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IGNORED

Messerverbots-Antrag Bremen-Niedersachsen


BJ68

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Der besagte Antrag wurde ja im Bundesrat abgelehnt...wie ist dann das:

Quote

Nun sollen unter anderem generelle Waffenverbotszonen eingeführt werden: Darin wären nicht nur Taschenmesser ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern bereits verboten, sondern auch ein unbestimmter Kreis von „gefährlichen Gegenständen“. Sogar Glasflaschen könnten unter das Verbot fallen. In den Zonen soll es Personenkontrollen ohne Anlass geben. Die Verbände des Forum Waffenrecht und der Deutsche Schützenbund sehen darin einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Solche Zonen haben erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung, Anwohner, Besucher, Kunden von ansässigen Geschäften oder auf Handwerker. Auch wenn Ausnahmen im Gesetz und in der Verbotszonenverordnung vorgesehen werden, verbleiben erhebliche Unsicherheiten.

aus https://www.jagdverband.de/content/innenminister-seehofer-schießt-bei-der-waffenrechtsänderung-über-das-ziel-hinaus

zu verstehen?

 

Kommt der Mist nun wieder oder lief das so wie bei der WBK-pflicht von Armbrüsten...in der ersten Abstimmung abgelehnt....und später bei der zweiten Abstimmung dann doch angenommen...

 

bj68

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  • 2 Wochen später...

Wäre aber nun ein guter Zeitpunkt da einige Leutchen mehr ins Boot zu holen...

 

Die Messersache....mit den Zonen...

Die WBK-Pflicht für Armbrüste (Btw. für den Bogen kann auch (mit ein paar Abstrichen) ähnlich argumentiert werden)

Der ganze Mist mit Bedürfnis, Abfrage beim Verfassungsschutz, Magazinverbot und Trainingsintensität.....bei Schusswaffen...

 

Da sich diese Felder zum Teil ergänzen....wenn Du z.B. blöderweise mit einem Messer in so einer Zone erwischt wirst und eine WBK hast sollte doch einige mehr Leute ihren Popo hochbekommen.....und über den Schatten springen auch wenn sie nicht erstmal betrifft...

 

bj68

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Ich hab bei einigen Gelegenheiten besagtes Vorhaben angesprochen. Teilweise auch zu einem Zeitpunkt, als noch gar nicht klar war, daß irgendwas vielleicht abgelehnt werden würde.

 

Ergebnis war eigentlich immer und von nahezu allen Beteiligten "Das können die eh nicht machen" "Das kommkt so eh nicht" "Was ich mache ist Panik verbreiten" etc.

 

Meine Lehre daraus: Selbst wenn jeder betroffen ist, wie bei dieser Messergeschichte, die Meisten glauben nicht, daß die Politik sowas tatsächlich macht und machen kann und der Rest will es einfach nicht wahrhaben bzw. es interessiert sie nicht.

 

Und einige von den Leuten wussten nicht mal was von der Einhandmesserregelung, den 12cm oder dem Verbot bestimmter Messer.

 

Ein Arbeitskollege sagte mir, er geht schon seit vielen Jahren mit seinem Butterflymesser zum Pilzesammeln, weil das Ding dafür einfach praktisch ist. Und er geht trotz meiner Aufklärung auch weiterhin damit in den Wald.

 

Daß wir durch mehr betroffene Bereiche eine breitere Front für den Kampf gegen solch unsinnige Verbote zusammenkriegen, ist leider eine Illusion.

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Ich brachte das Thema in der ernsthafteren Mittelalterszene auf. Vom verbohrten "Waffen nur für Exekutive", über "betrifft uns nicht" bis hin zu Stimmen die die Waffenrechtsverschärfung als weiteren Schritt zur Einschränkung persönlicher Freiheiten sehen alles vertreten. Die Threads wurden dank der teils unsachlich geführten Diskussionen geschlossen wobei diese nur von den Waffengegnern ausgingen.

