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IGNORED

Verlust der Zuverlässigkeit wegen Beleidigung


Alex

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vor 23 Minuten schrieb Merkava3:

So wie ich das Urteil interpretiere hätte es allein wegen der Bemerkung über CR nicht zum

Verlust der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gereicht.

Hätte er so was über mich geschrieben hätte ich das unter Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einsortiert. Ein sehr hohes Rechtsgut übrigens. Und ich sehe schlecht aus, finde ich. Punkt. Noch trauriger ist imo aber, daß das Karlsruher Gericht sich ohne Angabe von Gründen damit nicht beschäftigen mag. 

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Hmmm...

 

Juristisch gesehen mag das alles zwar korrekt sein, aber wie sieht das in der Praxis aus?

 

Wieviele solcher "Beleidigungen" gibt es jeden Tag. Man kann das ja schon fast als "normale Umgangsform" im Internet bezeichnen. Die Tat könnte damit womöglich auch als Massendelikt eingestuft werden. In vielen anderen Breichen (z.b. Diebstahl) gibt es solche "Strafrabatte" ja längst. Für mich sieht es danach aus, als wenn hier jemand erwischt wurde, der greifbar war und den man mit herkömmlicher Rechtsprechung noch erreichen konnte.

 

In vielen Millionen anderer Fälle sieht das inzwischen anders aus, da hat sich der Rechtsstaat bereits zurückgezogen und überlässt das Gesetz dem Mob auf der Strasse.

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vor 19 Minuten schrieb howagga:

Für die Lesefaulen:

Causa Roth - 40 Tagessätze

Causa Nachbarschaftsstreit - 40 Tagessätze

Gesamt nach Mengenrabatt - 60 Tagessätze

 

Es lag also nicht allein an seiner "Wertschätzung" von CR. 

Richtig wäre gewesen:

Causa Nachbarschaftsstreit:  40 Tagessätze

Causa Roth: - 40 Tagessätze

Gesamt : Freispruch

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vor 1 Minute schrieb JDHarris:

Wieviele solcher "Beleidigungen" gibt es jeden Tag.

Also nur mal angenommen, jemand würde gemeinsam z.B. "Deutschland Du mieses Stück S******e ..." auf ein Transparent pinseln (lassen) und spazieren tragen (lassen), das würde MICH beleidigen. Oder wenn jemand meine Mitmenschen als "Pack" tituliert. Usw....

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vor 12 Minuten schrieb VP70Z:

Also nur mal angenommen, jemand würde gemeinsam z.B. "Deutschland Du mieses Stück S******e ..." auf ein Transparent pinseln (lassen) und spazieren tragen (lassen), das würde MICH beleidigen. Oder wenn jemand meine Mitmenschen als "Pack" tituliert. Usw....

Ja solche (ebenso strafbaren) Beleidigungen gibt es mittlerweile en Masse.

 

Zur Zeit wird aber nur verfolgt, wenn:

 

1. Jemand ein Interesse daran hat und das anzeigt

2. Eine klare Beweislage vorliegt

3. Der oder die Täter relativ leicht zu ermitteln ist

4. Die Ermittlungsbehörden nicht mit wichtigeren Dingen beschäftigt sind

 

Kurz zusammengefasst kann man also sagen, dass man als rechtschaffener Bürger immer aufpassen muss, was man sagt und tut, während die üblichen Verdächtigen meist leicht in der Masse untertauchen können.

 

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Ich finde Merkavas Ausführung sehr zielführend. 

Und auch wenn ich kein ausgewiesener Jurist bin (nur im Grundstudium einige Muss-Scheine im Bereich Jura gemacht), so ist es von den Grundzügen her doch einigermaßen einleuchtend und nachvollziehbar (im nachfolgenden Beispiel wird daher Merkava nur als Platzhalter verwendet; es gibt nicht meine tatsächliche Meinung wider); ausserdem ohne Garantie oder juristische Wertigkeit, sondern lediglich dem "Bauchgefühl" entsprechend, aber vielleicht einigermaßen verständlich:

 

. "Merkava ist ekelhaft/scheixxe/dumm/

Hohl/ein xxx-Fixxxr/(Sonstiges)"

Diese Aussage greift ihn direkt an, beleidigt ihn. Dafür kann er mich vor den Kadi zerren, und ich bekomme voraussichtlich einen Einlauf. 

