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Piloten fordern Waffengesetz


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Geschrieben

Halt das garnicht Mal für eine so schlechte Idee. Es ist doch egal, wer einen Piloten blendet und warum, wenn das erste Flugzeug in die Wohnsiedlung stürzt ist das erstmal völlig egal.

Wie bei vielen geht es hier auch um eine Möglichkeit des Einschreitens für die Polizei. Verbotene Gegenstände kann sie grundsätzlich einkassieren und muss nicht eine Gefahr zusammenschreiben. Wobei der Gegenstand in der weiteren Folge oft auch wieder ausgehändigt werden muss...

 

Und wen würde denn ein Verbot von entsprechend starken Lasern treffen? Wer braucht, außerhalb der Industrie/Medizin solche Teile?

Wollte mir Mal einen für die Katze kaufen, habe es aber aus Angst um die Augen des Viechs gelassen. Aber dabei wurden 499 mW auch dicke reichen...

 

Geschrieben
Halt das garnicht Mal für eine so schlechte Idee. Es ist doch egal, wer einen Piloten blendet und warum, wenn das erste Flugzeug in die Wohnsiedlung stürzt ist das erstmal völlig egal.
Wie bei vielen geht es hier auch um eine Möglichkeit des Einschreitens für die Polizei. Verbotene Gegenstände kann sie grundsätzlich einkassieren und muss nicht eine Gefahr zusammenschreiben. Wobei der Gegenstand in der weiteren Folge oft auch wieder ausgehändigt werden muss...
 
Und wen würde denn ein Verbot von entsprechend starken Lasern treffen? Wer braucht, außerhalb der Industrie/Medizin solche Teile?
Wollte mir Mal einen für die Katze kaufen, habe es aber aus Angst um die Augen des Viechs gelassen. Aber dabei wurden 499 mW auch dicke reichen...
 
Mit " wer braucht so was" bewegst du dich aber als LWB auf ganz dünnes Eis.
Geschrieben

... der eine schaut sich gern das Laserlicht an tief hängenden Wolken an, der andere erfreut sich an Blumen in der Vase und auch eine Vase kann ziemlichne Schaden anrichten, wenn sie jemanden auf den Kopf fällt. 

Für viel Sachen und Tätigkeiten trifft " wer braucht so was" zu.

 

Gruß

SJ

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb hellbert:

Und wen würde denn ein Verbot von entsprechend starken Lasern treffen? Wer braucht, außerhalb der Industrie/Medizin solche Teile?

 

Forschung, Bildung, Kunst, Technik? Also praktisch jeder.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb thomas01:

Mit " wer braucht so was" bewegst du dich aber als LWB auf ganz dünnes Eis.

 

Genau das habe ich mal einem (eigentlich von mir sehr geschätzten) GK-Schützenkollegen gesagt,

als er sich vehement für ein Verbot des Motorradfahrens ("braucht eh niemand wirklich") stark machte.

 

Grundsätzliches Nachdenken, bevor man mit Forderungen losprescht, schadet nie.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Shiva:

Forschung, Bildung, Kunst, Technik? Also praktisch jeder.

Die dürfen auch schon viel haben, was der Normalbürger nicht darf. Nur gehören solche Geräte meiner Meinung nach eben nicht in die Hände von jedem...

 

vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Grundsätzliches Nachdenken, bevor man mit Forderungen losprescht, schadet nie.

Ich habe nachgedacht und dabei eben diese Meinung entwickelt. Bisher habe ich hier noch nie gelesen, dass sich jemand darüber beschwert hat, dass er kein Heroin für Notfälle daheim haben darf. Auch scheinen Totschläger und Schießkugelschreiber niemandem wirklich zu fehlen.

 

Außerdem wird auch hier Mal wieder das Grundproblem ignoriert. Wenn man Typen, die Piloten blenden, den Arsch versohlen, ihnen ordentlich Kohle abnehmen und/oder sie in den Bau stecken würde, bräuchte man keine Einschränkungen. So wie in viele anderen Bereichen auch.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb hellbert:

Die dürfen auch schon viel haben, was der Normalbürger nicht darf. Nur gehören solche Geräte meiner Meinung nach eben nicht in die Hände von jedem...

 

Ich habe nachgedacht und dabei eben diese Meinung entwickelt. Bisher habe ich hier noch nie gelesen, dass sich jemand darüber beschwert hat, dass er kein Heroin für Notfälle daheim haben darf. Auch scheinen Totschläger und Schießkugelschreiber niemandem wirklich zu fehlen.

