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IGNORED

Sportschütze bei Einbruch getötet


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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Gerd12:

Aber bitte nicht "Es zittern die morschen Knochen" oder ähnliches Liedgut.

"Schwarzbraun ist die Haselnuss" wäre evtl. gerade noch vertretbar. :rotfl2:

 

Gruß

Gerd12

Hallo Gerd

 

kannst du auch erklären, was du genau meinst?

Und welche Reputation dafür hast?

 

Steven

Geschrieben

Zitat:

Auch wenn ich ein Handy/Festnetztelefon im Schlafzimmer hätte. Soll ich den Einbrechern ein Lied vorsingen, bis 30 Minuten später die Polizei kommt?

Steven 

 

Na, genau darauf.

Gerd12

Geschrieben

@Gerd12

 

Also falls die Besucher weder Italiener noch Franzosen sind, noch sich dem Römischen Imperium, dem Frankenreich oder Karl, dem Schlächter, verbunden fühlen wäre das Niedersachenlied zulässig oder wäre das allgemein zu sehr Gewalt verherrlichend? :huh: Das Deutschlandlied geht ja gar nicht. Die erste Strophe ist nationalistisch und stellt territoriale Ansprüche und ist daher fremdenfeindlich sowie kriegstreibend, die zweite Strophe verherrlicht Drogenmissbrauch sowie würdigt Frauen herab (Sex, Drugs and Rock 'n Roll) und die dritte Strophe ist rechtsverherrlichend, diversitäts- sowie frauenfeindlich. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb tar:

Ihr könnt das Handy doch einfach ausschalten nachts?!

Nein, das ist nicht ausreichend.

Ich lege das Handy nachts in eine geschlossene Blechdose (als Faraday Cage), damit nicht die NSA meine "Plaudereien" mithören kann. :acute:

Gruß

Gerd12

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Mausebaer:

@Gerd12

 

Also falls die Besucher weder Italiener noch Franzosen sind, noch sich dem Römischen Imperium, dem Frankenreich oder Karl, dem Schlächter, verbunden fühlen wäre das Niedersachenlied zulässig

 

"Blutgericht an der Aller"...

 

Aber ich gebe zu, jetzt wird's ziemlich OT.

Geschrieben

Sehr interessante Beiträge in diesem Thread. Aber mal eine ernsthafte Frage

für den Fall, der hoffentlich nie eintrifft....wer beseitigt, bzw. bezahlt eigentlich

die ganze Sauerei die dabei entstehen könnte? Hausratversicherung?

 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb hafensänger:

Hausratversicherung?

Imho ja, gehört ja zum Schaden durch Beraubung bzw. dem hoffentlich erfolglosen Versuch oder Einbruchdiebstahl. Oder zur Schadenminderung. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb hafensänger:

Sehr interessante Beiträge in diesem Thread. Aber mal eine ernsthafte Frage

für den Fall, der hoffentlich nie eintrifft....wer beseitigt, bzw. bezahlt eigentlich

die ganze Sauerei die dabei entstehen könnte? Hausratversicherung?

 

Der Putzlappen beseitigt die abwaschbaren Reste und alles mit festerer Konsistenz kommt in die Transportkiste oder bei späteren auffinden auf den Luderplatz. Das Loch in der Wand wird selbst verputzt und die Wände gehören schon längst gestrichen. Wer bereit ist seine häuslichen Probleme selbst zu lösen sollte auch hier nicht mimimi machen.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 11.2.2019 um 21:11 schrieb Dynamite Harry:

Genau daraus möchte ich mir keinen Strick drehen lassen bezüglich des Bedürfnisses als Sportschütze und der Aufbewahrung "schnell genug zugriffsbereit im Schlafzimmer".

 

Gerade als Sportschütze braucht man den Waffenschrank doch gut erreichbar, um die Waffe so oft wie möglich zum Trockentraining herauszunehmen. Denn 'aus den Augen heißt aus dem Sinn'; wer immer erst drei Stockwerke in den kalten Keller und zurück laufen muss, der wird im Alltag viel seltener die Waffe zum Üben holen. Steht der Waffenschrank im Schlafzimmer, ist es viel praktikabler, gleich nach dem Aufstehen, vor dem Schlafengehen und zwischendurch immer wieder Trockentraining zu praktizieren, damit sich das Muskelgedächtnis festigt und sich die sportliche Leistung verbessert. Bei Top-Schützen ist es international üblich, verkleinerte Zielscheiben, Laser-Targets und Ähnliches in der Wohnung verteilt zu haben und in jeder freien Minute Zielübungen durchzuführen.

