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IGNORED

Grüne WBK - "Vollständiger" Voreintrag


lambda

Empfohlene Beiträge

Hi,

 

ich habe eine Frage zum ersten Eintrag in der grünen WBK.

Mein Antrag wird momentan bei der Behörde bearbeitet und müsste in den nächsten Tagen durch sein.

Mit abgegeben habe ich natürlich Unterlagen zum Voreintrag, da ich jedoch vorab eine Kurzwaffe bereits gekauft habe (Liegt noch bei Händler) hatte ich auch direkt alle Informationen der Waffe inkl. Vorbesitzer.

Wenn ich nun die WBK bekomme sind ja im Prinzip alle relevanten Infos vorhanden. Nun bekomme ich die Waffe ja vom Händler zugesendet. Muss ich dann anschließend nochmal zur Behörde nachdem ich die Waffe erhalten habe?

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Es kommt auf die Behörde an. Meine nun vorletzte hat immer alles auf einmal eingetragen, auch beim ersten Mal. Die Daten mit Nummer usw. gab der Verkäufer mir vorab. Dadurch musste ich nach dem Erhalt der Waffe nicht nochmal hin. Der Verkäufer mailte der Sachbearbeiterin eine Verkaufsmeldung zu und alles war erledigt. Ich mailte dem Verkäufer die WBK mit kompletten Eintrag zu und bekam die Waffe zugeschickt. Sehr komfortabel.

 

Gibt aber Behörden, die machen das anders. Dort steht Kundenservice dann nicht so an erster Stelle ?

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Es gibt Behörden, die machen das auch in einem Rutsch. Da muss die Waffe aber schon da, oder sofort nach Eintrag abgeholt werden. Teilweise wird da sogar nur einmal die Gebühr berechnet. Ich wollte das auch schonmal so machen, da die Waffe bereits beim Händler lag, der fünf Gehminuten von Amt entfernt ist. Mir hat man da versucht einen Strick draus zu drehen, von wegen Erwerb ohne Berechtigung oder so... obwohl das alles mit den SB abgesprochen war. Gab ein großes Kuddelmuddel, viel Wind um nichts, ich musste beide Gebühren in voller Höhe bezahlen, und wurde gebeten beim nächsten Mal einfach zweimal im Abstand einer Viertelstunde vorbei zu kommen.

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Meine Behörde hat jede meiner Waffen auf Grün gleich komplett eingetragen.

Dazu habe ich lediglich eine Kopie der Rechnung mit Daten der bereits gekauften Waffe abgegeben.

 

Die Kopie der WBK nebst Kontaktdaten meiner Behörde habe ich dann dem Händler zukommen lassen woraufhin er die Waffe versendet hat.

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Scheint so, als müsste ich das dann nochmal ansprechen.

Denn den Kaufvertrag inkl. aller Daten (Vorbesitzer, Seriennummer etc.) habe ich direkt bei der Beantragung mit vorgelegt mit dem Kommentar "Liegt halt noch beim Shop, bis ich von Ihnen die WBK bekomme".

Sie sah überrascht aus, meinte dann aber "Oh..dann ist ja im Prinzip alles vollständig".

Aber gut, danke für die schnellen Antworten!

Nächste Woche mal anrufen und freundlich fragen, ob ich mir einen Weg sparen kann.

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Also ich würde das "in einem Rutsch" nur bei einem Händler machen, welchen ich gut kenne.

Ist die Waffe voll eingetragen, obwohl du sie noch nicht hast, liegt alle Verantwortung bei Dir. (stelle Dir vor die Waffe geht beim Versand verloren....)

 

Wenn Du einen Voreintrag hast, macht der Händler die Meldung an die Behörde mit der Nummer des Voreintrags. Damit liegen der Behörde alle Daten vor. wenn die Waffe da ist, halt nochmal hin und fertig eintragen lassen. Dafür wird kein extra Formular benötigt und von den Gebühren ist es auch gleich.

 

Ist der Händler vor Ort oder ist das eine Waffe von Vereinskollegen kann man es auch in einem Rutsch machen.

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vor 26 Minuten schrieb scotty600:

Wenn Du einen Voreintrag hast, macht der Händler die Meldung an die Behörde mit der Nummer des Voreintrags. Damit liegen der Behörde alle Daten vor. wenn die Waffe da ist, halt nochmal hin und fertig eintragen lassen. Dafür wird kein extra Formular benötigt und von den Gebühren ist es auch gleich.

Wenn eine Waffe vom Händler auf Voreintrag erworben wird ist der Händler verpflichtet die Waffe selbst in die WBK einzutragen. Mir ist auch klar, dass das manchen Behörden nicht wollen, aber das ist nur ein weiterer Punkt an dem sich manche Behörden nicht an das Gesetz halten.

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Am ‎14‎.‎06‎.‎2019 um 22:37 schrieb Manue_:

Manchen Behörden sehen da klar zwei getrennte Verwaltungsakten und man muss ein zweites Mal hingehen... nachdem man dem Besitz ("tatsächliche Gewalt") erlangt hat...

Das sehen nicht nur manche Behörden so, sondern vor allem auch die Verwaltungsgerichte und zwar durch alle Instanzen.

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So, danke nochmal für die rege Beteiligung hier.

Ich habe mit der Behörde telefoniert.

