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IGNORED

Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb götz:

Auswandern werde ich nicht, aber anfangen das System auszusaugen, solange wie noch Geld da ist für "bedürftige" Deutsche. 

Äh? Rentner sammeln schon jetzt Pfandflaschen.Glaubst Du, du kannst 10 Jahre H IV Erfahrung in ein paar Monaten wett machen?
Wer nicht kämpft hat schon verloren! 
Ich versuche es zumindest. Morgen gehen Briefe raus, per Post!
 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb fa.454:

Wie lauten denn Deine ernstzunehmenden Drohungen?

Ich bin wirklich intereesiert!

Du kannst Politiker und Parteien nicht drohen weil du keine ernstzunehmenden Drohmittel hast. Ein paar Stimmen hin oder her sind denen auch egal.. dann gibt es halt einen neuen Koalitionspartner, die grünen stehen ja schon in den Startlöchern.

 

Wie man die Politik auf sich aufmerksam macht zeigt gerade recht schön die Landwirtschaft.. mit Briefchen/Mail verschicken bewegt man nix.

https://www.tagesschau.de/inland/bauern-protest-101.html

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Marder:

Was labert der für einen Dreck?

 

Entweder lügt der ohne sich zu Schämen dann muss er zurücktreten, oder der wird von seinen Beamten verarscht, dann muss er erst recht zurücktreten.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Clayshooter:

Ich habe mir jetzt die ganzen 14 Seiten und den Entwurf durchgelesen und sehe, was die Bedürfnisprüfung für den Besitz angeht, jetzt nicht so das Problem.

 

Zitat: (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition 
ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
 glaubhaft zu machen, dass
1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport 
in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und
2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 

In die Praxis übersetzt: Ich habe mir vor ein paar Jahren ein Ordonannzgewehr gekauft, das ich vielleicht nur viermal im Jahr bei Vereinswettbewerben schieße. Jetzt will die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen und verlangt die o.g. Bescheinigung.

 

Der Verein bestätigt mir, dass ich in den letzten 12 Monaten den Schießsport regelmäßig ausgeübt habe (hab ich ja auch, war fast jede Woche beim Kurzwaffenschiessen, von einer Bestätigung, dass ich mit dem Gewehr geschossen haben muss, ist nicht die Rede).

 

Der Verein bzw. der Verband bestätigt mir außerdem, dass das Gewehr für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist (ist ja auch so, auch wenn ich es nur ein paar mal pro Jahr bei Wettbewerben schieße).

 

Die Behörde bekommt diese Bescheinigung und fertig. Wo ist das Problem, bzw. was habe ich übersehen?

 

P.S.: Dass das ganze Magazingedöns im Sinne der Sicherheit kompletter Unsinn ist, sehe ich genauso.

Ich gebe zu, dass es nicht ganz so einfach ist, die Knackpunkte zu sehen. Deshalb eine Erläuterung:

Im Entwurf ds §14 (4) muss

1. der Verband die Bescheinigung ausstellen

2. dass der Schießsport in den letzen 12 Monaten vor der Überprüfung regelmäßig (also 18/12 mal) ausgübt wurde

3. und hier kommt das wichtigste: es heißt dann unter 2.  "die Waffe" und nicht "die Waffen"! Somit wird klar, dass diese Bescheinigung für jede Waffe zu erbringen ist. Genau das haben die Vertreter des BMI auf meinen Hinweis, dass es doch wohl die Waffen und nicht die Waffe heißen müsste, ausdrücklich bestätigt. Verlangt werden soll der Nachweis für jede Waffe!

Ich gebe offen zu, dass ich eine ganze Zeitlang der festen Überzeugung war, dass es sich um redaktionelles Versehen handeln müsste. Eine Bedürfnisbescheinigung für den weiteren Besitz von zum Sportschießen erworben Waffen (unter den Bedingungen 18/12, bei Prüfung der individuellen Voraussetzungen) für jede vorhandene Waffe wäre weltweit einmalig. Das gibt es wirklich nirgendwo. Wenn überhaupt Aktivitätsnachweise für den vorhandenen Waffenbestand abgefragt werden, dann wird immer gefragt "wie oft hat der betreffende Schütze geschossen" und nie, wie oft hat er mit einer individuellen Waffe geschossen. Bei uns war das auch immer so. In Frankreich zum Beispiel muss man dreimal im Jahr für die Aufrechterhaltung des Bedürfnisses schießen. Dort können alle Sportschützen neben den bis 20 schüssigen Kurzwaffenmagazinen auch Langwaffenmagazine bis zu einer Kapazität von 30 Patronen erwerben (ohne jede Registrierung). Die im Verband registrierten IPSC Schützen sind durch ihren IPSC Ausweis von jeder Magazinbeschränkung befreit, solange sie den haben.

