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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Deutschland ist wieder etwas sichererer geworden


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

... für finales Plus an Sicherheit gesorgt.

Zitat

...

Deren Zahl soll sich fast verdreifacht haben. Aber nicht jeder weiß, für welche Waffe er eine Genehmigung braucht. Immer öfter landen Verstöße gegen das Waffengesetz auf dem Tisch der Amtsrichter in Pasewalk.

Er hat sich nach dem Kauf der Waffe über das Schnäppchen gefreut

So wie der Fall von Johannes A., der im August 2017 bei einem Ausflug nach Polen ein Luftdruckgewehr gekauft hat. „Früher hatte doch jeder einen Knicker zu Hause und schoss damit“, sagte Johannes A., der für den Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt wurde. „Die gibt es dort auf dem Markt, preiswert, ich habe nur 50 Euro gezahlt“, erzählt der 31-Jährige. Er habe sich über das Schnäppchen gefreut. Allerdings nicht lange. Bei der Kontrolle an der Grenze hat die Bundespolizei die Waffe entdeckt und eingezogen. Er habe das Gewehr gar nicht versteckt, sagt Johannes A.. Es lag offen im Kofferraum. „Ich wusste doch nicht, dass ich für diese Luftdruckwaffe eine Berechtigung brauche.“

 

Er kam mit einer Geldstrafe davon

Zwar schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, doch Staatsanwalt und Richterin hielten Johannes A. zugute, dass er geständig war und sich mit der Vernichtung der von der Bundespolizei eingezogenen Waffe einverstanden erklärte. Darum werteten sie den Gesetzesverstoß als fahrlässig. Für die Strafbemessung war dies entscheidend. Für die fahrlässige unerlaubte Einfuhr und den Besitz der Waffe wurde Johannes A. mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro bestraft. Ein Schnäppchen ist das Luftdruckgewehr vom Polenmarkt damit nicht mehr. Aber angesichts der Tatsache, dass dem jungen Mann ansonsten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren gedroht hätte, ist er noch glimpflich davon gekommen. Immerhin stehen für ihn neun Vorstrafen im Bundeszentralregister. Die Geldstrafe kann er in Raten abzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

...

Quelle: https://www.nordkurier.de/pasewalk/dieser-schuss-ging-nach-hinten-los-1431251202.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben
Zitat

Zivilkräfte der Bundespolizei positionierten sich daraufhin im Hauptbahnhof und passten den Verdächtigen nach Verlassen der WC-Anlage ab. Tatsächlich steckte gut erkennbar eine Art Pistole im Hosenbund des 17-Jährigen, weswegen die Bundespolizisten den im Landkreis Würzburg lebenden Jugendlichen mit gezogenen Schusswaffen stellten.

Wie sich herausstellte, handelte es sich um eine Soft-Air-Waffe, die einer echten Schusswaffe des Typs HK USP zum Verwechseln ähnlich ist. Der Jugendliche gab an sie wegen eines Defekts zu einer Werkstatt bringen zu wollen. Über die Außenwirkung seines Verhaltens habe er sich keine Gedanken gemacht.

6mm BB:bump:

Originalbild im Link

 

http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Polizei-ging-vom-Schlimmsten-aus;art735,9894447

Geschrieben (bearbeitet)

... und weil die Erbsenpistolen immer beliebter bei dem sog. "Qualitätsmedien" werden ...

Zitat

Das Sondereinsatzkommando der Polizei ist am Sonntagabend (25. Februar) in Meißen angerückt. Auslöser war, laut Polizei, die Info, dass ein 36-jähriger Meißner unerlaubt im Besitz einer scharfen Schusswaffe sein sollte.
Die Beamten durchsuchten daraufhin die Wohnung des Mannes an der Gartenstraße. Gefunden wurde eine Softairpistole, die genauso aussah wie eine echte Schusswaffe. Für die besaß der Meißner keine erforderliche Erlaubnis. Er muss sich jetzt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten.

Quelle: https://www.radiodresden.de/beitrag/sek-wegen-scharfer-schusswaffe-in-meissen-angerueckt-525856/

Zitat

Montag, 26.02.2018, 14:12

Eine Tasche mit einer vollautomatischen Soft Air Waffe erregte die Aufmerksamkeit des Zugbegleiters einer S-Bahn von Warnemünde nach Güstrow am Sonntag, den 25.02.2108. Diese wurde offensichtlich von seinem Eigentümer im Zugabteil vergessen.

Nach Ankunft der S-Bahn am Bahnhof Güstrow wurde die Tasche zusammen mit der Soft Air Waffe an die Bundespolizei übergeben.

