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IGNORED

Grundrechtseinschränkungen und Waffenrecht


Faust

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Die aktuelle Situation hat mich auf folgenden Gedanken gebracht. Die staatsbürgerlichen Grundrechte sind ja teilweise eingeschränkt aufgrund der Pandemie. Das bedeutet, die Sicherung der körperlichen Unversehrtheit ist de facto ein höheres Rechtsgut als so ziemlich alle anderen. Wenn aber die Gesunderhaltung das vorrangige Ziel ist, muss dann der Staat nicht konsequenterweise erlauben, dass alle Bürger alle Mittel zur Gesunderhaltung ihrer selbst verwenden dürfen? Gesunderhaltung und Selbsterhalt beschränkt sich dabei selbstverständlich nicht auf die Vorsorge vor und die Abwehr von Krankheiten. 

Ich konstruiere also einen Konnex zwischen der staatlichen Priorisierung der (auch naturrechtlich begründbaren) Unversehrtheit der Rechtssubjekte und der gleichzeitigen Einschränkungen der individuellen Vorsorge. 

Der Staat darf also praktisch alles unternehmen, um meine Unversehrtheit (blödes Wort übrigens) zu sichern, ich selbst aber nicht, obwohl ich genau das staatlich priorisierte Ziel verfolge? 

Mache ich einen Denkfehler? 

Wenn ja, welchen? 

Ich bin ein juristischer Laie, meine Überlegung resultiert mehr aus rechtsphilosophischen Erwägungen, sollte ich vielleicht hinzufügen. 

 

 

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vor 11 Minuten schrieb Faust:

Der Staat darf also praktisch alles unternehmen, um meine Unversehrtheit (blödes Wort übrigens) zu sichern, ich selbst aber nicht, obwohl ich genau das staatlich priorisierte Ziel verfolge? 

 

 

Der Staat ist schlauer  als Du, und er verfügt - selbstredend - im Gegensatz zu dir über Staatsgewalt.   

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vor 11 Minuten schrieb Faust:

Mache ich einen Denkfehler? 

Wenn ja, welchen?

Dein Fehler ist, zu denken Du könntest für Dich selber sorgen.

Ohne Gesetze, Richtlinien, Anweisungen herrscht in DE das Chaos und wir gehen alle unter.

 

Beispiel:

Supermarktparkplatz ohne Linien auf dem Asphalt.

Schau Dir an wie ein Deutscher parkt wenn ihm nicht gesagt wird wie er zu parken hat....

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Doch, Du machst einen großen Denkfehler:

 

Du weißt überhaupt nicht was gut für Dich ist. Das weiß nur der große und wohlwollende Staat in seiner großen Weisheit. Außerdem geht es nicht darum dass es denn Leuten gut geht, sie sollten nur nicht sterben. Wenn sie dabei ein miserables Leben leben ist das egal. Und weil jeder Corona-Tote einer zu viel ist, müssen wir uns noch sehr lange einsperren, wenn in den anderen Ländern schon das Leben wieder normal läuft. Ich denke dass bei uns die Einschränkungen bis Anfang nächstes Jahr bestehen bleiben werden, wenn auch nicht mehr so strikt wie jetzt.

Bearbeitet von Fyodor
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47 minutes ago, Faust said:

Der Staat darf also praktisch alles unternehmen, um meine Unversehrtheit (blödes Wort übrigens) zu sichern, ich selbst aber nicht, obwohl ich genau das staatlich priorisierte Ziel verfolge? 

Mache ich einen Denkfehler? 

Ja....oder zumindest zum Teil, wenn Du in Richtung Gegenstände (schreibe ganz bewusst nicht richtige Waffen)* zur SV denkst, denn im Fall des Falles hat auch der Täter einen Anspruch drauf, dass seine Unversehrtheit vom Staat geschützt wird....läuft dann auf eine Art Abwägung (okay klingt blöde) der einzelnen Unversehrtheitsrechte (Deines und das vom Täter) hinaus unter Berücksichtung der kriminellen Energie (z.B. Täter hat gefährlicher Gegenstand, den er einsetzen möchte) und der Umstände (Putativnotwehr, Überraschung, Irrtum (der Rocker der durch die Tür einen Polizisten erschoss, weil damit rechnen musste, dass ihn andere umbringen wollen) usw.) 

 

*= https://www.heise.de/forum/heise-online/News-Kommentare/Waffenhandel-Haftstrafe-fuer-Migrantenschreck-Betreiber/Hab-mal-ein-wenig/posting-33622880/show/

 

Das Sternchen dürfte bei uns auch wegen dieser Abwägungssache vorhanden sein....

