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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Ganz witzig ist die Stellungnahme der Psychologen. Die wollen eine Regelüberprüfung der persönlichen Eignung, statt des Bedürfnisses.

 

Wenn es genau so gemeint ist - keine dumme Idee, wie ich finde. 

 

Wegfall des Bedürfnisprinzips, somit grundsätzlich deutliche Erweiterung des LWB-Kreises, und innerhalb dessen dann der Versuch, die "Honks" (Personen, welche besser keine erlaubnispflichtigen Waffen bekommen sollten) auszusondern.

 

Wird natürlich nicht kommen.   

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Waffen Tony:

Das FWR liefert als Stellungnahme das Konglomerat aus dem mit allen Verbänden Ausgehandeltem... 

Die Stellungnahmen sind allesamt nichts wert. Das ist das Pflichtprogramm "Beteiligung".

Anschließend beginnt die Arbeit...

 

Wo? Im BMI? Zwischen Verbänden und BMI?

 

Etwas klarer und weniger kryptisch wäre nett. 

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb karlyman:

die "Honks" (Personen, welche besser keine erlaubnispflichtigen Waffen bekommen sollten) auszusondern.

Auch du unterliegst offenbar dem Irrglauben, dass man mit immer schärferen Verboten irgendwen davon abhalten kann etwas zu tun was sowieso schon verboten ist.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb erstezw:

Auch du unterliegst offenbar dem Irrglauben, dass man mit immer schärferen Verboten irgendwen davon abhalten kann etwas zu tun was sowieso schon verboten ist.

 

Was sich irgendwer irgendwie illegal beschafft, ist bekanntlich nochmal eine andere Sache. 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Last_Bullet:

Hmmm, dann bekommst du mal einen „Burn-Out“ und Schwups sind deine Waffen futsch.....

 

Zwischen "mal einen Burn-Out" und "generell psychisch ungeeignet" ist nochmal ein gewaltiger Unterschied. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Zwischen "mal einen Burn-Out" und "generell psychisch ungeeignet" ist nochmal ein gewaltiger Unterschied. 

Ein Burn-Out hat keine ICD Nummer und wird meist als Depression bezeichnet. Depressiven unterstellt man häufig eine Suizidgefahr. Was sollte bei so einer Diagnose eine Waffenbehörde daran hindern, die Waffen einzusammeln? Sowieso sind psychische Erkrankungen heutzutage stetig am wachsen. Es war auch nur als Beispiel gedacht, wie schnell man selbst der „Honk“ werden kann....

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Last_Bullet:

Was sollte bei so einer Diagnose eine Waffenbehörde daran hindern, die Waffen einzusammeln?

Sowieso sind psychische Erkrankungen heutzutage stetig am wachsen...

 

Was sollte die Waffenbehörde (schon heute) daran hindern, die Waffen einzusammeln, wenn dein Nachbar und seine Frau zweimal Stein und Bein schworen, du hättest sie in wirrem Zustand damit bedroht?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb karlyman:

 

Was sollte die Waffenbehörde (schon heute) daran hindern, die Waffen einzusammeln, wenn dein Nachbar und seine Frau zweimal Stein und Bein schworen, du hättest sie in wirrem Zustand damit bedroht?

Ist für mich schon ein deutlicher Unterschied, sollte so eine Untersuchung zur Regelpflicht werden. Aber jeder, wie er denkt.... du findest es toll, ich nicht.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben

"Toll" ist leicht übertrieben - ich fände es eine interessante Variante, wenn dafür das waffenrechtliche Bedürfnisprinzip wegfallen würde.

 

Das ist aber, wie schon gesagt, ohnehin Theorie (bzw. rein akademisch). 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Last_Bullet:

Ist für mich schon ein deutlicher Unterschied

Aber für die Einschätzung der Behörde völlig unwichtig.

 

Es wird heute schon ein sehr restriktiver Kurs gefahren, bei der kleinsten Kleinigkeit ist Abgabe und zwar komplett.

Die Behörden haben die vollste Unterstützng jeder Institution.

 

Du kaufst eine auf staatlichen Wohlwollen basierende Leihgabe. Sonst nichts.

Die Schrauben werden noch weiter angezogen, bis nur noch Luftpumpen für Schützen und Doppelflinten für Jäger übrigbleiben.

 

Da kann man schreiben und stampfen wie man will. Mach die Augen auf, und Du siehst die Stoßrichtung.

Die Verbände dürfen halt wegen der angeblichen demokratischen Kosmetik, und der Formwahrung was sagen. Gemacht wird ganz was anderes.

 

Sei doch nicht naiv.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
Zitat

Wir werden alle unseren Mitgliedern empfehlen keine Partei zu wählen, die für die Umsetzung der EU Richtlinie stimmen wird.

