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Schießbuch jetzt Pflicht?


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Geschrieben

Guten Morgen Kameraden, 

unser SB im Landratsamt hat unserem Schützenmeister folgendes so nebenbei mündlich mitgeteilt:

 


ab sofort muss jeder Schütze ein persönliches Schießbuch führen

darin ist jeweils die geschossene Disziplin einzutragen

jeder Eintrag ist von der Aufsicht zu unterschreiben

zusätzlich ist im Schießnachweis des Vereins jeweils die Disziplinennu

mmer anzugeben.

 

 

(Unser SB war bisher immer fair)

Wir haben noch keine schriftliche Mitteilung dazu erhalten.

Ist das bei Euch auch so oder gilt das nur in Franken?

 

 

Geschrieben

 

vor 18 Minuten schrieb jetzterstrecht:

Ist das bei Euch auch so oder gilt das nur in Franken?

Das WaffG ist bundesweit das gleiche. Also kann es da nichts geben, was nur in Franken gilt.

Zumindest nichts, was vor Gericht Bestand hätte.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wobei sich Bayern ja erdreistet einfach das WaffG umzuinterpretieren.

Da wird Nachtsicht mit IR freigegeben und sogar das eindeutige Verbot Taschenlampe an Langwaffe umkonstruiert.

 

Da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht.
 

Zitat

Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze sind Geräte für Zielhilfsmittel, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen (vgl. Ab-schnitt 1 Nr. 1.2.4.2 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG). Demgemäß dürfen sowohl Geräte mit Wärmebildtechnik als auch die in der Praxis übli-chen Restlichtverstärker eingesetzt werden. Letztere sind auch dann erlaubt, wenn die „elektronische Verstärkung“ technisch bedingt mit Hilfe einer künst-lichen Lichtquelle (z.B. Infrarotstrahler) erfolgt. Denn insoweit ist die Rege-lung in Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.2 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG ge-genüber der dortigen Nr. 1.2.4.1 (Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten) speziell. § 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG könnte die beabsichtigte Regelungswir-kung nicht erzielen, wenn von der Ausnahme nicht die in der Praxis ge-bräuchlichen Restlichtverstärker mit Infrarotlicht umfasst würden. Erst Recht dürfen Jäger Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, ohne Restlichtverstär-ker einsetzen (z.B. Taschenlampen mit Verbindung zur Jagdlangwaffe).

 

Eine Schießbuchpflicht konnte ich bislang nirgends finden. Eine entsprechende Änderung ist auch nicht publik geworden.
Nach der 10 Jahrespflicht erscheint dies sogar explizit obsolet.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

schießbuch - PFLICHT gibt es definitiv NICHT ! .

auch nicht in franken 🧐

das führen eines privaten schiessbuchs kann extrem förderlich und hilfreich sein zur beantragung von waffen oberhalb des grund - kontingents......aber das ist eine private entscheidung.

  • Gefällt mir 6
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Handgunner:

schießbuch - PFLICHT gibt es definitiv NICHT !

 

vor 2 Minuten schrieb Handgunner:

das führen eines privaten schiessbuchs kann extrem förderlich und hilfreich sein zur beantragung von waffen oberhalb des grund - kontingents

Ok, und das soll jetzt Sinn ergeben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb schopy:

Cool...demnach jagdliche Langwaffe in Bayern (abgesehen vom Wahlschalter fürs Getriebe)....

 

 

Zu dieser Thematik sage ich mal ausnahmsweise, dass es wirklich nicht hilfreich ist, wenn solche Bilder in Umlauf gebracht werden.

Leider sitzen auf der anderen Seite Leute ohne jeden Humor und wie sich mehrfach gezeigt hat, nutzt man diese Vorlagen sehr gern.

 

Nebenbei macht sich der Nutzer immer noch des Verstoßes gegen das WaffG schuldig. Allein der Besitz ist bereits verboten und das hebelt auch Bayern nicht aus.

Dazu kommt, die Freigabe ausschließlich für Schwarzwild, was das gezeigt Modell sofort wieder ausschließt ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Valdez:

 

Ok, und das soll jetzt Sinn ergeben.

ja, klar !

es gibt unterschiedliche vorgehenswqeisen gegenüber dem verband ( der die bedürfnis - bescheinigung ausstellt ) seine schießsportlichen aktivitäten zu belegen - das kann jeder nach den örtlichen möglichkeiten und seinen vorlieben für sich entscheiden.  und wenn ich über die 1o jahre raus bin, brauche ich gar nichts mehr führen ........

 

dieses hat aber mit der von der behörde "behaupteten" schießbuch - pflicht NICHTS zu tun !

 

das sind zwei unterschiedliche paar schuhe !

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Waffen Tony:

 

Nebenbei macht sich der Nutzer immer noch des Verstoßes gegen das WaffG schuldig. 

Zumal es sich hier um eine Kurzwaffe handelt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Wobei sich Bayern ja erdreistet einfach das WaffG umzuinterpretieren.

Da wird Nachtsicht mit IR freigegeben und sogar das eindeutige Verbot Taschenlampe an Langwaffe umkonstruiert.

 

.....

Servus.
immer wenn ich solcherlei Polemik lese, bekomme ich die Krise!

Die Bayern "erdreisten" sich, Nachtsichttechnik unter strengen Auflagen zur ausschließlichen Bejagung von Schwarzwild frei zu geben. Ok

Das hat folgenden Hintergrund:

- damit mögliche Erhöhung der Abschusszahlen von Schwarzwild (man ist zum sicheren Schuss auf Schwarzwild nicht mehr von ausreichendem Mondlicht abhängig!)

