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IGNORED

Messerverbots-Antrag Bremen-Niedersachsen


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Geschrieben

Diese Versager müssten nicht das Taschenmesser für alle verbieten. Es müsste lediglich Paragraph 211 StGB so erweitert werden, dass generell jeder Angriff mit einer Stich- oder Schnittwaffe als Mordversuch gewertet und entsprechend abgeurteilt wird. Problem gelöst. Nur sind unsere besten Politiker aller Zeiten für pragmatische Lösungen wieder einmal zu dämlich. Statt einfach und konsequent erneut überaus kompliziert und schwammig. Man könnte meinen es steckt System dahinter.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

Lieber verbietet man hier alles für alle.

Da zitiere ich Alexander Solchenizyn:

 

Zitat

Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert

Ein weiser Mann, nicht wahr?

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Asgard:

...sind unsere besten Politiker aller Zeiten für pragmatische Lösungen wieder einmal zu dämlich.

Nein, das würde doch die schönen Statistiken zur Kriminalität "verfälschen" und "Populisten" nützen.

 

vor 3 Minuten schrieb Asgard:

Man könnte meinen es steckt System dahinter.

Ja.

Geschrieben

Noch ein Zitat, in wessen Tradition sehen sich da Rot-Grün?

 

Zitat

"Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz.
Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"

Adolf Hitler Reichsparteitag am 15.09.1935

https://de-de.facebook.com/533004983448192/posts/als-erste-zivilisierte-nation-haben-wir-ein-waffenregistrierungsgesetzunsere-str/885959598152727/

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Direwolf:

 

Tja, so macht man das. Übrigens: Die FPÖ ist sowas wie die wesentlich erfolgreichere, österreichische Variante der AfD. In Österreich wurde bisher weder das 4. Reich ausgerufen noch das KL Mauthausen wieder eröffnet. Es dürfen auch schwarze Menschen weiße Menschen heiraten. Oder umgekehrt. Oder nur poppen. Auch Juden. Und Muselmanen. Ist völlig egal! Nur mal so am Rande, wg. Neonazis, Gefahr von Rechts, etc. blabla. 

Nun, wir haben zwei Weltkriege verloren und das böseste System gehabt, das man sich nur vorstellen kann. Daraus resultiert eine vermutlich ewige Schuld unter der wir niemals nie wieder "Gruppen" herauspicken dürfen, um diese isoliert in ihren Rechten einzuschränken. Also, Sippenhaft für alle.....

vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

Woher nimmst Du diesen Optimismus? Der Wunsch diverser Volksvertreter liest sich hier anders, da wird das Böker Damast Springmesserchen halt zum pöhsen Sondermüll: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0207-19.pdf

Ok, wenn es zu einem Totalverbot kommt, wäre das ohne Ausnahmegenehmigung wohl eine kalte Enteignung der Besitzer solcher Messer. Und der Tod dieser Produkte in Deutschland. Mea culpa.....

Geschrieben
1 hour ago, Last_Bullet said:

Ok, wenn es zu einem Totalverbot kommt, wäre das ohne Ausnahmegenehmigung wohl eine kalte Enteignung der Besitzer solcher Messer. Und der Tod dieser Produkte in Deutschland. Mea culpa.....

Mir platzt gerade die Hutschnur.....und ich frag mal was sich dieses Gesocks von Politschranzen einbildet......sorry ich werde ausfallend.......okay bin zwar kein Sammler, aber kann mir mal jemand erklären wo die Gefährdung liegt, dass man z.B. dieses Messer https://www.boker.de/aks-74-damast-01kals75dam was immerhin 115 Euro kostet völlig verbieten will.....und wenn ich mal andere Messer, der höheren Preisklasse so ansehe: https://www.boker.de/taschenmesser/automatikmesser?p=3&o=15&n=12 kann ich mir schon vorstellen, dass da bei einigen Sammlern, jetzt der Blutdruck etwas steigt.....praktisch was ein Kumpel von mir 2003 erlebt hat, als man da die Butterfly-Messer verboten hat und er in seiner Sammlung Teile mit Damastklingen und anodiserten Titangriffen hatte, die von internationalen Messerschmieden gemacht worden sind. 

