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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb Glockeroo:

Mich würde nur interessieren, wie all die empörten, wütenden Schützen, welche sich in diesem thread innerhalb der letzten 12 Monate

geäußert haben, zum Teil recht drastisch, jetzt reagieren?

[...]

Ich werde, nach Eintreten der Gesetzeskraft, meinen Truppenausweis abgeben um Auskleidung bitten und den geschätzten Herrschaften mitteilen, dass

ich diesem Land zukünftig weder bei der BW Reserve noch bei der Feuerwehr zur Verfügung stehen werde, weiterhin stelle ich jedes Engagement

für dieses Land oder besser für dieses Land unter DIESER Regierung ein.

 

Einer hat hier ja schon seinen Parteiaustritt bekannt gegeben. Da ich schon lange ausgetreten bin, klappt das bei mir so nicht. Aber ich werde meine Ehrenämter hinschmeißen. Kommunizieren werde ich das erst nach den Feiertagen. Ich will den Vereinskollegen vor den Feiertragen nicht mit sowas kommen. Ich werde mich aber nicht mehr bei Kälte draußen für die Allgemeinheit engagieren. Das soll die Allgemeinheit gefälligst selber machen. Und der ein oder andere Politiker wird das auch noch so mitgeteilt bekommen.

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vor 7 Stunden schrieb highlower:

Ronsen F. Sidarius hat da schon einiges bewirkt. Seine Gunology der GRA ist weithin respektiert und bei allen Gegnern sehr gefürchtet.

Zumindest hat dieser Ronsen für ein paar Lacher gesorgt, fürchten wird sich vor dem allerdings keiner und die Gunology kennt auch keine Sau.

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

§ 40 Abs. 3:

Inhaber eines gültigen  Jagdscheins im Sinne von § 15 Absatz 2 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes dürfen abweichend von § 2 Absatz 3 für jagdliche Zwecke Umgang mit Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.2 haben. Jagdrechtliche Verbote oder Beschränkungen der Nutzung von Nachtsichtvorsatzgeräten und Nachtsichtaufsätzen bleiben unberührt. Satz 4 gilt entsprechend für Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 und 2.

 

Das ist auch so eine gequirlte Kacke. Wenn ich die Geräte nach 1.2.4.2 freigebe, aber dem Antrag der Hinzufügung von 1.2.4.1 ("Beleuchtung") nicht zustimme, können alle Geräte mit einem IR-Aufheller nicht genutzt werden.
Bleiben nur die sackteuren Wärmebildvorsätze oder die ebnsoteuren hochwertigen Röhren.

Das passt zu dem ganzen technischen Mistregelungen, bei denen kein Gewinn, keine Konsistenz aber richtig viel Unklares zustandegebracht wurde.

Mal wieder müssen die Gericht das Recht erst schaffen.

 

Oder man möchte gern nochmal schnell ans Waffenrecht und bei der Gelegenheit....

Bearbeitet von Gast
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Ich muss nochmal was nachfragen, da ich im Thema Salut gar nicht drin bin und die ganzen Querverweise nicht durchblicke.

 

Wie ist da nun die aktuelle Sachlage bei z.B. einem alten Kar98 auf Salut umgebaut? Gekauft vor bestimmt 15 wenn nicht sogar 20 Jahren.

 

Vielen Dank im Voraus!!!

 

Viele Grüße.

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Was soll der Mist mit den Vorsatzgeräten ohne die Anpassung des Bundesjagdgesetzes?


Jedes Bundesland bzw. jede Kommune wird nun ihr eigenes Süppchen kochen! 
 

Die meisten Vorsatzgeräte sind Mist und selbst die guten lassen sich nicht ohne steten Kontrollschuss wiederholgenau am ZF montieren demontieren!

Entweder Zielgeräte oder es ganz lassen!

 

Auch der Unsinn von gegebener Hinterlandgefährdung! Als wenn man bei der zulässigen Nachtjagd ohne Vorsatzgeräte nicht wissen muss wo man hinschiesst?

 

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vor einer Stunde schrieb Joe07:

Was soll der Mist mit den Vorsatzgeräten ohne die Anpassung des Bundesjagdgesetzes?


Jedes Bundesland bzw. jede Kommune wird nun ihr eigenes Süppchen kochen! 
 

Die meisten Vorsatzgeräte sind Mist und selbst die guten lassen sich nicht ohne steten Kontrollschuss wiederholgenau am ZF montieren demontieren!

Entweder Zielgeräte oder es ganz lassen!

 

Auch der Unsinn von gegebener Hinterlandgefährdung! Als wenn man bei der zulässigen Nachtjagd ohne Vorsatzgeräte nicht wissen muss wo man hinschiesst?

