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IGNORED

WBK nur gegen persönliches Erscheinen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Habe WBK, JJ und Erlaubnis §27 immer persönlich abgholt. Sind zwei unterschiedliche SB und man grüßt sich, wenn man sich beim Einkaufen trifft.

Bearbeitet von 6/373
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wer um 11.00 Uhr stark alkoholisiert und ungepflegt auf dem Amt erscheint dürfte auch zu anderen Tageszeiten so rumlaufen, von daher eignet sich ein persönlicher Kontakt schon dazu, zu mindestens für weitere Prüfungen oder eben nicht.

Ich ziehe immer den schwarzen Anzug an und rasiere mich (im Gesicht) wenn ich auf eine beliebige untere Verwaltungsbehörde muß. Pralinen nicht vergessen.

vor 1 Stunde schrieb MikeyMike:

Alkoholfahne, Einstiche in den Armen

Das (bleifreie?) Bier zum Mittagessen oder der Feierabendtrunk nach der Nachtschicht geht ja mal gar nicht. Muß ich dann den schwarzen Anzug wieder ausziehen und die Ärmel hochkrempeln? Und den Arzttermin oder den von der Blutspende wieder absagen? Fragen über Fragen!

vor 1 Stunde schrieb MikeyMike:

... Ganzkörperverschleierung ...dürften auch nicht gerade die Herausgabefreudigkeit der WBK beim SB erhöhen. Also ich finde daran nichts schlimmes, wenn man so zumindest die offensichtlichsten schwarzen Schafe unter den LWB grob aussieben kann.

JETZT wird es interessant, DEN SB will ich kennen lernen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb MikeyMike:

Also das persönliche Erscheinen beim abholen einer WBK oder eines Jagdscheins ist meiner Meinung nach zu begrüßen.

 

Wenn jemand körperlich eingeschränkt ist durch bleibende Krankheiten (sowohl körperlich wie auch geistig), die sich auch optisch zeigen (Parkinson, Alkoholfahne, Einstiche in den Armen etc.), dann kann der SB schon mal auf den ersten Blick sicherstellen, dass zumindest solche Sachen beim Antragsteller ausgeschlossen werden können.

 

Sachen wie verbotene Tattoo-Sysmbole im Gesicht, Ganzkörperverschleierung oder die Kutte eines verbotenen MC dürften auch nicht gerade die Herausgabefreudigkeit der WBK beim SB erhöhen. Also ich finde daran nichts schlimmes, wenn man so zumindest die offensichtlichsten schwarzen Schafe unter den LWB grob aussieben kann.

 

 

Also nix für ungut, aber das ist die Attitude eines Rentners oder Arbeitslosen!

 

Was macht denn z.b. der Pendler , der 100 Km eine Richtung pendelt?

Dann für "jede" eingetragene Waffe ein Tag Urlaub oder wie , oder lieber doch gleich krank melden ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb kulli:

Was macht denn z.b. der Pendler , der 100 Km eine Richtung pendelt?

Dann für "jede" eingetragene Waffe ein Tag Urlaub oder wie , oder lieber doch gleich krank melden ?

 

Das ist nicht böse gemeint, aber ja, dann muss man sich frei nehmen!

Wenn man auf einen Wettkampf, eine Drückjagd oder auch nur in ein wichtiges Training gehen will, aber eigentlich arbeiten muss, nimmt man sich auch frei. So ist das Eintragen einer Waffe eben auch ein Teil des Hobbys, das Zeit beansprucht. Verständlicherweise könnte man sich das aber auch sparen...

Bearbeitet von hellbert
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb hellbert:

 

Das ist nicht böse gemeint, aber ja, dann muss man sich frei nehmen!

Wenn man auf einen Wettkampf, eine Drückjagd oder auch nur in ein wichtiges Training gehen will, aber eigentlich arbeiten muss, nimmt man sich auch frei. So ist das Eintragen einer Waffe eben auch ein Teil des Hobbys, das Zeit beansprucht. Verständlicherweise könnte man sich das aber auch sparen...

So ein Quatsch! All die von dir angeführten Aktivitäten finden zumeist abends oder am Wochenende statt! Und wenn mal etwas sein sollte wo Arbeitszeit ist, kann es durchaus aus sein das man kein frei bekommt. Außerdem ist es immer noch ein Unterschied ob ich mir für etwas frei nehme was mehrere Stunden in Anspruch nimmt oder um ein Blatt Papier abzuholen.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb callahan44er:

So ein Quatsch! All die von dir angeführten Aktivitäten finden zumeist abends oder am Wochenende statt!

 

Manche Menschen arbeiten auch am Wochenden. Und das waren auch nur Beispiele, die man beliebig erweiteren. Außerdem geht es hier auch nicht um ein Stück Papier, sondern eine Urkunde. Für andere Behördengänge muss man auch Zeit einplanen.

 

Und wie so oft bleibt die Frage, wie oft man seine WBK beim SB abholen muss. Wenn man ständig Waffen ein und austragen lässt, wird der einen bestimmt von selbst nicht mehr sehen wollen... :rofl:

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb uwewittenburg:

Versende ich etwas per Einschreiben kostet das ca. 6,- €

 

vor 11 Stunden schrieb erstezw:

Also bei der Post würde eine WBK eingeschrieben noch nicht mal 4 € kosten.

