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IGNORED

Messerverbots-Antrag Bremen-Niedersachsen


BJ68

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vor 1 Stunde schrieb meierzwo:

Daraus:

Zitat

Um den Herzbeutel eines Menschen durch einen Stich zu erreichen sind keine 6 Zentimeter notwendig und die Halsschlagader kann mit einem normalen Teppichmesser mit weniger als 2 Zentimeter Klingenlänge eröffnet werden“, heißt es in dem Gutachten. Zudem könne das Verbot „problemlos mit Skalpellen, Cutter-Messern und anderen höchst gefährlichen Gegenständen umgangen werden“. Das geplante Verbot sei daher „sinn- und nutzlos“.

 

Die Deutsche Polizeigewerkschaft plädiere stattdessen dafür „strafrechtlich auffälligen Personen“ in einem künftig vereinfachten Verfahren ein Waffenbesitzverbot nach Paragraf 41 des Waffengesetzes zu erteilen, welches dann „sowohl im polizeilichen System, als auch im Nationalen Waffenregister gespeichert“ werde, heißt es weiter.

...

Die Anti-Messer-Initiative Bremens und Niedersachsens ist ein nutzloser Schnellschuss, bringt nicht mehr Sicherheit. Wer eine Straftat mithilfe eines Messers begehen will, kann das danach auch noch tun“, sagte Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, der „Bild-Zeitung“.

 

Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte, Gewaltkriminalität habe „überwiegend soziale Ursachen“. Das geplante Verbot von Taschenmessern in Bahnhöfen oder Fußgängerzonen sei daher „weder sinnvoll noch in der Praxis durchzusetzen“, so die Linken-Politikerin weiter. „Viele Gegenstände lassen sich als Waffe zweckentfremden – von Bordsteinkanten, über Teelöffel bis hin zu Autos“, so Jelpke.

Ich bin erstaunt, wie sich hier die Linke Politikerin positioniert hat, Hut ab, wohl etwas Realitätsluft geschnuppert, tut gut, klärt den Blick. Ich bin, obwohl viele mich damit in die rechte Ecke stellen und als Nahtsie titulieren würden, schwer dafür, auch die Nationalitäten in die PKS aufzunehmen und wie Österreich (?) das WaffG darauf anzupassen. Kann nicht sein, dass man als rechtstreuer Bürger, der sich nie etwas zu schulden hat kommen lassen, der Dumme ist, weil er von einem übereifrigen Beamten bei einer Kontrolle bzw. legalen Handhabung seines bislang legalen Werkzeuges angezeigt wird, obwohl keinerlei Gefahr von ihm ausgeht. 

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Mal ein paar Videos dazu:

 

 

 

 

 

 

https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019

 

https://knife-blog.com/endspurt-gegen-die-waffengesetzanderung/

 

Zitat

Die Deutsche Messermacher Gilde ist eine Vereinigung deutscher und ausländischer Messermacher. Die Handwerkskunst seiner Mitglieder wird national wie international anerkannt und geschätzt. Wir fertigen kunstvolle Werkzeuge und keine Waffen. Wir sind nicht bereit, uns mit Kriminellen in einem Atemzug nennen zu lassen!

 

Als Präsident der Deutschen Messermacher Gilde bin ich strikt gegen die beim Bundesrat eingereichte Gesetzesinitiative zur Änderung des Waffenrechts. Das Messer ist per se ein Werkzeug und wird nur von Einzelnen als Waffe missbraucht. Eine Verschärfung der ohnehin schon strengen Regelungen des §42a WaffG sowie der Einrichtung flächendeckender Waffenverbotszonen, greift massiv in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein. Das ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar.

 

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Am 22.5.2019 um 23:01 schrieb rieny:

Unglaublich! Vernunft und Einsicht bei nem Journalisten...

 

https://m.faz.net/aktuell/technik-motor/hieb-und-stichfest-16196044.html?GEPC=s1

Daraus:

Zitat

Wegen des Waffenverbots entstanden in Japan einst Tonfa und Nunchaku aus Gebrauchsgegenständen, europäische Pilger haben sich mit ihrem Stab gewehrt. Wie lange wird es dauern, bis hierzulande Spazierstock und Regenschirm verboten werden? Und die Handtasche, denn Frauen lernen in Selbstverteidigungskursen, damit zuzuschlagen.

Tja, genau, der Mensch ist erfinderisch, auch ein schwerer Geldbeutel mit Kleingeld prall gefüllt, kann durchaus in einem Stück Stoff böse aua machen....

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Plenarprotokoll 977 mit dem TOP 8 ist online:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2019/Plenarprotokoll-977.pdf;jsessionid=4DFC001EA797B2202CFECC8BD5A47F3E.1_cid365?__blob=publicationFile&v=2

 

https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/plenarprotokolle/plenarprotokolle-node.html

 

Nicht viel neues.....was der Typ Boris da zu sagen hatte....bis auf:

Quote

Danach trägt mehr als jeder fünfte Jugendliche in der Freizeit, aber teilweise auch in der Schule ein Messer bei sich. Die Mehrheit dieser Jugendlichen trägt ein Messer laut der Untersuchung in dem Bewusstsein, es gegebenenfalls zur Verteidigung oder als Bedrohungsmittel einzusetzen. Dabei handelt es sich fast immer um Messer, die – jedenfalls nach dem aktuellen Waffenrecht – jeder und jede mit sich führen darf.

[...]

Für diese Ausnahme gibt es aus meiner Sicht keinen vernünftigen Grund. Zudem haben sich Springmesser auch zu einem Statusobjekt bei Jugendlichen entwickelt und sollten daher grundsätzlich aus dem Verkehr gezogen werden.