Diese stellten fest, dass die Soft Air Waffe offensichtlich technisch verändert wurde und die zulässige Energie (0,5 Joule) nicht mehr bestehen könnte. Soft Air Waffen mit einer Energie über 0,5 Joule unterliegen dem Waffengesetz. Zusätzlich muss eine so genannte "F" Kennzeichnung vorhanden sein, welche durch die Beamten nicht aufgefunden werden konnte, da die Waffe offensichtlich belgischer Herkunft ist.

Da der Eigentümer sich über einen möglichen Fund der Tasche bei der Deutschen Bahn erkundigte, konnten seine Personalien ermittelt werden. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Soft Air Waffe wurde sichergestellt und wird einer Überprüfung zugeführt.

Quelle: https://www.focus.de/regional/bundespolizeiinspektion-rostock-manipulierte-soft-air-waffe-sichergestellt_id_8527022.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben

... Hauptsache der Norm-Michel bekommt nicht mit, dass es hier um moderne Erbsenpistolen geht. :closedeyes: Sonst könne er möglicherweise, die absurde, gemeinsame Augenwischerei von Medien und Behörden erkennen.  :shok:

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Mausebaer:

[TFA] "Zusätzlich muss eine so genannte 'F' Kennzeichnung vorhanden sein, welche durch die Beamten nicht aufgefunden werden konnte, da die Waffe offensichtlich belgischer Herkunft ist."

Sach mal, wir haben doch eine Kommission, die mehrere Waffenrichtlinien auf den Weg gebracht hat, die angeblich der Erleichterung der Verkehrs mit Waffen in der EU dienen sollen. Warum sind da Verbote drin, die offensichtlich dem genannten Zweck widersprechen und anderen Zwecken dienen, aber eine Regelung, daß ein Spielzeug, das in einem EU-Land legal ist, jedenfalls von einem Privatbesitzer auch in ein anderes EU-Land genommen werden darf, kriegen sie nicht hin?

Geschrieben

... jetzt geht's aber ab hier ... :shok:

Zitat

Berg, BAB A 9, 26.02.2018.

Ein Gewehr und ein verbotenes Butterflymesser stellten Beamte der Verkehrspolizei Hof sicher. Bei der Langwaffe handelt es sich um ein Luftdruckgewehr ohne Prüfzeichen, welches ein 27-jähriger aus der Oberpfalz in Schweden gekauft hatte. In Deutschland darf ein solches Gewehr einen maximalen Luftdruck von 7,5 Joule aufweisen. Nach vorläufigen Recherchen erreicht das im Pkw aufgefundene Gewehr mit Zielfernrohr allerdings einen Wert von mindestens 20 Joule.

 

Das Butterflymesser entdeckten die Polizisten, als sie einen 24-Jährigen aus Baden-Württemberg überprüften. Er hatte es in seinem Rucksack griffbereit deponiert. Beide Personen müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Waffengesetz strafrechtlich verantworten.

Quelle: https://www.focus.de/regional/bayern/polizei-hof-verstoesse-gegen-das-waffengesetz_id_8530571.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Der sehr verehrte Pressesprecher der Polizei und der höchst qualifizierte Schreiberling waren halt in der gleichen Klasse einer Waldorf Schule. Dafür können die ihren Namen tanzen und ich nicht.

Geschrieben

Auch im März dürfen wir alle uns wieder über mehr Sicherheit freuen. :fkr:

 

Zitat

Görlitz (ots) - In zwei Fällen ermittelt die Bundespolizei Ludwigsdorf wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Am Donnerstag den 01. März 2018 waren den Beamten innerhalb weniger Stunden zwei Personen aufgefallen, die Waffen mit sich führten, für die sie sich nun strafrechtlich verantworten müssen.

Am frühen Donnerstagmorgen kontrollierten Bundespolizisten an der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf einen BMW mit polnischer Zulassung. Die Beamten entdeckten in der Seitenablage der Fahrertür einen griffbereiten Teleskopschlagstock. Dies stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Für das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren musste der in Warschau lebende 34-jährige Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro hinterlegen.

Nur wenig später wurden die Fahnder erneut in der Seitenablage eines BMWs fündig. Ein 32-jähriger Pole hatte dort griffbereit ein Butterflymesser und ein Reizstoffsprühgerät ohne das erforderliche Prüfzeichen platziert. Ohne Messer und Reizstoffsprühgerät, dafür aber mit entsprechender Strafanzeige im Gepäck, konnte er anschließend seine Reise fortsetzen.

 

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 48 17 43
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Quelle:https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/3880487

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben
Am 27.2.2018 um 15:30 schrieb VP70Z:

Der sehr verehrte Pressesprecher der Polizei und der höchst qualifizierte Schreiberling waren halt in der gleichen Klasse einer Waldorf Schule. Dafür können die ihren Namen tanzen und ich nicht.