 

Hauptsache 500 € Versicherung; egal wie.

Eine Volle WBK kostet bei Verlust richtig Geld; selbst eine mit nur einem Eintrag ist ja von den lächerlichen 22 € (Verlust-Erstattung bei normalem Einschreiben) nicht gedeckt.

Nahm immer den Expressbrief (früher auch Wertbrief). Für Sparer halt Päckchen.

 

vor 8 Stunden schrieb MikeyMike:

Wenn jemand körperlich eingeschränkt ist durch bleibende Krankheiten (sowohl körperlich wie auch geistig), die sich auch optisch zeigen (Parkinson, Alkoholfahne, Einstiche in den Armen etc.), dann kann der SB schon mal auf den ersten Blick sicherstellen, dass zumindest solche Sachen beim Antragsteller ausgeschlossen werden können.

 

Na ja; Armkontrolle wird nix.

 

vor 6 Stunden schrieb hellbert:

Und wie so oft bleibt die Frage, wie oft man seine WBK beim SB abholen muss. Wenn man ständig Waffen ein und austragen lässt, wird der einen bestimmt von selbst nicht mehr sehen wollen... :rofl:

 

Nun ja, bin immer gern gesehen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

 

Eine Volle WBK kostet bei Verlust richtig Geld; selbst eine mit nur einem Eintrag ist ja von den lächerlichen 22 € (Verlust-Erstattung bei normalem Einschreiben) nicht gedeckt.

 

Echt?

Was soll man den angeblich zahlen mussen für eine volle, verloren gegangene WBK? Mehr als eine "Erstantrag-WBK" sicherlich nicht. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb kulli:

Dann für "jede" eingetragene Waffe ein Tag Urlaub oder wie

 

Unsere Sabinen (also mein LRA)  wollen dich 1x sehen. Entweder bei der Erstbeantragung oder der Abholung. Ab da geht´s fernmündlich und fernschriftlich.

 

Ja, es ist meines Wissens nach nicht vom Gesetz gedeckt. Verstehen kann ich die SBs trotzdem, Erfurt läßt grüßen.

Aber wenn es partout nicht geht, persönlich zu erschienen, kann man nicht telefonisch mit dem SB einen Videoanruf (Skype o.ä.) vereinbaren?

 

Es wird der Tag kommen, da ist man auf den Goodwill der/des SB angewiesen. Und wenn man nur eine Frist um 1 Tag verschlampt hat. (ist mir auch schon passiert: Per Mail zwar rechtzeitig vorinformiert, aber dann verpaßt, das Dokument rechtzeitig per Post zu schicken). 

Ist einfach eine Frage der Güterabwägung.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Sal-Peter:

 

Unsere Sabinen (also mein LRA)  wollen dich 1x sehen. Entweder bei der Erstbeantragung oder der Abholung. Ab da geht´s fernmündlich und fernschriftlich.

 

Ja, es ist meines Wissens nach nicht vom Gesetz gedeckt. Verstehen kann ich die SBs trotzdem, Erfurt läßt grüßen.

Aber wenn es partout nicht geht, persönlich zu erschienen, kann man nicht telefonisch mit dem SB einen Videoanruf (Skype o.ä.) vereinbaren?

 

Es wird der Tag kommen, da ist man auf den Goodwill der/des SB angewiesen. Und wenn man nur eine Frist um 1 Tag verschlampt hat. (ist mir auch schon passiert: Per Mail zwar rechtzeitig vorinformiert, aber dann verpaßt, das Dokument rechtzeitig per Post zu schicken). 

Ist einfach eine Frage der Güterabwägung.

Es ging mir nie  um 1*mal auflaufen , sondern bei jeder einzelnen Waffe .....

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Sal-Peter:

Bei JEDER Waffe wäre das Sackgang. Da kenne ich kein LRA, das das verlangt.

 

Und nur um das "erste mal" ging es auch dem Threadstarter.

Hatte doch hier einer verlinkt auf wild und Hund , war ein lra in NRW 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb kulli:

Hatte doch hier einer verlinkt auf wild und Hund , war ein lra in NRW 

 

In NRW sind die unteren Waffenbehörden den Polizeipräsidien zugeordnet.

Bearbeitet von JuppW
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Sal-Peter:

Bei JEDER Waffe wäre das Sackgang. Da kenne ich kein LRA, das das verlangt.

 

Und nur um das "erste mal" ging es auch dem Threadstarter.

Für einen "Neuling" ist es ja auch interessant bei einem Erst-Kontakt, so kann man ja auch einige Fragen stellen die man schriftlich so nicht beantwortet bekommt und man weiß welche Hürden auf der Strecke stehen und kann sich im Nachgang schlau machen was man versucht wie durchzubekommen.

Meine ganz persönliche bescheidene Meinung.

Ich weiß wen ich zu welchem Thema anrufen kann und wen lieber nicht.

