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Sportschütze oder Spaßschütze - Bedürfnis?


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Geschrieben

Ich werde ggf. die Anträge bearbeiten, da ich gefragt wurde eine Vorstandsfunktion zu übernehmen. Derzeit mache ich nur die Standaufsicht und trage entsprechendes in die Schießbücher ein. Wir sind ein ganz kleiner Verein... Und nein ich kenne die Antwort nicht, sonst hätte ich hier nicht gefragt. Das heißt, dass ich keine Ahnung habe - richtig. Das haben aber die Vorstandsvorsitzenden bei uns leider auch nicht. Ich wusste nicht, dass meine Frage sooo brisant ist, dass man sie nicht beantworten will...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb alter_Opa:

 

Und: Nicht vergessen, ein Schießbuch zu führen, in dem nicht nur das Datum des Standbesuchs vermerkt ist, sondern welche Disziplin Du trainiert hast.

Das vergesst mal wieder ganz schnell. Hört doch endlich auf mehr zu machen als gefordert. Wenn ein paar Hampelmänner mehr machen, wird es irgendwann zur Pflicht.

 

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb xelior:

Ich werde ggf. die Anträge bearbeiten, da ich gefragt wurde eine Vorstandsfunktion zu übernehmen.

Was willst du da bearbeiten? Wenn du Vorstandsvorsitzender im Verein bist und Mitglied x legt dir einen Bedürfnisschriebs für Waffe y vor, dann ist deine einzige Aufgabe, zu bestätigen ob x Mitglied in deinem Verein ist oder nicht!!! Mehr nicht.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb xelior:

Warum werde ich jetzt hier angefeindet?

 

vor 13 Minuten schrieb xelior:

Gut, aber kann ich festhalten, dass es keiner so genau weiß und ich soll nicht fragen, weil es mich nicht persönlich betrifft, sondern nur die anderen um mich herum?

Vielleicht mischst Du Dich in Sachen ein, die Dich nichts angehen?

 

 

 

Oder wie soll man das hier deuten?

vor 56 Minuten schrieb xelior:

Als Nachweis des Bedürfnisses. Genau darum geht es mir bei meiner Frage.

vor 55 Minuten schrieb xelior:

Das reicht? Nun ja, hat es ja zumindest bis jetzt.

Die Frage ist dabei aber auch, ob "die Alten" überhaupt noch etwas kaufen, was nicht auf Gelb geht.

 

vor 48 Minuten schrieb xelior:

Wie soll ich da ein Bedürfnis bescheinigen, wenn ich den Antrag bearbeite?

Wenn Du Bedürfnisse bescheinigen würdest, würdest Du diese Frage nicht stellen.

Wenn, bestätigst Du höchstens die Vereinsmitgliedschaft und regelmäßige schiesssportliche Betätigung. Und da gibt es eben bisher keine genauen Vorgaben, was genau man geschossen haben muss. Und das ist auch gut so.

 

Wenn sich aber Leute so wie Du reinhängen, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch das in's kleinste Detail geregelt und vorgeschrieben ist.

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb xelior:

Gut, aber kann ich festhalten, dass es keiner so genau weiß

Du kannst davon ausgehen das die meisten hier Wissen um was es geht. Das wir auch Wissen was auf uns Zukommt. Und trotzdem sollte ein jeder so trainieren dürfen und können wie er es für richtig hält.Wenn DIR das Training in DEINEM Verein nicht gefällt, dann ändere was dran. Bist du in keiner Funktion wo du mit deiner Unterschrift etwas Bescheinigen musst dann halte dich raus.  Und selbst wenn, die Vereine bestätigen die "regelmäßige Teilnahme am Schiessport" . Das sind auch 20 Schuss aufgelegt.Solange ein Schütze im Grundkontingent bleibt reicht das regelmäßige Schiessen. Darüber ist es eine andere Baustelle, aber du schriebst von Neulingen. 

Anderes Beispiel vom Ende einer Schützenkariere : Wie schießen Ordonanzgewehr liegend Freihändig auf 100m . Da kommt öfter ein sehr alter Teilnehmer und schiesst mit. Der muss von 2 Leuten auf die Bahn geführt werden, wird an einen Schiesstisch gesetzt, man läd ihm die Waffe und er Schießt einfach nur. Da beschweren sich nicht mal die anderen Teilnehmer . Und jeder freut sich für den alten Mann das er noch  Freude hat am Schießen. Laut deiner Definition hat der aber gar kein Bedürfnis mehr. Im Verein hatten wir einen 89 jährigen. Der kam bis zum Schluss immer zum Training SpoPi. Der hat aber am ende immer nur ein paar Schuss gemacht, soviel wie halt ging. Weil der nicht nach Sportordnung die ganze Disziplin durch schießt soll er kein Bedürfnis mehr haben? Immer die Kirche im Dorf lassen.....