 

Also, an Waldorf-Schulen werden aber nicht nur (Eurythmie) "Namen getanzt".

 

Da gibt es z.B. auch Schmiedekurse und die Möglichkeit, sich dabei selbst Klingen anzufertigen...

Habe ich so am staatlichen "Gymnasium XY" auch noch nicht gesehen.

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat
  Am 28.1.2018 um 10:12 schrieb Knalle Peng:

Teleskop-Schlagstöcke sind nicht verboten.

Richtig, aber das Führen.

Ach, immer diese Schlagstöcke, nen schöner Axtstiel aus Hickory in allen Längen als Werkzeug (Verschleißteil) oder ein verkürztes Queue (meine Arme sind nicht so lang) als Sportgerät darf man schon dabei haben.:teu35:, da gibt es noch mehr Zeugs, Baumärkte sind voll davon. Kann man dann zwar immer noch wegnehmen, aber das muss schon gut begründet sein und dürfte das WaffenG nicht tangieren. Sie wollen es doch so. Dieser Quatsch was man noch alles besitzen, aber nicht mehr führen darf, ist nur noch dummfrech. Und wen man damit eigentlich treffen will, ist total egal, denn man kann die Gesetze gegen jeden anwenden. Zweihandmesser kommen wieder in Mode und auch da sind die Hersteller kreativ. Sicherer wird damit nur eines: Der Straftäter weiß, dass er mit masse auf unbewaffnete, gesetzestreue Bürger trifft. Man sollte sich seitens des Gesetzgebers mal in Ländern die Statistiken, was Gewaltkriminalität angeht, ansehen, wo richtig harte Waffengesetze gelten. Das muss nicht unbedingt besser aussehen, die Briten haben u. a. da so ihre Probleme. Aber ich bekomme eher den Eindruck, dass die Volksentwaffnung, die von den guten Menschen auch noch laut bejubelt wird, einen ganz anderen Hintergrund hat.......

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben

Puh, das hätte auch der Zusammenbruch des Rechtsstaats sein können. :shok:

Zitat

Sonntag, 04.03.2018, 11:15

In der Robert-Bosch-Straße wurde am frühen Samstagmorgen ein 37jähriger Berliner einer Personenkontrolle unterzogen.

Im Rahmen der Kontrolle konnte bei ihm ein sog. Einhandmesser aufgefunden werden. Das Messer hatte er in seinem Rucksack mitgeführt. Zum Mitführen eines Einhandmessers bedarf es nach den gesetzlichen Regelungen eines sozialadäquaten Grundes. Der Berliner konnte keinen derartigen Grund benennen. Das Messer wurde sichergestellt. Der Berliner muss nun mit einer Anzeige an das Landratsamt Lindau rechnen.

Quelle:https://www.focus.de/regional/bayern/lindau-bodensee-bayer-staatsministerium-des-innern-verstoss-waffengesetz_id_8557665.html

 

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Der Berliner hat doch jetzt alle Zeit der Welt, einen oder viele sozial adäquate Gründe zu nennen. Vom schneiden der Brotzeit bis zum zuschneiden des Toilettenpapiers aus der Qualitätszeitung und anschließendem reinigen der Fingernägel und was man alles so den lieben langen Tag mit seinem Taschenmesser macht. Was er hoffentlich gründlich und detailliert tun wird, also das nennen der sozial adäquaten Gründe.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb VP70Z:

Der Berliner hat doch jetzt alle Zeit der Welt, einen oder viele sozial adäquate Gründe zu nennen. Vom schneiden der Brotzeit bis zum zuschneiden des Toilettenpapiers aus der Qualitätszeitung und anschließendem reinigen der Fingernägel und was man alles so den lieben langen Tag mit seinem Taschenmesser macht. Was er hoffentlich gründlich und detailliert tun wird, also das nennen der sozial adäquaten Gründe.

Alles kein Gründe.

Aber: Ich habe bei meiner Freundin den BH öffnen müssen und hatte nur eine Hand frei ^_^

Sie hat einen Migrationshintergrund und keinen Paß, ich kann ihnen also den Namen nicht nennen. Wir leben ja in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ansonsten würde sie das bezeugen...

Bearbeitet von speedjunky
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb Mausebaer:

Puh, das hätte auch der Zusammenbruch des Rechtsstaats sein können.

Gibt es dafür "wurde ... einer Personenkontrolle unterzogen." irgendeinen plausiblen Grund ? Ich wüsste jetzt nicht, wieso man sich ohne Not kontrollieren lassen sollte oder ist das hier inzwischen die VR China ?

Bearbeitet von BigMamma

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