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q2lamer

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vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Zum Bleistift BDS Western. Zwei gleiche Revolver und mehr:

 

 

 

Nein, da steht nicht drin wie viele Waffen ich besitzen darf. Sondern welche Waffen ich zur Teilnahme an der Disziplin benötige.

 

Angeblich stünde aber in der Sportordnung des TE: "obwohl in der Sportordnung steht bis zu 5 Kurzwaffen und 6 Langwaffen."

 

Also darf er laut Sportordnung bis zu 5 KW und bis zu 6 LW besitzen. Was so ganz sicher nicht drin steht. Und eine Disziplin, für die ich gleichzeitig 11 Waffen benötige (um bei der Analogie zu Deinem Beispiel "Western" zu bleiben), kann ich mir auch nicht vorstellen

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vor 15 Minuten schrieb Fyodor:

 

Ernsthaft?

 

Vielleicht "ernsthaft" gemeint aber sehr unsauber kommuniziert. Beim VdRBw steht in der SSpO:

Zitat

Kapitel 8
Kurzwaffen-Disziplinen
8.1 Allgemeine Regeln
8.2 Dienstpistole P-D 1
8.3 Dienstrevolver R-D 1
8.4 Dienstpistole / -revolver PR-D 1
8.5 Großkaliberpistole P-G 1
8.6 Großkaliberrevolver R-G 1
8.7 Pistole / Revolver (Praktische Übung) PR-P 1
8.8 KK-Pistole P-K 1
8.9 KK-Revolver R-K 1
8.10 Dienstpistole P-D 2


Resultierend aus der Anzahl der Kurzwaffendisziplinen und der hierzu vorgesehenen Waffen erkennt der Verband für seine Schützen – unter Beachtung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen – ein Bedürfnis von bis zu sechs Kurzwaffen an. Hierbei ist folgende Vorgehensweise zu beachten:
Neben der Glaubhaftmachung eines „Bedürfnisses“ werden in steigendem Maße in Abhängigkeit von der bereits vorhandenen Anzahl der Waffen bestimmte Leistungskriterien vorausgesetzt:
1. und 2. Kurzwaffe: Grundkontingent
3. Kurzwaffe: 80 % der bei einer RAG- Kreismeisterschaft erreichten Sieger-Ringzahlen
4. Kurzwaffe: 80 % der bei einer RAG- Bezirksmeisterschaft erreichten Sieger-Ringzahlen
5. Kurzwaffe: 80 % der bei einer RAG- Landesmeisterschaft erreichten Sieger-Ringzahlen
6. Kurzwaffe: 80 % der bei einer RAG- Bundesmeisterschaft erreichten Sieger-Ringzahlen
Diese Kriterien können auch bei anderen RAG-Schießen unter Wettkampfbedingungen erfüllt werden und setzen nicht die persönliche Teilnahme des Schützen an der entsprechenden Meisterschaft voraus.
In besonders begründeten Einzelfällen kann über die hier dargestellte Regelung hinaus ein weiteres Bedürfnis verbandsseitig anerkannt werden.

 

8.1

...

und

Zitat

Kapitel 9
Langwaffen-Disziplinen
9.1 Allgemeine Regeln
9.2 Militär-Repetiergewehr G -RM 1
9.3 Militär-Repetiergewehr G -RM 2
9.4 Sport-Repetiergewehr G -RS 1
9.5 Halbautomatisches Sportgewehr G -HS 1
9.6 Halbautomatisches Sportgewehr G -HS 2
9.7 Halbautomatisches Sportgewehr G -HS 3
9.8 Halbautomatisches Sportgewehr G -.30 M1
9.9 Repetier-Zielfernrohrgewehr G -RZF 1
9.10 Halbautomatisches Zielfernrohrgewehr G -HZF 1
9.11 Einzellader-KK- Sportgewehr G -EK 1
9.12 Repetier-KK- Sportgewehr G -RK 1
9.13 Halbautomatisches KK- Sportgewehr G -HK 1
9.14 Halbautomatisches Sportgewehr G –HS 4
9.15 Halbautomatisches Sportgewehr G –HS 5
9.16 Halbautomatisches Sportgewehr G –HS 6
Resultierend aus der Anzahl der Langwaffendisziplinen und der hierzu vorgesehenen Waffen erkennt der Verband für seine Schützen – unter Beachtung der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen – ein Bedürfnis von bis zu fünf halbautomatischen Langwaffen an. Hierbei ist folgende Vorgehensweise zu beachten:
Neben der Glaubhaftmachung eines „Bedürfnisses“ werden in steigendem Maße in Abhängigkeit von der bereits vorhandenen Anzahl der Waffen bestimmte Leistungskriterien vorausgesetzt:
1. bis 3. HA Langwaffe: (Grundkontingent)
4. HA Langwaffe: 80 % der bei einer RAG- Landesmeisterschaft erreichten Sieger- Ringzahlen
5. HA Langwaffe: 80 % der bei einer RAG- Bundesmeisterschaft erreichten Sieger- Ringzahlen
Diese Kriterien können auch bei anderen RAG-Schießen unter Wettkampfbedingungen erfüllt werden und setzen nicht die persönliche Teilnahme des Schützen an der entsprechenden Meisterschaft voraus.
In besonders begründeten Einzelfällen kann über die hier dargestellte Regelunghinaus ein Bedürfnis verbandsseitig anerkannt werden.