Und wenn du der Meinung bist die Neulinge machen was falsch dann sprich sie an. Aber nicht andere wegen des Verhaltens der Neulinge. Und wer des Lesens mächtig ist kann sich deine Fragen sehr leicht selber beantworten, ohne mit dem Finger auf andere zu zeigen.....

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Commerzgandalf:

...Wenn du Vorstandsvorsitzender im Verein bist und Mitglied x legt dir einen Bedürfnisschriebs für Waffe y vor, dann ist deine einzige Aufgabe, zu bestätigen ob x Mitglied in deinem Verein ist oder nicht!!! Mehr nicht.

Wirklich? Und ich Dummbatz dachte immer, dass der Vereinsvorsitzende auch die Regelmäßigkeit des Trainings mit bescheinigt.
Aber die Unterschrift des Vereinsvorsitzenden ist nur die halbe Miete, da muss noch jemand aus dem Landesverband unterschreiben  

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Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb xelior:

die 30-Jährigen schießen aufgelegt 20 Schuss. Das entspricht keiner Disziplin.

Man bringt den Blockwart nicht aus den Deutschen raus.

Einfach hoffnungslos ?

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb alter_Opa:

Und ich Dummbatz dachte immer, dass der Vereinsvorsitzende auch die Regelmäßigkeit des Trainings mit bescheinigt.

Die Neulinge im Verein des fragenden Schiessen doch regelmäßig? Wo ist das Problem ? Wenn sie ein KK Gewehr wollen müssen sie ein Jahr lang Regelmäßig mit einer erlaubnispflichtigen Waffen trainieren. Laut dem Threadersteller tun die Neulinge dort genau das.Und das und nicht mehr muss bescheinigt werden. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb xelior:

Ich wusste nicht, dass meine Frage sooo brisant ist, dass man sie nicht beantworten will...

Die wurde Mehrfach beantwortet.

vor 30 Minuten schrieb xelior:

Ich werde ggf. die Anträge bearbeiten

Du bescheinigst vielleicht was hier schon genannt wurde: Mitgliedschaft und regelmäßige Teilnahme am Training. Training laut Disziplin xy wird nicht erfragt. Man kann im ersten Jahr nur KK Einzelleader Schießen und trotzdem ein AR15 als Erstwaffe beantragen. Völlig Gesetzeskonform.

 

vor 30 Minuten schrieb xelior:

Wir sind ein ganz kleiner Verein.

 

vor 30 Minuten schrieb xelior:

Das haben aber die Vorstandsvorsitzenden bei uns leider auch nicht

Ihr habt mehrere Vorstandsvorsitzende in einem kleinen Verein? Nur ein Tipp am Rande, beschäftige dich mal mit Begrifflichkeiten.

Und wenn man Verantwortung im Verein übernimmt sollte man sich bewusst sein was man mit einer Unterschrift auf sich nimmt. Sollte Wissen was man dann tut. Dieses Wissen sollte aber nicht aus Foren stammen, wo man die Antwortenden nicht kennt und einschätzen kann. Deine Fragen beantwortet das Waffengesetz, und hier hat keiner was geschrieben was dagegen verstößt. Lies dir die einschlägigen Paragraphen durch wer dort was bescheinigt, Vergiss darüber die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz nicht. Dann klappt das auch mit den Anträgen.

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb PetMan:

Training laut Disziplin xy wird nicht erfragt. Man kann im ersten Jahr nur KK Einzelleader Schießen und trotzdem ein AR15 als Erstwaffe beantragen. Völlig Gesetzeskonform.

Mich hat wohl einfach die Eintragung der Disziplin im Schießbuch irritiert. Empfehlung des Eintrags ist angekommen, aber kein Muss und schon gar keine Voraussetzung.  Dann weiß ich jetzt bescheid. Danke ?

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb xelior:

Empfehlung des Eintrags ist angekommen, aber kein Muss und schon gar keine Voraussetzung

Noch mal was Praktisches:

 

Beim polizeilichen Training gibt es für Anfänger sowas wie ein Gewöhnungsschießen. Dabei geht es nur darum die Neuschützen an den Umgang mit der Waffe zu gewöhnen, Sicherheitsregeln lernen und ähnliches. IMO gibt es sowas auch für angehende Sportschützen. Aber was trägt man da als Disziplin ein?