 

."Die Aussage/Statement/Feststellung/etc von Merkava finde ich scheixxe/Rest siehe oben" oder "Das, was Merkava von sich gibt ist scheixxe/Rest siehe oben"

Hier wird er schlechte Karten haben mir einen juristischen Einlauf zu verpassen. 

Und nix anderes macht zb Broder. 

Unterm Strich meint es quasi so gut wie dasselbe, ist aber im zweiten Fall juristisch kaum verwertbar. 

 

So in etwa merke ich mir das. 

 

@Merkava3

Sorry dass du jetzt hier als Demofigur herhalten musstest. :s75:

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vor 14 Minuten schrieb erstezw:

Das ist zu unkonkret, siehe "Soldaten sind Mörder." Wie wohl bei "Politiker sind Lügner" geurteilt würde?

 

Allllso, ich weiß nicht, ob das heute noch aktuell ist.

Als ich in der Schule, nachmittags und freiwillig/zusätzlich, einen Rechtskundeunterricht besucht habe, abgehalten von einem jungen Staatsanwalt, hat es geheißen, in Deutschland könne man generell nicht irgendwelche Gruppen beleidigen bzw. sich dabei nicht strafbar machen. Beispiel: "Alle Politiker sind Verbrecher." Eben, weil zu wenig konkret.

Es gäbe allerdings EINE EINZIGE Ausnahme davon, nämlich Juden. Würde man z.B. obige Aussage über alle Juden treffen, wäre das sehr wohl strafbar.*

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

 

*DER war's übrigens, von dem diese Aussage stammte: Bayerns Justizminister Bausback verabschiedet Dr. Ernst Metzger; zu o.g. Zeit war er noch recht frisch von der Uni.

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vor 21 Minuten schrieb BlackBull:

 

. "Merkava ist ekelhaft/scheixxe/dumm/

Hohl/ein xxx-Fixxxr/(Sonstiges)"

Diese Aussage greift ihn direkt an, beleidigt ihn. Dafür kann er mich vor den Kadi zerren, und ich bekomme voraussichtlich einen Einlauf. 

 

 

 

@Merkava3

Sorry dass du jetzt hier als Demofigur herhalten musstest. :s75:

@Blackbull:

Nix für ungut, ich bin auch gerne Demofigur!

 

Aber dein Beispiel "Merkava ist....." wäre genau das Muster das ich gerne anwende.

Würde ich nun eine Strafanzeige  wegen Beleidigung gegen dich stellen, 

würde spätestens der StA. das verfahren nach 170/2 mit der Begründung einstellen

dass Merkava ein Panzer ist und deine Aussagen über diesen Panzer eine zulässige

Meinungsäußerung ist.

Fazit:

Ich hätte mich  über die Beleidigungen gegen mich  furchtbar geärgert

und nach dem Verfahren noch viel mehr weil dir nichts passiert ist.

 

Genauso funktionier's!

 

oswald   

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vor 7 Stunden schrieb BlackBull:

Und nix anderes macht zb Broder. 

Unterm Strich meint es quasi so gut wie dasselbe, ist aber im zweiten Fall juristisch kaum verwertbar. 

 

So in etwa merke ich mir das. 

 

@Merkava3

Sorry dass du jetzt hier als Demofigur herhalten musstest. :s75:

Als Anwalt hätte ich übrigens argumentiert, dass er von der "ekelhaften Claudia Roth" gesprochen, diese aber nicht direkt adressiert hat. Nun gibt es wahrscheinlich Hunderte Personen dieses Namens in D oder auf der Welt. Wenn sich also eine Claudia Roth aus der Masse angesprochen fühlt, wenn von der "ekelhaften Claudia Roth" gesprochen wird, dann räumt sie dies ja quasi indirekt ein (Zustimmung durch konklusives Handeln). Mein Mandant hat aber Claudia Roth, Friseurmeisterin aus Hinter-Pusemuckel gemeint, die aber keine Strafanzeige gestellt hat. Da das Gegenteil kaum zu belegen sein dürfte, plädiere ich auf Freispruch. 

