Zum Inhalt springen
IGNORED

Verankerung Kurzwaffenschrank an Rigipswand


Pinguinelch

Empfohlene Beiträge

vor 8 Minuten schrieb Marvin Jenal:

Wurde mir so von einem ausm Verein geschickt.

Von den gleichen "Kollegen " die das mit max 4 Kurzwaffen sagten ? Bilde dir über die Glaubhaftigkeit deine eigene Meinung.........................

Sagen und schreiben kann man viel, man sollte es auf Nachfrage nur belastbar belegen können. Die für MICH belastbarste  "Meinung " wurde heute Abend hier von Iggy verlinkt ( Auf der Seite von EisenbachTresoren steht das gleiche von wegen Verankern ). Und genau die werde ich mir ab heute auch zu eigen machen...

 

Edit: Noch ein Link

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Bearbeitet von PetMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 44 Minuten schrieb Marvin Jenal:

bzgl. der angeblichen Verankerungspflicht wurde mir soeben folgender Link zugesendet:

Der Satz steht zum einen im Kontext zu A- bzw. B-Schränken (eigentlich sogar zu S1 / S2 Schränken) und zum anderen wäre es doch idiotisch eine Aufbewahrung in Schränken unter 200 kg zu regeln (genau zu schreiben, wie viele Waffen in diesen "leichten" Schränken aufbewahrt werden dürfen) wenn man alle diese Schränke mit einem Abreißgewicht von mehr als 200 kg "andübeln" müsste. Dann gäbe es ja keine Schränke "unter 200 kg" mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anbei von mir auch noch eine belastbare Quelle: https://www.berlin.de/polizei/_assets/service/merkblatt-aufbewahrung_2017.pdf

 

Einzige Bemerkung zur Verankerung: Stahlkisten zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Signalwaffen an Bord eines Schiffes müssen mit dem Schiff verankert sein.

 

Ich würde es halten wie in dem Merkblatt der Polizei, genau so und nicht anders. Verankere ich meinen neuen 130kg 0er Schrank nach bestem Wissen und Gewissen und lege dann 10 KW hinein, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer Kontrolle folgendes passieren:

 

- Der Beamte könnte das Merkblatt von Frankonia in der Luft zerreißen, weder §34 WaffG noch §13 AWaffV beschreiben eine Verankerung oder ein Abreißgewicht. Diese Regelung entstammt dem alten WaffG von 2002 (?) und betrifft heute lediglich B-Schränke mit Bestandsschutz. Iggy hat demnach Recht und aus seinem verlinkten Merkblatt geht dies auch klar hervor (Seite 4). Folge --> bis zu 10.000 EUR und Kanonen weg!

- Ein schlecht geschulter Beamte glaubt vielleicht dem Frankonia-Merkblatt, bezweifelt aber, dass die Verankerung die erforderlichen Abreißkräfte erfüllt (Stichwort "Gipswand"). Dann wäre wohl der LWB in der Nachweispflicht, wie soll er das anstellen? Gab es schon einen solchen Fall mit einem B-Schrank? Da müsste ja ein Baugutachter ran und am Ende wäre womöglich die Wand kaputt?! 

 

Dann lieber gleich einen 1er Schrank kaufen und man hat Ruhe. Oder einen 0er Schrank über 200kg für max. 10 KW. Oder eben ab der 5. KW einen weiteren 0er mit beliebigem Gewicht.

 

Fazit: Iggy hat Recht und das Merkblatt von Frankonia ist schlichtweg falsch.

 

P.S. Das hier verlinkte Poster des DSB ist von 2009 und damit, hinsichtlich der Verankerung von 0er Schränken, veraltet.

Bearbeitet von walthi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Marvin Jenal:

Dann frage ich mich bei welchem Zirkus ich da gelandet bin.

JETZT kannst Du Dich schlau machen! Lies das wAffG, hattet Ihr das nicht in der Sachkunde? Such Dir mittelfristig einen BDS Verein in dem die Kameraden Ahnung haben und (besser) lese selber WaffR. Und bevor ich mir die Hütte zerstöre: Die Klarstellung daß leichte Schränke, die man auch wenn man kein Kraftsportler auf Wettkampfebene ist, mal verräumen kann, D koscher sind ist einer der Fortschritte im wAffenrecht 2003 ff. Beim Umzug nach der Scheidung tut man sich auch leichter wenn die Schränke alleine in den Smart getragen werden können.

vor 8 Stunden schrieb BBF:

Üblicherweise verlangt eine Versicherung eine Verankerung. 