9.1 ...

 

Das heißt nichts anderes als, "aufgrund unserer Disziplinen können wir Bedürfnisse für bis zu sechs Kurzwaffen und bis zu fünf langen HA bescheinigen. Da wir aber ganz brav sind, musst Du Dich aber auch ganz besonders anstrengen, wenn Du mehr als Deine Grundkontingente bescheinig haben willst. Falls Du ganz besonders gut bist und mit den Großkopferten gut stehst, geht aber auch noch mehr."

 

Euer

Mausebaer :hi:

 

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Kannst ja auch gerne mehr haben. Aber mit 6+5+Gelb kannst Du alles beim VdRBw schießen. Was Du wo anders noch machst ... :rolleyes:

 

 

 

Der Schwachsinn sind (wenn man mal das WaffR als nicht schwachsinning annimmt) die Leistungsanforderungen. :gaga::bad::gaga:

 

Da diejenigen, die bei einer Landesmeisterschaft antreten wollen, sich vorher auf Kreisebene qualifizieren müssen und wer zur den Bundesmeisterschaften will, sich auf Landesniveau qualifizieren muss, schießt Du praktisch immer gegen das Siegerringzahlenniveau der Bundesmeisterschaft. Einzige praktische Chance ist, dass bei einem keine Schützen antreten, die sich weiterqualifizieren.

 

Dein

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 9 Stunden schrieb P22:

Das Jurastudium endet nicht mit dem Referendariat; letzteres schließt sich dem erfolgreich abgeschlossenen Studium an.

Mit Deiner Antwort habe ich gerechnet. Was fängt man im echten Leben mit einem 1. juristischen Staatsexamen an? Politiker oder Vertrieb?

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Ich verstehe das nicht ganz. Wenn der Verband das Bedürfnis bestätigt, muss die Behörde, wenn rechtlich alles in Ordnung ist,  Genehmigungen vornehmen. Ein Problem sehe ich lediglich in der Kalibergleichheit. Hier in meinem Verein, der dem BDS Bayern angehört, ist es sehr schwer, z.B. eine zweite 9mm Pistole bewilligt zu bekommen, wenn man schon 9mm hat. Auch eine dritte Kurzwaffe ist aufwändig: man muss dann regelmäßig Wettbewerbe gemacht haben, wobei die Punktezahl völlig unerheblich ist. Es gibt auch Leute, die 4 KW haben, aber die besitzen diese schon lange, anscheinend aus Zeiten, wo es das Grundkontingent nich nicht gab.

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vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

. Der Verband hat auch für die Zweitwaffen Bedürfnisbescheinigungen ausgestellt. Insofern MUSS die Berliner Waffenbehörde auch für diese ein Bedürfnis zum sportlichen schießen anerkennen.

Wenn der Antragsteller aber schon eine Waffe für die beantragte Disziplin hat , darf der Verband hier eigendlich nicht ohne weiteres das Bedürfnis bestätigen...solche Versuche,wie hier im Trööt können ganz leicht auch mal nach hinten los gehen (für den Verband).

 

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vor 3 Stunden schrieb Mausebaer:

Einzige praktische Chance ist, dass bei einem keine Schützen antreten, die sich weiterqualifizieren.

Das passiert beim VdRBw öfters, daß ganze Landesverbände keine Teilnehmer aus der ersten Reihe ( 1.-3. Platz auf der LM)  für die BM zusammen bringen. Dann kann man schon mal als Nachrücker Glück haben.

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vor 19 Minuten schrieb Harry Callahan:

Jurist ist doch jeder. Wie wir aus dem Skandal um Petra Hinz gelernt haben, ist der Begriff nicht geschützt ;)

 

Harry Callahan, Jurist

Da wir beide den gleichen Studiengang hinter uns haben, nenne ich mich dann halt auch Jurist :spiteful:.

Aber wir sind keine "Volljuristen", wie der Volksmund zu sagen pflegt.

 

IMI der Jurist

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vor 2 Stunden schrieb EBR:

Das passiert beim VdRBw öfters, daß ganze Landesverbände keine Teilnehmer aus der ersten Reihe ( 1.-3. Platz auf der LM)  für die BM zusammen bringen. Dann kann man schon mal als Nachrücker Glück haben.

