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Neues zu alten Magazinen


Bourbon

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vor 13 Stunden schrieb Waffen Tony:

Da liegst du richtig. Es ist aber auch irrelevant. es droht ja niemandem eine Strafe.

So könnt ihr das nicht sehen! Vollkommen egal ob straffrei oder nicht.

"Verbotener" Gegenstand reicht schon aus um jemanden in die schmuddelige Ecke zu stellen.

 

Beispiel:

Straffreiheit bei irgendeiner Steuerhinterziehung mit Amnestieregelung.

Der Normalbürger bekommt keine Probleme.

Der Beamte und andere Bürger können massiv Probleme bekommen nur aus der Tatsache weil "Steuerhinterziehung" vorliegt, egal

ob Straffreiheit vorliegt oder nicht. Er hat dann einen Stempel drauf!

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Was soll denn der verbotene Gegenstand sein?

 

Hier ein Vergleich zw. dem was erlaubt sein wird und dem was man nicht erlauben will, obwohl es legal sein würde. Wo ist der Unterschied in der Außenwirkung (falls dies das Argument sein soll?

Ein Beispiel mit entsprechend verlängertem Magazinboden, habe ich gerad nicht zur Hand. Das wäre Variante 4 mit gleichem Aussehen.

artikel_0000726_b_1.JPG

 

ger_pl_Magpul-PMAG-R-30-AR-M4-Magazine-GEN-M3-TM-Black-MAG557-18431_13.jpg

PMAG_Koppler_AR15_P2.PNG

Bearbeitet von Gast
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Das ist die Diskussion, die eben aus meiner Sicht dazu führt, dass man die alten gemeldeten Magazin blockiert benutzen dürfen wird.

Ich habe einen Haufen Magblocker für diesen Fall und eine Kiste Glockmagazine.

Man muss halt auch die Kurzwaffenmagazine anmelden und -wahrscheinlich- auch blockieren.

 

Jetzt mal ein "Tipp" in die Zukunft gerichtet: alle vorhandenen möglicherweise betroffenen Magazine anmelden.

 Wer weiss denn, was man mal später für waffen in Besitz hat?

Welcher Glockbesitzer kann jetzt schon ausschließen, später eine Langwaffen mit Glockmagazinen zu haben?

Händler müssen eh für alle eventualitäten anmelden.

Es wird nicht zw. Verkaufsware und Privatbesitz unterschieden.

Bearbeitet von Gast
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Was soll denn die Frage?

 

Entweder er hat Magazine die in beide Waffen passen, dann maximal 10 Schuß.

 

Oder er benötigt für beide Waffen verschiedene Magazine, dann 10 Schuß für die LW und 20 Schuß für die kurze.

 

Nur weil sie vom selben Hersteller sind, reicht NICHT für ein Verbot, wenn sie nicht passen. Das MecGar Beretta-Magazin ist ja auch nicht verboten, nur weil man einen Ruge Camp für 1911er-Magazine besitzt, die man auch von MecGar kauft.

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Ich sage, ja.

Zitat

4.4.3 Magazingehäuse sind diejenigen Bestandteile von Wechselmagazinen, die dazu bestimmt sind, die Patronen aufzunehmen.

In Verbindung mit

Zitat

1.2.4.5 Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 sind;

Nun können die auf 5er Mags kommen und damit im erlaubten bleiben oder bene auf die kleinen 10er und dann die MArke reißen.

Da beides möglich, anmelden.

Jedenfalls wer benutzen will.

 

NAchtrag: Man könnte natürlich argumentieren, dass der Magazinboden gar keine Patronen aufnimmt. Da landet ja - im Gegensatz zu Magazinverlängerungen größerer Kapazität) eher die Feder mit Folower drin, aber keine einzige Patrone.

Damit schwindet mein eingangs "ja" in "wahrscheinlich trotzdem", weil man im Waffenrecht ja immer eins übergebraten bekommt.

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb schmitz75:

Das ist doch genau der gewünschte Zweck. Die Vergehen gegen das Waffengesetz werden explodieren, also muss man das Waffengesetz weiter verschärfen.

 

Na ja, "explodieren" wird da von den Zahlen her nichts. Das wird eher "kleckern", also mal hier, mal da wieder was auffallen bzw. entdeckt werden.

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Jetzt wird es spannend.

 

Verboten sind Magazingehäuse, die mehr als 10 Patronen aufnehmen.

 

Ein 10er Magazingehäuse und ein verlängerter +10 Boden sind jeweils für sich keine verbotenen Teile. Das erste, weil es nur die erlaubte Anzahl an Patronen aufnimmt, und das zweite, weil es gar keine (bzw. wenige) Patronen aufnimmt, und nur Platz für die Feder schafft. Zusammengesteckt ist es ein verbotenes Magazin, aber die Einzelteile für sich eigentlich nicht. Wäre das eine Möglichkeit für Auslandsschützen?