Dann hast Du den falschen Versicherer (wir reden NICHT von uralten Sammlerwaffen?) bzw. einen Vermittler ohne Ahnung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Tipp: Stell den Schrank doch in den Keller. Und Kauf dir einen, wo du auch Langwaffen reinbekommst. Vielleicht willst du nicht immer nur KW Schießen. Und Schrank kauft man nicht alle Tage... Verankern musst du 1er nie, aber es könnte Ärger geben, wenn Einbrecher deinen KW Schrank einfach so mitnehmen. Denn sollte man also verankern. Ein 200kg Teil nimmt man nicht so leicht mit...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt. Aber dann muss halt z. B. die Schminkkommode der Ehefrau raus. Platz findet sich überall...:yahoo:

 

Bin jedenfalls froh, dass ich nicht nur einen kleinen KW Schrank genommen hab, sondern gleich einen Großen. Die Inhalte darin vermehren sich nämlich.

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb Jack Aubrey:

Bin jedenfalls froh, dass ich nicht nur einen kleinen KW Schrank genommen hab, sondern gleich einen Großen. Die Inhalte darin vermehren sich nämlich.

 

Nicht nur das, sie werden auch größer. Ich hatte mir extra vor der Verschärfung noch einen A-Langwaffenschrank gekauft. Und die nächste Langwaffe die gekauft habe hat prompt nicht in den neuen A-Schrank gepaßt. Zum Glück ist der ältere B-Schrank etwas höher, so daß der lange Prügel diagonal rein paßt.

 

Vorausplanung ist wichtig! Kein Schrank mit Einstellhöhe unter 1,35m...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Marvin Jenal:

Also ich danke euch allen.

Mir wurde hiermit sehr geholfen. Morgen werde ich im Schützenhaus mal mein, durch euch erworbenes, Wissen darbringen.

He, stopp, lass den Mist sein. Du wirst nur zum Bessewisser gestempelt. Besorg Dir Schränke passend zum Gesetz, ansonsten wie Du meinst und halt im Verein blos die Schn....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Shiva:
  • Bezüglich Schaden am Estrich: Im Baumarkt Holzbalken kaufen und den Schrank da drauf stellen. Das Problem ist eher nicht das Gewicht, sondern das Gewicht auf kleiner Fläche. Durch Balken bekommst Du eine größere Fläche.
  • Bezüglich (der nicht benötigten) Verankerung: Loch durch die Wand bohren, Maschinenschrauben durch und auf der anderen Wandseite ein Metallstück als Gegenstück. Und dann ein Bild dran hängen. Oder so :)
  • Und dann erklärst Du ihr, dass Du Dich nicht in ihren Bereich einmischst (dabei mit dem Finger auf die Küche deuten) und du im Gegenzug erwartest, dass sie akzeptiert, wenn Du Dir eine Werkstatt einrichtest. Dabei deutest du aufs Wohnzimmer.

Wenn keine hohen "Balken"; großzügige 40er Sperrholzplatte. Wenn Schrank nicht unbedingt in einer Raumecke stehen muss. 20 cm Wandabstand; auch zur Belüftung & zum Putzen. Die in den Raum stehenden Ecken abrunden & die Kanten 30°, oder 45° abschrägen, oder rundfräsen lassen. Farblich gestalten.

 

Wenn der Schrank "mit" soll; reißen die die Wand ein & nehmen das Stück "Wand" unter der Gegenplatte auch noch mit.

 

Werkstatt im Wohnzimmer ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb Pi9mm:

Werkstatt im Wohnzimmer ?

Ähm. Wohnzimmer in der Werkstatt.

Hat für eine Beziehung nur Vorteile. Wenn die Ehefrau über ihre Gefühle reden will, muss sie nicht erst in den dunklen Keller runter und Abends kann sich das Ehepaar gemeinsamen Projekten widmen. Es ist nicht gut für Frauen, wenn sie auf Kochen und Küche reduziert werden.

 

Über das hier denke ich jetzt schon seit Monaten nach. Ist im Kern ein Puzzlespiel, bei dem am Ende eine CNC-Fräse rausspringt. https://www.amazon.de/Beautystar-Engraving-Machine-Working-Milling/dp/B0716PNJLK/ref=sr_1_1?s=diy&ie=UTF8&qid=1517403374&sr=1-1&keywords=Beautystar+CNC

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb bumm:

He, stopp, lass den Mist sein. Du wirst nur zum Bessewisser gestempelt. Besorg Dir Schränke passend zum Gesetz, ansonsten wie Du meinst und halt im Verein blos die Schn....

Ganz falscher Weg! Zumindest aus meiner Erfahrung .....