 

Steht der Tresor im Schlafzimmer, müssen nächtliche Einbrecher / Räuber außerdem erst am Wohnungsinhaber vorbei, um die Waffen zu stehlen und können nicht ungestört den Tresor bearbeiten und abtransportieren, während die Bewohner im Schlafzimmer womöglich gar nichts davon bemerken oder jedenfalls ohne Hinderungsmöglichkeiten dort auf die Polizei warten müssen. Es gibt auch Einbrüche, bei denen die Täter nichts von den Waffen wissen und zunächst nur beabsichtigen, z.B. den Autoschlüssel oder einige Wertgegenstände aus den unteren Etagen im Haus zu entwenden, ohne dabei die Bewohner oben im Schlafzimmer aufzuwecken; also ist es gut, wenn die Täter nicht  vorschnell auf den Tresor aufmerksam werden können.

Im Waffengesetz steht schließlich der Grundsatz: "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

Im Übrigen ist heute das Risiko nicht vernachlässigbar klein, dass gestohlene und anderweitig auf dem Schwarzmarkt zirkulierende Waffen an Terroristen gelangen und für Massenmorde eingesetzt werden, weshalb es mir moralisch geboten scheint, dass Waffenbesitzer von ihrem Notwehrrecht Gebrauch machen, wenn es nötig ist um den Waffendiebstahl zu verhindern.

 

Hier wird immer über mögliche rechtliche Konsequenzen aufgrund von Notwehr theoretisiert, aber selten über die Konsequenzen (Kollateralschäden) von unterlassener Notwehr.

Womöglich könnten es auch die Gerichte zukünftig als schuldhaft bewerten, wenn der Tresor so aufgestellt wurde, dass trotz Anwesenheit im Haus ein Einbruch nicht bemerkt oder kein Vereitelungsversuch unternommen werden konnte. Das widerspricht schließlich der Intention des "bewohnten Gebäudes", welches für die meisten Aufbewahrungskonstellationen vorgeschrieben ist. Im Falle einer größeren Tragödie durch bei so einem Einbruch entwendete Waffen, halte ich es auch nicht für ausgeschlossen, dass die Gerichte im Nachgang eine gewisse zumutbare Pflicht zur Notwehr, analog zum Rechtsgebiet "unterlassene Hilfeleistung" / "Garantenstellung", konstruieren würden, sofern der Einbruch rechtzeitig erkannt wurde und es für einen geübten Waffenbesitzer nur wenige einfache Handgriffe gebraucht hätte, die Waffe zu holen und zumindest damit zu drohen oder einen Warnschuss abzugeben. Ich bin kein Jurist, aber Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung wie im Fall Winnenden (Vater) oder München (Darknet-Verkäufer) gehen für mich dem Anschein nach schon in die gleiche Richtung.

Bearbeitet von Schwarzseher
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Schwarzseher:

Hier wird immer über mögliche rechtliche Konsequenzen aufgrund von Notwehr theoretisiert, aber selten über die Konsequenzen (Kollateralschäden) von unterlassener Notwehr.

Hallo Schwarzseher

 

sehr gut!

Ein neuer Gedanke, der gar nicht so abwegig ist.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)

@hafensänger

Meine Hausratversicherung hat zusätzlich den Haus- und Wohnungsschutzbrief der dann in Kraft tritt, genau wie bei Schlüssel verloren, Warm-Wasser-Havarie u.ä.!

Mußte ich schon einige Male in Anspruch nehmen und war begeistert von dem reibungslosen Ablauf.

Bearbeitet von uwewittenburg
Ergänzung
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb hafensänger:

Sehr interessante Beiträge in diesem Thread. Aber mal eine ernsthafte Frage

für den Fall, der hoffentlich nie eintrifft....wer beseitigt, bzw. bezahlt eigentlich

die ganze Sauerei die dabei entstehen könnte? Hausratversicherung?

