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IGNORED

GK Schießen im eigenen Keller?


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Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb erstezw:

Egal, ne neue Haustür und einen neuen Hund brauchst du trotzdem.

Hallo erstezw

 

8.000 Euro um mal nach zu sehen, ob es Luftballons oder 9mm sind, ist ganz schön teuer.

Und dann noch das Risiko, dass das Aufbrechen der Tür als feindlicher Akt beurteilt wird.

Und das alles wegen einer Ordnungswidrigkeit.

 

Steven

Geschrieben

@German: Natürlich dürfe sich niemand durch Geräusche gestört fühlen. Aber selbst wenn der Schallschutz gewährleistet wäre, wären ja noch eine Vielzahl von anderen teuren Auflagen zu erfüllen. Vermutlich müsste auch die Kellerdecke verstärkt werden, damit sich keine Kugel ins Erdgeschoss verirren kann.... selbst wenn sich dort niemand aufhält.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb steven:

Könnte aus diesem Grund die waffenrechtliche Zuverlässigkeit flöten gehen? Warum? Wie wäre da die Argumentationslinie? 

§5 WaffG ist Dir bekannt, oder?

 

/edit: Wobei bei manch' einer Aussage und Andeutung hier ggf. auch §6 WaffG zum Tragen kommen könnte... :rolleyes:

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb German:

§5 WaffG ist Dir bekannt, oder?

 

/edit: Wobei bei manch' einer Aussage und Andeutung hier ggf. auch §6 WaffG zum Tragen kommen könnte... :rolleyes:

Hallo German

 

ich glaube, ich merkte schon mal an, dass ich im dienste von Deutschland 7 Jahre lang, eine Waffe IMMER führte. Dies auf Befehl meines Kommandanten.

Danach hatte ich 7 Jahre lang einen Waffenschein und führte immer eine Waffe. Außer ich war in Badehose.

 

Steven

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Bulldog:

der Deutsche braucht sein "Regelwerk" und möglichst viele Juristen, sonst wird er unglücklich mit sich selbst und seinen Mitmenschen...

Das ist das eigentliche Problem. Und hat er keine Regeln, dann schreit er danach, bis man ihm ordentlich das Joch anlegt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb steven:

...

ich glaube, ich merkte schon mal an, dass ich im dienste von Deutschland 7 Jahre lang, eine Waffe IMMER führte. Dies auf Befehl meines Kommandanten.

Danach hatte ich 7 Jahre lang einen Waffenschein und führte immer eine Waffe. Außer ich war in Badehose.

...

Und deswegen sollst du heute zuverlässiger/geeigneter im Sinne des §6 WaffG sein als der Rest der Nation?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb karlyman:

Drücken wir es mal netter aus: Rechtlos nicht, aber eingebunden in ein sehr eng gewobenes Netz aus Pflichten... 

Mit Pflichten hat eine Entrechtung nichts zu tun... Entrechtung kann man nicht nett ausdrücken.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

ich glaube, ich merkte schon mal an, dass ich im dienste von Deutschland 7 Jahre lang, eine Waffe IMMER führte. Dies auf Befehl meines Kommandanten.

Danach hatte ich 7 Jahre lang einen Waffenschein und führte immer eine Waffe.

Und heute relativierst Du Gesetzesbruch. Scheint sich seitdem also einiges verschlechtert zu haben. Zumindest scheinst Du noch damals auf den Befehl Deines Kommandanten gehört zu haben... :rolleyes:

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Olga von der Wolga:

Das Allod als Besitzform ... Allodialeigentums: ... freies Eigentum. Der Besitzer und Eigentümer ... Eigentumsrechte.

Da wird aber auch wieder alles schön durcheinander geworfen... Ja, was denn nun ? Eigentum ? Besitz ? Oder ist man sich da wieder mal nicht im Klaren, wo der Unterschied ist ?

