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IGNORED

Waffentransport - mal wieder


Faust

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Ich habe da mal eine Frage...

 

Ich habe da zwei Sportschützenkollegen mit relativ neuem Sachkundenachweis und die behaupten unisono, dass der - natürlich abgeschlossene - Waffenkoffer im Kombi während des Transports im Kofferraum befestigt (in ihrem persönlichen Fall angekettet) werden müsse, damit die Waffe nicht zugriffsbereit sei. Die Begründung der beiden lautet: Sonst sei ja möglicherweise die Waffe doch zugriffsbereit, da ja der Kofferraum eines Kombi vom Wageninneren zugänglich ist.

Ich halte das für einen Irrtum, weil meiner Ansicht nach keine der einschlägigen Vorschriften das fordert. Ich war bisher der Auffassung, dass ein verschlossenes Behältnis ausreicht, egal, ob das jetzt im Kofferraum oder auf dem Beifahrersitz transportiert wird. Die Hartnäckigkeit der beiden verunsichert mich allerdings.Habe ich was übersehen?

 

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Die wollen dich nur trollen.

Kannst ihnen ja Bescheid sagen, dass Waffe und Munition getrennt sein muss - also immer schön mit 2 verschiedenen Autos zum Schießstand fahren! ;)

Bearbeitet von tar
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vor 12 Minuten schrieb Faust:

ich habe da zwei Sportschützenkollegen mit relativ neuem Sachkundenachweis

frag mal bei wem/wo sie diese "sachkunde" abgelegt haben! dann dem entsprechenden "ausbilder" mal eins husten!!!

 

is natürlich vollkommener blödsinn!!! <_<

Bearbeitet von HangMan69
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GENAU DAS sage ich denen auch ständig, aber die KETTEN ihre Koffer an. Und dann erzählte kürzlich noch ein anderer von Malesse mit der Polizei wegen dem LuPikoffer hinterm Fahrersitz...

@tar: Mit zwei Autos ist genial! Das mach ich!

Bearbeitet von Faust
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Würde sagen, Frage vollumfaenglich beantwortet.

 

Nichtsdestotrotz mindestens 2seiten erwartet... Schau'n mer mal.  

 

Kommt schon, Leute, da sollten doch noch wenigstens 20 weitere schreiben, dass das Unsinn ist. 

Bearbeitet von BlackBull
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Bei einem Transport im Kombi muss die Waffe in einem Behälter der Sicherheitsstufe 0 eingeschlossen sein!

Der Behälter muss zwingend an den tragenden Punkten des Fahrzeugrahmens verschweisst sein.

Die genaue Einbauanleitung bekommt man beim VDB.

Einbauen darf den Tresor aber nur ein zertifizierter Fachbetrieb!!!!

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Ein Kofferraum ist ein Behältnis. In einem PKW, bei dem man nicht vom Fahrgastraum in den Kofferraum greifen kann, darf die Waffe theoretisch lose im Kofferraum liegen (abgesehen davon dass man sie dort kaum nicht zugriffsbereit hin bekommt). Der Kombi-Kofferraum ist häufig nach oben offen zum Fahrgastraum. Deshalb ist er kein verschlossenes Behältnis, und die Waffe darf nicht lose darin liegen. In einem Koffer aber schon.

Vermutlich kommt daher die Verwirrung.

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vor 10 Stunden schrieb Faust:

Ich halte das für einen Irrtum

 

 

Womit du auch m.E. richtig liegst.

 

Spinnt man solche Latrinenparolen immer weiter, kommt man irgendwann zu dem Punkt, der weiter oben schon mit nettem Sarkasmus festgestellt wurde...

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vor 11 Stunden schrieb Faust:

Ich habe da zwei Sportschützenkollegen mit relativ neuem Sachkundenachweis

Sie sollen sich die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr zurück zahlen lassen. Und davon Ketten und Vorhängeschlösser kaufen. Und 0-er Luftpistolenkoffer.

