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Wechselsystem 9mm auf 22.lfb


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Hallo zusammen,

 

ich habe gestern meine Sachkunde gemacht und daraus ergibt sich eine Frage.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat ein Sportschütze ein Grundbedürfnis von 2 Kurzwaffen.

 

Auf der Sachkunde wurde gesagt, das wenn ich eine 9mm kaufe diese einen Eintrag in der grünen WBK belegt. Wenn ich einen Einstecklauf kaufe, dies für meine zweite Waffe des Grundbedürfnises egal ist. Ich kann mir also noch eine zweite Waffe z.B. .40sw kaufen.

Sollte ich jedoch einen Wechsellauf / Wechselsystem für die 9mm kaufen, wird dies in der WBK eingetragen und somit kann ich keine weitere Kurzwaffe erwerben.

 

Im Vereinsheim hieß es allerdings, das ein Wechsellauf eben NICHT als zweite Waffe gewertet wird. 

 

Ich würde halt gern eine Waffe mit Wechselsystem kaufen und nicht meine zweite Waffe damit blockieren.

 

Wer weiß Rat?

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Wechselläufe/-Systeme sollten nicht als Waffe zählen, und daher auch keinen Platz im Grundkontingent belegen. Manche Ämter haben das wohl schon versucht, da muß man sich dann halt wehren.

 

Sofern Du an Wettkämpfen teilnimmst, mindestens Bezirksmeisterschaften, sind aber auch drei oder vier Kurzwaffen kein Problem. Die Nutzungsmöglichkeiten über Wechselsysteme zu erweitern ist natürlich immer eine gute Idee.

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Und wer's nicht glaubt, kann auch mal in die Wikipedia gucken:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselsystem_(Waffe)

Wechselsysteme gleichen und kleineren Kalibers werden in der Regel ohne Voreintrag und Bedürfnisnachweis genehmigt. Es genügt die fristgerechte Erwerbsanzeige bei der entsprechenden Behörde zur Eintragung in die vorhandene Waffenbesitzkarte.

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Einen Platz in der WBK belegt ein Wechselsystem schon, zählt da aber halt nicht als Waffe. Ich hab ne 9mm mit 9mm WS und eine 1911er in 45 ACP mit 22 er WS. Die WS belegen eine Spalte in der WBK, aber zählen nicht als Waffe. Hier im Saarland wird das WS auch nicht im Tresor mitgezählt. Sprich alter B Schrank oder neuer 0er unter 200 KG nur 5 Waffen . In manchen Teilen Deutschlands ist das auch anders.

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Auf Grund eines Wechselsystems könnte dir der Verband aber das entsprechende Bedürfnis für eine weitere KW versagen.

Sprich:

Du hast eine Pistole 9mm + Wechselsystem .22LfB eingetragen.

 

Beantragst du jetzt beim Verband ein Bedürfnis für eine weitere KW im Kaliber .22LfB könnte dies mit der Begründung abgelehnt werden, dass du diese Disziplin bereits mit dem Wechselsystem für die 9mm schießen kannst.

 

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ok, spalte, nicht Zeile. Mea Culpa. Und das mitzählen von WS im Tresor hatten wir hier auch schon. Wird wohl von einigen Ämtern so gezählt.

vor 27 Minuten schrieb GunsRus:

Auf Grund eines Wechselsystems könnte dir der Verband aber das entsprechende Bedürfnis für eine weitere KW versagen.

Davon hab ich aber bis jetzt noch nix gehört. Der LV 9 des BDS macht das mal nicht. Selbst der Schützenverband Saar wird mich bei Beantragung einer 22er Spopi schwerlich auf mein WS für die 1911 verweisen, und die sind schon übergenau....

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vor einer Stunde schrieb GunsRus:

Beantragst du jetzt beim Verband ein Bedürfnis für eine weitere KW im Kaliber .22LfB könnte dies mit der Begründung abgelehnt werden, dass du diese Disziplin bereits mit dem Wechselsystem für die 9mm schießen kannst.

Wo steht das? 

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vor 4 Minuten schrieb lopo:

Wo steht das? 

Weiß nicht, vermutlich WaffG. Hat man mir in der Sachkunde aber auch erzählt.

 

wenn Du zwei Glocks in .40 und 9mm haben willst, dann kaufe nicht zuerst die .40 und ein WS in 9mm dazu, weil Du nur eine Bedürfnisbescheinigung ausgestellt bekommst für eine neue Waffe, wenn die gewünschte Disziplin nicht Met dem Vorhandenen Inventar abzudecken ist.

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vor 54 Minuten schrieb PetMan:

Und das mitzählen von WS im Tresor hatten wir hier auch schon. Wird wohl von einigen Ämtern so gezählt.

seit geraumer Zeit idR ("sofern") nicht mehr. kann jeder nachlesen und wurde inzwischen auch auf WO schon paar mal drauf hingewiesen!

Bearbeitet von alzi
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vor 20 Minuten schrieb _peti:

wenn Du zwei Glocks in .40 und 9mm haben willst, dann kaufe nicht zuerst die .40 und ein WS in 9mm dazu, weil Du nur eine Bedürfnisbescheinigung ausgestellt bekommst für eine neue Waffe, wenn die gewünschte Disziplin nicht Met dem Vorhandenen Inventar abzudecken ist.

Dann kauf Dir zunächst eine in 45ACP und eine in 10mm Auto. Und erst wenn Du beide hast, Wechselsysteme viele an der Zahl.

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vor 2 Minuten schrieb rwlturtle:

Lieber stehend sterben, als knieend leben.

Mein Sachbearbeiter läßt mir die letzte Zeile in der WBK frei, damit noch ein WS dazupasst (falls mal ein Schnäppchen nach mir ruft).

Ist nicht nötig, weiß ich, aber ich mag die Geste.

 

Lieber sitzend essen, als stehend arbeiten!

Gerade eben schrieb bumm:

[...] in 45ACP und eine in 10mm Auto. [...]

Ich mag Deine Gedanken, aber das funzt nicht.

Beide großer Rahmen.

.45 ACP und .40 S&W geht.

 

Im Ernst: Mein Sachbearbeiter und unisono mein Landesverband sind Meinung, dass WS nur für das Training taugen und im Wettkampf nur hinderlich sind.

Recht haben sie, beide.

 

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vor 57 Minuten schrieb fa.454:

Mein Sachbearbeiter läßt mir die letzte Zeile in der WBK frei, damit noch ein WS dazupasst (falls mal ein Schnäppchen nach mir ruft).

Ist nicht nötig, weiß ich, aber ich mag die Geste.

Du! beantragst doch, ob Du eine neue WBK (zahlen) willst oder nicht.

 

Ansonsten ist das auch kein Problem, auf der Rückseite der WBK steht dann: Das unter Nummer 4 eingetragene Wechselsystem gehört zur Pistole Zeile 3 WBK Nr. 4711.

 

Wen stört sowas? Mich nicht, die Dinger werden einfach der Reihe nach vollgeschrieben. Ich weiß, was ich habe und der Unverletzlichkeit der Wohnung zählt für Legalwaffenbesitz Typen nicht Fuzzi muß suchen, nicht ich.

 

 

Bearbeitet von rwlturtle
typo
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