 

Ich bin ein Anhänger des bewussten Falschschießens. Also im Training gezielt und bewusst Fehler machen und probieren was passiert. Zum Beispiel die Waffe verkanten (bzw. nach links/rechts drehen). Solche Fehler auszuprobieren schult in der Fehlererkennung und ist IMO viel lehrreicher als nur in Bücher zu lesen "xy darf man nicht machen". Aber zu welcher Disziplin gehört "verkanten". Ja wohl nicht Präzision. :)

 

Und dann gibt es ganz offiziell in Lehrbüchern des DSB für Sportschützen Schießspiele. Nach dem eigentlichen Training wird dabei etwas geschossen was irgendwie Spaß macht. Zum Beispiel auf 5m Entfernung Fallhülsen-Schießen (Leere Hülsen auf eine Scheibe kleben und wegschießen). Dafür gibt es keine Sportdisziplin. Trotzdem sind solche Spiele ein wertvolles Training. Die Schützen können sich entspannen (ist ja nur ein Spiel) und werden gleichzeitig motiviert noch mal die berühmte Extra-Meile zu laufen obwohl sie durch das offizielle Training erschöpft sind.

 

Und dann: Mit Sport ist eigentlich der Breitensport gemeint, nicht der Hochleistungssport. Hochleistungssport ist im Zweifel eher ungesund und dient IMO dem Spaß der Zuschauer und als Marketinginstrument für Sportartikelhersteller. Gesellschaftlich wünschenswert und förderungswürdig ist dagegen der Breitensport, da durch den Breitensport die Volksgesundheit steigt. Ein Neuzigjähriger mag zu gebrechlich geworden zu sein, eine Waffe zu heben. Aber trotzdem hilft ihm der Prozess des Schießens (tiefe Atmung, Herzschlag beruhigen, Konzentration, Erfolgserleben) zu mehr Lebensfreude. Und genau darum geht es.

 

Und ganz unverschämt: Die Breitensportler (sind selten auf dem Stand, bezahlen aber die vollen Gebühren) querfinanzieren mir den Schießstand. ? 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb alter_Opa:

Bis jetzt ist das mit Sicherheit ausreichend. Wenn (wovon auszugehen ist) die geplante Änderung im Waffengesetz geltendes Recht wird, bist Du gut beraten, nicht nur KK oder GK und eventuell noch Langwaffe oder Kurzwaffe einzutragen, sondern die Disziplin mit anzuführen.

Dann, und erst dann und genau nur wie es dort definiert ist! Wie ich dieses vorauseilende Verhalten hasse! Upss ... ist das jetzt ein Hassposting?

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Man kann im ersten Jahr nur KK Einzelleader Schießen und trotzdem ein AR15 als Erstwaffe beantragen. Völlig Gesetzeskonform.

Ich vermute sehr stark das in diesem Verband nicht langes, halbautomatisches genehmigt wird.

Aber von der Sache her richtig.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb xelior:

Mich hat wohl einfach die Eintragung der Disziplin im Schießbuch irritiert.

Warum schreibt ihr Disziplinen ins Schiessbuch? Weißt du wie mein Schiessbuch aussieht? Ich benutze von Anfang an Bundeswehrschiessbücher. Da trage ich das Datum, das Kaliber und den Ort ein.Das hat bisher für insgesamt 11 Waffen in 2 Verbänden ausgereicht und ich bin mit den Kurzwaffen über Kontingent.Wettbewerbe trage ich am Ende des Schiessbuches in den Teil " Raum für weitere Eintragungen " ein. Dort dann auch die Disziplin. Das reichte für 6 Kurzwaffen..... Warum sich selber Angreifbar machen und Sachen Dokumentieren die das Gesetz nicht verlangt ? Das Gesetz verlangt übrigens nicht mal ein Schiessbuch!!!!!!

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

In der WaffVwV steht zur gestellten Frage eigentlich alles wichtige drin:

 

"Sportschützen im Sinne der Vorschrift sind grundsätzlich Personen, die einem Verein angehören, der einem anerkannten Schießsportverband (§ 15) angehört (organisierte Sportschützen). Personen, die einem Schießsportverein angehören, der nicht Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist (nicht organisierte Sportschützen), können ein Bedürfnis nach § 8 nur in Ausnahmefällen geltend machen. Sportschütze ist somit nicht, wer ohne Einbindung in den organisatorischen und sportlichen Rahmen (Schießübungen, Wettkämpfe) eines schießsportlichen Vereins (Mitglied oder Gast) lediglich als individueller Einzelschütze regelmäßig auf einer Schießstätte schießt, auch wenn er vorgibt, dabei eine genehmigte Sportordnung beachten zu wollen.