 

In unserem Verein wurden auch immer die ewiggleichen Latrinenparolen verbreitet, sowohl unter dem alten als auch dem aktuellen WaffG.

Nachdem ich mich eingelesen hatte habe ich dann generell widersprochen. Immer und immer wieder.

Langfristiger Erfolg: Wer sich unsicher ist fragt jetzt mich oder schaut selbst ins Gesetz (besste Lösung). Die alten Dummschwätzer haben keine Bühne zur Selbstdarstellung mehr, und Neumitglieder bekommen belegbare Infos, keinen halbgaren Mist erzählt.

 

Gruß

 

Sigges

 

 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Stunden schrieb Pinguinelch:

Beim Hausbau hieß es damals man könne einen Flügel an die Wand hängen?

Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten und entschuldigung für etwaige Denk- und/oder Schreibfehler.

 

 

Schallungsbretter hinter Rigibs sind für sowas nicht schlecht. Da kann man auch schön reinbohren und schrauben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Iggy:

Da muß man aber schon weit vorher an alle möglichen Eventualitäten denken!

 

Nachträglich ist es natürlich schwieriger aber auch machbar. Beim Trockenbau recht einfach wenn es um solche nachträglichen Verbesserungen geht.

Bearbeitet von boarhunter416
fehler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb boarhunter416:

 

Nachträglich ist es natürlich schwieriger aber auch machbar. Beim Trockenbau recht einfach wenn es um solche nachträglichen Verbesserungen geht.

 

DAS machst' mir bitte vor, wie Du das inmitten einer tapezierten Ständerwand ohne eine Fast-Komplettrenovierung des betr. Raumes machst.

Daß das geht, das bestreitet niemand. Dazu bedürfte es aber eben eines gewissen (umfangreicheren) Rückbaues, bevor die Verstärkungen drinnen sind.

 

 

Grüße

 

Iggy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Iggy:

 

DAS machst' mir bitte vor, wie Du das inmitten einer tapezierten Ständerwand ohne eine Fast-Komplettrenovierung des betr. Raumes machst.

Daß das geht, das bestreitet niemand. Dazu bedürfte es aber eben eines gewissen (umfangreicheren) Rückbaues, bevor die Verstärkungen drinnen sind.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

ist jetzt aber wirklich kein Großauftrag eine 12,5mm Gibskarton Platte aufzusägen, dahinter was reinzubasteln, eine neue Platte einzusetzen und alles wieder zu verspachteln und neu anmalen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man kann auch über den Planer / Hausbauer einen Plan mit den genauen Positionen und Abständen des Holzständerwerks bekommen, dann kann man eine Schraube direkt durch die Rigipsplatte in das Holz schrauben.

 

Da ist man dann zwar nicht ganz so flexibel in der Platzwahl, aber je nach Konstruktion müsste da ja alle 62,5 cm ein Holzständer sein

 

 

Grüße

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am ‎30‎.‎01‎.‎2018 um 22:19 schrieb PetMan:

Da wirst du NIX finden von wegen alles unter 200 Kg muss verankert werden. 

Wörtlich nicht, das stimmt. Aber man kann es aus § 36 Abs. 1 WaffG herauslesen. Wenn da nämlich steht:

Zitat

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

und die Herren Einbrecher deinen 55 kg schweren, nicht verankerten 0-Schrank einfach und problemlos aus dem Haus tragen, dann stellt sich deine Behörde im Nachhinein möglicherweise schon die Frage, ob du die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hast, um das zu verhindern. Andübeln ist, würde ich mal behaupten, ein sehr probates Mittel, um das in den allermeisten Fällen zu verhindern. Zumindest bei Schränken, die ein derart geringes Eigengewicht haben, dass eine oder zwei Personen diese problemlos wegtragen könnten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb Flohbändiger:

Wörtlich nicht, das stimmt. Aber man kann es aus § 36 Abs. 1 WaffG herauslesen. Wenn da nämlich steht:

und die Herren Einbrecher deinen 55 kg schweren, nicht verankerten 0-Schrank einfach und problemlos aus dem Haus tragen, dann stellt sich deine Behörde im Nachhinein möglicherweise schon die Frage, ob du die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hast, um das zu verhindern. Andübeln ist, würde ich mal behaupten, ein sehr probates Mittel, um das in den allermeisten Fällen zu verhindern. Zumindest bei Schränken, die ein derart geringes Eigengewicht haben, dass eine oder zwei Personen diese problemlos wegtragen könnten.

Das ist mal wieder so Totschlag-Argument, mit dem all und jedes "Begründen" kann :peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.