 

P.S.:

Genau wie hier im Forum, da weiß man doch auch wer gleich Porzellan zerschlägt und wer sachdienliches beiträgt, wobei es auch unterschiedliche Auffassungen gibt die in dem einem Amt anwendbar sind und in einem anderen wieder nicht, oder eben nur mit Druck.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Nakota:

Es ging dem TE nicht darum ob persönlicher Kontakt oder nicht, sondern um den Eignungstest durch den SB den er ablehnt. Das sind zwei vollkommen unterschiedliche paar Stiefel.

 

Wie kommst Du jetzt auf einen Eignungstest?

 

Ist der gesetzlich vorgesehen gibt es dafür eine belastbare Quelle? Keine eine eigene Interpretation.

 

Ist ein Sachbearbeiter für derartige Feststellungen qualifiziert?

 

 

Geschrieben
Am 24.8.2017 um 08:58 schrieb Thrawn:

Komisch , persönlicher Kontakt hat bei mir zu einer entspannten und schnellen Bearbeitung  einer Anliegen geführt. Andere im Verein haben sich so verhalten wie es der TE ankündigte. Die überschlagen sich mit Horrorgeschichten über den SB. Und ich bin langsam geneigt zu glauben, dass das mehr über meine Vereinskameeaden, als über den SB sagt.

Dito. Bei meinem Erstantrag hat die Bewilligung inkl. Prüfung 7 Werktage gedauert. Dass ich freundlich mit dem SB geplauscht hab, war da jetzt sicher nicht hinderlich. Meine Vereinskollegen waren ganz baff, da es bei Ihnen 6-8 Wochen dauerte.

Manche hier verwechseln Freundlichkeit mit "Bückling machen", bzw. es ist für sie synonym. Ich bin mit "schleimloser" Freundlichkeit und Menschengespür bis jetzt immer sehr gut durchs Leben gekommen, konnte meine Interessen meist durchsetzen und habe auch immer im Hinterkopf, dass man sich oft zweimal im Leben sieht. Aber jeder wie er will und kann.

Geschrieben (bearbeitet)

In einem Büchlein mit buddhistischen Weisheiten las ich mal folgende Geschichte:

 

Zitat

Ein alter Mann saß vor den Toren einer Stadt. Alle Menschen, die in die Stadt gingen, kamen an ihm vorbei. Ein Fremder blieb stehen und fragte den alten Mann:

Du kannst mir sicher sagen, wie die Menschen in dieser Stadt sind?“

Der Alte sah ihn freundlich an: „Wie waren sie dort, wo du zuletzt warst?“

Freundlich, hilfsbereit und großzügig. Sehr angenehme Menschen.“, antwortete der Fremde.

Genau so sind sie auch in dieser Stadt!“ Das freute den Fremden und mit einem Lächeln ging er durch das Stadttor.

 

Später kam ein anderer Fremder zum alten Mann.

Sag mir Alter, wie sind die Menschen in dieser Stadt?“

Der Alte fragte auch ihn: „Wie waren sie dort, wo du zuletzt warst?“

Furchtbar! Unfreundlich und arrogant.“

Der alte Mann antwortete: „Ich fürchte, so sind sie auch in dieser Stadt!“

 

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Joseg:

 

Wie kommst Du jetzt auf einen Eignungstest?

 

Ist der gesetzlich vorgesehen gibt es dafür eine belastbare Quelle? Keine eine eigene Interpretation.

 

Ist ein Sachbearbeiter für derartige Feststellungen qualifiziert?

 

 

 

Du hast nicht alles gelesen? Das der SB für derartige Feststellungen nicht geeignet ist, hatte ich schon im Beitrag vom Montag um 23:51 angezweifelt und nein, es gibt keine gesetzliche Grundlage. Und nicht ich komme auf den "Eignungstest", sondern der SB des TE bat um persönliches Erscheinen um anscheinend den TE zu taxieren.

Geschrieben

Herrlich. Hier trifft wieder der gesunde Menschenverstand auf Kindergartenautismus.

Leute regt euch nicht auf, FREUT euch dass der SB bei Ersterteilung den zukünftigen LWB einfach mal sehen möchte. Das ist AUCH ein Schutz für andere LWB.

 

Ich finde es gut wenn die Behörden mal von Mensch zu Mensch den Antragstellern auf die Nasenspitze schauen. Das ist zu 99.99% unproblematisch. Und für die 0.01% der Fälle wo der SB einen Grund sieht ein Gutachten vom "Zwischenohrenhohlraumdoktor" zu verlangen sollen wir alle Dankbar sein. Es gibt leider die Experten die auf dem Papier und im Schriftverkehr astrein scheinen, und sobald die durch die Tür treten ist alles klar, im negativen.

Geschrieben

Hier (Berlin) soll/muss? man die WBK bei der Erstbeantragung abholen. Das ist denen irgendwie wichtig, danach aber überhaupt nicht mehr...

 

Ich hatte bisher neue Eintragungen selbst vorbeigebracht und wurde immer wieder darauf hingewiesen daß man das doch per Post machen soll und nicht jedes mal mit Besucherausweis durch das ganze LKA Gebäude laufen muss... :lol:

 

 

 

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