 

vor 5 Minuten schrieb uwewittenburg:

Mußte ich schon einige Male in Anspruch nehmen und war begeistert von dem reibungslosen Ablauf.

Wie viele Leute hast du denn schon in deinem Wohnzimmer umgelegt? :D :s75:

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Mittelalter:

Wie viele Leute hast du denn schon in deinem Wohnzimmer umgelegt? :D :s75:

Keine Antwort ohne Anwalt!?

Nene, nur Heizungsausfälle bisher.

Habe mir gerade nochmals die Bedingungen aufgerufen und festgestellt dass ich 2 Schäden selbst bezahlt habe weil ich nicht mehr dran gedacht hatte.

https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/hausrat-wohngebaeudeversicherung/HS111_16.pdf

Geschrieben
Am 12.2.2019 um 11:04 schrieb steven:

1. Das die Einbrecher eine Straftat begingen

Präziser: ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff auf Deine Rechtsgüter bestand. Eigentum (jenseits der Kirschen im Baum) ist ein notwehrfähiges Rechtsgut.

Am 12.2.2019 um 11:04 schrieb steven:

2. Du dem Unrecht nicht ausgewichen bist

3. Der Einsatz der Schusswaffe das Mittel der Wahl war, das dieses Unrecht unmittelbar und endgültig beseitigte.

Du wolltest kein Unrecht endgültig beseitigen, sondern den Angriff abwehren.

 

Und anschließend hast Du noch je ein Pflaster auf die Löcher geklebt und einen Krankenwagen gerufen, weil Du keine Hilfeleistung unterlassen wolltest.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.2.2019 um 20:17 schrieb MP%:

Frank

Es gibt halt ne ganze Menge arbeitslose Securitate Mitarbeiter, die kommen auf solche Ideen. "Leihen" sich auch schon mal nen Bulldozer und...

Nicht nur die. Aber eben auch die. Und Grenzöffnung brauchen die keine, gehört zur EU (nicht deren beste Idee)

 

By this way, dieses Desinteresse seitens der Sheriffs kommt mir bekannt vor.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

@creeper

 

als ich die Polizei rief- nachdem ich feststellte, das die Türen offen stehen

Handy 110 ....

Sie sind mit Mülheim verbunden, können Sie nicht woanders anrufen ?

Polizei Mülheim und Essen sind zusammengelegt.

Fand ich gut die Aussage

Nachdem ich auf die Waffen hingewiesen habe wurde man schneller

 

Frank

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb MP%:

als ich die Polizei rief- nachdem ich feststellte, das die Türen offen stehen

Handy 110 ....

Sie sind mit Mülheim verbunden, können Sie nicht woanders anrufen ?

Polizei Mülheim und Essen sind zusammengelegt.

Fand ich gut die Aussage

Wenn die sagen " dauert 20 Minuten " ruf nach 5 wieder an und sag" sie können sich Zeit lassen, du hättest den Einbrecher erschossen " . Dann dauert es keine weiteren 5 Minuten bis die da sind.

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb CrassusCaudati:

Immer in der Farbe des unterliegenden " Materials"

Hallo

 

blödeln gehört dazu.

Aber, habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht, wie ihr tatsächlich in so einer Situation reagiert?

Spielt die Szene durch. Und seid ehrlich zu euch selbst. Wenn ihr in der letzten Konsequenz zu dem Schluss kommt, ihr werdet euch wehren, überlegt jeden Schritt. Wo werdet ihr stehen, wie weit darf der Eindringling kommen. Ab wann schießt ihr. Wie viel Schuss (einer oder bis das Magazin leer ist)? Was tut ihr danach?

Nicht umsonst werden Soldaten gedrillt. Die "Guten" reagieren im Gefecht so, wie sie es gelernt haben.

Wenn ihr nicht felsenfest davon überzeugt seid, ihr könnt und werdet euch wehren, lasst es. Geht zur Deeskalation über. Als da wären: weglaufen, dem Verbrecher seinen Willen erfüllen, etc.

Spielt das durch und entscheidet euch. Im V-Fall ist es zu spät.

 

Steven

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