 

Edit: Verdammte Autokorrektur....

Bearbeitet von Harry Callahan
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Offensichtlich darf man seine Gefühle nicht zeigen. Wenn ich C ekelhaft finde, heisst das doch nicht das sie es ist. Es ist meine persönliche sehr subjektive Meinung. Zb Menschen mit einen massiven Übergewicht können für viele unansehnlich sein und für andere attraktiv wie man an den Versuchen sieht der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXL Modelle die für Diabetis, Bluthochdruck und KVK Reklame machen.

 

Aber wenn man grün ist (man gehört zu den guten) ist das Majestätsbeleidigung.

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vor 7 Stunden schrieb joker_ch:

Offensichtlich darf man seine Gefühle nicht zeigen. Wenn ich C ekelhaft finde, heisst das doch nicht das sie es ist. Es ist meine persönliche sehr subjektive Meinung.

In der Tat. Es kommt auch dazu, daß Frau Roth sich aktiv als Person der relativen Zeitgeschichte mit politischen Positionen und anderen Meinungen exponiert, auf die Leute eben emotional reagieren. Die Äußerung, daß jemand Frau Roth ekelhaft finde, ist von daher etwas anderes, als wenn jemand das über einen nicht in der Öffentlichkeit bekannten Postzusteller sagt.

 

Wie wäre es denn wenn die genannte Person einer anderen Partei angehörte? Sagen wir einmal, jemand sagte, daß er Herrn Gauland ekelhaft findet. Auch das ist offensichtlich erstmal ein Geschmacksurteil. Aber würde in diesem Fall realistischerweise irgendetwas passieren? 

 

Das Urteil hier scheint mir schlichtweg ein Fehlurteil zu sein. Die Einschätzung der Ekelhaftigkeit bezieht sich offensichtlich auf eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens. Wie Frau Roth im Innersten ihrer Seele ist, oder auch wie sie im Umgang mit Freunden ist, war offensichtlich nicht Gegenstand der polemisch vorgetragenen Kritik, sondern ihr öffentliches Wirken. Und da muß, finde ich, wer sich ins Rampenlicht stellt, auch die polemische Kritik an diesem öffentlichen Wirken vertragen können. Das gilt selbstverständlich unabhängig von parteipolitischer Ausrichtung. Wenn jemand die AfD oder die NPD ekelhaft findet, oder ihr Spitzenpersonal, dann soll er das sagen dürfen. Genauso eben für andere Parteien.

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vor 9 Stunden schrieb WOF:

Mann könnte auch einfach sagen es wäre eine wahre Tatsachenbehauptung ;)

Schon, aber das ist in Amerika eine Verteidigung, in Deutschland nicht. Das wird in der Rechtsvergleichung auch gerne als etwas aus Sicht der Amerikaner völlig Exotisches und Unverständliches genannt, daß in Europa erwiesene Wahrheit keine absolute Verteidigung gegen Äußerungsstraftaten ist.

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Sein Verteidiger hätte nur ein paar Videos von der besoffenen CR zeigen sollen und anschließend die Frage in den Raum stellen müssen, ob sie das Gegenteil von ekelhaft ist:

Zitat

lecker   köstlich   lieblich   gut   anziehend   reizend   schön   schmackhaft   nett   angenehm   sexy   appetitlich

http://gegenteile.net/gegenteil-von-ekelhaft

:rofl:

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Ekelhaftes gehört auf den Misthaufen, oder?

vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Sagen wir einmal, jemand sagte, daß er Herrn Gauland ekelhaft findet. Auch das ist offensichtlich erstmal ein Geschmacksurteil. Aber würde in diesem Fall realistischerweise irgendetwas passieren? 

Aber das darf man ja im Bundestag öffentlich sagen, wie Herr Schulz über Gauland gestern:

Zitat

„Die Menge von Vogelschiss ist ein Misthaufen und auf den gehören Sie in der deutschen Geschichte.“

 

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