 

bj68

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vor 15 Minuten schrieb BJ68:

im Fall des Falles hat auch der Täter einen Anspruch drauf, dass seine Unversehrtheit vom Staat geschützt wird

Und das macht D wirklich hervorragend - da gibt es nichts zu meckern, aus Tätersicht.

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vor 1 Stunde schrieb Faust:

Wenn aber die Gesunderhaltung das vorrangige Ziel ist, muss dann der Staat nicht konsequenterweise erlauben, dass alle Bürger alle Mittel zur Gesunderhaltung ihrer selbst verwenden dürfen?

Auf zur Virenjagd. Aber mit welchem Kaliber willst du die treffen?

 

(Sorry, aber ernsthaft kann man auf eine derartige Frage nicht antworten)

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vor 2 Stunden schrieb Faust:

Der Staat darf also praktisch alles unternehmen, um meine Unversehrtheit (blödes Wort übrigens) zu sichern, ich selbst aber nicht, obwohl ich genau das staatlich priorisierte Ziel verfolge? 

Mache ich einen Denkfehler?

Aus rechtlicher Sicht darf der Staat auch nicht alles, er ist an die Verhältnismäßigikeit der Mittel gebunden (von daher gelten Sätze wie "Wir werden alles tun..." nicht in der Totalität, die sie implizieren).

Es gibt jedoch Unterschiede zwischen Staat und Individuum, z.B. kann der Staat Deine Unversehrtheit zwar schützen, zahlt aber im Falle seines Versagens nicht mit seinem Leben - der Staat ist nur eine juristische Person, Du bist eine natürliche.

D.h. wenn Du Deine eigene Unversehrtheit schützt, machst Du das aus einer anderen Perspektive, weil Du ein anderes Rechtssubjekt bist. 

 

Man kann daher, glaube ich, den gegenwärtigen Corona-Trend nicht als Grundlage für eine allumfassende Selbstvorsorge nehmen. Im Gegenteil: Der Umstand, daß viele der getroffenen Maßnahmen verfassungswidrig sein dürften, mangels Verhältnismäßigkeit, wird der Staat früher oder später in seine rechtlichen Grenzen gewiesen werden. Etliche Verfassungsrechtler sind sich darüber einig, nur die juristische Praxis hinkt eben der Erkenntnis hinterher...

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vor 1 Stunde schrieb Borsig:

Im Gegenteil: Der Umstand, daß viele der getroffenen Maßnahmen verfassungswidrig sein dürften, mangels Verhältnismäßigkeit, wird der Staat früher oder später in seine rechtlichen Grenzen gewiesen werden. Etliche Verfassungsrechtler sind sich darüber einig, nur die juristische Praxis hinkt eben der Erkenntnis hinterher...

 

Gegen das Land M-V und seine "Einreisesperren" wurde ja kürzlich schon erfolgreich geklagt.

Heute wurde nun bekanntgegeben, dass auch der Kaufhof-Konzern eine Klage gegen die neue Einzelhandels-Öffnungs-Regel (Öffnung nur zulässig für Geschäfte unter 800 qm Ladenfläche) anstrengt. 

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Ich habe vorher schon darüber nachgedacht, wie das wohl wäre, wenn man die Gastronomie wieder langsam öffnet.

Wenn dabei eine Fläche oder Platzanzahl zur Anwendung kommen würde, wäre das auch ein klasse Angriffspunkt für den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Jetzt kommt das eben bei den Einzelhändlern. Bin gespannt was dabei rauskommt.

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Drive-by Demos wurden diese Woche schon in Michigan abgehalten: https://video.foxnews.com/v/6149644168001#sp=show-clips

 

Im Prinzip kann man so sein Auto mit Plakaten behängen und seine Message medienwirksam rausbringen unter voller Wahrung von Social distancing etc.

 

Gerade in Berlin müsste man aber halt überlegen, ob man mit Mietwagen ankommt oder vorübergehend (für die Demo) ein Kurzzeitkennzeichen besorgt und nutzt,

damit Antifa und Co anschließend nicht die Reifen zerstechen und eine gewisse Anonymität gewahrt bleibt.

 

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vor 51 Minuten schrieb gunvlog:

Allgemeinwohl geht vor Individualwohl.. 

"Dessen Vorrang vor dem Einzelwohl gilt allerdings nur, »insofern und insoweit der Mensch als Glied einem bestimmten Sozialgebilde verpflichtet ist« (Joseph Höffner)."

Quelle: Konrad Adenauer Stiftung

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vor einer Stunde schrieb gunvlog:

Allgemeinwohl geht vor Individualwohl

 

Bedeutet: Die Wohl vieler geht vor das Wohl einzelner

---so hat man es schon in der Antike in Sparta gemacht. Die körperlich nicht 100 Prozentigen wurden von der Klippe gestürzt.

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