richtige getan (sofortige Meldung beim LV1). Die Bescheinigung von dort bekommt deine Behörde und fertig. Mehr haben die nicht zu verlangen.

 

vor 30 Minuten schrieb ThoWo:

da mein Hauptwohnsitz im Brandenburgischen liegt.

Jawoll, ebenso alles richtig gemacht 😜

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