Man trägt mir aufgrund aller vorliegenden Infos alle Sachen soweit in die WBK ein und ich kann die Waffe dann an mich senden lassen.

Ich muss nicht erneut hin.

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vor 8 Minuten schrieb lambda:

Man trägt mir aufgrund aller vorliegenden Infos alle Sachen soweit in die WBK ein und ich kann die Waffe dann an mich senden lassen.

Ich muss nicht erneut hin.

Es ist schon verrückt, dass man sich über so eine unbürokratischen Vorgang freut und man denkt: Ein Lichtblick ...

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vor 7 Stunden schrieb scotty600:

Ist die Waffe voll eingetragen, obwohl du sie noch nicht hast, liegt alle Verantwortung bei Dir. (stelle Dir vor die Waffe geht beim Versand verloren....) 

was soll dann passieren?!? solange du die waffe nicht entgegen nehmen konntest (verlust, gestohlen, unauffindbar, usw...) liegt die "Verantwortung" immer noch beim "versender" (hier der waff. - händler)!!!

oder eben beim versandunternehmen...

Bearbeitet von HangMan69
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vor 7 Minuten schrieb HangMan69:

was soll dann passieren?!? solange du die waffe nicht entgegen nehmen konntest (verlust, gestohlen, unauffindbar, usw...) liegt die "Verantwortung" immer noch beim "versender" (hier der waff. - händler)!!!

oder eben beim versandunternehmen...

Nein, tut es eben nicht. In dem Moment, wo der Händler die Waffe dem Versandunternehmen aushändigt, gilt sie rechtlich als überlassen und die Verantwortung liegt beim Empfänger.

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Vielleicht hilft das?

 

 

Zitat

 

Paket verloren: Wer haftet nun wann?

Verbraucher, die bei einem gewerblichen Verkäufer bestellt haben, können den Kaufpreis zurückverlangen, wenn das Paket nicht ankommt: In diesem Fall trägt grundsätzlich der Verkäufer das Transportrisiko. Und zwar solange, bis der Empfänger es in Besitz genommen hat. Das heißt, dass der Verkäufer auch dann das Geld zurückzahlen muss, wenn das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde und er die Sendung verschlampt hat. Der Verkäufer ist aber nicht dazu verpflichtet, den gleichen Artikel noch mal zu schicken.

Ist der Verkäufer aber eine Privatperson, wie etwa beim Ebay-Handel oft der Fall, oder ist der Käufer Unternehmer, trägt der Empfänger das Transportrisiko. Im Fall eines Verlusts ist der Absender fein raus, wenn er etwa mit einem Beleg nachweisen kann, das Paket an den Zustelldienst übergeben zu haben.

 

Quelle: https://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/305349-paket-verloren--wer-haftet-wann---was-tun

 

 

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Zitat

Fazit: Keine Ware unversichert versenden

Ein unversichertes Päckchen ist meist nur geringfügig günstiger als das versicherte Paket. Beim Kauf unter Privatleuten sollte der Käufer daher stets auf den versicherten Versand bestehen. Flohmarkt- und Anzeigenportale werden immer beliebter. Für den Kaufnachweis empfiehlt es sich daher, die jeweilige Produktanzeige auszudrucken und den Überweisungsbeleg aufzuheben.

dann aber auch vollständig zitieren!!!

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vor 46 Minuten schrieb Flohbändiger:

Immer noch die gleiche wie in dem Dutzend Threads zu dem Thema vorher, § 34 Abs. 1 Satz 5 WaffG ...

Hmhm...

 

"Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten."

 

Du schreibst aber:

vor 2 Stunden schrieb Flohbändiger:

In dem Moment, wo der Händler die Waffe dem Versandunternehmen aushändigt, gilt sie rechtlich als überlassen und die Verantwortung liegt beim Empfänger. 

Wo steht genau, dass dann "die Verantwortung" beim Empfänger liegt?

 

Wann erwirbt der Empfänger i.S.d.WaffG? Wann ist er (waffenrechtlich) verantwortlich? Wann ist es der Dritte?

 

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Die Fiktion des WaffG sieht vor, dass Überlassen und Erwerb zwei Vorgänge sind, die zeitlich nahtlos aneinander anschließen. Eine Phase, wo die Waffe quasi herrenlos ist, ist nicht vorgesehen. Damit diese Fiktion des zeitlich nahtlosen Besitzes auch dann gewährleistet ist, wenn die Waffe nicht persönlich übergeben wird, sondern ein Paketdienst zwischengeschaltet ist, muss der Zeitraum, wo die Waffe unterwegs ist, entweder dem Überlasser oder dem Erwerber zugeschlagen werden. In dem Fall ist es der Erwerber. Vereinfacht gesagt, wenn ich Dir eine Waffe überlasse und per Paketdienst übersende, dann bin ich der Erste, der Paketbote ist der Zweite und Du bist als Erwerber der Dritte. Wenn ich die Waffe dem Paketboten am 01.06. in die Hand drücke, dann ist das rechtlich so, als wenn ich sie Dir persönlich übergeben hätte. Mit diesem Datum melde ich die Waffe dann auch bei meiner Behörde ab. Wenn die Waffe dann am 04.06. bei Dir ankommt, meldest Du sie mit dem Erwerbsdatum "01.06" an. Dass Du Sie tatsächlich erst am 04.06. in Händen hattest, spielt dabei keine Rolle.

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