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IGNORED

Großes Problem mit neuem Waffenrecht bei der Behörde


wumeise

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb daimler01:

Welcher Verband soll denn das sein ... ?

- beim DSB der jeweils regional zuständige Landesverband dem der Verein angegliedert ist,

- beim BDMP e.V. grundsätzlich über die BGSt,

- bei der Deutschen Schießsportunion (DSU, keine Landesverbände) unmittelbar über die GeschSt in Weißenthurm,

- beim BDS möglicherweise über die jeweiligen Landesverbände, bin mir aber nicht sicher. Die Internetpräsenz des BDS ist da nicht besonders informativ.

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Wurde hier schon irgendwo mal gepostet. Das BMI hat die Fehler in den §§ 13, 14, 15 und 58 offenbar erkannt und wird sie rechtzeitig vor Inkrafttreten beseitigen.

 

Hierzu läuft seit 27.02.2020 ein Änderungsantrag (Drucksache 19/16428) der Fraktionen CDU/CSU und SPD. Dürfte ansonsten wohl spätestens im Zuge der AWaffV-Verkündung erfolgen.

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Ergänzung
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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Wurde hier schon irgendwo mal gepostet. Das BMI hat die Fehler in den §§ 13, 14, 15 und 58 offenbar erkannt und wird sie rechtzeitig vor Inkrafttreten beseitigen.

 

Hierzu läuft seit 27.02.2020 ein Änderungsantrag (Drucksache 19/16428) der Fraktionen CDU/CSU und SPD. Dürfte ansonsten wohl spätestens im Zuge der AWaffV-Verkündung erfolgen.

Was ist in § 13 falsch?

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vor 22 Stunden schrieb Hephaistos:

Was ist in § 13 falsch?

Die Pflicht zur Erwerbsanzeige für Langwaffen ergab sich ja bislang aus § 13 Abs. 3 WaffG. Mit Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG steht dort nur noch folgendes:

 

"Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis. Der Jagdscheininhaber nach Satz 1 hat binnen zwei Wochen nach Erwerb einer Langwaffe bei der zuständigen Behörde die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen."

 

Die Anzeige- und Vorlagepflicht bei bestehender WBK wird mit Wirkung zum 01.09.2020 in die neuen §§ 37a Satz 1 Nr. 2 und 37g Abs. 1 verschoben.

 

Insofern besteht also übergangsweise eine Regelungslücke. Hierzu wies das BMI bereits vor Verkündung des 3. WaffRÄndG darauf hin, dass es sich hier nur um eine unbeabsichtigte Nebenfolge handle und die bisherige Verwaltungspraxis beibehalten werden solle.

 

 

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vor 6 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Insofern besteht also übergangsweise eine Regelungslücke. Hierzu wies das BMI bereits vor Verkündung des 3. WaffRÄndG darauf hin, dass es sich hier nur um eine unbeabsichtigte Nebenfolge handle und die bisherige Verwaltungspraxis beibehalten werden solle.

Stümper und Flickschuster halt!

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  • 2 Monate später...

Ich hatte meine Gelbe am Sonntag bei der Behörde zwecks Eintragung einer Waffe eingeworfen und heute Früh war sie auf dem Postweg wieder zurück. Allerdings hat mir die Behörde eine neue Gelbe ausgestellt. Innen mit weiteren Angaben wie NWR-ID Erlaubnis ... und NWR-ID Person ... Hätte man doch auch auf die Alte drucken können.

 

Hauptsache schnell und reibungslos abgewickelt. Gibt schon noch schützenfreundliche Behörden!

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