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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 7 Minuten schrieb cartridgemaster:

Lt. BVerfG ist die NPD KEINE verfassungsfeindliche Organisation, sonst wäre sie längst verboten.

Außerdem kann die NPD gar nicht verfassungsfeindlich sein, denn in keiner anderen Organisation gibt es soviele Mitarbeiter und V-Männer des Verfassungsschutzes wie in der NPD.

Doch ist sie, laut BVerfG. Nur zu unbedeutend um ein Verbot zu rechtfertigen.

"Im Gesamtergebnis bewertete das BVerfG die NPD als Partei mit verfassungs-feindliche Gesinnung."

 

Die NPD sei zwar eindeutig verfassungsfeindlich, wesensverwandt mit dem historischen Nationalsozialismus und wolle „die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten ‚Volksgemeinschaft‘ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen“,stelle aber aktuell angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit im politischen Geschehen keine konkrete Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung dar.

 

Quellen: Wikipedia

Bearbeitet von Jack_Oneill
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vor 47 Minuten schrieb Jack_Oneill:
vor einer Stunde schrieb Globus:

a sind sicher viele von der Partei der Linken auch dabei, immerhin ist man mindestens 10 Jahre gespeichert, also wenn du vor 8 Jahren aus versehen zufällig am falschen Platz warst hat du wahrscheinlich Pech gehabt.

so wie ich das verstanden habe, nur wenn man Mitglied einer Verfassungsfeindlichen Vereinigung ist.

Das wäre ja schön, nur habe ich bei den ständigen Versuchen, den Verfassungsschutz politisch zu instrumentalisieren, ein ziemlich ungutes Gefühl bei der Sache. In gewissen Kreisen ist man schon ein Nazi, wenn man das "Refugees NOT welcome" Schild hochhält, was passiert, wenn einen so jemand denunziert? Wird dann ordentlich nachgeforscht oder glaubt man das einfach? Wie kann man sich gegen so eine Verleumdung zur Wehr setzen? Im Deutschland von 2019 kann man seinen Job verlieren, wenn man sich mit einem AfD-MdB fotografieren lässt, warum dann nicht auch seine Waffen? 

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vor 2 Minuten schrieb Jack_Oneill:
vor 11 Minuten schrieb cartridgemaster:

Außerdem kann die NPD gar nicht verfassungsfeindlich sein, denn in keiner anderen Organisation gibt es soviele Mitarbeiter und V-Männer des Verfassungsschutzes wie in der NPD.

da hast du vollkommen Recht ;)

Der Niedergang der NPD fällt wohl nicht so ungefähr mit dem Abzug der V-Leute zusammen: Die mit wenigstens ein paar Gramm Hirn und die Kohle vom Staat haben eindeutig gefehlt. 🤣 🤣 🤣

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vor 5 Stunden schrieb Katechont:

Ich werde den Entwurf zur 2. Lesung mal abwarten.

Wie gesagt, nach der 2. Lesung gibt es kein Diskussion mehr. Die 3.und letzte Lesung erfolgt unmittelbar spätestens am nächsten Tag und dann geht es zur Umsetzung.

Die Bayern warten auch noch gespannt auf den Änderungsantrag von Horst Seehofer bzw. der CSU mit der entschärften Bedürfnisprüfung und der Intervention im bayrischen Landtag.

 

Die AFD kann nichts verhindern! Einzig der sachliche Beitrag im Innenausschuss kann noch helfen. Im Idealfall wird die Änderung so „marginal“ wie im Mai 2017. Ihr erinnert euch .... seit 2017 haben wir in in Deutschland die sicherste, teuerste Aufbewahrung von Legalwaffen in der EU, wenn nicht gar weltweit. (In A und CH reicht der Holzschrank).

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vor 9 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Es könnte aber auch sein, das der Innenausschuß das Gesetz noch ein wenig "abhängen" lässt, um Horsti zu ärgern wegen seines engen Zeitplans (muss im Dezember beschlossen werden).

Nebenbei noch interessant, in Österreich ist der 14.12 Stichtag https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=47755&sid=0dfaa38e693459b5ea106d708a7414b4 vielleicht auch in Deutschland an dem Datum?

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Hallo Kollegen, ich möchte wegen dieser Zwischenfrage keinen neuen Fred starten. Ich habe auch hier gesucht und auch in der Waffenrechtsdatenbank nichts auf die schnelle gefunden.

 

Ich habe ein Langwaffen AR22 Kleinkalieber Wechselsystem. Darf ich dieses LW Wechselstem in meinem Kurzwaffen B Würfel Behältnis lagern, sofern ich die maßgebliche Anzahl (5) der Kurzwaffen darin nicht überschreite?

 

LG

 

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Warum solltest du nicht eine höhere Stufe als vorgeschrieben nutzen dürfen?
Es gibt keine Klassifizierungen nach Lang- oder Kurzwaffenschränken.
Es gibt nur Vorgaben welche Mindestaufbewahrungsnormen für Lang- oder Kurzwaffe usw. gelten.

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Ich schreibs mal einfacher. Du schreibst von einem B Würfel, also hast du wohl Bestandsschutz. Langwaffen mussten früher in A Schränke. Ein B ist nicht nur gleichwertig, sondern höher. Also ja, darfst du. Ausserdem werden Wechselsysteme nicht auf die Anzahl der Waffen im Tresor angerechnet. Und dein "B Würfel" scheint ein größerer zu sein, wenn ein AR WS reinpasst.

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ja ich präzisiere.

 

Es handelt sich um einen Kurzwaffen B Würfel aus meinem Altbesitzstand. Es befinden sich nur 2 Kurzwaffen darin und er bietet entsprechend Platz für das AR22 Langwaffen Wechselsystem.

 

- also das WS passt genau rein weil es kompakt ist,

- es befinden sich nur 2 Kurzwaffen darin,

- der B Würfel ist höher klassifiziert als zB. mein Langwaffentresor Stufe A,

- es sind Behältnisse aus Altbesitzstand und entsprechen dem aktuell gültigen Sachstand des Gesetzgebers!

 

Also darf in diesem/meinem Fall, mein .22lr Kleinkaliber Langwaffen Wechselsystem, zusammen mit den beiden Pistolen im B Würfel gelagert werden. Habe ich das so richtig verstanden?

 

LG

 

 

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