 

BJagdG und WaffG sind nunmal grundverschiedene Dinge. Auch nur aus verschiedenen Ressorts. Das das nicht in einem Aufwasch erledigt wird ist kalr. Jedes BL kann ja schnell handeln.
Dumm ist, dass viele Geräte ohne IR-Strahler zwear erlaubt aber nicht verwendbar sind.

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vor 31 Minuten schrieb Floppyk:

Ich bin ja mal gespannt, ob die oft in den Nachtsichtgeräten eingebaute Infrarot-LED zum rechtlichen Problem wird.

Sind sie. Ist ja weiter in Anlage 2 1.2.4.1 verboten. erlaubt wurde nur Anlage 2 1.2.4.2
Deshalb ist das auch so blödsinnig.

 

Das ist wie : Hier hast ne waffe. Munition gibts nicht.

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Ja. Ist nicht angenommen worden.
Was relativ witzlos ist für Nachtgeräte die das benötigen.
Hätten den Zielmarkierer ja rausnehmen können. Hätte man eben noch einen Punkt in der Anlage geändert oder zugehörig zu den Geräten IR Aufheller aufnehmen können.

Die Schweineindustrie muss sich doch auch verarscht vorkommen. He, wir erlauben extra wegen der Schweinepest NAchtgeräte, aber so das die nicht funktionieren.

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Klar. Die sind ja noch leiser als Schalldämpfer 🤡

Die ganze Begründung ist schwachsinnig. Man sieht mehr und deshalb ist das gefährlicher als wenn man weniger sieht.

Dummschwätzer

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vor 12 Stunden schrieb PetMan:

Hallo Alex,

 

die Argumentation auf Filmwaffen und Waffen aus Battlefield abzustellen  würde ich lassen. Sie nähren eher den Begriff des Waffennarren. Bringst du die Beretta 92 ins Gespräch bringt der Waffengegner direkt die Amoktat mit dieser Waffe ins Gespräch ein.

Na und? Wie viele fahren gern LKW, wie Amris! Meine FS 92 habe ich tunen lassen und bring damit passable Ergebnisse. Bessere ais manch "Gold Cup" Besitzer. Meine Waffe ist keine Diva, ein Vorteil im Wettkampf. So what? 

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Zeige bitte den nützlichen Verband und dessen Stellungnahme.

Was es an dieser Stellungnahme zu kritisieren gibt, verstehe ich nicht. Es wird doch sehr klar die Problematik benannt und kritisiert.

Zum Teeren und Federn wird es keine Aufrufe geben, falls dies die unrealistische erwartungshaltung sein sollte.

Auch wenn man das durchaus als gerechtfertigt ansehen könnte ;)

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vor einer Stunde schrieb Gutachter:

Aber richtig Druck wird der DSB wohl auch nicht gemacht haben bei den Magazinbeschränkungen ….🤨

Das Problem stellt sich bei den DSB Haupt-Disziplinen auch nicht, weil meist E-Lader oder 5er-Serien.
Der DSB und gerade auch der BSSB hat da seine Solidarität mit den GK-Verbänden und mit seinen Liste-B Schützen gezeigt.
Wobei die Landesverbände die gerade das "....ist doch alles nicht so schlimm..." von sich geben entweder keine Liste B (WSB) oder, selbst wenn sie eine haben, keine Disziplinen aufgeführt sind bei denen Waffen zum Einsatz kommen die Magazine >10/20 verwenden könnten (RSB, NWDSB).
Frau Mittag, Vize-Präsidentin Bildung DSB, MdB (SPD), Mitglied im Innenausschuss, kommt übrigens vom NWDSB.
Nur mal so als Hinweis.
https://www.nwdsb.de/images/Dateien/Seiteninhalt/ListeB/NW Liste B 2017 02-18.pdf
https://www.rsb2020.de/fileadmin/Sport/Downloads/liste_b_rh_2018_01_25.pdf

Bearbeitet von Highpower
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vor 24 Minuten schrieb Gutachter:

Aber richtig Druck wird der DSB wohl auch nicht gemacht haben bei den Magazinbeschränkungen ….🤨

Richtig Druck wird der DSB auch nicht von der "LWB" Seite bekommen haben....

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Jetzt mal die Frage was ist mit den Magazinen >10/20 die vor dem Stichtag 13.06.2017 erworben wurden.
Diese dürfen als Altbesitz behalten werden (Anmeldung-what-ever), richtig?
Dürfen diese Magazine, natürlich bei SL-LW auch wie bisher auf max Kapazität von 10 Patronen begrenzt, weiter beim Training / Wettkampf vom ALT-Besitzer verwendet werden? 

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