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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb cvk:

Der Junge war ja aber kein Mitglied der Bundeswehr, deshalb gilt nun mal das WaffG für ihn.

Nicht zwangsläufig, wenn die Bundeswehr ihn als Gast sähe. Oder sehen wollte. Aber das will man immer seltener.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Eigentlich gibt es da von Seiten der Justiz auch nichts mehr zu ermitteln. Eine Ordnungswidrigkeit, längst verjährt.

Es ermittelt anscheinend ja auch nicht (nur, jedenfalls) die Justiz, sondern auch gleich noch das Verteidigungsministerium. 

 

Das ist sicher eine bequemere Ermittlungsrichtung als Fragen nach seltsam wirkenden Beraterverträgen, nicht schwimmenden Schiffen, bei denen die Kosten in die Luft gehen, der Frage, wie es sein kann, daß man erst ein Gewehr vom Hoflieferanten kauft und dann später findet, daß es völlig ungeeignet sei, oder was man sonst noch so zum Gegenstand von Ermittlungen des Dienstherrn machen könnte.

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Geschrieben

Ich seh das so, da der Ami Ausbilder dem deutschen Recht nicht unterliegt, und die US Army scheinbar den Truppenübungsplatz mitbenutzt unterliegt das was er und sein Sohn da machen US Recht.

 

Was man daraus machen kann ist eine interne Untersuchung der Army ob er gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen hat mehr nicht.

Geschrieben

An den US Offizier und seinen Sohn, kommen die nicht ran. Es geht um anwesende BW - Angehörige, die  wohl ätten einschreiten müssen.

Nach dieser Zeit, finde ich das auch reichlich an den Haaren herbeigezogen.

 

mfG Long

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Es ermittelt anscheinend ja auch nicht (nur, jedenfalls) die Justiz, sondern auch gleich noch das Verteidigungsministerium. 

Ich zitiere noch mal die freie, unabhängige Presse: „Der Fall war im Ministerium erst letzte Woche durch die Strafanzeige eines Reserve-Offiziers bekannt geworden.“

 

Strafanzeigen sind Sache der Justiz, nicht des BMVg. Disziplinarrechtlich kann noch ermittelt werden, dazu müsste aber ein Deutscher als Verantwortlicher unter Beschuss stehen. Spontan wüsste ich nicht, gegen welche Vorschriften der Soldat hätte verstoßen haben können, früher waren die ZDv 3/12 (Schießen mit Handwaffen) und 44/10 (Schießsicherheit) einschlägig. 

 

 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb erstezw:

Ich zitiere noch mal die freie, unabhängige Presse: „Der Fall war im Ministerium erst letzte Woche durch die Strafanzeige eines Reserve-Offiziers bekannt geworden.“

Der sich damit das Wohlwollen seiner Dienstherrin verdient hat. Eine weitere Karriere ist gesichert.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb cvk:

Der Junge war ja aber kein Mitglied der Bundeswehr, deshalb gilt nun mal das WaffG für ihn.

Der Junge war 13. Die werden nach gründlichen Ermittlungen herausfinden, daß sie ihm nix können.

Geschrieben

Das Denunziantentum in DE hat Ausmasse angenommen das Einem k.......übel wird, harmloses Bild Anklage wegen Volksverhetzung, freie Meinungsäusserung schon lange Tod, mensch , ich hab auch schon nen 14 Jährigen 9 Luger schiessen lassen und FR8 unter Aufsicht, wenn er es wegsteckt und sicher ist lass ihn doch, DE reguliert sich Tod, lebt nur noch von Wichtigtuern und SAP, da reicht die Tiefe des Grand Canyon nicht wo wir mal aufschlagen, den Boden haben wir schonn passiert, Fallschirm leider nur 12 %.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Marder:

Ich seh das so, da der Ami Ausbilder dem deutschen Recht nicht unterliegt, und die US Army scheinbar den Truppenübungsplatz mitbenutzt unterliegt das was er und sein Sohn da machen US Recht.