 

Andere Frage: Federtuning

 

Beim Westernschießen Disziplin 97-11 dürfen in die Pumpflinte 6 Schuß geladen werden, von Haus aus gehen von den üblichen Sorten aber nur 5 rein. Also gibt es Ersatzfedern, die eine geringere Blocklänge haben, und schon paßt eine Patrone mehr ins Magazin. Sowas ähnliches gibt es aber auch für Box-Magazine (Beispiel).

 

Bei der Bewertung der Legalität eines leeren Magazingehäuses, welche Magazinfeder wird unterstellt? Die mitgelieferte, bei der die Kapazität im erlaubten Rahmen bleibt, oder die Tuningfeder bei der eine Patrone zu viel rein geht?

Bearbeitet von Fyodor
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Im +10 Boden hats du dann wahrscheinlich schon Patronen  im Boden.

Ich habe noch Nordic Arms Verlängerungen +18 fürs PMAG.

Da komme ich um die Anmeldung nicht drum herum. Da sind zwar 10 sichtbar, aber im überlappenden Berwich sind auch welche. Und kürzer vom Maggehäuse als die 10er kenne ich bei den PMAG nicht.

 

Ansonsten, ja. Die einzelnen Bestandteile erfüllen erstmal keine Verbotsnorm.

Deshalb kann einem trotzdem unterstellt werde, dass hier eine so große Nähe zum Verbot besteht, dass man das zugehörig wertet.

Das kennt man von der "Nähe zur Straftat" oder auch, dass man dies als gezielt Verbotsumgehung betrachtet.

Man will ja immer so schlimm wie möglich auslegen. Und das ist im recht durchaus bekannt.

 

Ob man sich an der Suche nach kelinstlücken aufhalten sollte?

Wozu?

Der Auslandsschütze hat da doch einfachere Möglichkeiten.

Bearbeitet von Gast
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vor 38 Minuten schrieb Waffen Tony:

NAchtrag: Man könnte natürlich argumentieren, dass der Magazinboden gar keine Patronen aufnimmt. Da landet ja - im Gegensatz zu Magazinverlängerungen größerer Kapazität) eher die Feder mit Folower drin, aber keine einzige Patrone.

Damit schwindet mein eingangs "ja" in "wahrscheinlich trotzdem", weil man im Waffenrecht ja immer eins übergraten bekommt.

auch weil in Verbindung mit dem Boden ja das Gehäuse eine Patrone mehr aufnehmen kann.

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Ja. Das gilt dann aber für die Magazine und nicht die Böden.

Das ist also eine andere Frage und auch da gäbe es ja legale Lösungen: +5 Magazine.

Erstmal gings um die Böden an sich.

Sie zählen zu den Magazingehäusen, wenn sie Patronen aufnehmen.

Es gibt solche und solche. Das beginnt bei +0 Boden und endet bei...?

Irgendwann muss man natürlich zw. Magazinverlängerung und Magazinboden unterscheiden.

Bearbeitet von Gast
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vor 17 Stunden schrieb Steinpilz:

Im Verkehrsbereich wäre das so, als würde ein Polizist jemanden aufhalten und aufgrund von Vermutungen gegen den Autofahrer einfach mal so auf Verdacht eine Anzeige schreiben.

Auch schon erlebt. In Kombination mit "Sie wissen doch sicher warum wir sie anhalten?" auch taktisch gar nicht so ungeschickt.

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Es steht ja sinngemäß im Gesetz: "wenn sich aus der Waffe mehr als 11Schuss ohne nachladen verschießen lassen" Das wäre der Fall, wenn der entsprechende Boden im 10er eingesetzt ist. Ist er im 5er verbaut und würde nur theoretisch ins 10er passen, wäre das 10er Gehäuse auch nur ein 10er und damit unproblematisch. Ich glaube allerdings nicht, dass unsere Machthaber das überhaupt bedacht haben. Ähnliches Problem: in jedes mir bekannte 10er lassen sich im Kaliber .223 11 Patronen einführen. Weil die Dinger im doppelreihigen Magazin so wenig Höhe verbrauchen. Das so befüllte Magazin lässt sich dann aber nur bei geöffnetem Verschluss in die Waffe stecken, also kann sich keine weitere Patrone im Patronenlager befinden und man kommt nicht über 11. Dürfte also kein Problem sein. Allerdings möchte ich das nicht bei einer Kontrolle diskutieren müssen.

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vor 13 Minuten schrieb Waffen Tony:

Polizisten sind meist wegen eines Verdachts tätig. Die Schuld wird woanders festgestellt ;)

Richtig.