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vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Ein Kofferraum ist ein Behältnis. In einem PKW, bei dem man nicht vom Fahrgastraum in den Kofferraum greifen kann, darf die Waffe theoretisch lose im Kofferraum liegen (abgesehen davon dass man sie dort kaum nicht zugriffsbereit hin bekommt). Der Kombi-Kofferraum ist häufig nach oben offen zum Fahrgastraum. Deshalb ist er kein verschlossenes Behältnis, und die Waffe darf nicht lose darin liegen. In einem Koffer aber schon.

Vermutlich kommt daher die Verwirrung.

Du hast auf den Punkt gebracht, was die beiden anscheinend verwechselt haben. Der Kombi wurde einschlägig als Negativbeispiel benannt, da dieser eben kein eigenes Behältnis wie ein getrennter Kofferraum darstellt.

Man bringt als Neuling ja gern mal einiges durcheinander.

Letztendlich kann man alles an der 3 Handgriffen und 3 Sekunden festmachen.

Zitat

12.3.3.2 Nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 WaffG dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.

Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.

 

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

ICh vermute einen eigenen Übertragungsfehler.

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Selbst mein gewöhnlicher Langwaffenkoffer würde diese Bedingung (drei Handgriffe und drei Sekunden) problemlos erfüllen. Er hat vier Schnappschlösser, allein das sind also vier Handgriffe. Dann ist die Waffe in ein Tuch eingeschlagen, also braucht man auch länger als drei Sekunden um sie in Anschlag zu bringen. Ich werde trotzdem immer eins der Schlösser abgeschlossen lassen, weil ich im Fall des Falles keinen Bock auf Diskussionen mit Personen habe, die eine geladene Waffe bei sich führen um mir ihre laienhafte WaffG-Auslegung aufzwingen zu können.

Bearbeitet von Fyodor
Typo
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Ich halte das grundsätzlich für keine schlechte Idee, sich bei nur geringem Aufwand jegliche Diskussionen zu ersparen.

Man schlüpft einfach ruhiger durch den Alltag

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vor 24 Minuten schrieb ED2:

 

Na, in das andere Auto natürlich.

Das klappt ja auch nur, wenn das Auto mindestens die gleiche Klasse hat.

Von der Oberklassen in den Kompaktwagen geht die Sicherheitsstufe verloren ;)

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vor einer Stunde schrieb Habakuk:

Es ist unglaublich, was für eine Cheyzze erzählt wird - und auch geglaubt wird.

 

Können die alle nicht lesen?

 

....

Ein sehr wichtiger Punkt.

 

Klar können die lesen - aber sie kommen erst gar nicht auf die Idee es selbst nachzulesen.

 

Das was der Referant da vorne erzählt MUSS doch stimmen!

Und das was die Altgedienten im Verein erzählen MUSS doch stimmen!

Es kann doch gar nicht sein daß da 85% Blödsinn erzählt wird!

Außerdem macht Selbstnachlesen auch noch Mühe!

Und durch das Konstrukt mit WaffG, AWaffV, WaffVerwV und dazu noch die Verbandsregeln/Sportordnungen blickt doch am Anfang keiner durch der sich nicht wirklich dafür interessiert!

Da isses viel einfacher das zu glauben was einem (leider oft eben falsch!) zusammengefasst erzählt wird.

 

Ich muß gestehen daß ich die ersten Jahre auch kritiklos alles geglaubt habe was da im Verein erzählt wurde.

Die Sachkunde wurde ja auch nur im Rahmen einer Unterweisung recht formlos vermittelt (lang isses her!).

Erst mit der Zeit wurde mir klar was da teilweise für ein Nonsense breitgetreten wurde.

Teilweise "nur" veralteter Mist, oft aber auch "Vorschriften" die es so im Waffenrecht NIE gegeben hat.

Seitdem glaube ich nur noch was ich selbst im Waffenrecht nachgelesen habe.

Aber diese Entwicklung muß nahezu jeder mitmachen - mal schneller, mal langsamer.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb schiiter:

Man bringt als Neuling ja gern mal einiges durcheinander.

Auf Sachkundelehrgängen wird auch nicht immer alles richtig erzählt. Teilweise um keine Verwirrung zu stifften, teilweise "weil der Erzähler vorne es so will, teilweise aus unkenntniss!

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