 

Was man daraus machen kann ist eine interne Untersuchung der Army ob er gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen hat mehr nicht.

 

Nicht wenn es in einem "deutschen" militärischen Sicherheitsbereich passiert ist.

 

vor 8 Minuten schrieb lastunas:

Das Denunziantentum in DE hat Ausmasse angenommen das Einem k.......übel wird, harmloses Bild Anklage wegen Volksverhetzung, freie Meinungsäusserung schon lange Tod, mensch , ich hab auch schon nen 14 Jährigen 9 Luger schiessen lassen und FR8 unter Aufsicht, wenn er es wegsteckt und sicher ist lass ihn doch, DE reguliert sich Tod, lebt nur noch von Wichtigtuern und SAP, da reicht die Tiefe des Grand Canyon nicht wo wir mal aufschlagen, den Boden haben wir schonn passiert, Fallschirm leider nur 12 %.

 

Es handelt sich nicht bei jeder Anzeige um Denunziation: https://de.wikipedia.org/wiki/Denunziation

 

Ein Verschweigen von Straftaten bedeutet für Mitwisser sich ggf. selbst durch Strafvereitelung strafbar zu machen. Insofern finde ich es schon sehr egoistisch wenn ein etwaiger Straftäter versucht seine Pflichtverletzungen dadurch zu egalisieren, sich bei nach einer Anzeige zum Opfer der Mitwisser zu machen!

 

Mit anderen Worten: Unter den Deckmantel "Denunziation" für sich sämtliche Regeln als Paragrafenreiterei außer Acht zu lassen bedeutet nichts andere als, dass die Regeln gelten nur für andere gelten. Tolle Aussichten: Denunziation als Vehikel zur Einführung des Anarchismus: https://de.wikipedia.org/wiki/Anarchie

 

Leute, hier hat wer Mist gebaut und der soll auch dafür gerade stehen.

 

Schon ein mal darüber nachgedacht welche Ansichten zum Waffenrecht euren Zeilen zu entnehmen sind?

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb LordKitchener:

Schon mal daran gedacht, dass du gerade deinen Namen tanzen tust?

 

Genau das meine ich, unter den Deckmantel der Denunziation einen rechtsfreien Raum schaffen und nach Belieben schalten und walten!

 

 

Geschrieben

Strafantrag gegen der Reserveoffizier weil er nicht eingeschritten ist ? Oder weil er geholfen hat das 3 Jahre unter der Decke zu halten ?

Als Offizier ist er wohl so oder so nicht geeignet.

 

Andererseits ist er deutscher, er wird keine Hemmungen haben hunderte zu verheizen wenn die Order von oben kommt.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb micky123:

..

Andererseits ist er deutscher, er wird keine Hemmungen haben hunderte zu verheizen wenn die Order von oben kommt.

Da hatten und haben Weltweit kaum welche Hemmungen wenn die Order von oben kommt. die deutschen werden da heute wohl noch am Zurückhaltensten sein.

Geschrieben

Wenn ich "Nur zwei Monate zuvor hatten im gleichen Jahr Bilder von Kindern, die bei einem Tag der Offenen Tür bei der Bundeswehr mit Waffen hantieren durften, für Aufregung gesorgt. Die Ministerin kündigte danach strengere Regeln für Werbestände der Truppe an, gegen die beteiligten Soldaten wurden Ermittlungen aufgenommen." lese, dann ist klar, dass die Bundeswehr weder sinnvollen Nachwuchs haben möchte noch eine Verankerung in der Bevölkerung wünscht. Keine Ahnung ob ein solches Verhalten in Österreich akzeptiert wird oder auch dort irgendwelche "Friedensaktivisten" (was machen die überhaupt auf einer solchen Veranstaltung?) ein Fass aufmachen. Nach mehreren Besuchen im Imst zum "Jedermann- bzw. Edelweißschießen" des Bundesheeres kann ich nur sagen, dass dort natürlich auch Kindern die Waffen gezeigt werden. Und alle haben viel Spaß und vor allem die Suppe ist wirklich sehr gut. ?

