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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb erstezw:

Nur wegen der theoretischen Möglichkeit des Missbrauchs haben wir das WaffG in seinem ganzen Wahnsinn... Obwohl ja alle Arten des möglichen Missbrauchs bereits vom StGB erfasst und sanktioniert sind...

 

 

Der "Geist" des Ganzen ist mir bewusst.

 

Dennoch sind manche Auslegungen... grotesk.

Geschrieben (bearbeitet)

Dennoch (auch wenn wir jetzt ins sehr Grundsätzliche abschweifen) würde mich noch interessieren, ob einer von den frühen "beim-BKA-Antragstellern" hier schon eine "Kostenerfahrung" bzw. einen Kostenbescheid dazu hat...

 

Hintergrund ist die pragmatisch orientierte Frage, ob sich der BKA-Ausnahmeantrag für die (sachlich und zeitlich darunter fallenden) Ü10/Ü20-Magazine tatsächlich lohnt, wenn jemand nur eines oder ganz wenige besitzt, in Kontrast zu all den hier geschilderten erstmaligen, und dann wiederkehrenden Kosten und "Prüfungen". Wenn diese sich in einem Jahrzehnt hochrechenbar auf das x-fache des (vergleichweise oft lächerlichen) Magazinwerts aufsummieren, stellt sich die Überlegung, die Kästchen tatsächlich nicht zu behalten oder endgültig zu deaktivieren.

 

(P.S.: lassen wir dabei mal Sammeln/reine Liebhaberei bzw. den Besitz wirklich vieler oder teurer, in die Ausnahmeregelung fallender Magazine außen vor). 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)

Nur im letzten Jahrzehnt? All diese Fehlentwicklungen (mal nur auf D. bezogen) über die wir teilweise hier diskutieren fingen in den 80ern des letzten Jahrhunderts an sich zu etablieren. Typisch dafür war das seinerzeitige Aufkeimen des Kabelfernsehens und der Grünen. Wie das Ganze dann mutierte spiegelt sich im heutigen Deutschlandbild wider. Ob Politik/Zusammensetzung der Gesellschaft/Schulsysteme/Anderes: in allen Sparten eine Katastrophe mit vorheriger Ansage. 

So wie die fortlaufende Verstümmelung des Waffenrechts und die Diffamierung seiner Ausübenden.

Geht bitte Alle wählen!  

Bearbeitet von elpeha56
Wort vergessen
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb chapmen:

Wen?

Wähle Diejenigen die Deine persönliche Werteskala am ehesten repräsentieren. Es ist zwar schwierig weil die Herrschaften aller dt. Parteien ihr Mandat in erster Linie als Geschäftsidee begreifen, um sich selbst möglichst lange möglichst gut zu finanzieren.

Allerdings ist das kein rein deutsches Phänomen, das hast Du in den übrigen Staaten der Welt auch - wobei es dort aber nicht als abträglich sondern als Pflicht gilt, das eigene Land und sein Staatsvolk zu lieben und dessen Belange vornan zu stellen. 

Geschrieben
Am 8.6.2021 um 20:24 schrieb CZM52:

Spannend ist hierzu eine Aussage (mündlich) eines „zuständigen“ das man das theoretisch soweit treiben könnte das eigentlich bereits die Möglichkeit eines Besitzes einer passenden Langwaffe ( also jeder Jäger ) Probleme machen könnte 

 

Käse. Gesetz sagt: 

 

1.2.4.4
ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

 

Ein Jagdschein ist keine Besitzerlaubnis. Die bloße theoretische Möglichkeit zum Erwerb reicht nicht.

 

Und ein vorübergehender Erwerb auf einer Schießstätte zum Zwecke des Schießens auf derselben ist erlaubnisfrei, ist also auch kein Problem.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb lrn:

1.2.4.4
ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

Aber was bedeutet das? Praktisch jedes Magazin für Kaliber unter 20mm oder so ist technisch für Kurz- und Langwaffen verwendbar. Für die meisten wird es auch mindestens eine Kurzwaffe im Geltungsbereich des WaffG geben, für die es verwendbar ist. Sind dann 30er-STANAG-Magazine z.B. OK wenn man keine Erlaubnis für eine passende Langwaffe hat oder nicht?