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vor 6 Stunden schrieb BJ68:

Ein wenig mehr Klarheit, aus Sicht der Messerträger:

 

https://knife-blog.com/verschaerfung-des-waffengesetzes/

Bedenklich finde ich:

Zitat

Dafür müssen die Gesetze so geändert werden, dass Gerichte zukünftig keine Einspruchsmöglichkeit mehr haben und, wie im Januar 2019 in Berlin, die Rechtmäßigkeit von willkürlich eingerichteten Waffenverbotszonen verneinen (Knife-Blog berichtete: Berliner Gericht kassiert Waffenverbotszonen).

Bis irgendwann das Bundesverfassungsgericht und der EuGH über die Verletzungen von Grund- und Menschenrechten durch willkürlich eingerichtete Waffenverbotszonen entschieden haben, dürften der Autor und viele seiner Leser längst im Messerhimmel sein.

Und die Aussage, mit dem kleinen Waffenschein könnte man sein Messer dann „allerorten“ führen, stimmt so nicht. Auch jetzt legitimiert dieser nicht dazu, dass ich einen Gaser überall dabei haben darf. 

Aber dass hier Gerichte diese Waffenverbotszonen quasi Gesetz nicht mehr überprüfen dürfen, jeder Kontrolletti mir die Sachen durchsuchen und mich abfummeln darf, kann und darf so nicht umgesetzt werden.

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vor einer Stunde schrieb Steinpilz:

Ergebnis war eigentlich immer und von nahezu allen Beteiligten "Das können die eh nicht machen" "Das kommkt so eh nicht" "Was ich mache ist Panik verbreiten" etc.

Ich denke, da muss man auch ehrlich zu sich selbst sein. Sowas ist ja auch schwer zu glauben. :huh2: Wichtig ist, sowas dann schriftlich mit Entwürfen, den Stellungnahmen und Brandbriefen usw. zu untermauern, um hier das Bewusstsein erst mal zu schärfen, dass das alles real ist. Das sind dicke Bretter, aber wenn es einfach wäre, stünden wir heute nicht da, wo wir stehen.

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Werde das nochmal bei den Pfadis anschneiden....mit dem Hinweis, dass sich diese Waffenverbotszonen nicht nur auf Messer beschränken, sondern z.B. auch die kleine Axt im Rucksack, Kothenstangen oder den Wimpel-Speer mit einschließen und Pfadis die mit Zug zu Aktionen/Lagern unterwegs sind u.U. zwangsweise durch so eine Zone durchmüssen und eben wegen der Kluft und Ausrüstung so richtig auffallen und zum kontrollieren* einladen. Plus die Betonung auf verdachtsunabhängige Kontrolle was auch persönliches Gepäck betrifft.....in Verbindung mit (was ich irgendwo aufgeschnappt habe) dem Personalmangel, was bedeutet, dass die Kontrollbefugnis u.U. auf private Sicherheitsfirmen ausgelagert werden könnte und damit ein gewisses Geschmäckle verbunden sein kann, wenn das frustrierte Niedriglöhner machen.....Begründung siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarze_Sheriffs Muss nicht sein, kann aber durchaus sein......

 

Zudem 

Quote

Im Bund sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eingerichtet werden können Waffenverbotszonen zukünftig durch die Länder selbst oder sogar durch die Kommunen. Pistorius hat bereits angekündigt, das Umfeld aller Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen sowie alle Innenstädte in Niedersachsen zu Waffenverbotszonen zu erklären und fordert seine Parteikollegen in anderen Bundesländern auf, es ihm gleich zu tun. Dass Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, das Saarland und vermutlich auch Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen auf dieser Linie mitziehen werden, kann man heute als gesichert ansehen.

 

 

 

heißt es dann auch, dass man vorher wissen sollte wo solche Zonen sind und welche Kommune meint, das müsse sie was einrichten.....d.h. ein Vermeiden geht dann wahrscheinlich auch nicht mehr......