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Joe07:

...

Schon ein mal darüber nachgedacht welche Ansichten zum Waffenrecht euren Zeilen zu entnehmen sind?

 

Etwas, was für jedwedes Gesetz gilt, weltweit:

 

Je schwachsinniger das Gesetz, desto geringer die Akzeptanz.

 

Kein Gutheißen, jedoch eine mögliche Erklärung.

 

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Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb HBM:

Nach mehreren Besuchen im Imst zum "Jedermann- bzw. Edelweißschießen" des Bundesheeres kann ich nur sagen, dass dort natürlich auch Kindern die Waffen gezeigt werden. Und alle haben viel Spaß [...]

Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen: eine tolle Veranstaltung, vollkommen unverkrampft und auch die Kinder haben viel Spaß. Alle sind sehr freundlich und entspannt.

Gerade diese Veranstaltung hat meine Meinung über Österreicher um 90 Grad gedreht.

 

vor 57 Minuten schrieb HBM:

und vor allem die Suppe ist wirklich sehr gut. ?

Nein. :-))) Suppe nach gulasch Art, da schmerzt jedes ungarische Gen. Aber das ist vollkommen nebensächlich und mein privates Elend :D

 

Geschrieben

@Iggy ich habe nicht behauptet, dass ich die deutschen waffenrechtlichen Regelungen angemessen finde. Aber solange sie gelten, haben wir sie auch zu beachten und deren Nichtbeachtung nicht mit dem Argument einer möglichen Denunziation zu egalisieren. Aber hier scheinen die wenigsten User in der Lage zu sein, zu überblicken, dass der Allgemeinheit bereits der nächste Vorfall mit Schusswaffen genügt um weitere Beschränkungen des privaten Waffenbesitzes zu lancieren.

 

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass sachkundige Waffenbesitzer schon selbstständig darauf achten, welche Personen sie mit auf den Schießstand bringen. Einige unschöne Erlebnisse und die derzeitige europäische Lage im Waffenrecht haben bei mir zu einen Sinneswandel geführt. Nur ein von einem unzuverlässigen Gast oder einem vorbelasteten Vereinsmitglied herbeigeführtes Ereignis und der legale Waffenbesitz in Deutschland ist Geschichte.

 

Wenn hier schon jemand meint das hier in Rede stehende Ereignis posten zu müssen, dann ist das eine Sache worüber man streiten kann. Aber Verstöße gegen das WaffG zu egalisieren, das geht gar nicht. Denn letztendlich ist das nichts anderes als Öl ins Feuer unserer Gegner zu gießen!

Geschrieben (bearbeitet)

Immer wieder amüsant, wenn die größten Schreihälse nicht in der Lage sind das geltenden WaffG weiter als bis zum § 2 zu lesen.

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,

2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,

3. die Polizeien des Bundes und der Länder,

4. die Zollverwaltung

und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.

...

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__55.html

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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Geschrieben

Darüber, ob die Ausnahmen des § 55 WaffG anzuwenden sind entscheiden aber nicht WO-User sondern die entsprechenden Dienststellen. Fraglich ist, ob der 13-jährige als Angehöriger der BW oder ausländischen Streitkräfte zu betrachten ist oder nicht.

Geschrieben

Fraglich ist auch ob überhaupt BW-Angehörige dabei waren oder nicht?

Fraglich ist auch warum das Geschehen erst ein Jahr später "gemeldet" wurde?

Fraglich ist ob der Angehörige der US-Streitkräfte Gäste mitnehmen durfte?

Fraglich ist ob der 13-jährige Sohn ein Gast der BW war?

Geschrieben

Richtig aber keine der offenen Fragen rechtfertigt, solange diese nicht geklärt sind, mittels Rechtfertigungsversuche die deutschen waffenrechtlichen Regeln zu egalisieren! Angeblich ist alles sehr gut dokumentiert. Damit lässt sich die Sache sicher sauber aufklären.

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