 

Tja...dann wird man bei all diesen Teilen zukünftig das lesen:

Quote

Achtung!
Dieser Artikel ist ausschließlich für den Export in zugelassene Märkte bestimmt. Es handelt sich um einen verbotenen Gegenstand gemäß deutschem Waffengesetz. Der Vertrieb in und die Einfuhr nach Deutschland sowie jeglicher Umgang mit diesem Produkt in Deutschland ist verboten. Die Abgabe erfolgt nur an berechtigte Personen, jede Bestellung wird manuell geprüft! Bestellungen aus nicht zugelassenen Märkten werden ohne Rückmeldung gelöscht. Aufgrund der besonderen Rechtslage müssen wir diesen Artikel getrennt von anderen Artikeln versenden, wodurch höhere Portokosten entstehen können.

 

Was lieber Gesetzgeber soll der Scheiß? 

 

Bj68

Geschrieben

Da es hier um Messer geht, möchte ich für die ganzen "Messerkämpfer" und "Selbstverteidiger" mal einen Link einstellen:

 

Zitat

Das erste dieser Urteile erging im Frühjahr 2008. In dem verhandelten Fall ging es um den damals 57jährigen Fahrradfahrer Josef I., der frühmorgens in der Laimer Unterführung ein junges Mädchen "Geh' weg, ich will nicht mehr" schreien hörte. Neben ihr sah er einen Jugendlichen, der auf ihn einen "aggressiven" Eindruck machte, weshalb er ihm zurief "Lass sie doch in Ruhe". Als ihm der Angesprochene daraufhin antwortete "Hau ab, das geht dich nichts an" fuhr Josef I. zwar weiter, wurde aber trotzdem von dem Jugendlichen verfolgt. Als der 16-jährige ihn erreichte, stach ihm der nach eigenen Angaben völlig verängstigte Radler mit einem Taschenmesser in die Achselhöhle, worauf hin der Schüler viel Blut verlor und im Krankenhaus operiert werden musste.

Für Richter Götzl war dies Anlass genug, gegen Josef I. eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu verhängen - ein Strafmaß, bei dem keine Aussetzung zur Bewährung mehr möglich ist.

...

Anfang 2009 verurteilte der Richter den 30-jährigen Informatikstudenten Sven G., der sich mit einem Messer gegen fünf Albaner zur Wehr gesetzt hatte, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Auch in diesem Fall musste der Verurteilte, der sich in seinem Leben noch nichts zuschulden hatte kommen lassen, die Haftstrafe ohne Bewährungschance antreten. Götzl erkannte zwar auf eine klare Notwehrsituation, empfand aber die Reaktion des Studenten als unverhältnismäßig ...

https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html

 

Aus diesen Urteilen solte man gewisse Rückschlüsse ziehen, ebenso aus Berichten über bedrohte Zeugen.

Jeder hier sollte alt genug sein, sich vorher zu überlegen...Rest Selbstzensur.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem ist doch bei so einem Richter ein ganz anderes.

Er muß so etwas mal selbst erleben. Lernen durch Schmerzen.

 

(Andererseits, wenn das Gericht schon auf Notwehr erkennt aber die Reaktion für überzogen hält, dann gehe ich doch durch die Instanzen. Ich kann nur sagen das es ab OLG sachlicher zugeht.)

 

Nachtrag.

Der BGH hat das dann ja auch anders gesehen.

Bearbeitet von micky123
Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb micky123:

Er muß so etwas mal selbst erleben. Lernen durch Schmerzen

Schon möglich aber... 

vor 33 Minuten schrieb micky123:

Der BGH hat das dann ja auch anders gesehen.

Man sollte eben nicht glauben unsere Justiz wäre völlig unfähig. 