 

*= Dabei die Frage aufwerfend (okay heutzutage ist das ein sehr "schlüpfriges" Pflaster, was die Formulierung angeht)...wer da wohl kontrolliert wird...die  oder besser der Teil der Personen weswegen diese Waffenverbotszonen eingeführt wurden, bei denen mit verbalen und physischen Widerstand inklusive Solidarisierung von anderen Personen gleicher Sozialisierung oder aus antirassistischen Motiven gerechnet werden muss oder den/die Pfadis, Bürger usw. wo davon ausgegangen werden kann, dass sie die Kontrolle klaglos hinnehmen und im Fall des Falles auch nicht aufmucken, weil sie was zu verlieren haben bzw. ins Lager wollen?

 

bj68

 

Bearbeitet von BJ68
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vor 15 Stunden schrieb Steinpilz:

Ergebnis war eigentlich immer und von nahezu allen Beteiligten "Das können die eh nicht machen" "Das kommkt so eh nicht" "Was ich mache ist Panik verbreiten" etc.

 

So geht es mir leider auch oft.

Viele potenziell Betroffene, die man anspricht, trauen das "der Politik" tatsächllich nicht bzw. nicht in der Schärfe zu,. Bzw. sie vertrauen eben auf den dortigen gesunden Menschenverstand....

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vor 21 Stunden schrieb BJ68:

Ein wenig mehr Klarheit, aus Sicht der Messerträger:

https://knife-blog.com/verschaerfung-des-waffengesetzes/

 

 

 

Interessant finde ich den Hinweis auf die Grünen. Sonst bei (Waffen-)Verboten immer ganz vorne dabei, ist es von deren Seite da doch ziemlich still geworden. Und ich habe, genau wie die Autoren aus dem Knife-Blog, den Eindruck, dass denen angesichts der enorm erweiterten Kontrollmöglichkeiten - bei praktisch jedermann/frau in praktisch allen urbanen Zonen - mulmig wird... Die ganze linke bzw. Protestszene z.B. dürfte diese Kontrollen mächtig zu spüren bekommen, das wird nicht zuletzt auch gegenüber denen als Druck- bzw. "Kujonier"-Mittel durch die Exekutive eingesetzt werden. 

 

Die FDP müsste, gerade was den Punkt Kontrollen angeht (die wirklich ans Eingemachte bezüglich Bürgerfreiheiten gehen!) jetzt viel mehr und öffentlich, "in die Pötte" kommen".

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  • 1 Monat später...

Einschätzung vom Knife-Blog zu der Thematik:

https://knife-blog.com/messerverbote-und-waffenverbotszonen/

 

Meine Bemerkungen:

 

a) Riecht sehr nach Willkür z.B. die Sache mit den Anliegern und z.B. den Döner-Kauf (oder Besuch im Park).

b) Die dort erwähnten nicht von der Formulierung abgedeckten Gegenstände..dürften zu "Nachbesserungen" oder eher "Verschlimmbesserungen" führen...

c) Hauptknackpunkt, für mich zumindest...wäre da dann die Frage ob mit diesen Zonen dann auch eine Restriktion von "gefährlichen Gegenständen" u.U. einhergeht, der sich dann auch auf (alltägliche) Gegenstände bezieht z.B. Wimpelspeer vgl. https://www.ausruester-eschwege.de/Pfadfinderbünde-und-Ringe/Ring-Ev-Gemeindepfadfinder-REGP/Fahnen-und-Banner-REGP/Wimpelspeer-aus-Esche-240-cm::28040.html

 

Könnte daher noch lustig werden, im negativen Sinne...plus das hier https://forum.waffen-online.de/topic/459739-endlich-legal/page/2/?tab=comments#comment-2904623 gesagte.....