Frankreich drängte übrigen die EU Kommission dazu, die Feuerwaffenrichtlinie voranzubringen. Als der Entwurf kam, wollte man aber nicht mehr so richtig was davon wissen.

Friedrich Gepperth

 

 

Bearbeitet von Friedrich Gepperth
Rechtschreibfehler
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Geschrieben

Können wir den tollen Horsti nicht einfach beim Wort nehmen, so wie er es heute wortwörtlich in der Befragung im Bundestag von sich gegeben hat?

 

"nach 10 Jahren im Schützenverein soll keine Bedürfnisüberprüfung mehr stattfinden" !!!

 

Ok, wahrscheinlich verweisst er dann auf seinen Nachsatz mit dem Alter von 60 Jahren. Früher kann man anscheinend nicht schon 10 Jahre im Verein sein.. wtf?? Nix von Waffen, Erwerbsdatum oder etwas in der Art. Komisch komisch.

 

Vielleicht sollte er sich mal prüfen lassen, ob er schon grenzdebil ist. Oder einfach nur komplett inkompetent in der Sache. Oder aber der grösste Lügner und Betrüger im BMI. Dazwischen gibt es keine andere Möglichkeit.

Geschrieben (bearbeitet)

@Friedrich Gepperth Seehoofer/Mayer

Das gehört ja alles zum Politik Geplänkel, alles gemacht/riskiert, Gesicht kann jeder wahren vor seiner Partei/Mitgliedern, toll. Großes Kino, aber das ist überall so. Passt, ist nicht das Problem (ich spiele auch mit, schreibe Briefe und tanze nach dem Takt den Du vorgibst).

 

Nur wieso erwarten die Schützen/Verbandsvorstände ein anderes Ergebnis ohne etwas an der Vorgehensweise zu ändern? Wie wir kämpfen und wann, das entscheiden wir, nicht die Politik. Und poltisch sind zur Zeit eigentlich nicht die allerschlechtesten Rahmenbedingungen (CDU/CSU Regierung, BMI Besetzung)

UND TROTZDEM - wir verlieren haushoch. (Jeder kann nur so gut spielen wie der Gegner es zuläßt ...)

Ich darf mich also fragen - warum wir an der (politischen) Spielweise nichts ändern? Wollen wir immer wieder Defensiv antreten (Rückzugskampf) und dadurch nur bestimmen wie hoch wir verlieren.

 

Insanity is repeating the same mistakes and expecting different results.

A. Einstein

 

 

P.S.:

Zu den Magazinen und der Trainingsintensität: Geschenkt, sind ohnehin nur weitere nicht durchsetzbare realitätsfremde Vorschriften. Realpolitik ist oldschool - so what , ist der Versuch ein paar mehr deutsche Kriminelle zu generieren (gut für die Statistik).

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Zaphod68:

Können wir den tollen Horsti nicht einfach beim Wort nehmen,

Die Ortsvereine der CSU, in denen sicher auch einige Sportschützen sind, sollten ihren Granden Drehofer, Söder usw. derart hart auf die Zehen treten, dass selbige abfaulen!

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Clayshooter:

Ich habe mir jetzt die ganzen 14 Seiten und den Entwurf durchgelesen und sehe, was die Bedürfnisprüfung für den Besitz angeht, jetzt nicht so das Problem.

 

Zitat: (4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition 
ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
 glaubhaft zu machen, dass
1. das Mitglied in den letzten zwölf Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport 
in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betrieben hat und
2. die Waffe, die das Mitglied besitzt, für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 

In die Praxis übersetzt: Ich habe mir vor ein paar Jahren ein Ordonannzgewehr gekauft, das ich vielleicht nur viermal im Jahr bei Vereinswettbewerben schieße. Jetzt will die Behörde das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen und verlangt die o.g. Bescheinigung.

 

Der Verein bestätigt mir, dass ich in den letzten 12 Monaten den Schießsport regelmäßig ausgeübt habe (hab ich ja auch, war fast jede Woche beim Kurzwaffenschiessen, von einer Bestätigung, dass ich mit dem Gewehr geschossen haben muss, ist nicht die Rede).