 

Ähm. Das Grundgesetz schützt nicht Forscher, Lehrer oder Künstler, sondern die Tätigkeit. Jeder der systematisch versucht etwas neues zu (er)finden, ist dabei vom Grundgesetz geschützt. Jeder der etwas lernt oder lehrt, wird durch das Grundgesetz geschützt. Und so weiter. Heißt: Jeder der sich für Laser interessiert, ist vom Grundgesetz geschützt. Das Problem der Piloten sind auch nicht Laser, sondern Typen die versuchen Flugzeuge zum Absturz zu bringen. Das IST bereits verboten, da bedarf es keines weiteren Verbots. Ansonsten muss man auch Tppichmesser oder Kugelschreiber verbieten.

 

Bezüglich Heroin und Schießkugelschreiber: Ist das ein Versuch einen Strohmann aufzubauen? Mache ich nicht mit.

Geschrieben

Der starke Laser stört genausowenig wie der Schießkugelschreiber oder der Raketenwerfer im Keller, solange er von niemandem missbräuchlich benutzt wird. Mein Bruder und seine Kumpels haben damals auch mit Lasern bis zu 1 Watt im Kinderzimmer experimentiert. Heute sind sie Ingenieure (mit intakten Augen).

Es ist einfach Schwachsinn, wieder mal die Werkzeuge zu verbieten, anstatt mal an den Tätern ein Exempel zu statuieren.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb hellbert:

Wie bei vielen geht es hier auch um eine Möglichkeit des Einschreitens für die Polizei.

Mit genau der Begründung wurde das Waffg bezüglich Messern verschärft... 

 

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Shiva:

Bezüglich Heroin und Schießkugelschreiber: Ist das ein Versuch einen Strohmann aufzubauen? Mache ich nicht mit.

Ich weiß nicht, was das bedeuten soll. Aber das GG schützt auch das forschen mit Heroin. Und Heroin im Keller das nicht genutzt wird, ist auch nicht gefährlich. Trotzdem ist jedem Mal grundsätzlich der Besitz untersagt. Man versucht präventiv einer Gefahr vorzubeugen. So bräuchte man nicht erst zuzusehen, sondern könnte vorher schon einschreiten.

 

Würde man selbst in einem Flugzeug sitzen wollen, dessen Pilot geblendet wird? Sein Leben für die Freiheit des einzelnen riskieren, damit der Einzelne seiner Freiheit des Wolkenanstrahlens genießen kann?

Das gleiche gilt auch für Verkehrszeichen. Auch alles Eingriffe in die persönliche Freiheit....

 

Und wenn jemand einen Weg findet, mittels eines Teppichmessers unmittelbar das Leben von ein paar hundert Menschen gleichzeitig zu gefährden, dann müsste man dort auch aktiv werden.

 

Auch der Vergleich mit Legalwaffenbesitzern hinkt. Darum meine Frage, wen ein Verbot wirklich treffen würde. Bei einem Verbot von Waffen waren das ein Paar und der Sicherheitsgewinn, auch laut Statistik, marginal.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb hellbert:

Würde man selbst in einem Flugzeug sitzen wollen, dessen Pilot geblendet wird? Sein Leben für die Freiheit des einzelnen riskieren, damit der Einzelne seiner Freiheit des Wolkenanstrahlens genießen kann?

Kann der nicht die Sonnenblende vorklappen oder den Autopilot anschalten? :)

Könnte man ja auch Kameras anbringen und der Pilot guckt dann nur noch durch die VR Brille oder auf den Screen, dann passiert auch nix

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb hellbert:

Darum meine Frage, wen ein Verbot wirklich treffen würde

 

Die Frage sollte lauten: " ... Was bringt so ein Verbot? ... "

 

Der Gesetzestreue Bürger kommt nicht auf die Idee, solche Teile missbräuchlich zu verwenden und den eben NICHT so Gesetzestreuen interessiert das alles nicht.

 Es ist nun mal Verboten, jemanden zu verletzen. Da spielt es nun wirklich keine Rolle, ob das Werkzeug, welches man dafür benutzt auch noch verboten wird!

 

Geschrieben

Wenn man die Strafen für den Versuch ein Flugzeug zum Absturz zu bringen drakonisch erhöhen würde, dann hätte sich das ganz schnell erledigt. 