Folgende Fallkonstellationen außerhalb von § 14 können in
Betracht kommen:
8.1.1 Der Sportschütze ist
– Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung, die einem rechtsfähigen Verband angehört, der nicht gemäß § 15 anerkannt ist,
– Mitglied eines schießsportlichen Vereins, der keinem Verband angehört.


Schießsportausübende, die nicht Mitglied in einem schießsportlichen Verein sind und Auslandsschützen sind keine Sportschützen im engeren Sinne. Insbesondere gebietet es die Vereinigungsfreiheit nicht, dass der Schießsportausübende, der keinem schießsportlichen Verein im Inland angehört, über eigene Waffen verfügt. Dabei ist zu beachten, dass der Begriff „sportliches Schießen“ als die Beschreibung der Tätigkeit eines Sportschützen auch im Sinne von § 8 Nummer 1 nach § 15a Absatz 1 Satz 1 auf das Schießen nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung beschränkt ist. Die Ausübung des Schießsports setzt daher immer eine genehmigte Sportordnung voraus.
Geprägt wird die Ausübung des Schießsports neben der breitensportlichen Betätigung durch regelmäßiges Training und die Teilnahme an Wettkämpfen bzw. zumindest vereinsinternen Vergleichsschießen.


Personen, die sich in ausländischen Schützenvereinen sportlich betätigen, können sich nur auf ein unbenanntes persönliches Interesse im Sinne des § 8 Nummer 1 berufen. Dabei ist darauf zu achten, dass bei der diesbezüglichen Einzelfallprüfung ein äußerst strenger Maßstab anzulegen ist, schon um bei inländischen Waffenbesitzern ein Ausweichen auf den nicht reglementierten Sport im Ausland zu verhindern. Gleiches gilt für Personen, die sportlich schießen, ohne einer schießsportlichen Vereinigung im Inland anzugehören, da hier das regelmäßige Training und die Teilnahme an Wettkämpfen generell in Frage gestellt werden kann.


Nicht organisierte Sportschützen dürfen nicht besser gestellt werden als Sportschützen nach § 14. Auf sie sind die Beschränkungen nach § 14 Absatz 1 und 2 uneingeschränkt anzuwenden. Im Gegensatz zu § 14 Absatz 2 bis 4 genügt eine Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch den Sportschützen nach § 8 nicht. Vielmehr hat der Erlaubnisbewerber das Bedürfnis im Einzelfall zu begründen und hierzu Nachweise vorzulegen, die in vollem Umfang von der Waffenbehörde überprüfbar sind. Durch Schießnachweise und Bescheinigungen eines Schießsportvereins ist insbesondere die regelmäßige Tätigkeit als Sportschütze zu belegen. Für die Prüfung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe sind detaillierte Angaben zur ausgeübten Disziplin und die Vorlage der Schießsportordnung und deren Genehmigung erforderlich. Ferner ist die Vorlage von Unterlagen, die Aufschluss über den Verein und die genutzte Schießstätte geben, sowie eine Aussage zur Wettkampfbetätigung unerlässlich. Nach Lage des Einzelfalls kann die Waffenbehörde weitere geeignete Nachweise fordern. Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes der Waffe ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z. B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport ausübt.

 

Die Anerkennung eines den Regelungen des § 14 Absatz 3 vergleichbaren Bedürfnisses kommt bei nicht organisierten Sportschützen als Abweichen vom gesetzlichen Regelfall nicht in Betracht. Ebenso ist die Erteilung einer WBK nach § 14 Absatz 4 für diesen Personenkreis ausgeschlossen. Kommt die Waffenbehörde nach sorgfältiger Prüfung zur Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen für nicht organisierte Sportschützen, so ist die Erlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass der Sportschütze verpflichtet ist, die Aufgabe seiner schießsportlichen Tätigkeit unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen."

Geschrieben

Anstatt das Thema hier episch auszuwalzen, was sagt denn der Vorstand zu Deinen Bedenken, insbesondere Funktioner wie der (Haupt)schiessleiter oder Hauptschiessportleiter (!)?