Geschrieben

Das eigentliche Problem mit unseren Behörden und deren Bedinstete ist.......du weißt nie was du mit einer solchen Anfrage lostrittst........"hallo, ich möchte in meinem Keller einen Schießstand bauen". Das kann nicht koscher sein. Bei deiner Anfrage stehen die Chancen nicht schlecht das dann ein emotional bedingter Beamtenspagat zur Schlussfolgerung führt das Du unzuverlässig bist.

 

........das Täuschland geflutet wird ist dann für die schon eher schon nachvollziehbar.............oops.......korrektur.........BANF hat ja aktiv eingegriffen und ein paar schieppen obendraufgehauen........

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb German:

Und heute relativierst Du Gesetzesbruch.

Hallo German

 

hört sich wunderschön theatralisch an.

Täglich brechen Millionen von Deutschen das Gesetz. Sie parken im Parkverbot, werfen Zigarettenkippen auf die Straße, schießen unerlaubt in ihrem eigenen Keller.

Ja, das ist alles Gesetzesbruch.

Der deutsche Michel feiert die Auferstehung.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb German:

Befehl

In Deutschland auf Befehle zu hören kann auch zum Gesetzesbruch führen. 

Und auch ohne Gesetze zu verletzten hat blinder Gehorsam in Deutschland immer wieder zu Unrecht geführt.

 

PS: deswegen muss man sich trotzdem kein Ei in den Keller legen 

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb German:

Ich kenne komplett unterirdisch liegende Keller-Schiessstände, die man durchaus auch draussen hört.

Das liegt aber an der Lüftung meistens, denn diese trägt wunderbar den Lärm raus.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Hunter375:

Und deswegen sollst du heute zuverlässiger/geeigneter im Sinne des §6 WaffG sein als der Rest der Nation?

Ja denn sonst sollte man ja dem Rest der Nation Waffenführen nicht vorenthalten.

 

Merkst du was ?

 

Kann man auch übrigens anwenden auf LWB Deutschland und dem Rest der Bevölkerung.

 

 

Der Trick ist eben dort, sich Sklaven halte die glauben sie wären Könige.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb steven:

Was ist es Waffenrechtlich? Sicherlich eine Ordnungswidrigkeit.

Ist es.

Zitat

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 Satz 1 eine Schießstätte betreibt oder ihre Beschaffenheit oder die Art ihrer Benutzung wesentlich ändert.

 

vor 15 Stunden schrieb steven:

Sollte die tatsächlich nicht mit "dududu" geahndet werden?

Nein, das kann auch teurer werden.

Zitat

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.

 

vor 15 Stunden schrieb steven:

Könnte aus diesem Grund die waffenrechtliche Zuverlässigkeit flöten gehen? Warum? Wie wäre da die Argumentationslinie?

Selbstverständlich. Wenn jemand ohne die erforderliche Erlaubnis in seinem Keller einen Schießstand betreibt (und ihm das aufgrund seiner möglicherweise vorhandenen Sachkunde auch bewusst ist), dann dürfte das mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit als gröblich gewertet werden. Und gröbliche Verstöße können regelmäßig den Verlust der Zuverlässigkeit nach sich ziehen.

 

vor 15 Stunden schrieb steven:

Und wieso sollte die Rennleitung einen Hausdurchsuchungsbeschluss bewilligt bekommen, wenn aus dem Keller dumpfe Geräusche hallen? Sektkorken? Platzende Luftballons, Pistolenschüsse? Aus diesen Vermutungen den Art. 13 GG zu verletzen? Wenn es platzende Luftballons waren, das GG wurde mit Füßen getreten.

