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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hast du jetzt eigentlich §13 AwaffV Abs. 2 Nr. 4b gefunden oder suchst du noch?

 

Gilt natürlich (zukünftig) nicht für verbotene Magazine, da diese 1.2.4.3 bis -5 umfassen. Daher leider und unbeabsichtigt (!!!) Klasse I Schrank.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Hallo zusammen. Heute hatte ich meine erste Aufbewahrungskontrolle. Ein Herr, freundlich, kompetent hat sich insbesondere für die innen im Schrank angebrachten Aufkleber mit Bezeichnung für die Schutzklasse des Schrankes und das Abgleichen der Seriennummern der Waffen mit seinen Aufzeichnungen interessiert. Ergebnis: alles O.K. 

Hab ihn gefragt ob es schonmal Probleme gab. Ja. Gar kein Schrank vorhanden, Waffe im Bettkasten, Waffe geladen in der Wohnung rumstehend. 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb scynet:

Hab ihn gefragt ob es schonmal Probleme gab. Ja. Gar kein Schrank vorhanden, Waffe im Bettkasten, Waffe geladen in der Wohnung rumstehend. 

 

Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie die Waffenbesitzer auf die Frage nach der Aufbewahrung mit unschuldigem Blick den Bettkasten aufklappen oder in die Ecke zeigen, wo das "gute Stück" lehnt...

:rolleyes:

Geschrieben

Hallo,

ich habe zu diesem Thema folgende Frage: Hat der/die Kontrolleur*in das Recht den gesamten Tresorinhalt zu sichten? Oder darf ausschließlich die Tresorklasse die Registriernummern der Waffen überprüft werden. Sprich: Wenn im Tresor nicht waffenbezogener Privatkram in einem Kästchen gelagert wird, muss der Inhalt gezeigt werden?

 

VG Sig 

Geschrieben

Bei mir damals hat man nur das Typenschild vom Tresor und die Seriennummern der Waffen geguckt. Die waren natürlich ungeladen. Munition lag mit drin im Tresor und wurde mit Verweis auf die Tresorklasse von den Kontrollierenden abgeknickt und fertig. Dauerte insgesamt keine 5 Minuten. Der Smalltalk dauerte länger.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Munition lag mit drin im Tresor ...

Die melden sich ja vorher an. Dann ist bei mir immer alles clean. Nichtmal Mun im zugelassenen Schrank.

Von BaWü zum Beispiel weiß ich, dass dort nach der Kontrolle im Fahrzeug weitere Notizen gemacht werden.

 

Die sehen bei mir - trotz sehr freundlicher Behörde - nix. Einfach weil ich es so mag.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

🙁

... dürfte das nur was kosten, wenn etwas zu beanstanden wäre.

 

Dann kostet es doch sowieso, wenn Du Pech hast, die Zuverlässsigkeit.

 

Allerdings kommt dann auch keiner mehr zum Kontrollieren, weil der Kontrollgrund nicht mehr existiert.

 

mfg

Harry

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Dann kostet es doch sowieso, wenn Du Pech hast, die Zuverlässsigkeit.

Ja zu recht, wenn es so ein gravierender Verstoß war, dann muss der Kontrolleur eben auch bezahlt werden. Über Sinn und Unsinn der bestehenden Vorschrift muss hier aber nun bitte nicht diskutiert werden.

 

Wenn man aber vorbildlich aufbewahrt sollte die Kontrolle kostenlos sein.

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