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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Bourbon

Empfohlene Beiträge

vor 6 Stunden schrieb Psychotic:

Kreis Offenbach.

 

Kann jemand eine gute Rechtschutzversicherung, die Verwaltungsrecht abdeckt, empfehlen?

Ich habe die Advocard. Schon einige Prozesse geführt. Bin sehr zufrieden. Aber KEINE Rechtsschutzversicherung gilt rückwirkend. Wenn das Ereignis, das zum Rechtsstreit führt, vor dem Abschluss der Versicherung liegt, zahlt keine Versicherung. Das Ereignis zählt, nicht, wann der Prozess stattfindet. Was nun das Ereignis ist, ist sicherlich auch in manchen Fällen ein dehnbarer Begriff.

Bearbeitet von JägermitHut
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@JägermitHutwar schneller. Dazu dürfte im allgemeinen VerwaltungsRS noch eine 3 monatige Wartezeit kommen. 

Trennung

Was wohl das BKA macht, wenn jemand einen Antrag stellt mit der ausdrücklichen Angabe daß er Altbesitz 1. Klasse  hat, Erwerb also vor Stichtag war? Und er dazu schreibt daß er schon weiß, daß das BKA ja gar nicht zuständig sei? 

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Ich habe im Thread jetzt nichts gefunden, aber hat jemand Erfahrungen oder Prognosen bezüglich Altbesitz (vor 2017) Magazinen im Familienbesitz. Inzwischen kann der Eigentümer ja sein Eigentum nicht mehr einfach an einen anderen Nicht-Erwerbsberechtigten (Familienmitglieder) weitergeben. D.h. die Magazine müssen zwingen als Gemeinschaftseigentum der Familie angemeldet werden, womit dann auch automatisch das Verbot für alle Familienmitglieder nicht wirksam wird.

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Da bin ich mir nicht sicher. Bei altem Altbesitz wird durch die Anmeldung das Verbot nicht wirksam. Nicht verboten, kann also vererbt werden. Anders bei neuem Altbesitz. Hier ist das Magazin verboten, aber der Besitzer (und nur dieser) hat eine Ausnahmegenehmigung. 

 

Aber das müsste ein Gericht klären. Gefühlte Wahrheiten (die meisten fühlen, es sei alles verboten - ist so eine Krankheit in diesem Forum) helfen da nicht weiter.

Bearbeitet von JägermitHut
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Bei uns ist eben die komplette Familie der Besitzer. Damit müsste das Verbot zwingend keinem Mitglied der Familie gegenüber wirksam weerden. Auch nicht gegenüber den Minderjährigen. D.h. auch die Minderjährigen können die Magazine nach belieben nutzen!

Bearbeitet von drummer
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Mag sein, aber im WaffG steht keine Ausschlussklausel. Daher wäre die Frage, wie eine Behörde das Argumentieren könnte - ausser "wollen wir nicht und wir sitzen sowieso am längeren Hebel und haben unsere grünen Richter in der Tasche, die sowieso alles absegnen was wir verbrechen".

 

Tatsächlich müsste ein Familienmitglied dann sein Eigentum an ein anderes Familienmitglied abgeben, was laut WaffG eindeutig eine rechtswidrig Veräusserung darstellt.

 

Bearbeitet von drummer
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  • 2 Wochen später...

So....

 

meine Magazine angemeldet. Für die alten hatte ich keine Belege mehr, die hatte ich vor Ewigkeiten mal in Kassel gekauft.

Das wurde freundlicherweise von der Behörde akzeptiert.

Wenniger erfreulich fand ich den Gebührenbescheid über 25 Euro...

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Die sollte im Gebührenbescheid drinstehen. Fast alle Waffenbehörden haben dort so was wie "sonstige öffentliche Leistungen im Waffenrecht" o.ä.

 

Oder die GebVO wurde wegen den zusätzlichen Aufgaben zum 01.09.2020 mit neuen Gebührentatbeständen entsprechend aktualisiert.

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vor 3 Stunden schrieb Shadow:

So....

 

meine Magazine angemeldet.

und was hast du als "bescheinigung" erhalten?!?

ausser der rechnung...

 

denn ich habe auch angemeldet, aber ausser einer mail das meine "anmeldung eingegangen" ist kam bisher nix weiter...

Bearbeitet von HangMan69
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vor 1 Minute schrieb HangMan69:

und was hast du als "bescheinigung" erhalten?!?

Dann läuft der Vorgang noch. Du bekommst eine Auflistung von dem, was du eingereicht hast. Ich glaube es ist der Ausdruck des Formulars mit deiner Auflistung. Abgestempelt von der Behörde und ein Dreizeiler.

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