Geschrieben

Ich habe hier auch so einiges mitbekommen von einigen Urteilen, sticht ein gebürtiger Deutscher jemanden ab gibt es Qualm, sticht ein Deutscher

einen Migranten ab gibt es richtig Qualm, sticht ein Migrant einen ab egal welche Hautfarbe oder Religiösen Hintergrund, gibt es kaum Qualm im Gegenteil

man versucht den anderen einen bei zu pulen der vom Migranten abgestochen worden ist wenn der überlebt hat, so sieht es teilweise aus oder es wird

stillschweigend vertuscht oder die Angehörigen werden vom St.... zum Schweigen gebracht.

Wir haben ein großes Grundstück, Bagger und Radlader genau das wird passieren sollte es mal eskalieren, meine Devise : was keiner weis macht ihn nicht 

heiß !

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb rwlturtle:

Da es hier um Messer geht, möchte ich für die ganzen "Messerkämpfer" und "Selbstverteidiger" mal einen Link einstellen:

 

https://www.heise.de/tp/features/Muenchner-Urteile-gegen-Zivilcourage-3382688.html

 

Aus diesen Urteilen solte man gewisse Rückschlüsse ziehen, ebenso aus Berichten über bedrohte Zeugen.

Jeder hier sollte alt genug sein, sich vorher zu überlegen...Rest Selbstzensur.

Dann hat zumindest einer der Richter nicht richtig gelesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__33.html

 

Zitat

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 33 Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Last_Bullet:

Dann hat zumindest einer der Richter nicht richtig gelesen:

Das dürfte zumindest im zweiten geschilderten Fall noch nicht einmal eine Rolle spielen, weil schon die Notwehrüberschreitung nicht vorliegt. Der Mann wurde von einer Gruppe von fünf angegriffen, sein Freund war bereits durch einen Schlag ins Gesicht am Boden, so daß es einer gegen fünf brutale Angreifer war. Das Urteil wurde ja auch laut dem zitierten Artikel vom BGH kassiert und zur Neuverhandlung geschickt--nachdem das Opfer bereits anderthalb Jahre gesessen hat!

 

Dieses Urteil ist derartig schräg, daß man sich eigentlich fast schon fragen sollte, ob da nicht §339 StGB die Vorschrift ist, wegen der wirklich jemand verknackt gehört. 

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb Asgard:

Es müsste lediglich Paragraph 211 StGB so erweitert werden, dass generell jeder Angriff mit einer Stich- oder Schnittwaffe als Mordversuch gewertet und entsprechend abgeurteilt wird.

Insofern das sachlich einfach nicht stimmt, wird sich das schlecht begründen lassen, zumal dann z.B. ein folgenloser Angriff mit einem Nagelknipser schwerer bestraft würde als erfolgreicher Totschlag. Auch der systematischere Ansatz, die Strafe für gefährliche Körperverletzung (jedenfalls in den Fällen aus Nr. 1, 2, 3, und 5) auf lebenslänglich zu erhöhen, dürfte nicht haltbar und auch nicht wünschenswert sein.

 

Es dürfte allerdings, wie so oft, auch schon reichen, das bestehende Recht konsequenter anzuwenden. Auf gefährliche Körperverletzung stehen ja bereits zehn Jahre. Damit könnte man Messermänner durchaus für eine ganze Weile aus dem Verkehr ziehen. Und man könnte sie, so es sich um Messermänner ohne Aufenthaltsstatus handelt, anschließend auch gleich heimschicken. Das würde sich auch schnell herumsprechen. Es wäre rechtlich wohl auch eine Strafverbüßung im Heimatland heute schon oft möglich.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Asgard:

generell jeder Angriff mit einer Stich- oder Schnittwaffe als Mordversuch gewertet

Ich habe mal gelesen, daß das erste Gesetz daß sich mit Waffen in Bürgerhand befaßte, ein Strafrecht war. Dort wurde definiert, daß jede Stratat bei der eine Waffe verwendet wurde (egal was das war) doppelt so hart bestraft wird. Eigentlich würde das reichen, dann bräuchten wir gar kein Waffengesetz mehr.

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