[...]

um das Selbstverständliche noch einmal deutlich zu machen und gesetzlich festzuhalten: Niemand braucht im Umfeld von Schulen, im Bus oder am Bahnhof ein Messer.

[...]

Eines möchte ich noch erwähnen: Wir werden im Gesetzgebungsverfahren natürlich darauf achten, dass die Verordnungsermächtigung es den zuständigen Behörden ermöglicht, Ausnahmen zu schaffen für Handwerker, Gewerbetreibende, Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse oder Anwohner.

Erinnert mich ziemlich an den Tenor der damals 2003 zum Verbot der Butterfly-Messer geführt hat....und der liebe Herr hat zum einen vergessen, dass in den meisten Fällen ein Messer ein Werkzeug ist und zum anderen, dass Leute durch diese Zonen durchmüssen, die diese Werkzeuge dabei haben....

 

Btw. was wird wohl passieren wenn er mit den 6 cm durchkommt.....da dürften dann Messer mit unter 6 cm geführt werden, die jede und jeder führen darf....und in ein paar Jahren unterhalten wir dann uns über die nächste Verschärfung mit genau der gleichen Argumentation wie sie der Boris nun jetzt schon anführt....

 

bj68

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Dieses ständige "niemand braucht" von Typen die nur durch fortgesetztes Plakatekleben, Kaffee holen, Mao Bibel herunter beten und den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden nach dem Mund reden auf Wahllisten kamen nervt tierisch. Was genau befähigt diese Anscheinsvolksvertreter oder andere Parteiapparatschiks eigentlich immer ganz genau zu wissen was der Wahlpöbel "braucht"?

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Ein Messer „gegebenenfalls“ zur eigenen Verteidigung einzusetzen, genauso wie einen Hammer, Spazierstock, Bierflasche, Rucksack, Schuh, Kugelschreiber, etc. ist aus meiner Sicht in kleinster Weise verwerflich, alleine diese Antwort.... wenn man antworten würde, „ausschließlich“, also ein Werkzeug zur Waffe machen würde, dann könnte noch irgendwie Verständnis aufkommen, aber wenn ich derart vom Staat entwaffnet in eine lebensbedrohliche Situation gerate, in der mir ein alltäglicher Gegenstand, den ich mitführen darf, meine Gesundheit, mein Leben retten könnte, ja, bitte, wieso denn nicht? Dass dies immer als böse angesehen wird, wo es mein gutes Recht ist, Leib und Leben zu erhalten, verstehe ich nicht. Apfelschälen, guter Grund, Leben schützen, kein guter Grund.... unsere Rechtsprechung ist bereits teils derart „verwirrt“, das ist nicht mehr schön und in kleinster Weise lustig. 

Und bitteschön, dann verbietet es für Jugendliche, Kinder beispielsweise in Schulen, aber doch nicht für den Erwachsenen, mündigen und normalen Bürger!

#BraucheMeinMesser

 

Und:

 

Zitat

Dabei handelt es sich fast immer um Messer, die – jedenfalls nach dem aktuellen Waffenrecht – jeder und jede mit sich führen darf.

[...]

Für diese Ausnahme gibt es aus meiner Sicht keinen vernünftigen Grund. Zudem haben sich Springmesser auch zu einem Statusobjekt bei Jugendlichen entwickelt und sollten daher grundsätzlich aus dem Verkehr gezogen werden.

Wieso dann Springmesser verbieten, wenn eh „erlaubte Messer“ geführt werden? Was ist das wieder für eine „Untersuchung“ gewesen? Springmesser dürfen aktuell nicht geführt werden, da diese einhändig zu öffnen sind und selbstständig verriegeln.

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vor 9 Minuten schrieb Last_Bullet:

Wieso dann Springmesser verbieten, wenn eh „erlaubte Messer“ geführt werden? Springmesser dürfen aktuell nicht geführt werden, da diese einhändig zu öffnen sind und selbstständig verriegeln.

Und zu fast 100% eine Waffe darstellen und da schon seit Urzeiten der Literatur zum WaffG

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vor 16 Minuten schrieb Josef Maier:

Falsch. Du brauchst halt einen passenden Grund. WIR sollten nicht den Müll der Antis inkl. der Relotiuspresse nachplappern. Weil: Wir sind die Guten.

Die dazu „sozialadäquaten Gründe“ magst Du mir bitte benennen, faktisch gibt es ein Führungsverbot und man wird kaum Gründe finden, die für ein Springmesser sprechen. Wenn wir das alles begründen könnten und diese Gründe vom Gesetzgeber und der Rechtssprechung auch anerkannt werden würden, dann wäre ja alles paletti und ich schnall mir mein 15cm wieder um, hole meine Einhandmesser wieder aus der Schatulle und freue mich der Freiheit in diesem Land, welche ich tagtäglich genießen darf und mir keine Ordnungskraft in die Suppe spuckt.

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@Last_BulletExakt die selben sozialadäquaten Gründe wie für jedes andere Einhandmesser? Ich sehe keine Notwendigkeit besonderer und noch sozialadäquaterer Gründe für den Springer, wie etwa bei den früher mal an Kriegsversehrte von den Versorgungsämtern (hießen die damals so?) ausgegebenen Fallschirmjägerkappmessern. Aber klar, Du lebst mit dem Risiko, das (in dieser Reihenfolge) vielleicht Polizisten, Sachbearbeitern der unteren Verwaltungsbehörde Ordnungsamt (Knöllchen), Sachbearbeitern der unteren Verwaltungsbehörde für Waffenrecht/Jagdrecht/Sprengstoffrecht (Vorzugsbehandlung wegen Deiner Privilegierung), dem Richter am Amts- und Landgericht und denen an Verwaltungsgerichten auch erklären zu müssen. Klingt S******e. Isses auch.

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