Geschrieben
Am 8.6.2021 um 20:59 schrieb Daniel82:

Werden die dann trotzdem zu verbotenen Gegenständen, sollte ich mir ein Ar-15 später mal auf die WBK eintragen lassen

Der Spezialfall gilt nur für Magazine von 11 bis 20 Schuss, die auch in einer KW verwendbar sind.
Beim AR-15 eigentlich nicht relevant. Die 30er sind sowieso anmeldepflichtig. Die 20er theoretisch (wer mag's ausprobieren?) nur dann, wenn ein AR als LW dazu vorhanden ist oder demnächst sein soll. Spielt bei Dir keine Rolle, wenn Du eh eins haben willst. Und kurze AR-Pistols sind hierzulande ja ohnehin nicht das Thema.
Altbesitz vor 6/17 einfach anmelden und gut. (Abgesehen Thema Aufbewahrung..)

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb lrn:

 

Und ein vorübergehender Erwerb auf einer Schießstätte zum Zwecke des Schießens auf derselben ist erlaubnisfrei, ist also auch kein Problem.

Für erlaubnispflichtige Waffen. Auch für verbotene Waffen?

Schließlich heißt der entsprechende Paragraph "Ausnahmen von den Erlaubnispflichten" und nicht "Ausnahmen von Verboten".

Wann das Magazin frei oder verboten ist, hängt ja aber nur von einer erteilten Erlaubnis ab.

Geschrieben

Das hast Du falsch verstanden. Nicht der Erwerb des Magazins, sondern der kurzzeitige Erwerb einer Langwaffe auf dem Schießstand, wenn zu Hause "große" Magazine dafür liegen, die dir eine Pistole gedacht, und dort "klein" sind.

 

Danke @Proud NRA Member, ich hatte da einen Fehler in meiner gedanklichen Version. Problematisch werden die dual-use Magazine also erst wenn man eine Besitzerlaubnis für eine passende Langwaffe hat, nicht wenn man sie erlaubnisfrei erwirbt (zum Beispiel von Freund auf dem Schießstand zum Testen in die Hand gedrückt bekommt).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb lrn:

 

Käse. Gesetz sagt: 

 

 

Ein Jagdschein ist keine Besitzerlaubnis. Die bloße theoretische Möglichkeit zum Erwerb reicht nicht.

 

4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich

Bearbeitet von CZM52
Geschrieben (bearbeitet)

Allerdings ist der Jagdschein für den vorrübergehenden Besitz ja keine Erlaubnis, sondern eine Voraussetzung. Denn der Besitz nach Paragraph 12 ist grundsätzlich erlaubnisfrei.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Das Ganze mutet an, als sei es geschaffen worden die Waffenbesitzer gezielt zu verunsichern!

Viele (so wie ich) werden sich also vorsichtshalber von großen Mags trennen, um irgendwelchem Ärger bereits im Vorfeld aus dem Weg zu gehen.

Und jetzt noch die Problematik mit den Glock - Mags...

Brownells Deutschland wollte keine Glock-Mags an meinen BüMa liefern, bevor er nicht eine Ausnahmegenehmigung (Kosten 179,--) vorlegen konnte.

Er könnte ja ein Gewehr zur Reparatur reinbekommen, wo so ein Ding reinpasst.

Wie es bei Privatbestellungen bei Brownells ausschaut weiss ich nicht, bei egun bekommt man sie schon.

 

 

P.S. nachdem jetzt endlich meine 10er Mags für meine SLBs angekommen sind, habe ich die auch gleich getestet.

Ist wirklich eine dämliche Fummelei beim Magazinwechsel! Kann lustig werden bei 100m Fertigkeit!

Geschrieben

Ich konnte mittlerweile auch drei Stück 10er (gekürzte normale) Magazine für meine Thompson bekommen. Leider nicht mehr zur Reinigung zerlegbar, und jedes so teuer wie fünf normale. Außerdem nur drei Stück. Und... booaahh, sind die ver**** schwer zu füllen! Die normalen 30er gehen ja locker, die kleinen 20er sind auch OK. Aber die 10er, da bricht man sich beinahe die Finger.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb kommandant:

Das Ganze mutet an, als sei es geschaffen worden die Waffenbesitzer gezielt zu verunsichern!

 

 

 

So mutet in der gesamten Waffenrechtsmaterie noch einiges andere an...

Fast hat man den Eindruck, das sei so beabsichtigt.

 

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