Ja, stell Dir vor, Art. 13 GG erlaubt Dir nicht, auf deinem Grund und Boden alles zu machen, was Du vielleicht gerne möchtest. Da ruft jemand bei der Polizei an und sagt, aus dem Keller des Nachbarn dringen schussähnliche Geräusche. Die Polizei schaut ins NWR und stellt fest, der Nachbar ist WBK-Inhaber und besitzt erlaubnispflichtige Schusswaffen. Wie lange dauert es wohl, bis ein Richter den Durchsuchungsbeschluss unterschrieben hat?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Flohbändiger:

Wenn jemand ohne die erforderliche Erlaubnis in seinem Keller einen Schießstand betreibt (und ihm das aufgrund seiner möglicherweise vorhandenen Sachkunde auch bewusst ist), dann dürfte das mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit als gröblich gewertet werden.

Wenn der Schießstand nicht als solcher ausgestattet ist, namentlich mit Kugelfang und Lüftung, dann kann man sich wohl auch tatsächlich über den sorgfältigen Umgang Gedanken machen. Das kann natürlich in einer freien Gesellschaft jedem selber überlassen sein, aber die Chancen sind wohl ganz gut, daß ich die entsprechende Person dann nicht unbedingt neben mir mit Waffen hantieren haben möchte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb Flohbändiger:

 

Ja, stell Dir vor, Art. 13 GG erlaubt Dir nicht, auf deinem Grund und Boden alles zu machen, was Du vielleicht gerne möchtest. Da ruft jemand bei der Polizei an und sagt, aus dem Keller des Nachbarn dringen schussähnliche Geräusche. Die Polizei schaut ins NWR und stellt fest, der Nachbar ist WBK-Inhaber und besitzt erlaubnispflichtige Schusswaffen. Wie lange dauert es wohl, bis ein Richter den Durchsuchungsbeschluss unterschrieben hat?

 

Ein Durchsuchungsbefehl wegen Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit? :rolleyes:

 

Maximal rückt eine Streife an, klingelt und fragt mal nach, was da los ist.

 

Ob der Hausherr über sein Heimkino einen Western zu laut geschaut hat, die Enkelin Luftballons hat zerplatzen lassen oder wirklich jemand im Keller geschossen hat, werden sie nicht feststellen können.

 

"Schönen Tag noch und Auf Wiedersehen".

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Slotsipxes:

Das e....."hallo, ich möchte in meinem Keller einen Schießstand bauen". Das kann nicht koscher sein. Bei deiner Anfrage stehen die Chancen nicht schlecht das dann ein emotional bedingter Beamtenspagat zur Schlussfolgerung führt das Du unzuverlässig bist.

 

........

Empfehle dringend vdas Tragen des Aluhuts.  

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Knalle Peng:

Ein Durchsuchungsbefehl wegen Verdachts auf eine Ordnungswidrigkeit? :rolleyes:

Nun, der erste Gedanke, der der Polizei kommt, wenn jemand aus dem Nachbarhaus Schussgeräusche meldet, wird wohl kaum eine mögliche Ordnungswidrigkeit sein.

Geschrieben

Deshalb wirds auch auf Gefahr im Verzug rauslaufen und ohne richterliche Anordnung erfolgen ;)

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Knalle Peng:

Ein Durchsuchungsbefehl wegen Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit? :rolleyes:

 

Maximal rückt eine Streife an, klingelt und fragt mal nach, was da los ist.

Einen Durchsuchungsbefehl gibt es eh nicht, eher einen Durchsuchungsbeschluß.

Das mit einer Streife ist auch Geschichte, wie ich schon mehrfach schrieb.

Siehe auch hier wegen einer SRS bei einer Omi:

 

https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/kinder-laermen-rentnerin-80-greift-zur-waffe

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schiiter:

Deshalb wirds auch auf Gefahr im Verzug rauslaufen und ohne richterliche Anordnung erfolgen ;)

Auch das ist Geschichte, da dies telefonisch vom Staa. oder Bereitschaftsrichter eingeholt bzw. bestätigt wird, aber das weißt du ja.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Knalle Peng:

 

Ein Durchsuchungsbefehl wegen Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit? :rolleyes:

Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Da schalten sich alle Hirnwindungen aus, bis auf die Angstsynapse.

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