 

Wenn der Verein für sich festgelegt, nur noch "Traditionsschiessen" stehend oder sitzend aufgelegt zu schiessen, für Schützenfest und Jahresscheibe, weil das das einzige ist was 90% bis 95 % der Mitglieder wollen oder (noch) können, hast Du mehrere Möglichkeiten. Du machst mit oder Du findest gleichgesinnte die lieber Freie Waffe streng nach DSB-SpO schiessen wollen und machst das stattdessen oder zusätzlichen zu anderen Trainingszeiten oder Du tritts aus dem Verein aus.

 

Du kannst den Verein natürlich auch beim Ordnungsamt anzeigen, wegen vermutlichen Verstoß gegen das Waffengesetz und dafür sorgen das alle Ihre Waffen verlieren, mangels Fortbestehen des Bedürfnisses...

 

...kommt bestimmt gut an.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb xelior:

Warum werde ich jetzt hier angefeindet? Ich möchte lediglich gern eine Antwort oder eine Meinung zu meiner Frage. So wie ich das rauslese ist das also kein Problem in euren Vereinen oder für euch privat. Gut, aber kann ich festhalten, dass es keiner so genau weiß und ich soll nicht fragen, weil es mich nicht persönlich betrifft, sondern nur die anderen um mich herum? Hilfreich ist das nicht. Trotzdem danke für die Anregungen und Hinweise.

Genau das möchte ich nicht - wie oben schon geschrieben. Also bitte fair bleiben.

Unter anderem wegen Leuten wie dir ist unser Waffengesetz so Scheisse wie es ist.

Geschrieben

@xelior

Du musst dich nur von dem Gedanken verabschieden, dass ein Training für den Schießsport den gleichen Bedingungen unterliegen muss wie die Wettkämpfe im Schießsport.

Wenn ich Einzelaspekte trainiere, wie Halteruhe, Zielbild oder richtiges Abziehen muss ich dass nicht unbedingt auf die in der Sportordnung vorgeschriebene Entfernung oder mit der geforderten Anzahl der Schüsse in der geforderten Zeit tun. Training für den Schießsport ist es dennoch.

 

Bei den älteren Schützen ist es nochmal was anderes. In der Altersklasse ist aufgelegt Schießen im Sitzen auch im Wettkampf nichts ungewöhnliches, von daher ist auch dieses Schießen nahe an der Sportordnung.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb xelior:

da mittlerweile keiner mehr sportlich bzw. nach einer Disziplin schießt bei uns.

Niemand muss nach einer Disziplin schießen um sportlich zu schießen. Es genügt völlig, wenn nach festen Regeln einer gültigen, anerkannten Sportordnung geschossen wird. Dabei muss diese Sportordnung nicht von dem Verband stammen dem der Verein oder Schütze angehört.

 

Es ist sinnvoll Teile des Schießvorgangs und oder einer Disziplin zu üben und einige, wenn nicht alle, Sportordnungen berücksichtigen das. Zudem lassen Sportordnung sog. Gesellschaftsschießen zu, dazu gehören z.B. die Königschießen, Weihnachtsschießen etc. aber eben nicht nur die.

 

Schießen nach einer Sportordnung ist ex lege sportliches Schießen und genügt völlig um den Status als Sportschütze und ggf. ein Bedürfnis aufrecht zu erhalten.

 

Ich bin zuversichtlich, die Spezialisten für Sportordnung im Forum können Dir entsprechende Regelungen in den diversen Sportordnungen nennen.

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb xelior:

Ich werde ggf. die Anträge bearbeiten, da ich gefragt wurde eine Vorstandsfunktion zu übernehmen. Derzeit mache ich nur die Standaufsicht und trage entsprechendes in die Schießbücher ein. Wir sind ein ganz kleiner Verein... 

Versetz Dich doch bitte mal in die Lage eines Mitgliedes, der irgendwas beantragen möchte.

Er (Sie) hat im letzten Jahr 18 mal in Eurem Verein trainiert, hat seine Sachkundeprüfung abgelegt, die

künftige Waffenunterbringung ist bereits teuer erstanden und aufgestellt und die persönliche

Eignung ist gegeben.

 

Jetzt kommst Du als unterstes Glied der Befürwortung und verweigerst die Unterschrift, weil das

Training in Eurem Verein nicht so ganz der Sportordnung entspricht. 

Ich glaube das ich da die passenden Worte finden würde. Außerdem wäre Deine Wiederwahl

sehr stark gefährdet.

Kleiner Tipp: Blas Dich nicht zu sehr auf. Die Mitglieder werden es Dir danken.

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