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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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vor 4 Stunden schrieb Slugsniper:

Da Du ja nur meinen Beitrag zitierst, kannst Du kannst ruhig im Singular schreiben.

Und nicht ich habe diese Begrenzung zur Diskussion gebracht sondern nur meine Meinung dazu geschrieben. Aber wahrscheinlich hast Du nach dem Wort „ausgehen“, den Faden verloren und so auch die nachfolgenden Sätze weder lesen noch interpretieren können.

Ich bin kein Jäger und mir (nochmal nur für Dich: mir) würde die Massgabe des freien Tauschens der Waffen innerhalb meines Kontingents von der von mir festgelegten (fiktiven) Zahl 25 gut passen. Und wenn Du es richtig gelesen und verstanden hättest, würdest meinen Gedankengang verstehen. Einen Jäger interessiert das sicher weniger, da er ja LW mässig fast alles machen kann, wie er es gerne möchte.

Aber ich will mich da nicht streiten. Du hast Deine Meinung und ich meine. 

Verstehen kann ich das ja. Es kann nicht jeder die gleichen Interessen haben.

Ich habe meine 30 Jahre Schießsport schon länger voll, und möchte meine Sportwaffen behalten. Früher war das Waffengesetz auch noch lockerer.

Kenne auch Schützenbrüder die dauernd neu kaufen und verkaufen. (Mit finanziellem Verlust )

Mir ist aber lieber aus meinem Kontingent das zu nehmen was mir gerade Spaß macht.  zb. Kleinkaliber, Flinte , Revolver , Pistole , Selbstlader, Vorderlader ,Einzellader, Repetierer , Unterhebel Neu und Alt  In allen möglichen Kalibern. (Wiederlader)   Da kommt schon was zusammen.

Manche würden mir jetzt Sammelwut unterstellen. Ist es für mich aber nicht. Möchte einfach frei wählen können , was ich auch schon oft getan habe. Mit sportlichem Erfolg.

Nach 10 Jahren Ruhe  wäre mir persönlich eben lieber. Dauernd Schießbücher führen wegen Neukauf halte ich für unsinnig.

Bearbeitet von 444 marlin
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vor 17 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Eigentlich ein "no-brainer" für die Union, jetzt die LWBs zu unterstützen.

Wobei uns den Mist ja eigentlich die CSU eingebrockt hat, da wird die CDU nicht ganz unbeteiligt gewesen sein.

Dagegen waren die (ebenso unnötigen) Eingriffe durch RG im Jahr 2003 richtig liberal.

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Mache ich auch nicht.

Nur halte ich bei der Union den Wahnsinn noch für revidierbar, bei RRG sind tendenziell  Hopfen und Malz verloren...

 

P.S.:

Gleich wird wieder jemand hier "um die Ecke kommen" und beklagen, es werde im Waffenrechts-Forum "zu politisch".

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 8 Stunden schrieb Panzermann403:

 

Das ist einerseits der Bruch entlang der Elbe. Nicht nur das Wahlverhalten, sondern auch die Wahrnehmung politischer und sozialer Realitäten unterscheidet sich mittlerweile sehr stark zwischen Bürgern der neuen und der gebrauchten Bundesländern. Dieser Bruch dürfte sich kurz- bis mittelfristig eher verstärken als abschwächen.

 

Du meinst also, die Menschen in den gebrauchten Bundesländern sind kein bisschen lernfähig? 😉

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Am 14.11.2019 um 07:27 schrieb karlyman:

Nur halte ich bei der Union den Wahnsinn noch für revidierbar,

Zur Zeit sehe ich Seehofer mit wehenden Fahnen vorneweg.

Gab es eigentlich mal eine Verschärfung des Waffenrechts an dem die CDU/CSU nicht maßgeblich beteiligt war? Und nie ging es darum Sportschützen oder Jäger zu treffen.

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Das war die letzte, welche auch noch Augenmaß hatte und ein, zwei Erleichterungen mit sich brachte. Ohne Winnenden wäre es sogar ein Fortschritt geworden.

Der Mörder sorgte aber für hektische Aufregung. Da staunt man das ausgerechtnet rot grün dann nicht vollkommen durchgedreht sind.

O. Schilly war einer der besseren innenminister - und sowas gibt ja keiner gern zu.

Der Heißlufthorst Drehhofer kann da nur als schlechtes Beispiel gelten.

Bearbeitet von Gast
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vor 3 Stunden schrieb Floppyk:
Zitat

Allein die Speicherung einer Person beim Verfassungsschutzamt soll ausreichen, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren.

Das Problem dabei: Es genügen schon Lappalien für eine solche Speicherung (zum Beispiel zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein). 2,2 Millionen personenbezogene Daten sind nach dem Verfassungsschutzbericht im nachrichtendienstlichen System NADIS gespeichert. Jeder der dort gespeichert ist, soll die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren.

Na das ist ja wunderbar, wenn es so kommt. Wie bitte schön sollen und dürfen die Betroffenen das rechtsstaatlich angreifen?

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Sogar nur der Bayerischen Jäger. Die "Splittergruppe" ist nichtmal im DJV.
nur liegt es eben auch in der Natur der Sache, dass eine Interessenvertretung seine Belange darstellt
Leider war mir kein Datum ersichtlich, um die Aktualität einschätzen zu können.

 

Bearbeitet von Gast
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