Wer einen Laser in einer Zone von x Metern um den Flughafen einschaltet, 5 Jahre Knast, ohne Bewährung!  Bei Drohnen funktioniert das ja auch, sie dürfen nicht in bestimmten Zonen geflogen werden.

Ein Beispiel, wie sich Strafandrohung auswirkt, ist der Transport der Waffen. Wenn man seine Waffe nicht verschlossen hat, kann man die Zuverlässigkeit verlieren. Jetzt hat jeder ein Schloss am Stoffbeutel. Obwohl es ja Schwachsinn ist. 

 

Gruß

SJ

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 29. August 2017 um 18:42 schrieb Gruger:

Mit den Fallzahlen?

 

Mit praktisch allem.

 

Das fängt bei den Fallzahlen an (hier geht es grade um Piloten und Flugzeuge, die Dinger werden aber auch auf Demos eingesetzt, durch irgendwelche Idioten in der Stadt oder auf Grossveranstaltungen, etc. - alleine ich hatte in den letzten Jahren drei konkrete Fälle diesbezüglich. Ein Blick in's Ausland kann zeigen, wohin die Reise dabei gehen kann, weswegen man grade "frühzeitig" die Verfügbarkeit beschränken sollte) und geht hin zur Behauptung, dass das nur "dumme Kinderstreiche" wären, während da in der Realität in manchen Fällen durchaus auch kriminelle Energie dahintersteckt.

 

Ich weiss auch nicht, was er mit "wissenschaftlich unbelegt" brabbelt, die Gefahr von starken Lasern ist aber ganz konkret, nachweisbar und eben bei Lasern mit hoher NOHD nicht nur auf's eigene Kinderzimmer beschränkt, was sie ja eben so gefährlich macht. Die möglichen Folgen sind gravierend.

 

Und last but not least ist grade das "PSM-Beispiel" eben nicht das vermeintliche "Negativbeispiel einer sinnfreien Verbotsvorschrift, die keinen Sicherheitsgewinn bringt" sondern in der Realität sogar ein ziemlich gutes Beispiel für die hohe Effektivität eines präventiven Verbotes, um vorhersehbare Missbräuche durch Nichtverfügbarkeit der Tatmittel zu verhindern. Durch das Verbot der besagten Waffen wurde nämlich erfolgreich die Verfügbarkeit entsprechender Munition auf dem Schwarzmarkt auf fast(!) Null reduziert.

 

Das ist bei Lasern durch den halb unkontrollierten Versand von China nach Europa so in der Form eben nicht möglich (im Vergleich zur Munition, die man eben auf Amazon oder Alibaba.com nicht einfach mal so in China ordern kann) und letztendlich auch schon viel zu spät.

Insofern müsste man diese Klasse von Lasern eben anderswo erfassen und Erwerb, Besitz und Gebrauch einschränken. Wer sowas dann unbedingt (und nachweislich) für die Arbeit braucht, der bekommt dann auch entsprechende (Ausnahme-)Genehmigungen. Eben so, wie das heute schon mit den anderen verbotenen Gegenständen auch ist. Einen gravierenden Eingriff in die Freiheit der Bürger sehe ich da nicht, da wären weitere Verschärfungen des Waffenrechts bezüglich Schusswaffen schwerer zu begründen.

Problematisch an den Lasern ist eben auch (grade aufgrund der Reichweite und der Tatspurenfreiheit), dass es unheimlich schwer ist, Täter im Nachgang zu identifizieren (zumal es dann ggf. schon zu spät ist, und grade hier auf WO will man ja Taten schon im Vorfeld so gerne durch Abschreckung verhindern...). Bei Schusswaffen o.ä. hab' ich deutlich mehr Spuren und deren Nutzung fällt deutlich mehr auf und hinterlässt im Allgemeinen auch beim Täter Spuren. 

 

Es geht also nicht um das Verbot der Tat (die meist durchaus schon verboten ist) sondern eben darum, das Tatmittel nicht in die Allgemeinverfügbarkeit rutschen zu lassen und Erwerb und Besitz zu erschweren.

 

Der erste Versuch, Laser ab einer gewissen Stärke in's Waffengesetz aufzunehmen ist schon gescheitert. Ich habe das damals nur am Rande verfolgt, aber da gab es definitorische und regulatorische Rahmenbedingungen, die das ausschlossen. Da bliebe sowieso abzuwarten, ob man da noch irgendwie drumrumkommt oder ob das auch bei einem weiteren Anlauf wieder nix wird.