 

Der Verein bzw. der Verband bestätigt mir außerdem, dass das Gewehr für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist (ist ja auch so, auch wenn ich es nur ein paar mal pro Jahr bei Wettbewerben schieße).

 

Die Behörde bekommt diese Bescheinigung und fertig. Wo ist das Problem, bzw. was habe ich übersehen?

 

P.S.: Dass das ganze Magazingedöns im Sinne der Sicherheit kompletter Unsinn ist, sehe ich genauso.

In welchem Entwurf hast du gelesen?

Ich lese da:


" 4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG) In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen: „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstel-lung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbeste-hen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Ab-satz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Fol-geprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 137 – Drucksache 19/13839nachzuweisen.“







 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Kanne81:

...

 Wie wir kämpfen und wann, das entscheiden wir, nicht die Politik.

...

Zu den Magazinen und der Trainingsintensität: Geschenkt, sind ohnehin nur weitere nicht durchsetzbare realitätsfremde Vorschriften.

...

Was für ein Kampf soll da statt finden? Soll das ein Aufstand von Internet-Softair-Kriegern werden?  Den Krieg hat man längst verschlafen, was noch bleibt ist das aufräumen der Trümmer.

 

Ob das Magazin/Trainings-Thema geschenkt ist wird sich zeigen.

Geschrieben

Also so wie ich Friedrich Gepperth nun verstanden habe, kommt jetzt tatsächlich der Trainingsnachweis jeder im Besitz befindlichen Schusswaffe eines deutschen LWB's. Daran gibt es wohl leider nichts mehr daran zu rütteln. Ich finde das ungeheuerlich, weil die EU diesen spezifischen Punkt garantiert nicht gefordert hat, siehe andere Länder wie Schweiz, Österreich, Frankreich etc.

 

Als absolute hirnrissige Forderung und Drangsalierung der LWB's sehe ich es, mit immensen zukünftigen Schaden für den Breitensport im deutschen Schützenwesen. Ich weiss nicht was Seehofer und co. da geritten hat, kann mir das nicht mit gesundem Menschenverstand erklären, geschweige denn verstehen. Ich frage mich ernsthaft, wurde von höherer Macht/Stelle Druck auf Seehofer und co. ausgeübt? Ich meine soweit Druck von (ganz) oben, diese spezielle Trainingsnachweisregelung einzuführen, auch wenn ich mir jetzt den Aluhut anziehen muss? Entschuldigt die von mir teils drastische Schreibweise dazu.

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Zaphod68:

Können wir den tollen Horsti nicht einfach beim Wort nehmen, so wie er es heute wortwörtlich in der Befragung im Bundestag von sich gegeben hat?

 

"nach 10 Jahren im Schützenverein soll keine Bedürfnisüberprüfung mehr stattfinden" !!!

 

 

Was kümmert ein Politker sein Geschwätz von gestern. Seehofer dreht sich doch schneller als ein Brummkreisel.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb ThomasMueller:

In welchem Entwurf hast du gelesen?

Ich lese da:


" 4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG) In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen: „Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstel-lung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbeste-hen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Ab-satz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Fol-geprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 137 – Drucksache 19/13839nachzuweisen.“







 

 

So will es der Bundesrat nicht aber die Regierung. Auch hier sind die Feinheiten zu beachten:

Es heisst "Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ..." also kann wieder individuell für jede Schusswaffe geprüft werden, ob die Voraussetzungen für "diese" Waffe vorliegen.

Wir haben den Satz wie folgt neu gefasst und wollten ihn so haben: "Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte ...

Damit verändert sich der Inhalt völlig. Im übrigen folgen wir hier natürlich der guten Intention des Innenministers, dass dann für das Fortbestehen des Besitzbedürfnisses nur noch die bloße Mitgliedschaft im Schützenverein ausreichen soll.

Der Minister wollte was Gutes aber hier gilt wie so oft im Leben: Gut gewollt ist noch lange nicht gut gemacht.

 

Friedrich Gepperth

 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 3
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb mühli:

[...]

Ich weiss nicht was Seehofer und co. da geritten hat,

[...]

Ich frage mich ernsthaft, wurde von höherer Macht/Stelle Druck auf Seehofer und co. ausgeübt? [...]

Ich glaube, Du verwechselst da etwas mit der höheren Macht.