Wenn der Verdacht aber auf Falschinformationen bzw. auf unzureichende Ausbildung der Polizeibeamten zurückzuführen ist, finde ich das nicht in Ordnung.

 

Jeder Facharbeiter muss sich in seinem Beruf ausreichend auskennen um unnötigen Aufwand zu vermeiden und da nehme ich auch Polizeibeamte nicht aus.

 

In jedem anderen Bereich würde sofort nach Verbesserung der Ausbildung oder anderen Kontrollmechanismen gerufen.

Warum das ausgerechnet bei dem gesellschaftlich doch sehr wichtigen Beruf des Polizeibeamten nicht so ist, verwundert mich etwas.

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vor 16 Minuten schrieb erstezw:

Auch schon erlebt. In Kombination mit "Sie wissen doch sicher warum wir sie anhalten?" auch taktisch gar nicht so ungeschickt.

DAS kenne ich auch! Fiktive Gründe findet man immer wenn man will!

Man fährt zu schnell (nur ein paar km/h) = verdächtig (quasi auf der Flucht vor irgendetwas)

Man fährt zu langsam (nur ein paar km/h) = auch verdächtig (ggf. gesoffen)

Man fährt normal = auch verdächtig, weil es von 1. und 2. abweicht

Motorradfahren ist ja auch immer gleich verdächtig, da sicherlich die Reifen abgefahren sind, falls nicht ist sicherlich der Endtopf nicht eingetragen, oder der TÜV-Termin überzogen, und, und, und,......

 

 

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vor 5 Minuten schrieb Steinpilz:

Richtig.

Wenn der Verdacht aber auf Falschinformationen bzw. auf unzureichende Ausbildung der Polizeibeamten zurückzuführen ist, finde ich das nicht in Ordnung.

 

Jeder Facharbeiter muss sich in seinem Beruf ausreichend auskennen um unnötigen Aufwand zu vermeiden und da nehme ich auch Polizeibeamte nicht aus.

 

In jedem anderen Bereich würde sofort nach Verbesserung der Ausbildung oder anderen Kontrollmechanismen gerufen.

Warum das ausgerechnet bei dem gesellschaftlich doch sehr wichtigen Beruf des Polizeibeamten nicht so ist, verwundert mich etwas.

So ist das Leben.

Der Handwerker kommt und macht die baufachliche Mängel. Der Polizist macht Fehler.

Du machst Fehler.

Nur eben ist das nuicht die Regel udn daher kein Grund sich über Gebühr zu beschweren.

Es gibt ja zum Glück noch eine Instanz oberhalb des anzeigenden Poilzisten.

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Magazinboden ist ein gutes Stichwort...

 

Das Gehäuse ist ja von dem Gesetz betroffen. Vom magazinboden steht da nichts.

 

Ich vermute mal, findige Hersteller werden vielleicht kurze 10er Magazingehäuse nehmen und einen vollen (also nicht hohlen) Boden dranbasteln. Damit wäre die Länge wieder gegeben, nur es ist eben kein vom Verbot betroffener Magazinkörper mehr.

 

Und noch findigere Hersteller könnten dann als Zubehör (das dann natürlich nicht verbaut werden darf) die selben Magazinböden in hohl anbieten.

 

Theoretisch müsste das vor dem Gesetz bestand haben.

Bearbeitet von Steinpilz
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vor 22 Minuten schrieb sealord37:

in jedes mir bekannte 10er lassen sich im Kaliber .223 11 Patronen einführen.

In keines mir bekannte 10er Magazin lassen sich 11 Patronen einführen, auch nicht mit Gewalt.

Ich hatte alle gängigen hier, PMAG, Hera, OA, Lancer, verschiedenen Alters.

Wäre es so wie Du schilderst, bestände das vielbeklagte Problem des Ladens der 10er Magazinen gegen den geschlossenen Verschluß nicht.

Wenn sie nur schon 10,5 fassten, würden eine Menge Nutzer jubeln.

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vor 12 Minuten schrieb Steinpilz:

Das Gehäuse ist ja von dem Gesetz betroffen. Vom magazinboden steht da nichts.

(...)

Theoretisch müsste das vor dem Gesetz bestand haben.

Wäre es nicht sinnvoll, die gesetzliche Regelung erstmal zu lesen, bevor Du schon nach Lücken suchst?

Und Magazinböden/verlängerungen +0 bis +x gibt es schon ewig.

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In PMAG und OA gehen mit sanftem Druck 11 Patronen rein, in meine Blechmagazine auch. Ebenso ins blockierte OA 20er. Nur bei dem blockierten 20er PMAG gingen nur 10 rein und mit den 10Murmeln ging der nicht in die geschlossene Waffe. Allerdings war der Begrenzer auch nicht von Magpul sondern Magblock. 

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