 

Nur geht es hier um die geschossenen Siegringzahlen auf Kreis-,Landes- und Bundesmeisterschaft und nicht, ob die vorne Plazierten auch tatsächlich zur nächsthöheren Meisterschaft fahren (können). Jeder hat seine Termine und sein Budget - der eine mehr und der andere weniger. Gerade bei den guten Schützen laufen die Landes- und Bundesmeisterschaften des VdRBw eher unter "sonstige". Nur auf Kreisebene scheißen die dann trotzdem mit und liefern entsprechend anspruchsvolle Vorgaben, von denen einer dann ersteinmal mit ner Leihwaffe 80% bringen muss, um ein Bedürfnis vom VdRBw über dem Grundkontingent bekommen zu dürfen. :gaga:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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Ich verstehe als Aussenstehender nicht, sorry bin zu blöde um den komplexen Sachverhalt im Detail zu kennen, warum der Threadersteller sich nicht einfach einen anderen Verein bzw. Verband mit der dazu passenden Disziplin sucht und dort einen neuen Antrag für eine/zwei Kurzwaffe stellt? Andere Möglichkeit wäre ja Waffe anstatt bsp. in 9mm Para in 45 ACP, sofern es die gewünschte Disziplin zulässt zu beantragen. Allenfalls bei passender Disziplin sogar eine Pistole in 45 ACP mit Wechselverschluss und Lauf in 9 mm. Schlimmstenfalls alte Waffe verkaufen (ja ich weiss Verlustgeschäft) und neue Waffe beantragen. 

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vor 25 Minuten schrieb mühli:

Andere Möglichkeit wäre ja Waffe anstatt bsp. in 9mm Para in 45 ACP, sofern es die gewünschte Disziplin zulässt zu beantragen. 

Allenfalls bei passender Disziplin sogar eine Pistole in 45 ACP mit Wechselverschluss und Lauf in 9 mm.

 

Tja. Da komme ich zu ähnlichem Schluss wie Mausebaer:

Das wäre zu schlicht, zu einfach, und es gäbe nichts zum streiten und posten.

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vor 15 Stunden schrieb Sal-Peter:

Es geht immer drum, daß die neue Waffe eine Lücke füllen muß, die die bisherigen Waffen nicht ausfüllen konnten.

 

vor 10 Stunden schrieb karlyman:

Das ist der ganz zentrale Punkt.

 

Sehe ich auch so. Ich habe es wie folgt gelernt:

 

Um eine Verbandsbescheinigung für eine Waffe zu bekommen, muss diese geeignet und erforderlich sein.

  • "Geeignet" heißt: Sie ist gemäß Sportordnung für die beantragte Disziplin zugelassen.
  • "Erforderlich" heißt: Der Antragsteller besitzt noch keine Waffe, die für die Disziplin geeignet ist. Waffen, die per jagdlichem Bedürfnis erworben wurden, zählen dabei nicht.

Das steht auf einem Zettel bzw. einer Internet-Seite vom BDS. Bin jetzt unlustig, die genaue Stelle rauszusuchen. Vielleicht erbarmt sich ein anderer.

 

Ich weiß nur nicht: Gilt das so für alle Sportschützen-Verbände oder nur für den BDS (welcher mein Lieblingsverband ist)?

Bearbeitet von mwe
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vor 1 Stunde schrieb mühli:

Ich verstehe als Aussenstehender nicht, sorry bin zu blöde um den komplexen Sachverhalt im Detail zu kennen, warum der Threadersteller sich nicht einfach einen anderen Verein bzw. Verband [......] Schlimmstenfalls alte Waffe verkaufen (ja ich weiss Verlustgeschäft) und neue Waffe beantragen. 

 Ich verstehe nicht, warum der nicht einfach irgendwohin zieht, wo es schön ist....  Dann muss er auch nicht zum  Lka sondern einfach nur zum Landratsamt.

 

 

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vor 33 Minuten schrieb Mittelalter:

 Ich verstehe nicht, warum der nicht einfach irgendwohin zieht, wo es schön ist....  Dann muss er auch nicht zum  Lka sondern einfach nur zum Landratsamt.

 

 

Hmmm vielleicht arbeitet er ja selber in der Stadt Berlin und ihm gefällt auch Berlin selber? Ich war vor 7 Jahren selber mal in Berlin als Tourist und mir hat Berlin und Umgebung sehr gut gefallen. Fakt ist doch, der Threadersteller hätte jetzt wohl genügend aufgezeigte Alternativen zur Verfügung, die jenachdem aber halt einigen Aufwand und Geduld erfordern.

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vor 1 Stunde schrieb mühli:

Hmmm vielleicht arbeitet er ja selber in der Stadt Berlin und ihm gefällt auch Berlin selber? Ich war vor 7 Jahren selber mal in Berlin als Tourist und mir hat Berlin und Umgebung sehr gut gefallen. 

 

Berlin (ich war wg. einem dort wohnenden Verwandten schon öfter mal dort) ist sehenswert, sehr vielseitig, darunter auch wirklich schöne Ecken.

 

Die dortige "Waffenrechtsverwaltung" (beim LKA) gehört aber offensichtlich nicht zu den schönen Seiten...

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