Kann aber passieren, äh:

98593_mal_wieder_merkelvwg.jpg

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Glockeroo:

Der Herr Innenminister faselt und wird befragt - Bundestag von heute:

 

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7396444&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mzk2NDQ0JnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlayZ2aWRlb2lkPTczOTY0NDQmdXJsPUwyMWxaR2xoZEdobGEyOTJaWEpzWVhrPSZtb2Q9bWVkaWF0aGVrJnZpZGVvaWQ9NzM5NjQ0NCZ1cmw9TDIxbFpHbGhkR2hsYTI5MlpYSnNZWGs9Jm1vZD1tZWRpYXRoZWs=&mod=mediathek

 

 

Seehofer widersprach der Darstellung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie schärfer umsetze als gefordert. Das Gegenteil sei der Fall. So habe er etwa darauf verzichtet, dass langjährige Mitglieder eines Schützenvereins die Bedürfnisprüfung ablegen müssten.

Er ginge an die Grenzen dessen, was machbar ist!

Die Sportschützen werden nicht tangiert!

Siehe meinen nächsten Beitrag

Bearbeitet von black_friday
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Friedrich Gepperth:

Frau Merkel kümmert sich um Vieles aber höchstwahrscheinlich nicht um das deutsche Waffenrecht. Also sollte man sie im diesem Bereich auch gefälligst in Ruhe lassen.

 

Friedrich Gepperth

Eine Frage:

 

Ich hatte heute Zeit, habe e-mails geschrieben, habe ihren Protestbrief etwas verändert und 20x verschickt, und mir 20 der Postkarten gedruckt die ich morgen in die Post werfe, meinen sie das interessiert die Politik im Geringsten?

Ich glaube fast die Scheißen einen großen Haufen auf unsere Proteste, weil die Wissen 90% der LWB merken  gar nichts bis es zu spät ist.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Friedrich Gepperth:

3. und hier kommt das wichtigste: es heißt dann unter 2.  "die Waffe" und nicht "die Waffen"! Somit wird klar, dass diese Bescheinigung für jede Waffe zu erbringen ist. Genau das haben die Vertreter des BMI auf meinen Hinweis, dass es doch wohl die Waffen und nicht die Waffe heißen müsste, ausdrücklich bestätigt. Verlangt werden soll der Nachweis für jede Waffe!

So langsam blicke ich nicht mehr durch. Herr Seehofer hat doch beim BMI auch irgendwie mitzureden 😉

Was wollen die jetzt: Erleichterung, Verschärfung oder Verleichterung ?!? 🤪

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb black_friday:

So langsam blicke ich nicht mehr durch. Herr Seehofer hat doch beim BMI auch irgendwie mitzureden 😉

Was wollen die jetzt: Erleichterung, Verschärfung oder Verleichterung ?!? 🤪

Die Frage ist, sagt der Drehhofer das was er will, bzw. Will der das was er behauptet zo wollen?

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Marder:

Die Frage ist, sagt der Drehhofer das was er will, bzw. Will der das was er behauptet zo wollen?

Mir stellt sich eher die Frage, ob er das überhaupt selber weiß...... hören sie Stimmen, die sonst niemand hört?

Geschrieben
5 hours ago, Sal-Peter said:

Verarschung.

Tja...der Begriff ist mir heute früh zum Ursprungsartikel von Herrn Gepperth auch eingefallen.....und das hat sich dann auch indirekt https://forum.waffen-online.de/topic/459248-auslegung-neues-waffengesetz-viel-spaß/page/15/?tab=comments#comment-2882238 bestätigt.....das Gespräch mit den  Vertretern des BMI war wohl ein kleiner Augenöffner....

 

Btw. ist gar nicht mal so selten, dass im Gesetz "unbestimmte Begriffe" oder besser Begriffe die sich interpretieren lassen vorkommen.....das machen dann u.U. Gerichte (im Fall des Falles) und die berücksichtigen die Intention des Gesetzgebers und damit auch die Meinung der Leutchen vom BMI.

 

bj68 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Man sollte die Gesetzesvorlage auch in Gänze lesen oder es zumindest versuchen. Es gibt hier auch einen „besonderen Teil“, und da ist hinsichtlich der Bedürfnisprüfung die Seite 72 aufschlussreich. Zugegeben, ist nicht einfach zu finden. Mit der Suchfunktion im PDF gelingt aber auch dies.

 

 

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Bearbeitet von swh006

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