ähhmmmmmmm.......soviel ich mich erinnere ist Mme Merkel und ihre Equipage immer noch am werkeln......und welche Alternative bietet sich politisch an? 

Geschrieben

Ich lass mich hier trotzdem nicht entmutigen. So wie hier einige schreiben, kann ich meine Waffen sowieso gleich dem Alteisenhändler mitgeben. Sehe ich nicht ein, ist nicht meine Lebenseinstellung. Ich gehe weiterhin meinem Bundestagsabgeordneten auf den Zeiger und dem BMI habe ich auch schon eine Email geschrieben. Ob es was bringt? Keine Ahnung, aber aufgeben werde ich nicht. Ich verkaufe mich, so teuer wie möglich. Und ich rate dennoch allen auch in irgendeiner Art und Weise legal tätig zu werden. Und wenn es dann kommt, wie es kommt, dann muss ich es wohl akzeptieren und vielleicht auch abgeben, aber ich habe gekämpft. Und das ist mir wichtig.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb Waffen Tony:

Wegen des Statuses der Gemeinnützigkeit und der Satzungen.

Das wäre aber keine Wahlaufforderung. Das ist nur eine Stellungnahme an das BMI, wenn das BMI die veröffentlicht kann der Verband ja nix dafür. Daher ist es völlig irrelevant ob eine solche Wahlaufforderung zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen würde. Niemand kann einen Verein zwingen gemeinnützig zu bleiben.

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb kulli:

Nach altem waffg vor 2003? Beitler und co oder? Gib mal beispiele?

Aktuelles WaffG

 

alle vor 1945 haben in der Regel derzeit Orginal Lauf und veränderten Orginal Verschluss...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb schmitz75:

Wieso schreibt eigentlich keiner die Verbände in die Stellungnahme: Wir werden alle unseren Mitgliedern empfehlen keine Partei zu wählen, die für die Umsetzung der EU Richtlinie stimmen wird.

In der Stellungnahme des FWR geht es zumindest in die Richtung. Hätte man auch deutlicher und an anderer Stelle anmerken können, da dies aber die ersten Antworten sind gehe ich davon aus das man sich die " Eskalationsstufen " noch aufhebt

 

Zitat

Das Bundesinnenministerium und der Gesetzgeber werden sich daher aufgrund solcher zum einen aus Rechtsgründen (s. nachfolgend) und zum anderen aus Sicherheitsgründen nicht notwendigen und zudem völlig überzogenen Regelungen fragen lassen müssen, welchen Eindruck der gesetzestreue Bürger von unseren dies beschließenden Parteien haben wird.

 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb PetMan:

die " Eskalationsstufen " noch aufhebt

 

 

Ist hier der Witze Thread?

 

Eskalationsstufe mit wem und was?

 

Wir werden dieses mal genau so genudelt wie bei den letzten malen.  Ostern und Weihnachten fallen eben nicht zusammen. Wer glaubt was bewirken zu können ist gelinde gesagt ein Träumer.

Schon mal mitbekommen wer und was die Regierung stellt?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb schopy:

....oder ob ich mich schon mal auf einen jahrelangen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang einstellen sollte. 

Im besten Fall gewinnst Du viel Zeit, die Verwaltungsgerichte jammern doch selbst bei wichtigen Infrastrukturprojekten (Rheinbrücke Karlsruhe) über angebliche Überlastung und lassen die Arbeit ruhen. Eigentlich kann man nur gewinnen, Einsatz etwas Nerven und Hirnschmalz um den Anwalt zu füttern (falls nötig) Notiz an mich:  Rechtsschutzversicherung pünktlich bezahlen! 

vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Wenn es genau so gemeint ist - keine dumme Idee, wie ich finde. 

Zusammen mit orientalischen Taxifahrern und Suffköppen zum TÜV? Wem es Freude macht! An dem Tag gratuliere ich den gun grabber(n) Waffengrabschern zum Sieg.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Warum der Hirnklempner wohl Vorkasse "vereinbaren" würde?

Was wenn der Seelenklempner einen negativen ablehnenden Entscheid ausstellt? Kann vielleicht schon reichen, Antragsteller ist gerade in laufender unschöner Scheidung, Seelenklempner weiss dies und stellt dem Antragsteller nicht genügende seelische Ausbalanciertheit oder sowas fest. Voilà aus ist es mit der Zuverlässigkeit bzw. dem positiven Bescheid für den legalen Waffenerwerb. Fragt sich auch ob man bei einem negativen Entscheid einen Rekurs bzw. ein Gegengutachten einreichen darf? Selbst wenn das möglich wäre, kämen für den Antragsteller nicht unerhebliche Kosten auf ihn zu.

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