- Seuchenprävention durch Reduktion von Schwarzwildbeständen, Stichwort: ASP (Afrikanische Schweine Pest)

- vermindern von Schäden an landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden

 

Das Waffengesetz bzw. Teile davon wird dadurch weder völlig ausser Kraft gesetzt, noch eigenständig geändert. Es wird lediglich für einen bestimmten Zeitraum örtlich wie zeitlich begrenzt erweitert!
Die genaue Begründung dazu steht in den dazu erlassenen Bescheiden. Entweder Einzelbescheid oder so genannte Allgemeinverfügung der Landkreise.

Bearbeitet von gipflzipfla
Geschrieben

Keine Pflicht zu mindestens bei uns hier in S-H, einige führen trotzdem eins ich gebe zu ich auch ist aber freiwillig da ich nicht nur Sportschütze

bin sondern auch Jäger habe ich schonmal den Nachweis. Denn einige Hegeringe verlangen schon das man zu mindestens die Kontrollschüsse

sich eintragen lassen hat ansonsten darf man da teilweise an einer Jagd nicht mehr teilnehmen wieso warum auch immer.

Und eins wissen wir alle, jeder noch so kleine SB möchte sich gegenüber uns profilieren ! 

  • 3 Monate später...
Geschrieben
Am 30.5.2020 um 08:35 schrieb jetzterstrecht:

ab sofort muss jeder Schütze ein persönliches Schießbuch führen

darin ist jeweils die geschossene Disziplin einzutragen

jeder Eintrag ist von der Aufsicht zu unterschreiben

zusätzlich ist im Schießnachweis des Vereins jeweils die Disziplinennu

mmer anzugeben.

Nachtrag:  Der SB wurde vom Landesverband "korrigiert". Es gilt wieder die alte Regelung - keine Pflicht zum Führen eines Schießbuchs.

  • Gefällt mir 1
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Geschrieben
Am 30.5.2020 um 09:47 schrieb Handgunner:

 

 

das führen eines privaten schiessbuchs kann extrem förderlich und hilfreich sein zur beantragung von waffen oberhalb des grund - kontingents.

---und nicht nur zur Beantragung eines weiteren Erwerbs, sondern auch als Nachweis eines bestehendes Bedürfnisses. Das habe ich nach 30 Jahren als gemeldeter Sportschütze nun --endlich-- hinter mir. In einem älteren thread bin darauf eingegangen und möchte meine Schützen-Geschichte nicht wieder aufwärmen.

Aber neben meiner Vereins-Mitgliedschaft, vom Vorsitzenden bestätigt, wurde von der Behörde tatsächlich ein Schießnachweis- heißt Schießbuch verlangt. Mein ehemaliger Vorstand schrieb zusätzlich zu meiner langjährigem Mitgliedschaft- die er ja bestätigen mußte : "Der Schießnachweis obliegt dem Schützen." Also keine Rückendeckung vom Vorstand als Bestätigung zur regelmäßigen Teilnahme.  Heißt, also doch zusätzlich ein Schießbuch führen. 

Auch wenn besagtes Schießbuch  gesetzlich -noch nicht- vorgeschrieben ist, kann die Behörde dennoch das Schützenleben --durch die Hintertür--schwer machen.

Vergleichbar mit dem mit Sicherheit kommenden allgemeinen Tempolimit auf der AB. Kanste eine Karre mit 300PS und/oder 200KmH Spitze besitzen, die bürgerliche Freiheit wird sehr geschickt durch Verordnungen reduziert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

h

Geschrieben
Am 30.5.2020 um 10:29 schrieb Waffen Tony:

edit.

 

 

Kann mir schon denken, was du dem Zipfler schreiben wolltest.

Leider hast DU recht, nur geht Berlin nicht dagegen vor.

Abgesehen vom rechtlichen gehen die Bayern natürlich in die richtige Richtung. Ich weiß immer noch nicht, welchen Sicherheitsunterschied es macht, ob ich in der Nacht Ziele mit Vorsatzgerät treffen kann oder mit einem Nachtsicht-ZF.

Geschrieben

Der Unterschied wird in Politik und Beamtentum darin gesehen, das ganze sofortig Rückabwickelbar zu machen.

Es kommen auch nur sowieso erlaubte gegenstände im Umlauf.

Soweit, so schlecht.

Das bayrische Engagement kann man schätzen. es ist allerdings Rechtsbruch und auch noch Handelshemmnis. Der außerbarische Händler wird vom Markt ausgeschlossen.

Momentan bemüht sich der DJV um eine Änderung von WaffG 40(3). Hoffen wir es klappt. Da wirds aber nur um IR/künstliches Licht gehen. Nachtzielgeräte sind so wenig erwünscht wie früher SD. Der Hintergrund ist bei beiden gleich dumm.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Unser SB verlangt bei jeder Aktion mit der WBK (Erstantrag, weiterer Voreintrag) das Schiessbuch und moniert sogar Eintragungen, die nicht korrekt vorgenommen werden (aus seiner Sicht).

 

Der Verband weiss davon, kann aber halt auch nur sagen - verweigere es und klage notfalls oder füge Dich. Auf ersteres hatte bisher keiner Bock, insbesondere nicht beim Erstantrag.

Bearbeitet von Seifert

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