Dann müsste man halt ein eigenständiges Gesetz draus machen.

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb speedjunky:

Ein Beispiel, wie sich Strafandrohung auswirkt, ist der Transport der Waffen. Wenn man seine Waffe nicht verschlossen hat, kann man die Zuverlässigkeit verlieren. Jetzt hat jeder ein Schloss am Stoffbeutel. Obwohl es ja Schwachsinn ist. 

Hm, na ja. Wie sich Strafandrohung auf Kriminelle auswirkt sieht man daran, dass die sich überhaupt nicht um Gesetze und das StGB scheren...

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb German:

Und last but not least...

Ich stelle immer wieder erstaunt fest, dass du wirklich an das glaubst was du verzapfst. Phänomenal...

 

Auf welchem Lehrgang passiert das mit einem?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb Andrè1:

Mit genau der Begründung wurde das Waffg bezüglich Messern verschärft... 

Es ging um das Eingreifen gegen  bestimmte Klientel, aber mittlerweile bekommt man Angst mit seinem guten Küchenmesser die Petersilie zu hacken.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb erstezw:

Hm, na ja. Wie sich Strafandrohung auf Kriminelle auswirkt sieht man daran, dass die sich überhaupt nicht um Gesetze und das StGB scheren...

Das JGG ist doch lachhaft und dann noch die Dauer bis es zu einem Prozeß kommt.

Ich habe als Teamleiter eines Einlieferungsdienstes oft das beschleunigte oder auch das besonders beschleunigte Verfahren angewendet, ganz im Sinne der berühmten Frau Heisig, auch wenn das zeitintensiver war, aber es zeigte Wirkung.

Täter wird erwischt, Beweise reichen aus, sofortige Sanktion, aber nicht erst nach 1 Jahr wo ein Intensivtäter gar nicht mehr weiß worum es da ging.

Das Verbot derartiger Gegenstände trifft doch in der Regel den arglosen Bürger der den PVB fragt ob sein Gegenstand unter das Verbot fällt.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb erstezw:

Hm, na ja. Wie sich Strafandrohung auf Kriminelle auswirkt sieht man daran, dass die sich überhaupt nicht um Gesetze und das StGB scheren...

Schon richtig, aber die Kids, die aus Jux und Tollerei mal ein bisschen mit dem Laser spielen wollen, wird das abschrecken. Kriminelle dagegen nicht, aber die schreckt auch kein Laserverbot ab. Das ist wie mit dem illegalen Waffenbesitz. Als LWB wird man sich niemals was illegales anschaffen, wenn das raus kommt, ist ja alles weg. Als Terrorist oder Bankräuber macht man das schon.

 

Gruß

SJ

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb speedjunky:

Schon richtig, aber die Kids, die aus Jux und Tollerei mal ein bisschen mit dem Laser spielen wollen, wird das abschrecken. Kriminelle dagegen nicht, aber die schreckt auch kein Laserverbot ab. Das ist wie mit dem illegalen Waffenbesitz. Als LWB wird man sich niemals was illegales anschaffen, wenn das raus kommt, ist ja alles weg. Als Terrorist oder Bankräuber macht man das schon.

 

Gruß

SJ

Ich gehe davon aus dass hier keine kriminelle Energie vorliegt, sondern einfach jugendlicher Leichtsinn.

Aufklärung anstatt Verbot halte ich für sinnvoller, denn alles was verboten wird ist ja erst interessant.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb uwewittenburg:

Es ging um das Eingreifen gegen  bestimmte Klientel, aber mittlerweile bekommt man Angst mit seinem guten Küchenmesser die Petersilie zu hacken.

 

Letztens kaufte ich ein Cuttermesser und musste zweimal hinschauen und mir die Augen reiben.

 

In der Gebrauchsanleitung steht doch tatsächlich ein Hinweis auf §42a und daß dieses Messer (da einhändig feststellbar) nicht in der Öffentlichkeit getragen werden darf.

So weit sind wir jetzt schon.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Steinpilz:

 

So weit sind wir jetzt schon.

 

Keiner von uns hier hat wohl Verständnis für diese "Einhandmesser-Gesetzgebung". Aber - es ist geltendes Gesetz.

 

Daher finde ich den Hinweis des Herstellers/Anbieters nicht verkehrt.

Ein solcher erfolgt ja im Handel ziemlich selten.

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