 

"Lichtblick" (bitte halb-grün sehen): Das für über 18-Jährige die Möglichkeit besteht mittels "Kleinem Waffenschein" aus dem Schneider zu sein....nur blöde, dass bei uns im Bund auch unter 18-Jährige ein feststehendes  Messer haben, was mehr als 4 cm lang ist.....

 

bj68

 

Bearbeitet von BJ68
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25 minutes ago, Gruger said:

Wer glaubt, das der KWS irgendwas in Richtung Messer bringt, der.. naja, egal. Sollte noch mal drüber nachdenken.

Bei der beabsichtigten Formulierung schon....die ist da ziemlich ohne Schlupfloch formuliert....vgl.

Quote

[...]In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,

[...]

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf

 

Allerdings Theorie vs. Praxis.....und da wird es wahrscheinlich haken....

 

bj68

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Darum geht es nicht. Bei den neuen Verbotszonen nach 42(6) ist gesetzlich geregelt, dass Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ein berechtigtes Interesse zum Führen von Messern haben. Das ist zwar unlogisch aber diesmal ist die unlogische Regelungslogik in unserem Sinne und das sogar absichtlich.

 

Das gilt nicht für Verbotszonen nach 42(5). Da ist es nur einen Kann-Regelung, von der die Behörden natürlich kein Gebrauch machen werden.

 

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Am 6.6.2019 um 13:02 schrieb karlyman:

 

...und bekommt, sofern WBK-Inhaber, ggf. nach einiger Zeit noch Post von seiner Waffenbehörde. 

Warte mal ab, bis das erste Gericht feststellt das damit nur eine Erlaubnis für ein solches Messer gemeint gewesen sein kann und eine Erlaubnis für andere Waffen im Sinne des Gesetzes nicht übertragbar wäre - ja dem Zweck des Gesetzes sogar zuwiderliefe ;)

Daher ist die waffenrechtliche Erlaubnis eine solche, welche das Führen eines besagter Messer auch beinhalte.
Quasi ein Messerwaffenschein.

Bearbeitet von Gast
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Noch interessanter wird es, wenn man das Ganze mal weiterdenkt..

 

Der Gesetzgeber geht also davon aus, daß der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuverlässig ist und aus diesem Grund weniger  Gefahr von ihm ausgeht.

So wenig, daß er sogar in einer Waffenverbotszone ein Messer führen darf.

 

Aber trotzdem wieder nur ein Messer nach §42a, also z.B. keine praktischen Einhandtaschenmesser.

 

Nach meiner Logik völlig blödsinnig, denn entweder sage ich, die Person ist zuverlässig und hat das nachgewiesen = Von ihr geht keine Gefahr aus, egal welches Messer sie führt.

Oder ich sage, ich misstraue der Person genau so und dann darf sie eben auch keine Messer in den Zonen führen.

 

Das Zwischending daß man zwar sagt, die Person ist zuverlässig, darf aber trotzdem nur eingeschränkt Messer führen, ist absolut sinnfrei.

 

 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb Gruger:

@knight

Ich lese das anders, aber ich denke wir sind uns einig, dass es entscheidend auf den jeweiligen Text der Verordnung zur Verbotszone ankommt. Also wie die Ausnahme tatsächlich geregelt ist.

Dem stimme ich zu. Allerdings würde mich schon interessieren, wie du das liest und warum. Ich behaupte ja nicht, die alles umfassende Weisheit in diesem Punkt zu sein. Besonders, wo solche Gesetzesänderungen für den Normalbürger quasi nicht nachvollziehbar formuliert sind, was nun am Ende raus kommt. (Ihr erinnert euch, Herausforderungen der Digitalisierung und so weiter.)

 

Ich kann mir vorstellen, dass die Behörden versuchen werden, vorwiegend Waffenverbotszonen nach 42(5) auszurufen, um die zwingenden Erlaubnistatbestände zu umgehen. Und ob dann jemand klagt, mit dem Ziel, die Waffenverbotszone lediglich auf 42(6) umzuwidmen - naja...

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